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Beim wem liegen die Urheber-/Nutzungsrechte nach dem Erstellen einer Betriebsanleitung?

Nach dem Erstellen einer Betriebsanleitung liegen die Urheber-/Nutzungsrechte immer beim Ersteller des Dokumentes. Wir als Dienstleister für Technische Dokumentation sind natürlich gerne dazu bereit, Ihnen die ausschließlichen Nutzungsrechte an einer von uns erstellten Betriebsanleitung zu überlassen. Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung einer Betriebsanleitung? Wir machen Ihnen gerne für die Erstellung und Pflege aller Technischen Dokumentationen ein Angebot. Rufen Sie hierzu uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail.

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