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Technische Dokumentation – Kann die Marktüberwachung die Technische Dokumentation einer Maschine einsehen?

Es ist gut möglich, dass die Marktüberwachung die Technische Dokumentation für eine Maschine zur Einsicht einfordert. Kommt ein Mensch bei der Benutzung einer Maschine zu Schaden und meldet dies den Behörden, schaltet sich die Marktaufsicht ein. Die zuständige Marktaufsichtsbehörde untersucht dann die Betriebsanleitung nach gravierenden Mängeln. Findet die Marktüberwachung heraus, dass die Technische Dokumentation unzureichend ist, kann die Behörde mit dem unmittelbaren Rückruf aller sich am Markt befindlichen Geräten drohen, bis die Mängel in den Dokumenten behoben sind. Der Hersteller bekommt möglicherweise noch die Auflage allen Kunden, die das Produkt bereits gekauft haben, eine neue Dokumentation zu schicken. Weiterhin kann die Marktaufsicht vom Hersteller verlangen eine entsprechende Warnung vor Gebrauch des Produktes auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

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