Ein elektrisch bzw. mechanisch betriebenes Möbelstück kann je nach Anwendungsfall eine CE-Kennzeichnung benötigen. Da die Antriebe an sich genommen nicht selbstständig funktionstüchtig sind, sind diese häufig als eine „unvollständige“ Maschine anzusehen. Diese benötigt lediglich eine Einbauerklärung. Jedoch benötigt die vollständige Maschine, in welche die unvollständige Maschine eingebaut ist, eine CE-Kennzeichnung. Da in diesen Möbel auch Elektrik verbaut ist, fallen die Produkte ggf. in den Anwendungsbereich weiterer EU-Richtlinien wie der EMV-Richtlinie. Der Hersteller muss daher meistens vor dem Inverkehrbringen eine Konformitätserklärung ausstellen und dem Produkt beifügen sowie die CE-Kennzeichnung und ein Typenschild an dem Möbelstück anbringen, sowie eine Gebrauchsanleitung dem Produkt beilegen.
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