Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) regelt die Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen.
So wird darin bspw. der Umgang mit Blei und bleihaltige Gefahrstoffe geregelt. Die längerfristige Aufnahme hoher Mengen von Schwermetallen kann zu ernsthaften Erkrankungen führen. Blei kann zum Beispiel das Nervensystem schädigen und zu Unfruchtbarkeit führen. Die GefStoffV enthält besondere Schutzmaßnahme für Tätigkeiten mit Blei und bleihaltige Gefahrstoffe.