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CE-Kennzeichnung – Benötigen Spielzeuge eine CE-Kennzeichnung

Auch Spielzeuge benötigen eine CE-Kennzeichnung. Diese Forderung ist in der europäischen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG niedergeschrieben. Seit dem 01. Januar 1991 darf kein Spielzeug, das unter diese Richtlinie fällt, ohne CE-Kennzeichnung auf dem Markt in Umlauf gehen. Jedes Erzeugnis, das von Kindern im Alter bis zu 14 Jahren benutzbar ist, zählt unter die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG.

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