Es ist nicht möglich, die Lieferung der Technischen Dokumentation zu einer Maschine oder einem anderen Erzeugnis vertraglich zu umgehen. Das Produktsicherheitsgesetz macht bezüglich der Betriebsanleitung genaue Angaben. Der Paragraf 3 listet unterschiedliche Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt auf. Unter anderem ist auch von einer Gebrauchs- und Bedienungsanleitung bzw. einer Anleitung für Zusammenbau, Installation, Wartung und Gebrauchsdauer die Rede. Die Anleitung ist als Teil des Produktes anzusehen und deswegen ist auch ein vertraglicher Ausschluss nicht möglich.
FAQs