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Technische Dokumentation – In wieweit darf die Dokumentation einer umgebauten Maschine übernommen werden?

Will man die alte Technische Dokumentation einer umgebauten Maschine verwenden, ist hierfür die Erlaubnis des ehemaligen Herstellers einzuholen. Dies ist erforderlich, da das geistige Eigentum der Betriebsanleitung bei dem ehemaligen Hersteller liegt und sein Werk urheberrechtlich geschützt ist. Eine Veränderung der alten Technischen Dokumentation ist nur nach Einwilligung des bisherigen Verfassers möglich.

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