Es ist nicht möglich, die Lieferung der Technischen Dokumentation zu einer Maschine oder einem anderen Erzeugnis vertraglich zu umgehen. Das Produktsicherheitsgesetz macht bezüglich der Betriebsanleitung genaue Angaben. Der Paragraf 3 listet unterschiedliche Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt auf. Unter anderem ist auch von einer Gebrauchs- und Bedienungsanleitung bzw. einer Anleitung für Zusammenbau, Installation, Wartung und Gebrauchsdauer die Rede. Die Anleitung ist als Teil des Produktes anzusehen und deswegen ist auch ein vertraglicher Ausschluss nicht möglich.
