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Konformitätserklärung – Genügt es eine Kopie der Konformitätserklärung mit dem Produkt mitzugeben?
Ob man die Konformitätserklärung dem Produkt beigegeben muss, hängt ganz von den einzuhaltenden EU-Richtlinien ab. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert zum Beispiel, dass der Maschine eine Konformitätserklärung beiliegen muss. Es ist dabei ausreichend die Konformitätserklärung als Kopie mit dem Produkt mitzugeben. Das Original muss der Hersteller mindestens zehn Jahre lang aufbewahren und auf Anforderung der Marktaufsichtsbehörde zur Verfügung stellen.