Selbst wenn der Abnehmer der Maschine eine fehlerhafte Betriebsanleitung wissentlich gegen einen Preisnachlass zustimmt, schließt dies die Produkthaftung nicht aus. Bei einem Unfall aufgrund einer fehlerhaften Betriebsanleitung, kann man den Hersteller der Maschine bzw. den Ersteller der Betriebsanleitung rechtlich belangen.
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