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Müssen in der Betriebsanleitung Angaben zum Verhalten im Notfall stehen?

Alle wichtigen Angaben für den Notfall wie beispielsweise Feuerbekämpfungsmaßnahmen, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Fluchtwege, usw. sollten in die Betriebsanleitung einfließen. Eine gesetzliche Verpflichtung für eine Angabe in der Betriebsanleitung existiert zwar nicht, doch sind diese Informationen für den Anwender hilfreich. Zudem fordern vereinzelte Normen die Angaben für bestimmte Situationen. So fordert die EN 12100 für die Betriebsanleitung zum Beispiel die Angaben zur Art der zu verwendenden Feuerlöschausrüstung im Notfall. Ebenso Warnhinweise über mögliche Emission oder Leckage von schädlichen Stoffen und, falls möglich, Angaben über Mittel zur Bekämpfung derer Wirkungen.

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