Einer Erläuterung der Ingangsetzung bzw. Starten einer Maschine muss in der Technischen Dokumentation vorkommen. Die Maschinenrichtlinie fordert, dass eine Ingangsetzung der Maschine nur durch das absichtliche Betätigen einer vorgesehenen Befehlseinrichtung (z.B. Hauptschalter) erfolgen darf. Daher ist es auch nur sinnvoll, die Vorgehensweise für die Ingangsetzung der Maschine in der Technischen Dokumentation zu erläutern.
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