Die Maschinenrichtlinie schreibt vor, dass bei einer wesentlichen Veränderung einer alten Maschine diese als eine neue Maschine zu betrachten ist. Die umgebaute Maschine benötigt dann eine neue Risikobeurteilung, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung und ein neues Typenschild. Das Typenschild muss die aktualisierten Angaben zu Baujahr usw. enthalten.
Maschinenrichtlinie – Muss beim Umbau einer alten Maschine auch das Typenschild verändert werden?
Kategorie:
Maschinenbau