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Auf welche Bereiche der Betriebsanleitung bezieht sich die Instruktionspflicht im Maschinenbau?

Die Instruktionspflicht im Maschinenbau bezieht sich auf alle zur Verfügung gestellten Informationen in der Betriebsanleitung. Das können unter anderem Sicherheits- und Warnhinweise, Handlungsbeschreibungen, Technische Daten usw. sein. Die Anforderungen an die Instruktionspflicht sind deutlich herabgesetzt, wenn die Bedienung der Maschine nur durch Fachpersonal stattfindet. Hinweis- und Warnpflichten hören in aller Regel dort auf, wo die Verwendung des Erzeugnisses, die zum Schaden führen kann, mit dem Produktzweck überhaupt nichts mehr zu tun hat.

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