Eine Betriebsanleitung für eine unvollständige Maschine ist eigentlich nicht erforderlich. Notwendig ist laut Maschinenrichtlinie eine Montageanleitung für unvollständige Maschinen. Eine Betriebsanleitung kann erforderlich sein, wenn über die Montage hinaus eine sinnvolle Verwendung der unvollständigen Maschine ersichtlich ist. Falls sich Risiken ergeben, die auch außerhalb der Lebensphase „Montage“ auftreten, muss man mit erforderlichen Warnhinweisen in einer Betriebsanleitung warnen.
FAQs
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