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Medizinprodukteverordnung – Verlängert sich durch die Corona-Krise die Übergangsfrist der Medizinprodukteverordnung?

Die EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 ist offiziell ab dem 26.05.2020 anzuwenden. Bedingt durch die Corona-Krise hat die EU-Kommission entschieden, die Frist für die Anwendung bestimmter Bestimmungen um ein Jahr zu verlängern. Dadurch sollen dringend benötigte Medizinprodukte im Kampf gegen die Corona Pandemie schneller auf dem Markt gelangen können.

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