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CE-Kennzeichnung – Bedarf eine unvollständige Maschine eine CE-Kennzeichnung, wenn diese in einer explosionsgeschützten Umgebung zum Einsatz kommt?

Obwohl eine unvollständige Maschine laut Maschinenrichtlinie keine CE-Kennzeichnung beinhalten darf, sieht dies anders aus wenn diese in einer explosionsgeschützten (EX-) Umgebung zum Einsatz kommt. In diesem Fall greift die ATEX-Richtlinie, da diese Richtlinie die speziellen Gefährdungen in einer EX-Umgebung besser abgedeckt. Die ATEX-Richtlinie fordert zudem eine CE-Kennzeichnung für jede Art von Geräten, welche in einer EX-Umgebung zum Einsatz kommt. Der Hersteller kann eine Einbauerklärung für die unvollständigen Maschine erstellen, welche sich auf die ATEX-Richtlinie und Maschinenrichtlinie beziehen. Damit deckt der Hersteller sowohl die Anforderungen der unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie ab wie auch die Forderung nach einer CE-Kennzeichnung nach der ATEX-Richtlinie.

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