Eine unvollständige Maschine benötigt keine CE-Kennzeichnung. Die Maschinenrichtlinie verlangt für unvollständige Maschinen eine Einbauerklärung. Nur die vollständige Maschine, in welche die unvollständige Maschine eingebaut ist, benötigt eine CE-Kennzeichnung. Ein Ausnahmefall besteht jedoch, wenn andere Richtlinien eine Kennzeichnung für die Maschine fordert. Fällt die Maschine beispielsweise neben der Maschinenrichtlinie auch unter die EMV-Richtlinie, muss nach den Bestimmungen der EMV-Richtlinie eine CE-Kennzeichnung am Produkt angebracht sein.
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