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In welchen Fällen kann eine unvollständige Maschine eine CE-Kennzeichnung benötigen?

Grundsätzlich benötigt eine unvollständige Maschine keine CE-Kennzeichnung.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG schreibt für unvollständige Maschinen keine CE-Kennzeichnung, sondern die Ausstellung einer Einbauerklärung und einer Montageanleitung vor.

Nur die vollständige Maschine, in welche die unvollständige Maschine eingebaut wird, erhält nach erfolgreicher Gesamtkonformität eine CE-Kennzeichnung.

Ein Ausnahmefall besteht, wenn andere EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften eine CE-Kennzeichnung unabhängig von der Maschinenrichtlinie vorschreiben.
Beispiele hierfür sind:

Fällt eine unvollständige Maschine also zusätzlich unter eine dieser Richtlinien, kann bzw. muss nach deren Bestimmungen eine CE-Kennzeichnung angebracht werden

In diesem Fall gilt die CE-Kennzeichnung nur für die jeweilige Richtlinie, nicht für die Maschinenrichtlinie.
Parallel bleibt die Einbauerklärung nach Maschinenrichtlinie weiterhin erforderlich.

Kategorie: CE-Kennzeichnung
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