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Konformitätserklärung – Muss in Bezug auf Normen in der Konformitätserklärung das Verfassungsdatum oder das Ausgabedatum der Norm angegeben werden?

Die Marktaufsichtsbehörden prüfen die Konformitätserklärung auf das jeweilige Gültigkeitsdatum der angegebenen Normen. Auf den Seiten der Verlage wie bspw. Beuth ist dort immer das Ausgabedatum abgebildet.

Wenn das Datum der Norm in der Konformitätserklärung angegeben ist, sollte daher das Ausgabedatum angegeben sein. Idealerweise ist das Ausgabedatum der Originalfassung anzugeben. Die deutsche Fassung liegt zudem erst später vor, so in der Regel 3 bis 6 Monate. Beispielsweise statt die DIN EN ISO 12100: 2011-03 anzugeben, ist es besser die Originalfassung EN ISO 12100:2010-11 anzugeben.

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