Welche Angaben bezüglich der Wartung einer Maschine in der Technischen Dokumentation stehen müssen, dazu macht die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG keine genauen Angaben.
Die Betriebsanleitung sollte Angaben dazu enthalten, welche Routinemaßnahmen der Kunde selbst gefahrlos durchführen kann. Wenn umfangreiche Kenntnisse eine Voraussetzung zur Wartung sind, kann der Hersteller auf seinen Service zur Wartung der Maschine verweisen. Der Hersteller sollte aber keine Informationen in der Technischen Dokumentation ohne sachliche Rechtfertigung vorenthalten. Falls Informationen ausschließlich aus ökonomische Gründen nicht in der Anleitung stehen, dann könnte diese Verhaltensweise als wettbewerbsrechtlich bedenklich gelten.