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Maschinenrichtlinie – Wann zählt ein Lastaufnahmemittel unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie?

Ob ein Lastaufnahmemittel unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fällt, hängt von seinem Verwendungszweck ab. Sollte das Produkt zum Heben einer Last, zwischen einer Maschine und der Last angebracht sein, zählt es zu dem Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie. In der Richtlinie findet sich unter Artikel 2, Buchstabe d) die folgende Definition:

„Lastaufnahmemittel“ ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist, ein integraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in Verkehr gebracht wird; als Lastaufnahmemittel gelten auch Anschlagmittel und ihre Bestandteile;

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