Bringt man Produkte ohne CE-Kennzeichnung auf den Markt obwohl eine Kennzeichnung gefordert ist, verstießt dies gegen geltende Rechtsvorschriften. Die zuständige Marktaufsichtsbehörde kann solche Produkte aus dem Verkehr ziehen. Ebenfalls kann die Behörde dem Hersteller weitere Restriktionen auferlegen, wie Untersagung des weiteren Vertriebes und Rückruf bisher verkaufter Produkte. Ebenfalls muss man bei fehlender oder illegaler Anbringung der CE-Kennzeichnung mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
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