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CE-Kennzeichnung – Müssen Düngeprodukte CE-gekennzeichnet sein?

Bezüglich einer CE-Kennzeichnung auf Düngeprodukte regelt die europäische Verordnung 2019/1009 das Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten auf dem europäischen Markt. Diese Verordnung fordert, dass EU-Düngeprodukte vor dem Inverkehrbringen mit der CE-Kennzeichnung ausgestattet sein müssen. Dabei muss das CE-Zeichen gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf der Verpackung oder einem Begleitdokument angebracht sein.

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