Tatsächlich sind Maschinen die auf Seeschiffen zum Einsatz kommen größtenteils von den CE-Regularien ausgenommen und benötigen keine CE-Kennzeichnung. Die Maschinenrichtlinie schließt solche Maschinen sogar von ihrem Anwendungsbereich aus. Stattdessen ersetzt eine Abnahme durch Einzelprüfung internationaler Standards für Schiffsausrüstungen die CE-Kennzeichnung. Durch die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls soll in jedem konkreten Anwendungsfall sichergestellt sein, dass die Maschine bzw. das Produkt auf dem Seeschiff auch funktionstüchtig ist.
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