Eine Maschine dürfen nur entsprechend eingewiesene, geschulte und autorisierte Personen bedienen. Wenn Personen mit unzureichender Personalqualifikation die Maschine bedienen, bestehen akute Gefahren für Mensch und Maschine. In der Betriebsanleitung für eine solche Maschine müssen deswegen genauere Angaben über das Personal stehen, welches die Maschine bedient.
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