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Kann man Produkthaftung im Maschinenbau ausschließen?

Ein vertraglicher Ausschluss der Produkthaftung im Maschinenbau oder eine Beschränkung hinsichtlich mittelbarer Schäden, Produktionsausfall, entgangenem Gewinn usw. ist nicht möglich. Das Produkthaftungsgesetz ist dazu eindeutig:

„§ 14 Unabdingbarkeit
Die Ersatzpflicht des Herstellers nach diesem Gesetz darf im voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.“

Somit kann man im Maschinenbau die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz weder in Verträgen noch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen.

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