Das Anbringen eines eigenen Typenschildes bzw. das Umlabeln durch den Händler hat Auswirkungen auf die CE-Kennzeichnung. Der Händler gilt dann nämlich aus Sicht des Produktsicherheitsgesetzes als Hersteller des Produktes. Somit muss der Händler auch alle Pflichten eines Herstellers beachten. Beispielsweise muss er für ein CE-pflichtiges Produkt ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und ein CE-Zeichen anbringen. Zum Prozess des Konformitätsbewertungsverfahrens zählt ebenfalls die Erstellung einer Risikobeurteilung und einer Technischen Dokumentation.
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