Eine Konformitätsbewertung soll nachweisen, dass eine Übereinstimmung mit den jeweiligen Mindestanforderungen aus Normen und Richtlinien für ein Produkt besteht. Konkretisiert eine internationale oder auch nationale Norm die Mindestanforderungen der Richtlinie, kann diese für die Konformitätsbewertung herangezogen werden. Auch ist es möglich, dass eine europäische Norm mit der Bezeichnung EN nachträglich in eine ISO Norm übergeht. Auch die Übernahme einer ISO-Norm nachträglich in das europäische Regelwerk EN ist möglich. Die europäischen EN-Normen sind dann von den Mitgliedsstaaten in nationale Normen zu überführen. Im Falle von Deutschland tragen diese ins nationale Regelwerk übernommenen Normen die Bezeichnung DIN.
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