Unter dem Begriff „Konformitätsvermutung“ im Prozess zur Erlangung der CE-Kennzeichnung versteht man die vermutliche Einhaltung der Vorgaben aus harmonisierten Normen. Ein Hersteller besagt damit, dass er vermutet, dass das Produkt mit den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aus den EG-Richtlinien konform ist.
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