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CE-Kennzeichnung – Welche Angaben bezüglich Sicherheit fordert die EU-Spielzeugrichtlinie in Hinsicht auf Spielzeug?

Die CE-Kennzeichnung auf Spielzeugen bestätigt, dass der Hersteller sich an die Sicherheitsanforderungen der EU-Spielzeugrichtlinie gehalten hat. Diese fordert unter anderem, dass die Produkte der Beanspruchung beim Spielen standhalten muss. Ecken, vorstehende Stellen, Seile, Kabel und Befestigungen eines Spielzeuges müssen so gestaltet sein, dass die Gefahren von Verletzungen so gering wie möglich sind. Auch hinsichtlich der unterschiedlichen Altersgruppen von Spielzeugen macht die Spielzeugrichtlinie genaue Angaben. So darf Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren nur so gestaltet sein, dass die Bestandteile weder verschluckbar noch einzuatmen sind.

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