Die Maschinenrichtlinie besagt, dass bei wesentlichen Veränderungen auch alte Maschinen als neu betrachten zu sind. Durch Umbauten an einer Maschine durch eine Unternehmen wird die ursprüngliche Leistung, der Verwendungszweck oder die Bauart der Maschine wesentlich verändert. Dadurch ist die Maschine laut Maschinenrichtlinie als neu anzusehen. Die Maschine ist qausi erneut in Verkehr gebracht. Der aktuelle Betreiber erbt demzufolge auch allen einen Maschinen-Hersteller betreffenden Pflichten. Er muss eine EU-Konformitätserklärung erstellen, die CE-Kennzeichnung muss anbringen und er muss sicherstellen, dass eine Technische Dokumentation vorhanden ist.
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