Gefährliche Stoffe und Gemische müssen in der Technischen Dokumentation nach der GHS-Einstufung (Globally Harmonised System) gekennzeichnet sein. Seit dem 1. Juni 2017 dürfen Lösemittel, Haushaltsreiniger, Bauchemikalien oder andere Gemische nur noch in Verkehr gehen, wenn sie der GHS-Kennzeichnung entsprechen. Die bislang gültigen schwarzen Symbole auf einem orangefarbenen Quadrat haben keine Gültigkeit mehr. Es sind nun nur noch die schwarzen Symbole in einem rautenförmigen, roten Rahmen auf weißem Grund zulässig.
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