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Betriebsanleitung erstellen – Warum eine Betriebsanleitung erstellen?

Die Pflicht eine Betriebsanleitung zu erstellen ist durch Forderungen aus Gesetzen, Normen und Richtlinien hinterlegt. Die Betriebsanleitung ist Teil des Produktes und muss daher beim Bereitstellen des Produktes auf dem Markt vorliegen. Dies ist eine Vorgabe aus dem Produktsicherheitsgesetz. Auch diverse EU-Richtlinien fordern für ein Produkt eine Betriebsanleitung, damit man dieses sicher verwenden kann. Keine Betriebsanleitung zu erstellen gilt als Sachmangel am Produkt und führt zu Produktrückrufen bzw. Vertriebsverboten für die unsicheren Produkte.

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