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Gibt es gesetzliche Mindestanforderungen zum Inhalt einer Gebrauchsanleitung?

Ja, inhaltlich gibt es mehrerer Punkte, die in einer Gebrauchsanleitung entsprechend aufgeführt sein sollten:

  • Bestimmungsgemäße Verwendung
  • Angaben zur gefahrlosen Durchführung von Transport, Installation, Inbetriebnahme und Verwendung sowie Rüsten, Instandhaltung, Montage und Demontage
  • Vom Bedienpersonal einzunehmende Arbeitsplätze
  • Erforderliche Einarbeitungshinweise
  • Angaben zu technischen Daten und Emissionen
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