FAQ zur Technischen Dokumentation
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Technische Dokumentation (224)
Was versteht man unter technischem Lektorat?
Im Rahmen des Lektorats geht es um die Überprüfung von Texten hinsichtlich der Einhaltung grammatikalischer, rechtschreiblicher und stilistischer Kriterien. Diese Prüfung wird gemeinhin für alle Texte unabhängig von ihrem Inhalt durchgeführt.
Kommen noch fachlich-inhaltliche Prüfkriterien hinzu, spricht man in der technischen Dokumentation vom technischen Lektorat. So wird hier geprüft, ob alle für das jeweilige Informationsprodukt gültigen Normen und Richtlinien eingehalten werden. Hierzu gehören beispielsweise die Prüfung auf Vollständigkeit, Plausibilität und Auszeichnung von Sicherheits- und Warnhinweisen, die Prüfung auf zielgruppengerechte Verständlichkeit, Dokumentenstruktur und einsatzbezogene Medienverwendung oder auf die Berücksichtigung von Besonderheiten für bestimmte Zielländer hinsichtlich der bildlichen Darstellung, Verständlichkeit, Farben oder allgemeinen Übersetzungskriterien (Lokalisierung).
Im Rahmen der Plausibilitätskontrolle (auch Plausibilitätsprüfung genannt) wird geprüft ob die technische Dokumentation grundsätzlich nachvollziehbar und damit für die Zielgruppe ausreichend verständlich ist. Dabei ist zu beachten, dass bei dieser Prüfung der rein technische Bereich im technischen Lektorat meist nicht berücksichtigt werden kann und die Prüfung in dieser Hinsicht dann nur geringe oder keine Aussagekraft besitzt.
Die Inhalte für eine Technische Dokumentation für Russland muss ebenfalls relevante Informationen für eine sichere Nutzung des Produktes beinhalten. Ähnlich wie die europäischen Anleitungen gehören dazu Angaben zur Bedienung der Maschine, Informationen über Restrisken, Vorgehensweisen für Montage und Instandsetzung. Eine nach der internationalen Dokumentationsnorm DIN EN IEC/IEEE 82079-1 erstellte Betriebsanleitung deckt all diese Anforderungen ab.
Eine Technische Dokumentation für Russland ist nach den Normen GOST R 54121-2010, GOST R 2.601-2019 und 2.610-2019 zu erstellen. Zu den Inhalten zählen alle wichtigen Angaben über Arbeitsweise, Eigenschaften, Bestandteile, Entsorgung, Transport, Wartung und technischen Zustand einer Maschine. Es ist zudem möglich eine Bedienungsanleitung für mehrere gleichartige Produkte, Typen, Modellen oder Serien zu erstellen.
In der Technischen Dokumentation müssen folgende Informationen mittels des Technischen Pass abgedeckt sein:
- Basisinformationen über das Produkt, die technischen Eigenschaften und Konformitätsbewertung
- Komplettierung
- Lebensdauer und Lagerungsdauer, Garantie des Herstellers
- Konservierung
- Hinweise zur Verpackung
- Hinweise zur Annahme
- Hinweise zur Ausleihung von Geräten während der Benutzung
- Hinweise zur Reparatur
- Hinweise zum Betrieb und Lagerung (falls erforderlich)
- Angaben zur Entsorgung
Unter den Normen, die einen Technischen Pass für die Technische Dokumentation fordern, gehören die GOST-Normen 2.601-2019 und 2.610-2019. Die GOST-Norm 2.601-2019 trägt den Titel: Einheitliches System der Konstruktions- und Betriebsunterlagen. Die GOST 2.610-2019 hat den Titel: Einheitliches System der Konstruktionsunterlagen.
Der Technische Pass ist ein Dokument, welches in einer Technischen Dokumentation für eine Maschine für das Bestimmungsland Russland nötig ist. Der Technische Pass beinhaltet die wichtigsten technischen Daten der Maschine. Während des gesamten Lebenszyklus einer Maschine muss der technische Pass vorhanden sein.
Bei Weiterverkauf einer Maschine benötigt der nächste Besitzer ebenfalls eine Technische Dokumentation, um die Maschine sicher nutzen zu können. Die Betriebsanleitung ist auch als ein Teil des Produktes anzusehen. Oft finden sich in den Betriebsanleitungen auch Hinweise, dass die Anleitung bei Weiterverkauf an den neuen Besitzer zu übergeben ist.
Es empfiehlt sich neu entwickelte Piktogramme mit textlichen Informationen in der Technischen Dokumentation zu erläutern. Ebenfalls ist eine Kombination von Text und Piktogramm auf dem Warnschild am Produkt denkbar, damit die Benutzer sich an das neue Piktogramm schneller gewöhnen. Um das neu entwickelte Piktogramme am Markt zu etablieren, empfiehlt es sich dieses einem Normenausschuss wie beispielsweise DIN einzureichen.
Vorgaben für neue Piktogramme für die Technische Dokumentation sind in den Normen ISO 3864-1 und ISO 3864-3 zu finden. Die Normen geben Gestaltungskriterien vor hinsichtlich:
- Geometrische Form
- Farbe
- Größe und Position des Symbols
- Freizubleibende Bereiche
- Linienbreite
- Einheitlichkeit
- Determinanten (Teilsymbole)
- Kombinationen
- Pfeile
- Schrift
Auch die Darstellung von Menschen auf Sicherheitszeichen behandeln die Normen. Ansichten sowie die Animationen sind durch die Normen geregelt. Auch ist zu prüfen, ob das neue Zeichen nicht dieselbe Aussage vermittelt wie ein bereits bekanntes Piktogramm der ISO 7010. Dann ist nämlich das genormte Piktogramm zu wählen.
Benötigen Hersteller für Ihre Technische Dokumentation spezielle Sicherheitszeichen, ist es auch möglich diese selbst zu entwerfen. Der umfangreiche Symbolkatalog der DIN EN ISO 7010 deckt jedoch die meisten Gefahrensituationen ab. Ist kein Piktogramm durch eine Norm definiert, kann der Hersteller auch eigene Piktogramme nach den Vorgaben der ISO 3864 erstellen.
Es ist nicht erforderlich eine Angabe des Baujahres einer Maschine in der Technischen Dokumentation anzugeben. Solch eine Angabe in der Anleitung kann aber hilfreich sein, falls die Angabe auf dem Typenschild nicht mehr lesbar ist. Der Hersteller kann dann über die Angabe in der Technischen Dokumentation leichter den Maschinentyp bestimmen. Dies erleichtert dem Hersteller ein Ersatz für das nicht mehr lesbare Typenschild bereitzustellen.
Der Begriff Animation hat seinen Ursprung im lateinischen animare (zum Leben erwecken). Sollen beispielsweise bestimmte Prozesse oder Funktionsabläufe in Maschinen oder Anlagen erklärt werden, stößt man mit einer rein textlichen Form schnell an Grenzen. Eine Visualisierung der Vorgänge bietet hierbei wertvolle Hilfe.
Mit einer spezialisierten Software werden aus – meist bereits vorhandenen – technischen Zeichnungen die erforderlichen Komponenten extrahiert und ihre jeweiligen Bewegungsparameter in sog. Schlüsselbildern (Keyframes) festgelegt. Die Software errechnet und generiert anhand dieser Vorgaben fließende Bewegungsabläufe.
Je nach Ausgangsmaterial und Animationsaufwand entstehen so zwei- oder dreidimensionale filmähnliche Sequenzen, welche anschließend beispielsweise in eine Website oder ein PDF-Dokument integriert werden können.
Digitale Anleitungen lassen sich prinzipiell in nahezu jedem elektronischen Format erstellen. Bei der Formatauswahl sind in erster Linie Parameter wie beispielsweise die Nutzungsumgebung, die Medienkompetenz der Benutzergruppe oder die beim Nutzer vorhandenen technischen Voraussetzungen zu berücksichtigen.
Im Sinne einer effizienten Produktion ist darauf zu achten, dass sich die textlichen Inhalte möglichst aus einem Redaktionssystem generieren lassen. Derzeit werden digitale Anleitungen überwiegend als PDF-Dateien sowie Online-Hilfen (Websites / WebApps) publiziert. Enthalten sind dabei meist auch multimediale Inhalte wie 2D/3D-Animationen, Videoclips oder Audiokomponenten.
An Bedeutung gewinnen in zunehmendem Maße bereits im Gerät implementierte Benutzerführungen, Wartungsanleitungen (sogar ausführbare Wartungsroutinen) sowie Virtuelle Realität (VR) und Erweiterte Realität (Augmented Reality).
Gegenüber einer gedruckten Anleitung bieten digitale Anleitungen eine Vielzahl an Vorzügen, z. B.:
• Einbindung multimedialer Komponenten
Textpassagen lassen sich mit audiovisuellen Inhalten ergänzen, was zu einer deutlich verbesserten Informationsverarbeitung beim Nutzer führt. Wo praktikabel, kann ggfs. durch entsprechend erstellte multimediale Inhalte auf Anleitungstext vollständig verzichtet werden (Einsparung von Übersetzungskosten)
• Mobile Verfügbarkeit
Digitale Anleitungen sind über Endgeräte wie beispielsweise Smartphones oder Tablet-PC von jedem Standort aus abrufbar. Dies kann beispielsweise für Servicetechniker im Auslandseinsatz bei fehlenden technischen (gedruckten) Unterlagen von besonderer Bedeutung sein.
• Schnelle Aktualisierbarkeit
Notwendige Änderungen im Informationsprodukt (z. B. aufgrund von Produktänderungen oder Fehlern im Dokument selbst) sind in kurzer Zeit durchgeführt und stehen bei Verteilung über das Internet „in Echtzeit“ zur Verfügung
• Platzsparend
Auf einem digitalen Endgerät lassen sich eine Vielzahl von Betriebsanleitungen, Servicehandbüchern, etc. ablegen. Ein Servicetechniker braucht somit keine umfangreiche Sammlung von gedruckten Ausgaben mitzuführen. Vor Ort nicht vorhandene Informationsprodukte können bei Bedarf per E-Mail oder im Download kurzfristig vom Hersteller bezogen werden.
• Eingebettete Benutzerführung
Produktabhängig lassen sich Informationen zur Bedienung oder Wartung auch im Gerät implementieren und dem Benutzer über Schnittstellen wie Bildschirm oder Klein-Display zur Verfügung stellen.
• Kostensenkung
Wo durch Normen/Gesetzgebung erlaubt, lassen sich durch die Publikation digitaler Anleitungen Druck- und möglicherweise auch Verteilkosten (z. B. bei notwendigen Aktualisierungen durch Produktänderung oder Fehlern in der Anleitung) sparen. Dort wo gedruckte Anleitungen vorgeschrieben sind, lassen sich durch Einsatz eines geeigneten Redaktionssystems entsprechende Inhalte für die Erstellung der digitalen Formate wiederverwenden (Beispiel: Export in HTML zur Einbindung in eine WebApp / eine Website)
• Interaktionsmöglichkeit des Benutzers
Sie ermöglicht den effektiven und gezielten Abruf benötigter Informationen durch entsprechend gestaltete Navigationselemente, Suchfunktion, Steuerung der Informationsausgabe oder die Verknüpfung mit weiteren Quellen (Datenbanken, etc.)
• Messbarkeit
Wie bei der Auswertung von Zugriffen auf Websites, lassen sich auch die Zugriffe auf Online-Anleitungen auswerten. Hiermit stehen dann Informationen über die Nutzung der Online-Dokumente zur Verfügung (welche Seiten werden wie oft aufgerufen, wie lange verweilt der Benutzer auf einer bestimmten Seite, wie oft wird ein bestimmtes Video abgerufen, etc.). Die so gewonnenen Daten lassen sich ggfs. zur Überarbeitung/Verbesserung eines Dokumentes bzw. bei einer Neuanlage heranziehen.
Anforderungen zur Technischen Dokumentation von Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen stehen in der DIN EN ISO 13849-1:2016-06. Im Kapitel 10 stehen die Anforderungen an die Technische Dokumentation. Unter Kapitel 11 finden sich Informationen zu den Benutzerinformationen.
Das Projektmanagement für die Erstellung einer Technischen Dokumentation besteht im Wesentlichen aus den folgenden vier Hauptschritten:
1. Das Definieren und priorisieren von Anforderungen, welche die Technische Dokumentation einhalten muss.
2. Erstellen der Arbeitspakete und Priorisierung bei der Abarbeitung der Pakete
3. Überprüfen der Ergebnisse aus den Arbeitspaketen
4. Präsentation bzw. Demonstration der Technischen Dokumentation
Die Einhaltung von Terminologie in der Technischen Dokumentation ist immer wichtig, um ein mögliches Begriffschaos vermeiden.
Zum einen ist Terminologie sinnvoll, um verschiedene Dinge nicht beim gleichen Namen zu nennen. Eine Unterlegscheibe ist etwas anderes wie eine Fensterscheibe. Dabei nur den Oberbegriff Scheibe zu verwenden, kann für Unstimmigkeiten sorgen.
Auf der anderen Seite ist es nicht ratsam unterschiedliche Begriffe für gleiche Sachen zu verwenden. Beispielsweise die Steuerkonsole und das Bedienfeld, was ein und dieselbe Sache sind. Unterschiedliche Benennungen für dieselbe Komponente bzw. Bauteil verwirren den Leser der Technischen Dokumentation.
Die Technische Dokumentation muss dem Produkt zuordbar sein. Eine Namensänderung des Produktes muss dann für die neu in Verkehr gebrachten Produkten auch in der Anleitung erfolgen. Eine Nachbesserung für bereits im Markt befindliche Dokumente ist hingegen nicht nötig.
Es gibt keine Pflicht, dass eine Technische Dokumentation nur aus einem Dokument bestehen darf. Ob die Anleitung daher aus einem oder mehreren Dokumenten besteht, bleibt dem Verfasser überlassen.
Es kann sinnvoll sein, die Technische Dokumentation nach den jeweiligen Zielgruppen aufzuteilen. Dem Wartungspersonal genügt ein Wartungshandbuch mit allen benötigen Informationen für die Wartung. Das Bedienpersonal reicht die Bedienungsanleitung, die alle Informationen zur Bedienung des Produktes enthält. Der Verfasser muss nur sicherstellen, dass es den Lesern klar ist, dass es mehrere Dokumente zu verschiedenen Themen gibt. Zum Beispiel durch ein Kapitel „mitgeltende Dokumente“.
Eine Technische Dokumentation ohne oder mit nur wenigen Abbildungen ist selten verständlich. Trotzdem finden sich genügend Anleitungen mit nur wenigen Abbildungen. Gründe sind vermutlich die zeitintensive und kostenaufwendige Erstellung und Aufbereitung von Abbildungen. Die vorhandenen Abbildungen vom Produkt sind zudem auch meistens unzureichend in der Qualität. Häufig fehlt es im Unternehmen an Fotografen bzw. Illustratoren und externe Leistungen verursachen hohe Kosten.
Um Kosten bei der Technischen Dokumentation zu sparen, sind wiederverwendbare Grafiken eine gute Möglichkeit. Der Änderungsaufwand für solche Abbildungen ist minimal, da meisten nur Positionsnummer oder Symbole zu tauschen sind. Richtig aufbereitete Grafiken lassen sich in verschiedenen Kapiteln bzw. Dokumenten einsetzten. Beispiele hierfür sind wiederkehrende Bedienelemente wie der Hauptschalter oder die Not-Aus-Taste. Oder abstrakte Zeichnungen vom Transport des Produktes, indem nur Quadrate bzw. Rechtecke ein Schema für die Befestigungspunkte liefern.
Ein Lektor für eine Technische Dokumentation sollte sich an folgende Qualitätskriterien halten:
- Übersichtlichkeit: Sind die Informationen übersichtlich dargestellt?
- Vollständigkeit: Fehlen auch keine Informationen?
- Verständlichkeit: Sind die vorhanden Informationen verständlich?
- Nachvollziehbarkeit: Ist der Informationsgehalt nachvollziehbar?
- Korrektheit: Sind Informationen fachlich korrekt?
- Minimalismus: Wiederholen sich bekannte Informationen?
Ein Lektorat bei einer Technischen Dokumentation ist ein wichtiges Qualitätskriterium. Es ist wichtig die fertige Anleitung von einem zweiten Technischen Redakteur prüfen zu lassen. Ganz nach dem Prinzip „4 Augen sehen mehr wie zwei“ ist es möglich so erst übersehene Fehler doch noch zu erkennen und zu beheben.
Aspekte für die Qualitätssicherung einer Technischen Dokumentation erfolgen nach dem bekannten PDCA-Zyklus.
P (Plan) = Planen
D (Do) = Umsetzen
C (Check) = Prüfen
A (Act) = Handeln
Zuerst sind in der Planungsphase Konzepte für die Technische Dokumentation zu entwickeln und zu testen. In der Phase des Umsetzen entsteht die Technische Dokumentation. In der Check-Phase gilt es die erstellte Technische Dokumentation zu testen und neue Standards zu definieren. In der Act-Phase gilt es die Technische Dokumentation zu optimieren.
Unter den Produktspezifikationen versteht man die technischen und funktionalen Aspekte eines Produktes seitens eines Herstellers oder Verbrauchers. Dazu gehören auch technische Daten, geometrische Ausmaße und die Zusammensetzungen von Betriebsstoffen. Die Produktspezifikationen sind in der Technischen Dokumentation abgebildet und sind auch für sicherheitsrelevante Hinweise relevant. Beispielsweise die geometrischen Ausmaße, um den Platzbedarf für das Produkt zu ermitteln.
Der Informationsbedarf den eine Technische Dokumentation abdecken muss, hängt von der jeweiligen Zielgruppe ab. Die Zielgruppen unterscheiden sich durch typische Merkmale. Diese können das Alter, die berufliche Bildung oder andere verhaltensorientierte Merkmale sein. Auch Psychologischen Merkmale wie Motivation, Meinungen oder Wünsche der Zielgruppe können Merkmale sein.
In der Technischen Dokumentation kommt eine Was-macht-wer-Matrix bei der Definition der Zielgruppe zum Einsatz. Diese Matrix bildet Handlungsorientiert ab, welche Personen welche Handlungen mit dem Produkt durchführen und welches Wissen dafür vorauszusetzen ist. Der Redakteur, welcher die Technische Dokumentation erstellt, kann mit Hilfe der Matrix die Eigenschaften der Zielgruppe darstellen.
Für Geräte, die unter die EMV-Richtlinie fallen, müssen Informationen zur Nutzung des Gerätes in einer Betriebsanleitung enthalten sein. Dazu zählen unter anderem Angaben über Vorkehrungen, die bei Montage, Installation, Betrieb oder Wartung des Gerätes zu treffen sind.
Sinnvollerweise erscheinen in der Technischen Dokumentation die Inhaltspunkte in der Reihenfolge entsprechend dem Lebenszyklus der Maschine. Demnach beginnt eine Betriebsanleitung nach den allgemeinen Hinweisen mit Installation und Inbetriebnahme, geht dann vom Normalbetrieb über andere Lebensphasen wie Wartung, Reparatur, Störungsbehebung und endet mit Außerbetriebnahme, Demontage und Fragen der Entsorgung und Verschrottung.
Die digitale Technische Dokumentation bietet einige Vorteile in der Navigation. So ist das Auffinden von Informationen im digitalen Dokument durch Suchfunktionen viel einfacher als auf der Papierfassung. Relevante Informationen wie Sicherheitshinweise lassen sich schnell in einer pdf-Datei mit entsprechenden Stichworten finden.
Gibt es beim Kauf einer Maschine zwischen dem Hersteller und dem Käufer keine vertragliche Vereinbarung über die Erstellung der Technische Dokumentation, so zählt die üblich zu erwartende Beschaffenheit. Dieser Begriff aus dem Produktrecht besagt, dass ein Produkt über solche Eigenschaften verfügen muss, die bei einer vergleichbaren Sache üblich ist und vom Käufer zu erwarten ist. Ist beispielsweise zwischen den beiden Vertragsparteien nichts wegen der Erstellung der Technischen Dokumentation vertraglich vereinbart, so muss diese nach den üblich zu erwartenden Normen erstellt sein. Im Falle einer Maschine wären das die Normen DIN EN ISO 20607 für die Betriebsanleitung einer Maschine sowie die Horizontalnorm IEC/IEEE 82079-1 für das Erstellen von Nutzungsinformationen.
In der Technischen Dokumentation müssen nur relevante Informationen vorkommen. Die Nutzugsinformationen müssen für den gesamten Produktlebenszyklus alle durchzuführenden und erlaubten Tätigkeiten abdecken. Ebenfalls müssen sicherheitsrelevante Informationen zu den jeweiligen Lebensphasen vorliegen. Deckt ein Produkt aufgrund seiner Eigenschaften bestimmte Lebensphasen nicht ab, so müssen in den Nutzugsinformationen auch keine Informationen darüber vorkommen. Beispielsweise wenn ein Produkt nur in einem anderen Produkt zum Einsatz kommt und keinen eigenständigen Betrieb aufweist. Gibt es in dieser Lebensphase auch keine sicherheitsrelevanten Informationen dem Benutzer mitzuteilen, kann diese Lebensphase in den Nutzungsinformationen entfallen.
Rudimentäre Vorgaben für die Technische Dokumentation finden sich in der IEC/IEEE 82079-1. Diese Horizontalnorm gilt für alle Arten von Produkten. Daneben gibt es noch weitere produkt- oder branchenspezifische Normen. Bei Medizinprodukten liefert die EN ISO 20417 detaillierte Anforderungen für die Nutzungsinformationen und dient als sinnvolle Erweiterung zur Horizontalnorm IEC/IEEE 82079-1.
Warnungen vor Restrisiken in der Technischen Dokumentation beginnen nach dem SAFE-Prinzip mit einem Signalwort. Die Norm IEC/IEEE 82079-1 schlägt dabei eine Vorgehensweise aus der ANSI Z535.6 vor, um das richtige Signalwort auszuwählen:
Die IEC/IEEE 82079-1 fordert für Warnhinweise in Technische Dokumentationen eine entsprechende Gestaltung, damit diese entsprechend auffallen. Durch eine Kopfzeile kann das einleitende Signalwort in einer anderen Schriftgröße oder Schriftart hervorgehoben werden. Sind Warnhinweise zwischen Handlungsschritten eingebettet, sollte die Formatierung des Warnhinweises nicht die Nutzer von den Handlungsschritten ablenken.
Die Technische Dokumentation ist Teil des Produktes, daher gilt es die Kosten für die Erstellung in die Produktentwicklung mit einzurechnen.
Umso komplexer ein Produkt, desto umfangreicher ist natürlich auch die Technische Dokumentation. Gewisse Mindestinhalte müssen in jeder Dokumentation vorhanden sein. Daher umfasst ein Dokument erfahrungsgemäß schnell mal mindestens 40 Seiten Umfang in einer Sprache. Alleine für die Neuerstellung einer A4-Seite können mehrere Stunden Arbeit vergehen. Auch besuchen Technische Redakteure regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen, um auf einem aktuellen Wissenstand zu bleiben.
Schnell kommen dort einige Kosten zusammen. Der Alltag ist jedoch, dass die Kosten für die Technische Dokumentation viel zu niedrig angesetzt sind. Unerfahrene Unternehmen rechnen mit Kosten unter 1.000 Euro für die Erstellung der Dokumentation. Dies ist natürlich komplett unrealistisch, wenn man bedenkt wie viel Zeit die Erstellung einer Anleitung benötigt. Wenn wir nun die Kosten für einen Technischen Redakteur betrachten und wieviel Zeit in einer Technischen Dokumentation steckt, landen wir schnell in einem Kostenbereich von 6.000 – 10.000 Euro. Weitere Nebenkosten wie Softwarelizenzen, Anschaffung von Normen oder ähnlichem sind dabei noch nicht mal berücksichtigt.
Für Lastaufnahmemittel schreibt die Maschinenrichtlinie in Bezug auf die Technische Dokumentation bzw. Betriebsanleitung im Anhang I folgendes vor:
“4.4.1 Lastaufnahmemittel
Jedem Lastaufnahmemittel und jeder nur als Ganzes erhältlichen Gesamtheit von Lastaufnahmemitteln muss eine Betriebsanleitung beiliegen, die mindestens folgende Angaben enthält:
a) bestimmungsgemäße Verwendung;
b) Einsatzbeschränkungen (insbesondere bei Lastaufnahmemitteln wie Magnet- und Sauggreifern, die die Anforderungen der Nummer 4.1.2.6 Buchstabe e nicht vollständig erfüllen);
c) Montage-, Verwendungs- und Wartungshinweise;
d) für die statische Prüfung verwendeter Koeffizient.“
Die Frage wer die Technische Dokumentation liest, ist eine essentielle Frage. Jedoch spielt diese Frage schon vor dem Erstellungsprozess einer Betriebsanleitung eine Rolle. Schon in der Produktentwicklung gilt es zu überlegen, wer das Produkt nutzt. Innerhalb der Risikobeurteilung gilt es sich über die Benutzer des Produktes Gedanken zu machen und eine Zielgruppenanalyse zu erstellen. Folgende Vorgehensweise ist bei einer Zielgruppenanalyse empfehlenswert:
- Hypothesen aufstellen, in welcher man aufschreibt wer an der Maschine / dem Produkt was macht. Es empfiehlt sich, diese Hypothesen in Form einer Matrix darzustellen.
- Mit Befragungen der potentiellen Zielgruppen überprüfen, ob die Hypothesen zutreffen (Fragebögen an Kunden/Servicetechniker herausgeben)
- Die Zielgruppe beschreiben und Sonderfälle festhalten
- Rückschlüsse für die Risikobeurteilung und die Betriebsanleitung ziehen (Welche Ausbildung haben die Zielgruppen, welche Erfahrungen mit dem Produkt, die Häufigkeit der Nutzung, das Nutzungsumfeld der Anleitung)
Ein Muster für eine Technische Dokumentation spart Ihnen viel Zeit und Aufwand beim Erstellen einer Betriebsanleitung. Vorgefertigte Strukturen und Inhalte erleichtern den Erstellungsprozess und sorgen für eine Konsistenz bei unterschiedlichen Anleitungen. Aus einem Muster kann man so dann schnell seine Bedienungs-, Reparatur-, Montage-, Wartungs- oder Betriebsanleitung erstellen. Wiederkehrende Textelemente wie bspw. die Erläuterung von Symbolen und Hinweisen im Text oder das Impressum der Anleitung muss der Ersteller auch nicht immer wieder neu schreiben. Dies kann auch Übersetzungskosten sparen, falls die Übersetzungen wiederkehrender Textstellen bereits im Muster hinterlegt sind.
Warum ist es sinnvoll, sich ein Muster anzulegen?
Es ist sehr hilfreich, sich ein Muster für eine Technische Dokumentation anzulegen. Absatz- und Zeichenformaten in den Formatvorlagen legt man nur einmal für das Muster an. Ein einmalig sauberes erstelltes Seitenlayout ist dann auf jedes Dokument anwendbar. Inhaltsbausteine wie vorgefertigte Tabellen lassen sich ebenfalls für weitere Dokumente wiederverwenden. Das wiederverwendbare Muster ermöglicht dadurch einen maximalen Komfort beim Erstellen vieler Dokumente, die ähnlich aufgebaut sind.
Wie sollte ein Muster für eine Technische Dokumentation gestaltet sein?
Wenn die Inhalte für das Muster fest stehen, gilt es diese noch ansprechend in Form zu bringen. Dafür legt man sich ein sauberes Seitenlayout an und legt alle wichtigen Attribute fest. Hierzu gehören:
- Design der Titelseite
- Design des Inhaltsverzeichnis
- Die Inhalte der Kopf- und Fußzeilen
- Festlegung der Ränder und Abstände
- Schriftarten und Größen für Überschriften, Kapitel, Abbildungen, Tabellen und Fließtext
- Absatzformate für Aufzählungen, Nummerierungen und Einrückungen
- Konzipierung von Formatvorlagen für eine schnelle Anwendung von Formaten
Das Muster und weitere hilfreiche Materialien wie Checklisten können Sie bei uns kostenlos in unserem Downloadbereich herunterladen.
Die Entscheidung hinsichtlich welche Norm für die Technische Dokumentation zu wählen ist, hängt in erster Linie davon ab, was der jeweilige Hersteller produziert. Ein Hersteller von Haushaltsgeräten interessiert sich für die DIN EN ISO 20607 nur bedingt. Seine Geräte fallen häufig unter die Niederspannungsrichtlinie und unter dieser ist die DIN EN ISO 20607 nicht harmonisiert. Dieser Hersteller sollte sich daher mit der Dokumentationsnorm IEC/IEEE 82079-1 befassen, damit seine Technische Dokumentation dem Stand der Technik entspricht.
Für einen Hersteller von Produkten, welche unter die Maschinenrichtlinie fallen, ist die DIN EN ISO 20607 wesentlich interessanter. Die DIN EN ISO 20607 ist eine harmonisierte Norm für die Maschinenrichtlinie und kann eine Konformitätsvermutung auslösen. Aufgrund dieser Bedeutung werden Hersteller und deren Betriebsanleitungen an den Vorgaben der Norm gemessen. Ein Verstoß gegen die Norm wirkt sich nachteilig für den Hersteller aus.
Um den Stand der Technik vollständig zu entsprechen muss jedoch auch Maschinenbauer die IEC/IEEE 82079-1 umsetzen. Denn diese Norm behandelt die Themen Informationensmanagement und Informationserstellung umfassender als die DIN EN ISO 20607.
Ein Instruktionsmangel liegt vor, wenn der Hersteller den Benutzer der Maschine mit seiner Technischen Dokumentation nicht ausreichend instruiert. Die Instruktion umfasst alle Informationen in der Betriebsanleitung und Informationen über Restgefahren mittels Warnschilder und Signaleinrichtungen an der Maschine. Die Instruktionsanweisungen müssen vor allen Gefahren an der Maschine warnen, die nicht offensichtlich sind und nicht konstruktiv beseitigt werden konnten.
Beispiel für einen Instruktionsmangel. In der Betriebsanleitung einer Maschine steht die Handlungsanweisung: „Schlagen Sie die Sicherungsschraube heraus.“ Ein Bediener schlägt deswegen mit einem Eisenhammer auf die Sicherungsschraube, wodurch sich ein Metallsplitter löst und ihm ins Auge fliegt. Dies führt zu einer einseitigen Erblindung des Bedieners. Dem Bediener fehlten weiterführende Informationen, wie dass er nur bestimmtes Werkzeug (wie einen Plastikhammer) verwenden darf. Auch fehlten Informationen zu Schutzmaßnahmen bei der Ausführung der Tätigkeit. Das Tragen einer Schutzbrille hätte den Bediener vor dem Metallsplitter bewahrt. Hier lag ein klarer Fall von einem Instruktionsmangel des Herstellers vor.
Falls Fehler in der Technischen Dokumentation nach dem Inverkehrbringen des Produktes herauskommen, geht es hierbei um einen Fall der Produktbeobachtung. Der Hersteller muss beobachten, was mit seinem Produkt am Markt geschieht. Dies betrifft auch die Anleitung. Der Hersteller ist daher verpflichtet, auf den Fehler in der Anleitung auf eine Weise zu reagieren. Abhängig davon welche Folgen durch diesen Fehler entstehen können, muss der Hersteller entsprechend handeln. Beispielsweise kann der Hersteller in moderaten Fällen durch ein Warnschreiben seine Kunden informieren und eine neue Anleitung zur Verfügung stellen. In schwerwiegenden Fällen genügt eine Produktwarnung möglicherweise nicht und der Hersteller muss sogar einen Produktrückruf einleiten.
Bei vielen Unternehmen, die eine Technische Dokumentation für Ihre Produkte erstellen, zeigt sich, dass die Anleitung zu viele Warnhinweise enthält. Grund ist die Angst vor Haftungsrisiken bei den produzierenden Firmen. Das wiederholte aufführen des gleichen Warnhinweises oder die Klassifikation eines Warnhinweises in eine höhere Gefahrenkategorie sind nur ein paar Fälle. Um auf Nummer sicher zu gehen, wählt das Unternehmen beispielsweise für einen Warnhinweis der Stufe „Vorsicht“ lieber die Warnstufe „Gefahr“. Auch das warnen vor offensichtlichen Gefahren, beispielsweise dass ein Messer scharf ist, findet häufig statt. Das Überfrachten einer Anleitung mit zu vielen Warnhinweisen macht diese unverständlich und der Leser neigt dazu, die Warnungen zu überfliegen oder gänzlich zu ignorieren.
Die Informationen in der Technischen Dokumentation und an der Maschine müssen wichtige Hinweise zum Gebrauch des Produktes liefern. Auf dem Typenschild sind unter Umständen Angaben zu Betriebsmitteln zu finden, die Aufschluss über Menge und Klassifizierung des Betriebsmittels geben. Sollten im Falle von Reparaturen Ergänzungen oder ein Austausch dieser Betriebsmittel nötig sein und die Spezifikationen der Betriebsmittel haben sich geändert, so gilt es die geänderten Sachinformationen auf dem Typenschild zu aktualisieren. Dies ist wichtig, damit die Informationen den aktuellen Stand wiedergeben. Hierfür kann man die Ergänzung beispielsweise handschriftlich auf einem Aufkleber eintragen. Der Stift sollte dazu aber die Dauer der Lesbarkeit der handschriftlichen Ergänzung sicherstellen.
Durch die PSA-Verordnung 2016/425 besteht eine Pflicht zur Bereitstellung einer Technischen Dokumentation für eine persönliche Schutzausrüstung. Der Hersteller muss laut der Verordnung für folgende „technische Unterlagen“ sorgen:
- Eine vollständige Beschreibung und die bestimmungsgemäße Verwendung der PSA
- Beurteilung von Risiken, vor welchen die PSA schützen soll
- Eine Liste mit Fundstellen der harmonisierten Normen für die PSA, welche bei Entwurf und Herstellung der PSA zum Einsatz kam
- Zudem Untersuchungen hinsichtlich der Überprüfung der Konformität
- Weiterhin Berichte welche Prüfungen zur Ermittlung der jeweiligen Schutzklasse zum Einsatz gekommen sind
Ebenso muss die Anleitung zur PSA die Name und Anschrift des Herstellers beinhalten und Angaben zum Monat und Jahr der Herstellung der PSA sowie über mögliche Verfallszeiten der PSA machen.
Eine Forderung für ein eigenes Kapitel zum vorhersehbaren Fehlgebrauch in der Technischen Dokumentation existiert nicht. Der Inhalt dazu muss in der Betriebsanleitung vorkommen, die Wahl der Darstellung ist einem aber selbst überlassen. Häufig bietet sich das Kapitel „Produktbeschreibung“ an, in der neben der bestimmungsgemäßen Verwendung auch der vorhersehbare Fehlbrauch beschrieben ist. Ein eigenes Unterkapitel bietet sich jedoch für die schnelle Suche nach diesem Inhalt an.
Durch die Einführung der Zubehörteile in die EU und dem Weiterverkauf sind Sie für die Sicherheit einschließlich der Technischen Dokumentation verantwortlich. Wenn es zur Nutzung der Zubehörteile etwas zu beachten gilt, müssen entsprechende Informationen in der Technischen Dokumentation dargestellt sein. Ein Verweis auf die Dokumentation des Fremdlieferanten ist möglich. Sollte die Anleitung des Fremdlieferanten fehlen, entbindet Sie das aber nicht von Ihrer Pflicht Informationen über das Zubehörteil bereitzustellen. Im Fall, dass der Lieferant keine Anleitung mitschickt, hätte das Zubehörteil gar nicht in die EU gelangen oder weitergegeben dürfen.
Der Gesetzgeber fordert, dass der Hersteller die Technische Dokumentation zu seinen Produkten ab dem Zeitpunkt des Verkaufs mindestens 10 Jahre vorhalten muss. Der Verkauf jedes Produktes setzt diesen Zeitpunkt wieder zurück. Falls im Zuge der Produktbeobachtungspflicht die Dokumentation anzupassen ist, muss später nachvollziehbar sein, wann welche Änderungen vorgenommen wurden.
Falls die Marktaufsicht die Anleitung des Standes „a“ von 2011 haben möchte, welches dem fehlerhaften Produkt beilag, muss der Hersteller diesen Stand vorlegen können. Neuere Versionen der Anleitung sind dann irrelevant. Kann das Dokument nicht vorgelegt werden, führt dies zu Strafen und Maßnahmen seitens der Marktaufsicht.
Gerade für Hersteller von Serienprodukten ist daher die Nachverfolgbarkeit von den einzelnen Ständen von großer Bedeutung und die Pflege der einzelnen Versionen ohne Redaktionssystem oder ähnlicher Software eine Herausforderung.
Sind Informationen für den Umgang mit entzündlichen Stoffen zu beachten, muss der Hersteller entsprechende Informationen in seiner Technischen Dokumentation bereithalten. Die Maschinenrichtlinie fordert zudem, dass eine Maschine so konstruiert und gebaut sein muss, dass keine Brand- und Überhitzungsgefahren entstehen können. Auch von Gasen, Flüssigkeiten, Stäube, Dämpfe und andere von der Maschine freigesetzte bzw. verwendete Stoffe dürfen keine Gefahren ausgehen. Mögliche Sicherheitsmaßnahmen bezüglich des Brandschutzes wie beispielsweise die Kennzeichnung von Fluchtwegen sind daher auch in der Betriebsanleitung zu nennen.
Falls mehrere Dokumente die „Betriebsanleitung“ in einer Technischen Dokumentation ausmachen, muss der Zusammenhang der einzelnen Dokumente klar erkennbar sein. Dies kann man mithilfe von entsprechenden Verweisen und Verzeichnissen in allen Dokumenten sicherstellen. Dadurch ist ersichtlich, welches Dokument welchen Zweck erfüllen soll und welche Inhalte darin vorkommen. Die Inhalte in den Dokumenten sind „zielgruppengerecht“ aufzuteilen. Ein Montagehandbuch beschäftigt sich nur mit den Inhalten der Montage, das Wartungshandbuch nur mit den Inhalten zur Wartung und Instandhaltung. Vorhandene Inhalte, die übergreifend in mehreren Dokumenten anwendbar sind, sollte man aber nicht doppelt aufführen. Besser und sinnvoller ist es hierbei auf die jeweiligen anderen Teile der Anleitung zu verweisen.
Eine Betriebsanweisung muss an geeigneter Stelle an der Arbeitsstätte zugänglich sein. Dies ist eine Forderung aus der Betriebssicherheitsverordnung. Wenn es die betrieblichen Tätigkeiten erfordern, wie beispielsweise im Umgang mit Gefahrstoffen, muss die Betriebsanweisung in unmittelbarer Nähe in gedruckter Form vorliegen. Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes hilft zudem zu bewerten, in welcher Form den Beschäftigten die Betriebsanweisungen zugänglich zu machen ist.
Es empfiehlt sich über Zündgefahren für Geräte in explosionsfähigen Atmosphären entsprechende Informationen in der Technischen Dokumentation bereitzustellen. Es bietet sich an Information zu Zündgefahren und mögliche Maßnahmen für die entsprechende Zielgruppe (Anwender, Reinigungs- oder Wartungspersonal) anzugeben. Beispielsweise welche Maßnahmen, der Anwender vor Benutzen des Gerätes zu treffen hat. Oder welche Schutzeinrichtungen bzw. Funktionen zum Explosionsschutz vor Benutzung zu prüfen sind. Zur Darstellung hierfür bietet sich eine Tabelle mit den Angaben Zündrisiko, Technische Maßnahmen, Verhaltensregeln und Zielgruppe an.
Der Hersteller einer Maschine oder Anlage hat darauf zu achten, dass seine Technische Dokumentation dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Wenn durch neue Entwicklungen verbesserte Methoden zur Sicherheit des Produktes bekannt sind, müssen diese Aktualisierungen in die Betriebsanleitung mit einfließen.
Ein Hersteller muss in seiner internen Technischen Dokumentation auch entsprechende Unterlagen bereithalten. Dazu gehören auch Nachweise zur Umsetzung von Anforderungen an sicherheitsrelevante Funktionen wie Schutzeinrichtungen. Zu diesen internen Entwicklungsdokumenten, die das Know-how des Herstellers wiederspiegeln, zählen unter anderem:
- Die Eigenschaften von Sicherheitsfunktionen
- Einsatzbedingungen mit genauem Beginn und Ende der Sicherheitsfunktionen
- Fehlerbetrachtungen an Sicherheitsfunktionen und Rechtfertigung von Fehlerausschlüssen
- Festlegen von Performance Level PL ausgewählter Kategorien der Sicherheitsfunktionen
- Maßnahmen gegen systematische Fehler
- Maßnahmen gegen vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung
- Softwaredokumentation von Sicherheitsfunktionen
Um eine Technische Dokumentation übersichtlich zu gestalten, können Orientierungshilfen auf den Seiten die Aufmerksamkeit des Lesers entsprechend steuern. Die geläufigste Orientierungshilfe ist die Seitenzahl. Aber auch Zwischenüberschriften, Marginalien, Stichwörter oder Register helfen dem Benutzer bei der schnellen Navigation durch das Dokument. Einige dieser Orientierungshilfen finden sich in den Kopf- und Fußzeilen des Dokumentes. In der Kopfzeile können z. B. die Kapitelüberschriften stehen. Die Seitenzahlen stehen üblicherweise in der Fußzeile.
Andere Orientierungshilfen wiederum sind im seitlichen Bereich zu finden und grenzen sich vom eigentlichen Satzspiegel ab, um beim Blättern schnell aufzufallen. So können Marginalienspalten den Inhalt von wichtigen Absätzen hervorheben. Am Ende eines Kapitels kann auch eine Zusammenfassung für den Leser hilfreich sein. Zwischenüberschriften lockern den Text ebenfalls auf. Die Untergliederung dieser sollte jedoch maximal bis zur 3. Stufe reichen, um die Übersichtlichkeit zu wahren.
Das Inhaltsverzeichnis einer Technischen Dokumentation bietet dem Leser einen Überblick über die Inhalte der Dokumentation. Zwar genügt es die Inhalte mit einer Nummerierung und entsprechenden Überschriften zu versehen, jedoch ermöglichen visuelle Hilfsmittel die unterschiedlichen Ebenen besser darzustellen. Beispielsweise kann man die untergeordneten Ebenen mit Einzügen einrücken. Die oberste Hierarchieebene kann man durch eine entsprechende Schriftstärke zusätzlich hervorheben. Mit zusätzlichem Weißraum zwischen den unterschiedlichen Ebenen schafft man zudem sinnstiftende Einheiten. Dadurch kann sich der Leser einen schnelleren Überblick über die einzelnen Kapitel verschaffen.
Einen Vergleich zwischen einem einfachen Inhaltsverzeichnis und einem optimierten Inhaltsverzeichnis führen wir hier nachfolgend auf:
Das typografische Gestalten einer Technischen Dokumentation ist ein funktionaler Prozess. Gut gestaltete Texte helfen dem Benutzer zeitsparend und energiesparend benötigte Informationen zu finden. Um dem Leser einer Dokumentation den textlichen Inhalt gut zu präsentieren, gibt es einige Punkte die es zu beachten gilt:
- Achten Sie darauf, dass zwischen Schriftfarbe und Hintergrundfarbe der Helligkeitsunterschied ausreichend groß ist.
- Gliedern Sie Inhalte zudem hieratisch durch entsprechende Abgrenzungen wie weißer Raum oder Trennlinien
- Verwenden Sie für die Wahrnehmung von Informationen nur bekannte Konventionen wie Verzeichnisse, Marginalien oder hierarchisch abgestufte Überschriften, um dem Leser den Umgang mit dem Text zu erleichtern
- Nutzen Sie gezielt Auszeichnungen wie beispielsweise Größe, Schriftstärke oder Farbe, um den Benutzer auf wichtige Inhalt hinzuweisen
Die Bestimmungen für eine Technische Dokumentation für den australischen Markt sind sehr eng mit dem europäischen Markt gekoppelt. In Australien kommen dabei die Warnsymbole der internationalen Norm ISO 7010 zum Einsatz. Zudem übernehmen die Australier viele Bestimmungen aus dem europäischen Markt. So sind in einem gegenseitigen Abkommen die Konformitätsbewertungsverfahren durch eine Selbsterklärung der Hersteller anerkannt.
Die Technische Dokumentation muss vor dem Inverkehrbringen des Produktes abgeschlossen sein. Daher ist es sinnvoll die Technische Redaktion frühzeitig im Konstruktionsprozess mit einzubinden. Spätestens dann wenn das Lastenheft für das Produkt vorliegt. Aus den Anforderungen an das Produkt im Lastenheft kann der Technische Redakteur viele Informationen gewinnen und mit der groben Gliederung der Technischen Dokumentation beginnen.
Um die Technische Dokumentation sinnvoll zur strukturieren, bietet sich die Norm DIN EN 82079-1 an. Diese sorgt mit ihren klaren Konzepten für eine gute Struktur und ist zudem eine echte Hilfestellung beim Erstellen einer Anleitung. Dabei enthält die Norm Prinzipien zur Verständlichkeit einer Anleitung und fordert mit dem Minimalismus-Prinzip, die Anleitungen nicht künstlich aufzublähen. Die Anleitung soll die Aufmerksamkeit des Benutzers auf wichtige Einzelheiten hin steuern. Auch sollen Warnhinweise nicht überbetont dargestellt sein. Warnhinweise sollen den Leser nicht vom Lesen der Anleitung abhalten.
Das Überfrachten der Technischen Dokumentation mit Warnhinweisen – auch Warning Pollution genannt – gilt es zu vermeiden. Durch die Aneinanderreihung vieler (häufig gleicher) Sicherheitshinweise verschlechtert man die Lesbarkeit einer Anleitung. Nur wo es handlungsbezogen relevant ist, gilt es vor Gefahren zu warnen. Wiederholungen von Warnhinweisen sind ebenfalls zu vermeiden, wenn diese nicht für eine Handlung relevant sind. Eine Überfrachtung der Anleitung mit Warnhinweisen kann zudem aus rechtlicher Sicht zu einer fehlerhaften Anleitung führen.
Für Ersatzteile einer Maschine ist keine zusätzlich oder neue Technische Dokumentation notwendig. Es genügt, wenn die vorhandene Betriebsanleitung der Maschine für den sachgerechten und sicheren Einbau von Ersatzteilen ausreicht. Manche Hersteller entscheiden sich jedoch dazu zusätzliche (nicht geforderte) Einbauinformationen mitzugeben. Damit wollen Sie sichergehen, dass der Kunde die Ersatzteile korrekt in die Maschine einbauen kann.
Die Technische Dokumentation nach einem Konzept auszurichten ist nur ein logischer Schritt. Ohne Konzept fehlt eine klare didaktische Ausrichtung und der Ersteller der Dokumentation schreibt an seiner Zielgruppe vorbei. Die Texte sind dann unverständlich, haben keine Struktur und enthalten zu wenige oder zu viele Informationen. Auch auf der inhaltlichen Ebenen sind Anleitungen ohne Konzept schnell überfrachtet. Der Ersteller packt die ganze Dokumentation voll mit Warnhinweisen und versucht eine gewisse Struktur zu suggerieren. Ein durchdachtes Konzept hilft hingegen die Technische Dokumentation einheitlich aufzugliedern und sinnvoll zu strukturieren.
Die Norm ISO 3864 behandelt innerhalb der Technischen Dokumentation die Gestaltung von Sicherheitszeichen. Die Norm hat den Titel „Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“ und legt dabei Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitszeichen und Markierungen fest.
Bevor man eine Technische Dokumentation erstellen kann, geht es zuerst darum einige grundlegende Informationen zu beschaffen.
Welche Vorgaben hat der Kunde an die Maschine bzw. das Produkt und hat er auch Anforderungen an die Technische Dokumentation?
Über die Maschine bzw. das Produkt sollten grundlegende Dinge wie Positionen und Einbauweise von Komponenten und Bauteilen oder der zeitliche Ablauf von Arbeitsschritten bekannt sein. Informationen sind in Unterlagen wie Lasten- und Pflichtenhefte, Design-Spezifikationen oder Besprechungsprotokolle zu finden und helfen eine Technische Dokumentation zu erstellen.
Der redaktionelle Prozess um eine Technische Dokumentation zu erstellen, kann sehr kompliziert sein. Normen und Richtlinien schreiben vor, welche Inhalte die Technische Dokumentation beinhalten muss. Daher ist es ratsam auf entsprechende Hilfsmittel zurückzugreifen, wenn man eine Technische Dokumentation erstellt. So kann man beispielsweise eine Terminologieliste verwenden, welche einheitliche Formulierungen von Fachbegriffen enthält. Auch die sprachlichen Regelungen, Layoutvorgaben und die Informationsverteilung in der Dokumentation mittels einem Redaktionsleitfaden festzulegen ist sinnvoll. Auch der Einsatz entsprechender Software wie eines Redaktionssystems ist ein nützliches Hilfsmittel in der Technischen Dokumentation.
Das Bestimmungsland für eine Maschine bzw. Anlage ist vor dem Erstellen einer Technischen Dokumentation relevant. Eine Maschine ist meistens den Bestimmungen des Ziellandes entsprechend konstruiert und darauf ausgelegt. Für andere Länder ist die Maschine möglicherweise nicht ausgelegt, weil die Maschine diese Anforderungen (beispielsweise ein anderes Stromnetz) nicht erfüllt. Deswegen ist es sinnvoll, das Bestimmungsland bereits im Vorfeld vertraglich (bspw. Kaufvertrag) festzulegen. Eine zusätzliche Nennung des Bestimmungslandes in der Betriebsanleitung ist daher auch nicht notwendig.
Sollte die Maschine anschließend durch den Käufer oder andere Dritte Parteien in ein anderes Land gehen, können andere Bestimmungen gelten. Der (eigentliche) Hersteller kann sich auf die vertragliche Festlegungen des ursprünglichen Bestimmungsland berufen und hat keine Verpflichtungen hinsichtlich einer Nachrüstung.
Der Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringen ist auch dieser Zeitpunkt an dem die Technische Dokumentation für das Produkt vorliegen muss.
Folgende Merkmale sind beim erstmaligen Inverkehrbringen von Bedeutung:
- Ein neues Produkt am Markt,
- welches erstmalig entgeltlich oder unentgeltlich bereitgestellt wird,
- im europäischen Binnenmarkt,
- im Rahmen einer Geschäftstätigkeit.
In der Serienproduktion und manchmal auch in der Technischen Dokumentation hört man von Chargennummern. Eine Charge stellt eine Summe von Teilen bzw. Erzeugnissen dar, die unter einer gleichbleibenden Bedingung hergestellt sind. Alle Teile in einer Charge sind gleichartig. Die Chargennummer hilft dabei ein Produkt seinem genauen Produktionsvorgang zuzuordnen. Die Chargennummern werden nach erfolgter Produktion systematisch erfasst. Falls ein Produktionsfehler in dem Produkt auftaucht, kann man nachvollziehen, welche weiteren Teile davon betroffen sind. Die Chargennummer gibt Auskunft über:
- Herstellungsort
- Herstellungszeitpunkt
- Hersteller
- Angabe des Einsatzes von Maschinen und/oder Rohstoffe
Bei kritischen Produkten wie Arzneimittel oder Lebensmittel ist die Vergabe von Chargennummern sogar eine gesetzliche Pflicht. Die Technische Dokumentation des Produktes hilft dabei, die Vergabe von Chargennummern zu beschreiben. Dann kann man beim Vorkommen von Produktfehlern mit Hilfe der Chargennummern die betroffene Menge an Teilen ermitteln.
Der Umgang mit Betriebsmitteln wie Öle und Fette und deren Entsorgung müssen in der Technischen Dokumentation beschrieben sein. Durch Rückstände von Öle und Fette bestehen Restgefahren. Für den Benutzer der Maschine muss daher nachvollziehbar sein, wie Rückstände von Betriebsmitteln zu entfernen sind. Die Handhabung der Betriebsmittel ist meist in den mitgelieferten Datenblättern der Hersteller zu entnehmen. Die Abfallentsorgung ist lokal durch den Gesetzgeber vorgeschrieben und von Region und Land verschieden. Bei unproblematischen Produkten genügt hier meist ein Verweis, dass der Benutzer des Produktes mit dem örtlichen Entsorgungsunternehmen in Kontakt treten und die Entsorgung veranlassen muss.
Es gibt hinsichtlich der Erläuterungen von Störungsmeldungen in der Technischen Dokumentation keine speziellen Vorgaben. Die Angaben aus Richtlinien und Normen sind dort eher allgemein gehalten. Daher genügt es Erläuterungen von Störungsmeldungen auch nur auf dem Bedienbildschirm anzeigen zu lassen. Anders sieht es aus, wenn es bei der Störungsbeseitigung zu möglichen Gefährdungen kommen kann. Dann ist unbedingt auf diese Gefährdungen in der Betriebsanleitung und auf dem Bedienbildschirm hinzuweisen.
Einer Erläuterung der Ingangsetzung bzw. Starten einer Maschine muss in der Technischen Dokumentation vorkommen. Die Maschinenrichtlinie fordert, dass eine Ingangsetzung der Maschine nur durch das absichtliche Betätigen einer vorgesehenen Befehlseinrichtung (z.B. Hauptschalter) erfolgen darf. Daher ist es auch nur sinnvoll, die Vorgehensweise für die Ingangsetzung der Maschine in der Technischen Dokumentation zu erläutern.
Die Übernahme der Technischen Dokumentation einschließlich der Betriebsanleitung ist ohne Absprache mit dem ehemaligen Hersteller nicht möglich. Das geistige Eigentum bzw. die Urheberrechte der erstellten Unterlagen verbleiben beim Ersteller. Durch die Veränderungen an der Maschine müssen Sie auch die Unterlagen anpassen. Daher ist auch die Genehmigung des Herstellers erforderlich, wenn Sie dessen Dokumentation verändern wollen. Eine Veränderung ohne Rücksprache verstößt gegen geltendes Recht, weil Sie dann ein urheberrechtlich geschütztes Werk verändern.
Eine Technische Dokumentation nach der ATEX-Richtlinie muss folgende Mindestangaben erfüllen:
- Angaben zur (sicheren)
- Inbetriebnahme
- Verwendung
- Montage und Demontage
- Wartung und Störungsbeseitigung (Instandhaltung)
- Installation
- Rüsten
- erforderlichenfalls die Markierung von gefährdeten Bereichen vor Druckentlastungseinrichtungen;
- erforderlichenfalls Angaben zur Einarbeitung;
- Angaben, die zweifelsfrei die Entscheidung ermöglichen, ob die Verwendung eines Geräts (entsprechend seiner ausgewiesenen Kategorie) oder eines Schutzsystems in dem vorgesehenen Bereich unter den zu erwartenden Bedingungen gefahrlos möglich ist;
- elektrische Kenngrößen und Drücke, höchste Oberflächentemperaturen sowie andere Grenzwerte;
- erforderlichenfalls besondere Bedingungen für die Verwendung, einschließlich der Hinweise auf sachwidrige Verwendung, die erfahrungsgemäß vorkommen kann;
- erforderlichenfalls die grundlegenden Merkmale der Werkzeuge, die an dem Gerät oder Schutzsystem angebracht werden können.
Auf dem betreffenden Gerät bzw. Schutzsystem und der Betriebsanleitung müssen zudem die folgenden Angaben deutlich und dauerhaft angebracht sein:
- Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke und Anschrift des Herstellers,
- CE-Kennzeichnung (siehe Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 765/2008),
- Bezeichnung der Serie und des Typs,
- gegebenenfalls die Chargen- oder Seriennummer,
- das Baujahr
- das spezielle Explosionsschutzkennzeichen, gefolgt von dem Kennzeichen, das auf die Gerätegruppe und -kategorie verweist,
- für die Gerätegruppe II der Buchstabe „G“ (für Bereiche, in denen explosionsfähige Gas-, Dampf-, Nebel-, Luft- Gemische vorhanden sind)
- der Buchstabe „D“ (für Bereiche, in denen Staub explosionsfähige Atmosphären bilden kann).
- Zusätzlich und wenn erforderlich müssen auch alle für die Sicherheit bei der Verwendung unabdingbaren Hinweise (Warnhinweise) angebracht werden.
Es ist sinnvoll, die Technische Dokumentation in Bereiche und Abschnitte zu gliedern. Dann muss der Anwender sich nicht jede einzelne Seite der Betriebsanleitung durchschauen. Mit Orientierungshilfen wie Inhalts-, Abkürzungs-, Tabellenverzeichnis, Index oder einem Glossar kann der Benutzer sinnvoll durch die Technische Dokumentation navigieren.
Die Technische Dokumentation enthält auch Angaben zur Entsorgung einer Maschine. Hat die Maschine ausgedient, ist diese fachgerecht zu entsorgen. Dabei müssen Informationen hinsichtlich Außerbetriebnahme, Demontage, Recycling und Entsorgung dem Benutzer in der Betriebsanleitung zur Verfügung stehen. Da gesetzliche Vorgaben zur Entsorgung von Maschinen(-teilen) sich ändern, ist ein Vermerk in der Betriebsanleitung zu hinterlegen. Der Benutzer muss sich über die geltenden Bestimmungen informieren und sich daran halten.
Wie der Benutzer mit gefährlichen Stoffen im Betrieb umzugehen hat, muss über die Technische Dokumentation beschrieben sein. Die in Kühlschmierstoffe enthaltenen Stoffe, sind gesundheitlich nicht unbedenklich. Bei Hautkontakt können diese allergische Gesundheitsschäden verursachen. Durch das Einatmen der aus dem Kühlschmierstoff entstandenen Aerosole besteht zudem für den Benutzer eine gefährliche gesundheitsschädliche Gefahr. Diese Stoffe können unter anderem Krebs verursachen. Daher ist es wichtig, dass die Benutzer über die möglichen Gefahren im Umgang mit Kühlschmierstoffen informiert sind. Durch richtiges anleiten mittels der Technischen Dokumentation ist ein sicherer Umgang mit diesen Stoffen dann auch möglich.
Nominalisierung in der Technischen Dokumentation ist, wenn die Texte der Anleitungen mehr Substantive als Verben enthält.
Ein Beispiel für solch einen Nominalisierung ist folgender Satz:
Durch Drücken der Taste „Start“, kann die Maschine gestartet werden
Der Einsatz von mehr Substantiven macht den Satz nicht mehr verständlich. Zur besseren Verständlichkeit ist es besser, eine Variante mit mehr Verben zu wählen. Eine bessere Formulierung könnte sein:
Drücken Sie die Taste „Start“, um die Maschine zu starten.
Durch den gezielten Einsatz von Verben wirkt das Geschriebene nicht zu formal oder zu umgangssprachlich und ist trotzdem verständlich.
Eine aktive Ansprache in einer Technischen Dokumentation klingt ansprechender als eine Passiv formulierte. Formaler und unpersönlicher Satzbau sind keine interessanten Inhalte für den Leser. Passiv eignet sich nur für Beschreibungen und Erklärungen, in denen die Benutzer nicht wichtig sind. Der Benutzer ist direkt anzusprechen. Hierzu eignen sich Personalpronomen wie „Sie“ und „Ihr“. Achten Sie dabei, dass die Pronomen groß geschrieben sind. Mit dem Leser in Kontakt zu treten und eine aktive Schreibweise zu verwenden, ist immer die bessere Lösung.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Verständlichkeit in den Sätzen einer Technischen Dokumentation zu erhöhen. Zum einen gilt es, die Bildung von Schachtelsätzen zu vermeiden. Eine gute Technische Redaktion spaltet unverständliche Bandwurmsätze in kleine Informationshappen auf. Eine verständliche Satzlänge beträgt durchschnittlich 15 Wörter. Hier ist aber der Rhythmus entscheidend. Wechseln sie längere und kürzere Sätze ab.
Verzichten Sie zudem auf Weichmacher in Ihrem Text. Der Text sollte nicht abstrakt gehalten sein, sondern konkret den Sachverhalt vorgeben. „Sollte“ ist ein gutes Beispiel für einen Weichmacher.
In das Innere der Maschine sollte keine Feuchtigkeit geraten.
Stattdessen ist folgende Formulierung verständlicher in einer Anleitung:
Es darf keine Feuchtigkeit in das Innere der Maschine gelangen.
Durch das Weglassen des Weichmachers „Sollte“ ist in diesem Beispiel konkret und verständlich ersichtlich, dass keine Feuchtigkeit in die Maschine gelangen darf.
Die Aufteilung der Technischen Dokumentation und auch der Betriebsanleitung in einzelne Dokumente ist durchaus sinnvoll und auch häufig gängige Praxis. Falls verschiedene Inhalte für unterschiedliche Zielgruppe vorgesehen sind, ist es übersichtlicher diese jeweiligen Inhalte in getrennten Dokumenten aufzuführen. Die Aufteilung verdeutlicht, dass die Dokumententeile für unterschiedliche Benutzer mit bestimmte Qualifikationen bestimmt sind. Ebenfalls bleibt eine komplexe und umfangreiche Dokumentation durch eine Aufteilung übersichtlich. Beispielsweise könnte der Teil des Einrichtens der Maschine ein eigenständiges Dokument sein und ist trotzdem ein Bestandteil der gesamten Betriebsanleitung. Der Ersteller der Dokumentation muss dabei darauf achten, dass der Zusammenhang der Einzeldokumente klar erkennbar ist.
Fachbegriffe in der Technischen Dokumentation einheitlich zu benennen sorgt für Verständlichkeit und Eindeutigkeit in einer Betriebsanleitung. Das Festlegen auf eine vorrangige Benennung von einem Fachausdruck ist auch als Terminologie bekannt. Das ist die Basis für Wiederverwendung, Konsistenz und Verständlichkeit der Betriebsanleitung. In der Produktentwicklung kommt es häufig vor, dass sich die Inhalte und Fachausdrücke von Risikobeurteilung zu Betriebsanleitung sich unterscheiden. Die unterschiedliche Namensgebung sorgt dann für Verwirrung unter anderen Mitarbeitern bzw. Abteilungen. Die Werbeabteilung könnte beispielsweise annehmen, dass es sich um verschiedenen Produkte handelt, obwohl es nur unterschiedliche Begriffe für dasselbe Produkt sind. Die richtige Verwaltung des Fachwortschatzes ist in Programmen, sogenannten Terminologie-Manager hinterlegt.
Technische Dokumentation – Was sind die Kernpunkte der Dokumentationsnorm ISO 20607 für Maschinen?
Im Juni 2019 erschien die ISO Norm 20607, welche für die Technische Dokumentation von Maschinen einige nützliche Gestaltungsgrundsätze für Betriebsanleitungen enthält. Die Norm gibt Inhalte und Struktur einer Betriebsanleitung vor. Zu jedem Kapitel einer Anleitung finden sich dazu detaillierte Aufstellungen zu den Inhalten der jeweiligen Kapitel.
Weitere Vorgaben für die Dokumentation der IT-Schnittstellen der Maschine behandelt die ISO 20607. Dabei geht es um Benutzerrechte, Benutzerkonten und Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit. Die Norm verweist dabei auf ein neues technisches Regelwerk: die ISO/TR 22100-4. Zudem ist es möglich mit einer vorgefertigten Struktur einer Betriebsanleitung die Erstellungsarbeit einer Anleitung zu vereinfachen. Eine weitere Hilfestellung für Technische Redakteure dazu ist das Muster einer Fehlerliste in dieser Norm. In dem Muster finden sich Beispiele für Fehlern samt Informationen zur Fehlerbeseitigung sowie zur Wiederherstellung der Funktionalität der Maschine. Ergänzende Felder für Klassifikation der Fehler und der Zuweisung von entsprechendem Fachpersonal runden das Muster ab.
Die Technische Dokumentation einer Maschine oder Anlage musste bisher immer in Papierform vorliegen. Die Dokumentationsnorm ISO 20607 schließt diese Lücke nun und passt dazu den Sachverhalt an den Stand der Technik an. Es ist nun möglich unterschiedliche Publikationsmedien zu wählen, die zum Produkt und der Verwendung passen. Für die Technische Dokumentation muss daher nun nicht mehr ausschließlich nur die klassische Papierform zum Einsatz kommen. Die ISO 20607 gibt folgende Publikationsformen zur Auswahl:
- Die Bereitstellung der Betriebsanleitung wie bisher gewohnt in gedruckter Form
- Bereitstellung durch Zugriff auf externen Server, interne Server, Webseiten oder Speichermedien
- Die Bereitstellung über ein mit der Maschine verbundenes Speichermedium
- Zudem die Bereitstellung in Form einer Audio- oder Videoanleitung auf Webseiten, Steuerterminals oder ähnlichem
Da die Bereitstellung der Anleitung auch im digitalen Fall dauerhaft gewährleistet sein muss, kann je nachdem auch weiterhin nicht auf die gedruckte Anleitung verzichtet werden. Beispielsweise falls nicht dauerhaft ein elektronisches Gerät zum Abruf der Anleitung zur Verfügung steht.
Im Gegensatz zur Technischen Dokumentation einer Maschine benötigen Medizinprodukte eine Gebrauchsanweisung. Dies fordert die Medizinprodukteverordnung für Medizinprodukte. Die Verordnung macht genaue Angaben zu den Inhalten der Gebrauchsanweisung. Daneben kommen von der IEC 62366-1, der IEC 60601-1, der DIN EN 1041, der Invitro Diagnostik Verordnung oder der Verordnung 207/2012 für elektronische Gebrauchsanweisungen zudem weitere Anforderungen an die Gebrauchsanweisung. Zwar kann die DIN EN 82079-1 als Leitfaden dienen, jedoch sollte man die Norm nicht alleine zum Erstellen verwenden.
Die Fehler, die beim Erstellen einer Gebrauchsanleitung für Medizinprodukte auftreten, unterscheiden sich nicht merklich von einer Technischen Dokumentation im Maschinenbau. Auch bei Medizinprodukte treten die üblichen Fehler auf, die bei der Erstellung einer Betriebsanleitung vorkommen. Zu den häufigsten Fehlern bei der Erstellung von Anleitungen gehört, dass:
- Wichtige Teile oder Kapitel in der Gebrauchsanleitung fehlen.
- Der inhaltliche Teil der Anleitung falsch ist.
- Die Texte der Anleitung unverständlich sind, zu passiv oder abstrakt formuliert sind.
- Keine Bilder oder Grafiken in der Anleitung vorhanden sind.
- Sicherheits- und Warnhinweise nur unzureichend beschrieben sind.
- Die Anleitung nicht oder nicht mehr mit dem Produkt übereinstimmt.
- Die Zusammenfassung von mehreren Produkten in einer Anleitung.
- Keine Anwendung einer konsistenten Terminologie.
- Keine Struktur in der Anleitung vorhanden ist (Inhaltsverzeichnis oder ähnliche Dinge, die dem Leser die Navigation durch das Dokument erleichtert).
- Schriftgröße zu klein gewählt ist oder eine ungeeignete Schriftart zum Einsatz kommt.
- Übersetzungen schlecht oder falsch sind.
- Überflüssige Informationen wie Dankeswünsche enthalten sind, die das Dokument aufblähen.
Der Umfang der Warnhinweise in der Technischen Dokumentation hängt von der Risikobeurteilung ab. Diese beschreibt Tätigkeiten und legt für diese Tätigkeiten auch die entsprechenden Personalqualifikationen fest. Bei den Beschreibungen der Tätigkeiten ermittelt man dann die Risiken bei den Tätigkeiten. Eine elektrische Gefahr nach Öffnen einer Schutzabdeckung ist ein ernstes Risiko für den Benutzer. Ein entsprechendes Warnschild an der Abdeckung sorgt für die entsprechende Information des Benutzers. Zusätzlich sollte auch die Gefahr in der Betriebsanleitung vermerkt sein.
Zwar ist in Deutschland das Fachpersonal für Elektroarbeiten mit vielen Risiken vertraut und man könnte erwägen diese Stellen nicht in der Betriebsanleitung zu erwähnen. Jedoch ist dabei der internationale Markt eher das Problem. In vielen Ländern gibt es keine ausgebildeten Fachkräfte, da die Ausbildungsstandards dort anders geregelt sind. Daher sollte man auf die Beschreibung der Warnungen auch nicht in der Betriebsanleitung verzichten.
Technische Dokumentation – Wie gliedert man Informationen in einer Anlagendokumentation am besten?
Die Gliederung einer Technischen Dokumentation sollte sich an den Nutzergruppen orientieren. Dabei sollten zur besseren Überschaubarkeit von Informationen diese so aufgeteilt sein, dass nur die für die jeweilige Nutzergruppe benötigten Informationen in einem Abschnitt vorkommen. Das Schichtpersonal an der Anlage benötigt beispielsweise nicht unbedingt Informationen über die Elektrik der Anlage. Ein Elektriker, der sich um die Inbetriebnahme der Anlage kümmert, hingegen schon. Solch eine Aufteilung hilft die Menge an gedruckten Unterlagen für die jeweiligen Personengruppen auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Technische Dokumentation einer Anlage unterscheidet sich zu einer normalen Dokumentation eigentlich nur in ihrem Umfang und der Komplexität. Da eine Anlage aus einem Verbund von Maschinen besteht, ist für jede der Maschinen eine Dokumentation notwendig. Häufig füllt eine Anlagendokumentation daher weit mehr als einen Ordner. Bezüglich Organisation und Bereitstellung der Dokumentation einer Anlage muss sich der Hersteller überlegen, wie er diese bereitstellt. Sinnvoll ist es, die Dokumente auf die jeweiligen Arbeitsstationen und/oder Nutzergruppen anzupassen und nur die benötigten Informationen bereitzustellen.
Der Benutzer blickt zuerst in das Inhaltsverzeichnis einer Technischen Dokumentation. Darin möchte er schnell seine gesuchte Information finden. Die richtigen Überschriften der einzelnen Kapitel sind daher wichtig, um dem Nutzer eine einfache Art der Navigation durch das Dokument zu ermöglichen. Sind die Überschriften sinnvoll gewählt, kann der Benutzer sich leicht durch die Struktur und Inhalt der Anleitung durcharbeiten. Innerhalb des Textes kann der Autor seinen Text mit kleinen Zwischenüberschriften auflockern und diesen so einfacher und schneller lesbar machen.
Der Leser der Technischen Dokumentation soll sich angesprochen fühlen. Es ist daher nicht ratsam, sich beim Text verfassen hinter einer unpersönlichen Ausdrucksweise zu verschanzen. Eine Handlungsanweisung wie „Der Schalter ist zu drücken“ ist für den Leser nicht sonderlich ansprechend. Eine persönliche Aufforderung wie „Drücken Sie den Schalter“ spricht den Leser mehr an und verleitet Ihn zudem auch eher zum Handeln als eine passive Ansprache.
Um eine verständliche Technische Dokumentation zu schreiben, ist der Stil beim Erstellen des Textes ein wichtiges Kriterium. Ist die Satzkonstruktion beispielsweise sehr kompliziert, verstehen die Leser die Inhalte der Dokumentation nicht. Viele Nebensätze erschweren das Lesen des Inhaltes und können für den Leser verwirrend sein. Kürzere und prägnante Sätze mit weniger als 20 Wörtern sind besser für die Technische Dokumentation. Zu viele kurze Sätze wiederum könnten auf den Leser aufdringlich wirken. Es kommt also auf die wichtige Abwechslung von langen und kurzen Sätzen an.
Eine Technische Dokumentation beinhaltet unterschiedliche Abbildungen wie Fotografien von Bauteilen oder von Maschinen, aber auch 3D-Abbildungen oder Schemazeichnungen. Schnittansichten und Explosionsdarstellungen eignen sich für die Darstellung von komplexen Sachverhalten. Schemazeichnungen oder auch Strichzeichnungen bieten sich an, da diese Informationen einfacher darstellen können als reale Fotos. Eine Illustration lässt sich zudem leicht verändern, um bestimmte Details im Bild hervorzuheben.
Es ist nicht möglich, die Lieferung der Technischen Dokumentation zu einer Maschine oder einem anderen Erzeugnis vertraglich zu umgehen. Das Produktsicherheitsgesetz macht bezüglich der Betriebsanleitung genaue Angaben. Der Paragraf 3 listet unterschiedliche Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt auf. Unter anderem ist auch von einer Gebrauchs- und Bedienungsanleitung bzw. einer Anleitung für Zusammenbau, Installation, Wartung und Gebrauchsdauer die Rede. Die Anleitung ist als Teil des Produktes anzusehen und deswegen ist auch ein vertraglicher Ausschluss nicht möglich.
Möchte man eine Technische Dokumentation erstellen, stellt sich die Frage mit welcher Software man diese erstellen soll. Ein offensichtlicher Vorteil für Word als Programm zur Erstellung einer Betriebsanleitung ist die Bekanntheit und die große Verbreitung dieses Programmes. Es ist gut möglich, dass die Software bereits im Unternehmen zum Einsatz kommt und man diese nicht mehr anschaffen muss. Die Handhabung von Word ist einfach und das benötigte Wissen für den Umgang mit dem Programm ist schnell vermittelt. Die Funktionen von Word erlauben es zudem eine optisch ansprechende und benutzerfreundliche Betriebsanleitung zu erstellen. Muss man nicht häufig und viele Anleitungen erstellen, kann Word eine günstige und ausreichende Software-Lösung sein, um die Technische Dokumentation zu erstellen.
Da Microsoft Word nicht speziell für das Schreiben einer Technischen Dokumentation entwickelt ist, bietet diese Software auch entsprechende Nachteile.
Word hat im Gegensatz zu einem Redaktionssystem keine Funktion für die Archivierung und das Einfrieren von einzelnen Druckständen. Jeder Druckstand von einer Betriebsanleitung muss aufgrund der Produkthaftung für 10 Jahre vorgehalten werden. Eine mit Word erstellte Betriebsanleitung kann im Nachhinein nur schwer geändert werden. Änderungen an einer Stelle in der Anleitung haben Auswirkungen auf die Formatierung anderer Stellen, weswegen zusätzliche Arbeit für den Redakteur entsteht. Durch Speichern von überarbeiteten Dokumenten in Word wird entweder der alte Stand überschrieben oder die Übersichtlichkeit geht verloren, weil für jeden Stand eine neue Datei abgelegt werden muss.
Auch ist Word nicht für viele Bilder ausgelegt. Die Dateigröße eines Word Dokumentes kann bei vielen Abbildungen schnell ansteigen. Das führt unter Umständen dazu, dass Word öfters mal abstürzt und für Frustration beim Dokumentenersteller sorgt. Auch ist Word nicht als Programm für eine Technische Dokumentation sinnvoll, wenn die Produktpalette des Herstellers groß ist aber sich die Produkte sehr ähneln. Sind viele Teile in einer der Anleitung auch in den anderen Anleitungen verwendbar, lohnt sich der Einsatz von Word als Erstellungsprogramm nicht mehr. In diesem Fall ist ein Redaktionssystem sinnvoller, da diese extra dafür ausgelegt sind Texte als Bausteine wieder zu verwenden.
Ein Redaktionssystem in der Technischen Dokumentation bietet den Redakteuren mehrere Vorteile beim Erstellen einer Betriebsanleitung.
- Das Nachvollziehen von einzelnen Ständen der Betriebsanleitung ist mit einem Redaktionssystem einfach möglich. Jeder Bearbeitungsstand ist im Nachhinein einsehbar. Dadurch ist einfach nachvollziehbar, was in der letzten Version geändert worden ist.
- Übersichtlichkeit und Verwaltung von Inhalten ist mit einem Redaktionssystem einfacher als mit einem herkömmlichen Textprogramm.
- Die Wiederverwendbarkeit erstellter Inhalte in anderen Anleitungen ist ein großer Vorteil eines Redaktionssystems. Ein einmal erstellter Textbaustein kann dann in mehreren Anleitungen zum Einsatz kommen. Dadurch sinken die Übersetzungskosten, da der Baustein nur ein einziges Mal übersetzt werden muss. Die Übersetzung kommt dann in allen anderen Anleitungen vor, in denen der Baustein verlinkt ist.
- Sind Informationen innerhalb der Anleitung auszutauschen, erleichtert ein Redaktionssystem diesen Prozess. Es ist einfach ein Kapitel, Absatz oder Satz auszutauschen, zu verschieben oder zu verändern. Markierungen und Verweise in den nachfolgenden Absätzen bzw. Seiten aktualisieren sich zudem automatisch.
Der Einsatz eines Redaktionssystem in der Technischen Dokumentation ist kostspielig und die Einführung eines solchen Systems benötigt viel Zeit. Die Lizenzkosten für die Anschaffung eines Redaktionssystem unterschieden sich zudem von Anbieter zu Anbieter der Systeme. Häufig sind zusätzliche Funktionen über Plugins hinzubuchbar. Die Einarbeitung der Mitarbeiter in das neue Programm ist ebenfalls als ein Nachteil wertbar. Das Personal muss erst das erforderliche Wissen und Know-How im Umgang mit dem Redaktionssystem erlernen. Die Arbeitsweise der Technischen Redakteure muss sich an die neuen Strukturen und Arbeitsprozesse des Systems erst anpassen. Die bisherigen Dokumente müssen zudem in die neue Redaktionssoftware eingearbeitet werden.
Der Einsatz eines Redaktionsleitfaden in der Technischen Dokumentation ist dann sinnvoll, wenn mehrere Redakteure unterschiedliche Informationsprodukte erstellen. Die Zusammenarbeit von mehreren Redakteuren ist anders als bei einer „Ein-Mann-Redaktion“, da jeder Beteiligte seine eigene Schreibweise und Stil hat. Auch um unterschiedliche Arbeitsweisen und Methoden zu überdenken und zu vereinheitlichen, hilft ein Redaktionsleitfaden in der Technischen Dokumentation. Falls neue Werkzeuge zur Dokumentation in die Redaktion Einzug halten ist es sinnvoll, die Arbeitsabläufe durch einen Redaktionsleitfaden zu verbessern.
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Von einem Redaktionsleitfaden in der Technischen Dokumentation können mehrere Beteiligten profitieren. Das können neben den Technischen Redakteuren auch Konstrukteure, Entwickler oder externe Dienstleister sein. Grafiker und Illustratoren, die neben den Redakteuren separat arbeiten, zählen ebenfalls dazu. Aber auch andere Abteilungen wie Marketing, technischer Kundendienst oder die Unternehmensleitung können von einem Redaktionsleitfaden in der Technischen Dokumentation profitieren. Neue Mitarbeiter in den Abteilungen profitieren von dem Redaktionsleitfaden als ein Hilfsmittel zur Einarbeitung in die organisatorischen und arbeitstechnischen Prozesse.
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Ein Redaktionssystem erleichtert in der Technischen Dokumentation die Verwaltung von vielen Betriebsanleitungen und deren einzelnen Entwicklungsstände. Eine eingebaute Versionierungsfunktion im Redaktionssystem erlaubt die Änderungen in den einzelnen Ständen leicht nachzuvollziehen. Dies ist dann hilfreich, wenn eine Betriebsanleitung häufig zu überarbeiten ist. Zudem ist das Wiederverwenden von Textbausteinen in anderen Anleitungen durch ein Redaktionssystem erleichtert .
Um eine Maschine beim Transport sicher zu bewegen, muss in der Technischen Dokumentation auch Angaben zu dem Transport einer Maschine stehen. Dazu gehören Angaben zu den zulässigen Transportmitteln wie das die Maschine nur mit einem Gabelstapler zu bewegen ist. Die Betriebsanleitung muss auch nennen welche Hubkraft das benötigte Transportmittel vorweisen muss. Muss das zuständige Personal für den Transport besondere Vorkehrungen treffen, ist das ebenfalls in der Technischen Dokumentation mit anzugeben.
Die Technische Dokumentation muss auch Angaben zu der Verpackung einer Maschine enthalten. Dazu zählen beispielsweise die Angaben zum sicheren Auspacken der Maschine. Ebenso gilt es zu erläutern, wie die Maschine wieder zu verpacken ist. Sind mögliche (Rest-)Risiken beim Aus- bzw. Verpacken bekannt, müssen in der Betriebsanleitung auch entsprechende Warnhinweise vorkommen.
Die Technische Dokumentation von Zulieferer weißt mittels Sicherheitshinweise auf Gefahren hin. In wie weit es sinnig ist, in der eigenen Betriebsanleitung mit Sicherheitshinweise auf die Sicherheitshinweise der Zulieferer zu verweisen, hängt ganz von der Situation ab. Das Teil des Zulieferers wird in die eigene Maschine integriert. Wenn die Gefahr aus dem Teil des Zulieferers nun mit konstruktiven Mitteln sicher eingebaut wird, ist die daraus entstandene Maschine als sicher anzusehen. Eine erneute Warnung vor dem Teil des Zulieferers ist dann nicht mehr sinnvoll. Die Technische Dokumentation bläht sich sonst nur mit unnötigen Inhalten auf.
In der Praxis hat sich ein gewisses Schema für den Aufbau einer Software Dokumentation etabliert. Zuerst beschreibt man die Grundlagen der Software. Die Anleitung beschreibt hierbei zuerst was für eine Funktion die Software hat und wie das Programm funktioniert.
Danach geht man auf Datenstrukturen ein und was zu berücksichtigen ist, wie biespielsweise was alles beim Quellcode relevant ist. Oder welche Test die Software durchlaufen haben muss, um Ihre Funktionalität zu prüfen. Im Anschluss geht man darauf ein, welche Hardware und Software erfoderlich ist, um das Programm zu nutzen. Da eine Software häufig weiterentwickelt wird, sollten auch die Unterschiede der jeweiligen Versionen festgehalten werden. Hierfür sollte am Ende der Software Dokumentation noch Platz sein, um Ergänzungen einzutragen.
Eine Software Dokumentation soll grundsätzlich drei Fragen rund um ein Programm erläutern.
- Wie funktioniert das Programm?
- Wie wird das Programm bedient?
- Wie wurde die Software entwickelt?
Mit Beantwortung dieser Fragen deckt die Software Dokumentation auch alle unterschiedlichen Zielgruppen ab. Die Anleitung zu Software soll sowohl für den Einkäufer eines Unternehmens, wie auch für einen Programmierer eine Hilfe sein. Alle benötigten Informationen zur Nutzung der Software soll der User schnell und einfach innerhalb der Software Dokumentation finden können.
Das Schreiben einer Software Dokumentation unterscheidet sich von einer normalen Technischen Dokumentation. Wie die Anleitung für Software aufgebaut ist, hängt davon ab wie häufig man die Software verwendet.
Bei einmaliger Nutzung möchte der Anwender schnell und ohne seitenlanges Lesen handeln. Hier genügt eine Kurzanleitung oder Checkliste, welche die richtige Bedienung sicherstellt. Eine komplexe Software, die regelmäßig zum Einsatz kommt, hingegen, bedarf unterstützende Erläuterungen, die der Anwender in sich aufnehmen kann. Der Nutzer will nicht bei jeder Anwendung die Software Dokumentation zur Rate ziehen. Hier muss die Anleitung eine systematische Einarbeitung in die Grundlagen der Software bieten und Zusammenhänge verständlich erklären.
Um eine Technische Dokumentation zielgruppengerecht aufzubereiten, gilt es auch im Bereich der textlichen Gestaltung einiges zu beachten. So sollte der Satzaufbau der Betriebsanleitung einfach gehalten sein. Handlungen beschreibt man in kurzen und verständlichen Sätzen. Der Schreibstil der Betriebsanleitung sollte von der Verständlichkeit auf die jeweilige Benutzergruppe der Betriebsanleitung angepasst sein.
Die gewählten Schriftarten, Schriftgrößen und Abstände in der Betriebsanleitung sollen eine optimale Lesbarkeit der Anleitung garantieren. Die Technische Dokumentation soll bei einem regulären Leseabstand gut zu lesen sein, damit alle darin vorkommenden Informationen einfach aufzunehmen sind. Auch sollten wenige Fachbegriffe zum Einsatz kommen. Wenn nicht anders möglich, dann gilt es die vorkommenden Fachbegriffe in einem Glossar zu erläutern und ebenfalls kein unbekanntes Fachjargon ohne Erläuterung in der Betriebsanleitung zu verwenden. Am besten pflegt man eine Terminologiedatenbank, um die Vielzahl unterschiedlicher Benennungen von Fachbegriffen zu vereinheitlichen.
Die Technische Dokumentation enthält viele Informationen für den Benutzer einer Maschine. Dazu zählen auch Handlungsanweisungen für verschiedenen Bedienungsabläufe. Diese sollten klar und kurz formuliert sein. In jedem Satz sollte zudem nicht mehr als eine Handlung beschrieben sein, um die Informationsmenge für den Nutzer überschaubar zu halten. Auch sollte man den Leser in diesen Handlungsanweisungen aktiv anschreiben. Passive Formulierungen wie „Der Schalter ist zu drücken“ sind indirekt formuliert und sprechen den Benutzer nicht an. Die direkte Anrede mit Formulierungen wie „Drücken Sie den Schalter“ fordern den Nutzer dagegen aktiv zu einer Handlung auf.
Eine Technische Dokumentation enthält häufig Abbildungen auf verschiedenen Arten. Unter anderem Fotografien von Bauteilen, Werkzeugen oder der Maschine aber auch 3D-Abbildungen oder Schemazeichnungen. Doch wann sollte welche Art der Abbildung eingesetzt werden?
3D-Abbildungen können komplexe Sachverhalte darstellen und eigenen sich für Schnittansichten, Explosionsdarstellungen oder Übersichtdarstellungen einer Maschine. Zudem liegen 3D-Modelle schon früh im Produktentwicklungsprozess vor und können früher verwendet werden als reale Bilder.
Fotos die direkt am Objekt oder aus Marketingaufnahmen erstellt werden, schaffen räumliche Nähe und eine leichte Erfassbarkeit von Zusammenhängen. Die realen Aufnahmen eigenen sich für die Abbildung einzelner Teile bzw. Baugruppen. Vor allem als handlungsorientierte Abbildungen eigenen sich Fotos in der Betriebsanleitung. Technische Illustrationen wie Schemazeichnungen oder auch Strichzeichnungen bieten sich an, wenn reale Fotos den Zusammenhang nicht einfach darstellen können. Ebenfalls um auf bestimmte Details im Bild oder Zusammenhänge hinzuweisen, bieten sich Illustrationen an, da diese schnell änderbar sind.
Die interne Technische Dokumentation enthält alle notwendigen Unterlagen zur Entwicklung, Fertigung und Prüfungen der Eigenschaften des Produktes und verbleiben im Unternehmen des Herstellers. Hierzu zählen die Risikobeurteilung, technische Zeichnungen, Berechnungsunterlagen, Versuchsberichte, Pflichtenhefte und Nachweise hinsichtlich Qualitätssicherungsmaßnahmen. Nur in bestimmten Fällen wie zur Absicherung der Produkthaftung gilt es die interne Technische Dokumentation den Behörden vorzulegen. Damit weißt der Hersteller nach, dass er nicht gegen seine Pflichten bezüglich Konstruktion und Fabrikation verstoßen hat.
Normen, Richtlinien und Gesetze legen keine Vorschriften fest, die besagen dass eine Technische Dokumentation nur in Papierform vorliegen darf. Betriebsanleitungen in elektronischer Form müssen wie gedruckte Anleitungen leicht verständlich sein und den Anforderungen aus Normen, Richtlinien und Gesetzen entsprechen. Die gesetzliche Verpflichtung eine Technische Dokumentation 30 Jahren aufzubewahren, könnte sich bei einer ausschließlich elektronischen Form zudem als kompliziert erweisen. Falls die Dokumentation auf einer CD gespeichert ist, ist nicht gesichert, dass in 30 Jahren noch entsprechende Wiedergabegeräte verfügbar sind.
Die Technische Dokumentation einer Maschine oder auch die Bedienungsanleitung eines Produktes muss Angaben über eine mögliche vorhersehbare Fehlanwendung enthalten. Die Bereitstellung eines Produktes auf dem Markt darf nur erfolgen, wenn bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung das Produkt sicher ist. Das heißt auch, dass bestimmte Arten von Fehlanwendungen, die sich aus einem absehbarem menschlichem Verhalten ergeben kann, nicht auszuschließen sind. Vor dieser vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung gilt es in der Technischen Dokumentation zu warnen.
Ein Hersteller von einer Maschine erstellt die Technische Dokumentation. Das geistige Eigentum bzw. die Urheberrechte einer erstellten Betriebsanleitung bleiben beim Ersteller. Die DIN ISO 16016 legt Schutzvermerke fest, die eine missbräuchliche Anwendung von technischen Dokumenten verhindern soll. Mit Schutzvermerken in der Betriebsanleitung wie „Weitergabe sowie Vervielfältigung dieses Dokuments, Verwertung und Mitteilung seines Inhalts sind verboten, soweit nicht ausdrücklich gestattet.“ macht der Ersteller auf die Existenz eines Urheberrechts für die erstellte Technische Dokumentation aufmerksam.
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Die Technische Dokumentation hilft dem Betreiber einer Maschine bei der regelmäßigen Prüfung einer Maschine auf Defekte oder Mängel. Wie oft eine Prüfung stattfinden muss und welche Sachen zu prüfen sind, steht nämlich in der Betriebsanleitung der Maschine. Angaben über die Art und Häufigkeit, das eingesetzte Material, Werkzeuge sowie detaillierte Beschreibungen zu den Tätigkeiten sind dort aufgeführt. Die Technische Dokumentation gibt zudem auch Auskunft darüber über welche Qualifikation das eingesetzte Personal für diese Tätigkeiten verfügen muss.
Es ist gut möglich, dass die Marktüberwachung die Technische Dokumentation für eine Maschine zur Einsicht einfordert. Kommt ein Mensch bei der Benutzung einer Maschine zu Schaden und meldet dies den Behörden, schaltet sich die Marktaufsicht ein. Die zuständige Marktaufsichtsbehörde untersucht dann die Betriebsanleitung nach gravierenden Mängeln. Findet die Marktüberwachung heraus, dass die Technische Dokumentation unzureichend ist, kann die Behörde mit dem unmittelbaren Rückruf aller sich am Markt befindlichen Geräten drohen, bis die Mängel in den Dokumenten behoben sind. Der Hersteller bekommt möglicherweise noch die Auflage allen Kunden, die das Produkt bereits gekauft haben, eine neue Dokumentation zu schicken. Weiterhin kann die Marktaufsicht vom Hersteller verlangen eine entsprechende Warnung vor Gebrauch des Produktes auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Welche Angaben bezüglich der Wartung einer Maschine in der Technischen Dokumentation stehen müssen, dazu macht die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG keine genauen Angaben.
Die Betriebsanleitung sollte Angaben dazu enthalten, welche Routinemaßnahmen der Kunde selbst gefahrlos durchführen kann. Wenn umfangreiche Kenntnisse eine Voraussetzung zur Wartung sind, kann der Hersteller auf seinen Service zur Wartung der Maschine verweisen. Der Hersteller sollte aber keine Informationen in der Technischen Dokumentation ohne sachliche Rechtfertigung vorenthalten. Falls Informationen ausschließlich aus ökonomische Gründen nicht in der Anleitung stehen, dann könnte diese Verhaltensweise als wettbewerbsrechtlich bedenklich gelten.
Ein Feuerlöscher benötigt eine Technische Dokumentation samt Betriebsanleitung, da ein Feuerlöscher unter die europäische Richtlinie 2014/68/EU über Druckgeräte fällt. Diese fordert, dass bei der Bereitstellung von Druckgeräten am Markt eine Betriebsanleitung vorliegen muss und Angaben enthalten soll zu:
- Montage
- Inbetriebnahme
- Benutzung
- Wartung und Inspektion
Im Falle eines Feuerlöschers reicht der Platz auf dem Gerät nicht aus, um alle wichtigen Informationen bezüglich Montage, Gebrauch, Wartung, Sicherheitshinweise, usw. auf dem Gerät in einer bebilderten Kurzanleitung abzudrucken. Daher ist eine Technische Dokumentation für einen Feuerlöscher anzufertigen, die alle notwendigen Sicherheitshinweise enthält.
Die Farbgestaltung von Sicherheitszeichen in der Technischen Dokumentation unterteilen die jeweiligen Zeichen in Ihre Bedeutung. Blaue Kennzeichen repräsentieren Gebotszeichen, während rote Zeichen für Verbotsschilder stehen. Dann gibt es noch gelbe Warnschilder, die vor einer potenziellen Gefahrenquelle warnen. Ein bekanntes Beispiel in der Technischen Dokumentation ist beispielsweise das gelbe Warnschild mit einem schwarzen Blitz, der vor gefährlichen elektrischen Spannungen warnt.
Die Norm DIN EN ISO 13857 ist eine sicherheitsspezifische Norm und regelt hierzu Vorgaben über Sicherheitsabstände in der Technischen Dokumentation. Die Sicherheitsabstände sind geeignet für die Absicherung von Gefährdungsbereichen (z. B. Roboter, Stanzen, Pressen usw.) in öffentlichen und gewerblichen Bereichen. Die Norm enthält dazu Informationen über Abstände, die den freien Zugang durch die unteren Gliedmaßen verhindern sollen.
Für die Technische Dokumentation enthält die DIN EN ISO 13849 direkte Angaben über die Erstellung von Benutzerinformationen. Die Norm ist daher auf die Sicherheit von Maschinen und den sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungen einer Maschine ausgelegt. Die Norm weist zudem auch auf die wichtige Relevanz der Anforderungen aus der Sicherheitsgrundnorm DIN EN ISO 12100 hin. Für die Technische Dokumentation sind dazu unter anderem folgende wichtige Punkte aufgeführt, die man beachten sollte:
- Information zur Erklärung der Einsatzmöglichkeiten
- Mittel zur leichten und sicheren Fehlersuche
- Instandhaltung sowie Checklisten für die Instandhaltung
- Auswirkungen von Abweichungen von der bestimmten Leistung für die Sicherheitsfunktion
- Begreifliche Schilderung der Schutzeinrichtungen
- Informationen zu Betriebsarten, Anzeigen und Alarmsignale
Die Technische Dokumentation einer Maschine weist neben der bestimmungsgemäßen Verwendung auch auf eine Anwendung hin, die nicht beabsichtigt ist. Der Fehlgebrauch der Maschine ergibt sich meistens aus dem menschlichen Verhalten. Ist mit einem Missbrauch des Produktes zu rechnen, so muss dazu die technische Dokumentation auf diesen vorhersehbaren Fehlgebrauch hinweisen. Die völlige Zweckentfremdung der Maschine soll dabei keine Betrachtung finden, nur die vom Hersteller vorhersehbare Fehlanwendung gilt es zu betrachten.
In Hinsicht auf die Technische Dokumentation regelt die Verordnung 2016/425 die Angaben für die persönliche Schutzausrüstung. Eine vollständige Beschreibung der Schutzausrüstung sowie ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung muss laut der Verordnung in den Technischen Unterlagen des Produktes stehen. Weiterhin gehört eine Beurteilung von Risiken zu den Unterlagen der Technischen Dokumentation. Darin ist festgehalten, vor welchen Risiken die persönliche Schutzausrüstung schützen soll. Berichte über durchgeführte Prüfungen zur Ermittlung der Schutzklasse müssen ebenfalls in den Unterlagen vorhanden sein. Die Fundstellen der harmonisierten Normen, die bei Entwurf und Herstellung der Schutzausrüstung Anwendung fanden, sind auch ein Teil der Unterlagen.
Ja, es ist durchaus sinnvoll in der Technischen Dokumentation die Einnahme von leistungssteigernden Drogen, Medikamente oder Alkohol zu verbieten. Vor allem im amerikanischen Markt nehmen viele Arbeitnehmer am Arbeitsplatz Mittel zur Leistungssteigerung ein. Alkohol spielt zudem bei einer großen Prozentzahl der Arbeitsunfälle eine Rolle. Alkoholkranke sind dabei häufiger in Unfälle verwickelt als gesunde Personen. Deshalb sollten auch im Umgang mit Maschinen eindeutige Regeln und Konsequenzen zum Umgang mit Alkohol, Drogen oder leistungssteigernde Medikamente bekannt sein.
Die Technische Dokumentation muss vor schadhaften Materialen warnen, wenn die verwendeten Materialien einer Maschine für den Benutzer schadhaft sind. Ebenso muss die Technische Dokumentation Angaben enthalten, welche Materialien wie beispielsweise Metalle, Kunststoffe, Textilien oder Lacke für die Maschine in Betracht kommen. Soweit noch Risiken für den Benutzer verbleiben, müssen geeignete Schutzmaßnahmen den Benutzer vor diesen Gefährdungen schützen. Falls erforderlich sind zudem entsprechende Warnhinweise an der Maschine angebracht und in die Technische Dokumentation abgedruckt.
In der Technischen Dokumentation müssen Angaben dazu stehen, was nach dem Betätigen der Not-Halt-Bedienung zu machen ist, um die Maschine wieder betriebsbereit zu machen. Die Betriebsanleitung soll den Vorgang, um die Not-Halt-Bedienung wieder zu entriegeln und die Maschine wieder in Gang zu bringen beschreiben.
In der Technischen Dokumentation befasst sich die Norm DIN EN ISO 13850 „Sicherheit von Maschinen – Not-Halt-Funktion – Gestaltungsleitsätze“ mit den Not-Halt-Vorrichtungen von Maschinen. Dabei unterteilen sich die Funktionen der Not-Halt Vorrichtungen in unterschiedliche Kategorien je nach technischen Bedingungen.
Kategorie 0:
Sofortige Trennung der Energiezufuhr von der Maschine. Dies nur wählen, wenn das plötzliche Abschalten der Energie keine Gefährdung verursacht.
Kategorie 1:
Versetzung der Maschine in einen sicheren Zustand durch gesteuertes Stillsetzen. Trennung von der Energiezufuhr erst nach Stillsetzen, da Energien für Bremsungen oder ähnliches noch benötigt wird.
Kategorie 2:
In dieser Kategorie ist die Maschine in einen sicheren Zustand versetzt, die Energie verbleibt jedoch in der Maschine. Nur anzuwenden wenn keine technische Möglichkeit besteht die Energie gefahrlos zu trennen. Eine Maschine mit einem Greifer, der eine Last mittels einem Magneten anhebt, wäre dazu ein Beispiel für diese Kategorie. Das Abschalten der Energie führt dann zum Abstürzen der Last vom Greifer.
Die Technische Dokumentation von Maschinen hat im deutschen Sprachgebrauch für die Notfallfunktionen an einer Maschine die Begriffe Not-Aus und Not-Halt. Not-Aus stand für die Funktion der Unterbrechung der Energiezufuhr (=Abschalten) zu einer Maschine, während Not-Halt für das Stillsetzten von beweglichen Maschinenteilen (=Anhalten) Verwendung fand. Der Begriff Not-Aus schaffte es aber hauptsächlich wegen einem Übersetzungsfehler in die Technische Dokumentation. Der englische Begriff „emergency stop“ wurde fälschlicherweise mit Not-Aus übersetzt. In aktuellen Fassungen von einigen Normen wie beispielsweise DIN EN ISO 13850 findet man aber nur noch den Begriff Not-Halt. Zudem verwendet die aktuelle Fassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nur noch den Begriff Not-Halt.
Dem Aufbau einer technischen Dokumentation nach der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU sind Informationen beizufügen, die dem Benutzer alle erforderlichen Angaben bereithält für eine sichere Nutzung des Druckgerätes. Dazu gehören Informationen zur Montage einschließlich der Verbindung verschiedener Druckgeräte, die Inbetriebnahme, die Benutzung und die Wartung einschließlich Inspektion durch den Benutzer. Ebenfalls ist eventuell auf Entwurfsmerkmale hinzuweisen, die für die Lebensdauer des Gerätes von Belang sind. Das können beispielsweise die Auslegungslebensdauer in Stunden bei spezifizierten Temperaturen sein oder die Anzahl von Auslegungszyklen bei spezifizierten Spannungswerten bevor das Geräte möglicherweise ermüden könnte.
Die Technische Dokumentation muss Angaben dazu enthalten, was bezüglich der Wiederinbetriebnahme nach Betätigen der Not-Aus-Vorrichtung zu beachten ist. Es muss beschrieben sein, wie die Maschine nach Stillsetzen der Energiezufuhr durch die Not-Aus-Vorrichtung wieder in Gang zu setzen ist. Dazu gehört wie eine mögliche Verriegelung der Not-Aus-Vorrichtung aufzuheben ist und welche Schritte für die Wiederinbetriebnahme des Arbeitsprozesses einzuleiten sind.
Technische Dokumentation erstellen für eine Maschine oder Anlage heißt auch, sich mit den in der Anleitung vorkommenden Symbolen auseinanderzusetzten. Beispielsweise welches Symbol man für die Kennzeichnung von Bedienerinformationen verwendet.
Das allgemeine Gefahrenzeichen (Ausrufezeichen im gelben Warndreieck) dient zur Kennzeichnung von Sicherheits- oder Warnhinweise. Um andere wichtige Textstellen für den Bediener zu kennzeichnen, darf das allgemeine Gefahrenzeichen keine Anwendung finden. Zum einem wertet es das Gefahrenzeichen ab, da es in einer Anleitung dann viel häufiger vorkommt als es sollte. Zum anderen irritiert es den Leser, wenn das Symbol, welches für Warnungen vor Gefahren gedacht ist, anderweitig zum Einsatz kommt.
Für die Kennzeichnung von wichtigen Bedienerinformationen in der Technischen Dokumentation stehen andere Symbole wie beispielsweise ein blaues Informationszeichen zur Verfügung.
Die Betriebsanweisung einer Maschine soll dem Benutzer wichtige Verhaltensregeln im Umgang mit der Maschine vermitteln und benötigte Schutzvorkehrungen erläutern. Bei relevanten Änderung des Arbeitsmittels oder seiner Benutzung, wie durch Umbau der Maschine, muss der Betreiber seine technischen Unterlagen überarbeiten. Dazu zählen unter anderem die Pläne, Gefährdungsbeurteilung und auch die Betriebsanweisung einer Maschine.
Die für eine unvollständige Maschine notwendige Montageanleitung erstellen wir Ihnen gerne auf Wunsch. Dieses von der Maschinenrichtlinie geforderte Dokument, damit eine unvollständige Maschine überhaupt in Verkehr gehen darf, und auch weitere Dokumente im Bereich der Technischen Dokumentation gehören zu unserem Leistungsspektrum. Wir unterstützen Sie beispielsweise bei der Erstellung einer Risikobeurteilung, die ebenfalls für eine unvollständige Maschine gefordert ist.
Sie benötigen für Ihr Software Projekt Unterstützung um Ihr Handbuch erstellen zu können?
Eine komplizierte Software benötigt ebenfalls eine Dokumentation für den Endanwender. Solch eine Dokumentation ist ähnlich aufgebaut wie eine Betriebsanleitung für eine Maschine. Das Handbuch soll den Benutzer anleiten, wie die Software aufgebaut ist, was für den Betrieb erforderlich ist und wie sie zu benutzen ist.
In Bezug auf die Zielgruppe einer Maschine fordert die Maschinenrichtlinie, dass die Informationen für den Benutzer auch dem Kenntnisstand der jeweiligen Zielgruppen entsprechen müssen.
Diese Forderung der Maschinenrichtlinie unterstreicht die Wichtigkeit der Durchführung einer Zielgruppenanalyse. Unter den Anwendern einer Maschine befinden sich unterschiedliche Nutzer, die über unterschiedliche Wissensstände verfügen. Die Benutzerinformationen muss man den Anforderungen dieser unterschiedlichen Personengruppen entsprechend anpassen.
Im Januar 2018 veröffentlichten die Normengremien einen neuen Entwurf für eine Norm zur Technischen Dokumentation. Die Norm DIN EN ISO 20607 ergänzt die Norm zur Erstellung von Betriebsanleitungen DIN EN 82079 in Richtung der Maschinensicherheit. Der Entwurf stellt eine Typ-B-Norm dar und kann aufgrund des Status als Sicherheitsgrundnorm für die Konformitätserklärung herhalten. Damit kann ein Hersteller von Maschinen die Vermutung nahelegen, dass seine Maschine die Anforderungen im Rahmen der Maschinenrichtlinie erfüllt. Nähere Informationen zu der DIN EN ISO 20607 in der Technischen Dokumentation finden Sie auch in dieser Podcast Folge.
Eine Dokumentation schreiben bedeutet auch sich mit der Leserlichkeit seines Dokumentes auseinanderzusetzen. Hierfür gibt es drei verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, um eine Dokumentation leserlich zu gestalten.
Zum einem die Schriftgröße. Wählt man beispielsweise für eine Betriebsanleitung eine Schriftgröße von nur 8 Punkten, ist diese nicht besonders gut lesbar. Möchte man das Dokument mit einem Meter Abstand lesen, empfiehlt es sich eine Schriftgröße von mindesten 14 Punkten zu verwenden.
Die zweite Möglichkeit ist der Helligkeitskontrast zwischen Schrift und Hintergrund. Ein gut lesbarer Text weißt einen hohen Kontrast auf wie es bei 100% schwarzer Schrift auf 100% weißem Hintergrund der Fall ist. Alle unter einem Kontrastwert von 70% ist nicht mehr gut lesbar.
Die letzte Möglichkeit ist die Gestaltung der Seite selbst und die Nutzung der freien Flächen auf einer Seite. Es empfiehlt sich etwa 25 % einer Seite als leere Flächen freizulassen, um eine Seite nicht mit Inhalten zu überladen. Dies hat den Vorteil, dass der Leser die Seite als angenehmer zu lesen empfindet.
Möchten Sie mehr über Gestaltungshinweise zum Dokumentation schreiben erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen diese Folge unserer Podcast Reihe „Betriebsanleitung erstellen“ anzuhören.
Bei einer Dokumentation ist der Fachwortschatz oder auch Terminologie genannt für die Verständlichkeit und Eindeutigkeit der Anleitung sehr wichtig. Die Dokumentation muss über eine einheitliche Benennung von Fachausdrücken verfügen.
Die wichtigsten Faktoren bei der Terminologie sind das Festlegen auf eine vorrangige Benennung von einem Fachausdruck. Das ist die Basis für Wiederverwendung, Konsistenz und Verständlichkeit der Dokumentation. Festgelegt Fachausdrücke sind in einer Datenbank abzulegen und allen Beteiligten für die Dokumentation zugänglich zu machen. Dann gilt es Dubletten innerhalb des Dokumentes zu erkennen, das sind ähnliche Benennungen für die gleiche Sache und diese mit der korrekten Benennung auszutauschen. Auch „verbotene“ Synonyme kann man zudem mit in die Datenbank aufnehmen, damit die Benutzer auch die falschen Bezeichnungen für einen Fachausdruck kennen. Die frühzeitige Festlegung der Terminologie ist zudem eine wichtige Voraussetzung für die Übersetzbarkeit der Fachausdrücke.
Wenn an einer alten Maschine weitgehende Veränderungen vorgenommen werden, gilt es auch in der Technischen Dokumentation einiges zu beachten. Falls beispielsweise eine Maschine neue Schutzeinrichtungen erhält oder einen leistungsfähigeren Antrieb, muss man die Maschine nach seiner Veränderung wieder überprüfen. Ist die Veränderung ein wesentlicher Umbau im Sinne der Maschinenrichtlinie, kann es sich sogar um eine neue Maschine halten. Der Hersteller ist dann verpflichtet die Maschine erneut mittels einem Konformitätsbewertungsverfahren zu bewerten, seine Betriebsanleitung anzupassen und die CE-Kennzeichnung neu anzubringen. Jede Änderung an einer Maschine erfordert zudem eine neue Risikobeurteilung, um mögliche neue Gefahren zu identifizieren.
Der Aufbau einer Technischen Dokumentation gliedert sich in eine interne und eine externe Dokumentation. Die Interne Technische Dokumentation wie Risikobeurteilung, Prozessdokumentation, Konstruktionszeichnungen usw. verbleiben im Unternehmen des Herstellers.
Die Externe Technische Dokumentation ist dafür vorgesehen, an Dritte Personen zu gehen. Dazu zählen unter anderem Benutzerinformationen, Betriebsanleitung, Servicehandbuch und/oder Installationsanleitung.
Vorallem die externe Technische Dokumentation hat einen hohen Stellenwert. Fehlt ein Teil wie die Betriebsanleitung ist der Aufbau einer Technischen Dokumentation nicht vollständig und das Produkt gilt als mangelhaft.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Technischen Dokumentation.
In der Technischen Dokumentation müssen Technische Redakteure die Anforderungen aus verschiedenen Normen beachten. Bei den Normen gibt es zudem Unterscheidungen in A-, B- und C-Normen. Die Abstufung reicht von allgemeinen Aspekten für alle Geräte und Maschinen bis zu produktspezifischen Anforderungen an einzelne Geräte- oder Maschinengruppen. Wenn Angaben in C-Normen von den Angaben in A- oder B-Normen abweicht, haben die Angaben in der C-Norm Vorrang.
Die Verordnung 2016/425 regelt unter anderem die Angaben in Hinsicht auf die Technische Dokumentation von Schutzausrüstungen. Die Verordnung legt fest, dass in den Technischen Unterlagen für die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) eine vollständige Beschreibung dieser und ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung stattfindet. Weiterhin soll eine Beurteilung von Risiken vorhanden sein, vor denen die PSA schützen soll. Auch müssen Berichte über durchgeführte Prüfungen zur Ermittlung der Schutzklasse vorhanden sein. Die Technische Dokumentation von Schutzausrüstungen muss ebenfalls Fundstellen der harmonisierten Normen enthalten, die bei Entwurf und Herstellung der Schutzausrüstung Anwendung fand.
Wir decken das komplette Leistungsspektrum im Bereich der Technischen Dokumentation ab. Wir beraten Sie gerne dazu, wenn es darum geht eine Betriebsanleitung erstellen zu lassen. Weiterhin übernehmen wir die Erstellung einer Risikobeurteilung, die Durchführung einer Normenrecherche für die CE-Kennzeichnung und die Lokalisierung Ihrer Technischen Dokumentation. Wir überprüfen auch gerne Ihre Betriebsanleitung nach Normen und Richtlinien, um zu sehen ob die Anleitung allen Produkthaftungskriterien entspricht. Nutzen Sie unser Kontaktformular falls Sie eine Beratung wünschen oder schicken uns eine Preisanfrage für ein unverbindliches und kostenfreies Angebot!
Technische Dokumentation ist Aufgabe von Fachleuten und erfordert spezielle Fähigkeiten und Kompetenzen. Nur ausreichend geschulte Personen sollten sich damit befassen, eine Betriebsanleitung zu erstellen und zu überprüfen. Die Personen sollten zudem über kommunikative Kompetenz, Sprachkompetenz, Schreiberfahrung und Methodenkompetenz verfügen. Ebenso sollte die Person mit dem Themenbereich der zu erstellenden Betriebsanleitung wie auch den relevanten Normen zur Erstellung vertraut sein.
Wir überprüfen Ihre Technische Dokumentation im Rahmen unseres Dokuchecks auf die Richtigkeit von Normen und Richtlinien. Sie erhalten in einem ausführlichen Bericht Informationen darüber, was wir in Ihrer Technischen Dokumentation an Unstimmigkeiten gefunden haben. Weiterhin fügen wir im Laufe des Dokuchecks Kommentare an kritischen Stellen in Ihren Dokumenten wie der Betriebsanleitung hinzu. Dadurch ist ein direktes Bearbeiten der Technischen Dokumentation anhand der Kommentare möglich.
Die Zielgruppen einer Technischen Dokumentation tragen gewisse Merkmale. Aus diesen Merkmalen kann man den Informationsbedarf, das Anwenderverhalten und die sprachlichen und gestalterischen Anforderungen an die Technische Dokumentation ableiten. Typische Merkmale von den Zielgruppen sind unter anderem Sozio-demographische Merkmale wie Geschlecht, Alter oder Bildung. Des weiteren gibt es noch verhaltensorientierte Merkmale wie die der Erstkäufer oder der Intensivnutzer. Zudem spielen auch die Psychologischen Merkmale (Motivation, Meinung, Wünsche) der Zielgruppe in der Technischen Dokumentation eine Rolle.
Die Zielgruppen in der Technischen Dokumentation sind vorwiegend die Anwender technischer Produkte. Aber auch die Servicetechniker oder Support-Mitarbeiter zählen zu der Zielgruppe der Technischen Dokumentation. Die Inhalte der Technischen Dokumentation müssen an die jeweiligen Zielgruppen und Ihre Bedürfnisse angepasst sein.
Die Unterschiede von einer internen und externen Technischen Dokumentation im Maschinenbau befassen sich mit der Herausgabe der Inhalte an Dritte. Die Interne Technische Dokumentation wie Risikobeurteilung, Konstruktionszeichnungen usw. verbleibt im Unternehmen. Externe Technische Dokumentation ist dafür vorgesehen, an Dritte Personen zu gehen. Dazu zählen unter anderem Schaltpläne oder die Betriebsanleitung.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Technischen Dokumentation.
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Vermeiden Sie in der Technischen Dokumentation die Verwendung von Begriffen mit absoluter Bedeutung. Diese Begriffe können den Benutzer irreführen und sind zudem vor Gericht juristisch nicht haltbar. Dazu hier einige Beispiele für Begriffe, die man nicht in der Technischen Dokumentation verwenden sollte:
- Narrensicher
- unfallsicher
- betriebssicher
- wartungsfrei
- ungefährlich
Setzen Sie stattdessen auf den Einsatz von Gebots- und Warnhinweisen bzw. informative Hinweise in Ihrer Technischen Dokumentation.
Eine Explosionsdarstellung in der Technischen Dokumentation dient dazu, die Einzelteile eines Gerätes oder einer Baugruppe darzustellen. Eine Explosionsdarstellung kommt in Betriebsanleitungen, Wartungshandbüchern und Ersatzteilkatalogen vor, um einen komplexen Gegenstand in seine Einzelteile zu zerlegen. In der Technischen Dokumentation ist es dank umfangreicher Software-Tools einfach eine Explosionsdarstellung zu erstellen.
Der Begriff „starr“ findet Anwendung in der Maschinenrichtlinie im Abschnitt 4.1.2.8.1 des Anhangs I. Damit möchte der Gesetzgeber definieren, dass für Maschinen, die feste Ladestellen anfahren, starre Führungen nötig sind. Hierdurch soll eine sichere Bewegung des Lastträgers zu den Ladestellen und sicherer Zugang zum Lastträger an den Ladestellen möglich sein.
Nein, dies ist rechtlich nicht möglich. Die Maschinenrichtlinie fordert, dass die Betriebsanleitung in der Amtssprache des Landes verfasst ist, in der das Produkt in Verkehr ging. Zudem muss die Betriebsanleitung im Original vorliegen oder als Übersetzung gemeinsam mit dem Original. Beide müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
Weiterhin fordert auch das Produktsicherheitsgesetzt nach §3 Absatz 4 folgendes:
„Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind.“
Eine Betriebsanleitung für eine Maschine darf im deutschen Markt also nicht nur in englischer Sprache vorliegen.
Alle wichtigen Angaben für den Notfall wie beispielsweise Feuerbekämpfungsmaßnahmen, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Fluchtwege, usw. sollten in die Betriebsanleitung einfließen. Eine gesetzliche Verpflichtung für eine Angabe in der Betriebsanleitung existiert zwar nicht, doch sind diese Informationen für den Anwender hilfreich. Zudem fordern vereinzelte Normen die Angaben für bestimmte Situationen. So fordert die EN 12100 für die Betriebsanleitung zum Beispiel die Angaben zur Art der zu verwendenden Feuerlöschausrüstung im Notfall. Ebenso Warnhinweise über mögliche Emission oder Leckage von schädlichen Stoffen und, falls möglich, Angaben über Mittel zur Bekämpfung derer Wirkungen.
Eine Maschine dürfen nur entsprechend eingewiesene, geschulte und autorisierte Personen bedienen. Wenn Personen mit unzureichender Personalqualifikation die Maschine bedienen, bestehen akute Gefahren für Mensch und Maschine. In der Betriebsanleitung für eine solche Maschine müssen deswegen genauere Angaben über das Personal stehen, welches die Maschine bedient.
Es ist sinnvoll in der Betriebsanleitung alle Arbeitsbereiche an einer Maschine zu beschreiben. Dazu gehören alle Bedienplätzen, die das Personal an der Maschine besetzen kann. Auch sollten in der Betriebsanleitung die Bedienungseinrichtungen wie Terminals oder Bildschirme beschrieben sein, die ein Benutzer der Maschine betätigen kann.
Eine Maschine darf keine Betriebsarten enthalten, die nicht den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen. Sollte dies doch der Fall sein, so müssen diese Betriebsarten mit technischen Mitteln an allen Maschinen nicht benutzbar sein.
Ja; obwohl es für Aufzüge zugeschnittene Richtlinien wie bspw. die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU gibt, können Aufzüge unter die Maschinenrichtlinie fallen. Die Maschinenrichtlinie hat sich zudem mit der überarbeiteten Version 2006/42/EG vermehrt mit Aufzügen beschäftigt. Seither fallen laut Artikel 24 alle Aufzüge mit einer Fahrgeschwindigkeit von mehr als 0,15 m/s auch unter die Maschinenrichtlinie.
Die Hersteller sollten mit ihrer Technischen Dokumentation den erlaubten Verwendungszweck zuerst so eng wie möglich eingrenzen. Formulierungen in der Betriebsanleitung wie „ausschließlich“ oder „nur“ in der bestimmungsgemäßen Verwendung sollen eine missbräuchliche Verwendung im Voraus ausschließen. Zusätzlich sollte man vor bereits bekannten Fehlanwendungen in der Technischen Dokumentation warnen.
Der Inhalt der bestimmungsgemäßen Verwendung in der Technischen Dokumentation enthält mehrere Angaben. Zum einem sind Angaben über den vorgesehenen Verwendungszweck des Produktes anzugeben. Weiterhin müssen Angaben über die Grenzen der Verwendung mit in den Inhalt der Technischen Dokumentation. Dazu gehören zum Beispiel Belastbarkeit, max. Drehzahl rotierender Teile, usw. Ferner müssen Angaben über Einschränkungen der Verwendung, die aus Bezeichnung, Konstruktion und Funktion des Produktes nicht ersichtlich sind, enthalten sein. Dazu zählt unter anderem auch ein Verbot, das Produkt zu verändern, um andere Verwendungszwecke mit dem Produkt zu eröffnen. Vor einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung muss man ebenfalls in der Technischen Dokumentation warnen, wenn diese gefährlich ist. Ein Hinweis ist ebenfalls anzugeben auf die Verpflichtung, die Angaben zu Betrieb, Wartung und Instandhaltung in der Betriebsanleitung zu beachten.
Der Abschnitt der bestimmungsgemäßen Verwendung in der Technischen Dokumentation sollte klare, eindeutige Aussagen enthalten. Im Maschinenbau sind die Produkte oft für nur eine sehr genau definierte Anwendung gedacht. Vermeiden Sie daher Formulierungen wie „sollte nicht“ oder „nicht zu empfehlen“ in der Technischen Dokumentation. Derartige Aussagen lassen zudem großen Interpretationsspielraum zu. Die Grenzen der Anwendung sollten durch die bestimmungsgemäße Verwendung in der Technischen Dokumentation so genau wie möglich festgelegt werden.
Ein Kranseil ist ein Lastaufnahmemittel und muss eine Betriebsanleitung enthalten. In der Maschinenrichtlinie (MRL) gibt es entsprechend für Lastaufnahmemittel eine Sonderregelung. Diese sind zwar keine Maschinen im Sinne der MRL, fallen aber gleichwohl unter den Anwendungsbereich der MRL. Lastaufnahmemittel müssen daher den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen.
Für Lastaufnahmemittel wie bspw. ein Kranseil schreibt die MRL in Bezug auf eine Betriebsanleitung folgendes vor:
“4.4.1 Lastaufnahmemittel
Jedem Lastaufnahmemittel und jeder nur als Ganzes erhältlichen Gesamtheit von Lastaufnahmemitteln muss eine Betriebsanleitung beiliegen, die mindestens folgende Angaben enthält:
a) bestimmungsgemäße Verwendung;
b) Einsatzbeschränkungen (insbesondere bei Lastaufnahmemitteln wie Magnet- und Sauggreifern, die die Anforderungen der Nummer 4.1.2.6 Buchstabe e nicht vollständig erfüllen);
c) Montage-, Verwendungs- und Wartungshinweise;
d) für die statische Prüfung verwendeter Koeffizient.“
Das Sicherheitskapitel vieler Betriebsanleitungen ist überladen mit Sicherheitshinweisen. Ursachen sind dafür vorwiegend Angst vor rechtlichen Konsequenzen. Zudem die Folgen einer falschen bzw. missverstandenen Risikobeurteilung oder das Normen und Richtlinien nicht richtig bekannt sind.
Um in einer Betriebsanleitung richtig zu warnen, sollte zuerst die Zielgruppe genauesten bekannt sein. Wer liest die Betriebsanleitung und nutzt das Produkt? Diese Nutzer gilt es richtig anzuleiten und zu informieren. Zudem sollte man in der Betriebsanleitung erst dann warnen, wenn konstruktiv die Fehler nicht behebbar sind und durch Schutzmaßnahmen die Benutzer nicht aus dem Gefahrenbereich ausgeschlossen werden.
Viele Warnhinweise in einer Betriebsanleitung können die Anleitung sehr unübersichtlich machen. Wenn viele Sicherheitshinweise hintereinander angeordnet sind, lösen diese in der psychologischen Wahrnehmung des Benutzers die falsche Reaktion aus. Viele Sicherheitshinweise führen dann dazu, dass der Benutzer diese schnell überfliegt und nicht beachtet.
Da ein mit Warnhinweisen überlaufenes Sicherheitskapitel zu sehr ablenkt, sollte man nur vor den nötigsten Dingen in der Betriebsanleitung warnen. Offensichtliche Gefahren (Bsp. Ein Messer ist scharf) bedürfen keine Warnhinweise. Vor unerwarteten oder unsichtbaren Gefahren muss man warnen. So ist bspw. vor der Gefahr eines Klebstoffes zu warnen, der bei Berührung mit der menschlichen Haut so stark klebt, dass er nur noch operativ entfernbar ist.
Unter den Zulieferdokumente in der Technischen Dokumentation versteht man zum Beispiel:
- Konformitätserklärungen
- Betriebsanleitungen,
- Zulieferer-, Bauteil- und Ersatzteillisten,
- Schaltpläne,
- ebenso wie Prüfnachweise
Die Zuliefererdokumente einer Technischen Dokumentation sollte man zudem frühzeitig einfordern.
In ein Sicherheitskapitel für Betriebsanleitungen gehören zum Beispiel nachfolgende Punkte:
- Beschreibung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Maschine, Anlage oder Teilmaschine sowie des Gerätes
- Warnhinweise in der Betriebsanleitung, Montageanleitung und Bedienungsanleitung bezüglich einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung der Maschine
- Beschreibung der Nutzer, Einschränkungen, Gefahren für bestimmte Personengruppen
- Allgemeine Gefahren, Warnhinweise, mögliche gesundheitliche Schäden, Schutzmaßnahmen beim Betrieb und während aller Lebensphasen der Maschine, Anlage, Teilmaschine und des Gerätes (z.B. Bohrmaschine, Kreissäge, Akkuschrauber)
- Erklärung der grafischen Symbole für sicherheitsbezogenen Informationen an der Maschine und in der Betriebsanleitung, Montageanleitung und Bedienungsanleitung
Der Anwender eines Produktes könnte etwas naheliegendes (gefährliches) tun, obwohl Sie Ihn nicht dazu angeleitet haben. Solche Handlungen müssen verboten werden, wenn dadurch eine Gefahr entstehen kann.
Bsp. Trommel des Kopierers nicht berühren! (Beim Öffnen zur Beseitigung eines Papierstaus)
Betriebsanleitungen zählen als Bestandteil eines Produktes. Für sie gelten die gleichen Maßstäbe für die Fehlerbeurteilung wie die eines Produktes. Anleitungen müssen also ebenfalls dem jeweils herrschenden Stand der Technik genügen, um Nutzer des Produktes nicht unverhältnismäßig zu gefährden.
In der Technischen Dokumentation verwendet man ein Glossar, um Begriffe und Definitionen zu sammeln und darzustellen. Ähnlich einem Wörterbuch können diese Begriffe in der Betriebsanleitung entsprechend gesucht und nachgeschlagen werden.
Die Betriebsanleitung einer Maschine muss einen Hinweis enthalten, dass man diese sorgfältig lesen und für späteres Nachschlagen aufbewahren muss.
Der Hersteller hat mit der Auslieferung der Maschine und der Betriebsanleitung an seinen Kunden bereits seine Pflichten als Inverkehrbringer erfüllt. Wird die Maschine von seinem Kunden weiterverkauft, ist dieser im rechtlichen Sinne ein „Bereitsteller auf dem Markt“. Der Hersteller der Maschine muss an die dritte Partei keine Betriebsanleitung aushändigen, weil er kein „Bereitsteller“, sondern nur „Inverkehrbringer“ ist.
Nein, selbst wenn der Kunde eines Herstellers in Kenntnis möglicher Folgen ausdrücklich auf die Beifügung einer Betriebsanleitung verzichtet. Dies hat keine Bedeutung für das Inverkehrbringungsrecht. Dies gilt zudem in gleicher Weise für das Produkthaftungsrecht. Auch hier können die Sorgfaltspflichten nicht durch vertragliche Gestaltung aufgehoben werden.
Die Instruktionspflicht im Maschinenbau bezieht sich auf alle zur Verfügung gestellten Informationen in der Betriebsanleitung. Das können unter anderem Sicherheits- und Warnhinweise, Handlungsbeschreibungen, Technische Daten usw. sein. Die Anforderungen an die Instruktionspflicht sind deutlich herabgesetzt, wenn die Bedienung der Maschine nur durch Fachpersonal stattfindet. Hinweis- und Warnpflichten hören in aller Regel dort auf, wo die Verwendung des Erzeugnisses, die zum Schaden führen kann, mit dem Produktzweck überhaupt nichts mehr zu tun hat.
Der Instandhaltungsplan in der Technischen Dokumentation ist eine Antwort auf Fragen, wann und was für Wartungsarbeiten zu tun sind. Darin sind alle Aktionen systematisch vorbereitet und festgelegt, die dafür erforderlich sind, um die Funktionsfähigkeit einer Produktionsmaschine zu gewährleisten.
Schwer verständliche Texte in Betriebsanleitungen kosten Geld und Zeit. Lange aufgeblähte Sätze sind vor allem in der Übersetzung ein Kostentreiber. Wenn man den Inhalt der Betriebsanleitung nicht versteht, entstehen dadurch viele zeitraubende Rückfragen. Auch ein immaterieller Schaden ist möglich. Kunden, die mit der Betriebsanleitung unzufrieden sind, schließen mit einem unverständlichen Text auch meistens mit dem Unternehmen ab.
Eine gute visuelle Gestaltung in der Betriebsanleitung verbessert nicht einen unlogischen, schlecht strukturierten Text. Eher verstärkt sich der negative Eindruck. Die Gestaltung könnte Ordnung vorgaukeln und entsprechend gewisse Erwartungen wecken. Diese werden vom Text aber nicht eingelöst.
Um einen Text in einer Betriebsanleitung verständlich zu halten, gibt es mehrere Möglichkeiten. Unter anderem kann man folgendes tun:
- Unnötige Fremdwörter meiden (Bei geläufigen deutschen Begriffen lieber „beurteilen“ verwenden anstatt „evaluiren“)
- Umgangssprachliche Firmenausdrücke ersetzen (Beispielsweise: Die „Dachbefestigungsschraube“ mit dem einfachen Begriff „Schraube“ ersetzen.)
- Zusammengesetzte Hauptwörter sparen (Lange Zusammensetzungen wie bspw. Spritzgießprozessregelung vermeiden. Zusammensetzungen mit mehr als drei Gliedern mithilfe von Bindestrichen auftrennen. Zum Beispiel Spritzgießprozess-Regelung)
Der Hersteller der Maschine ist in der Regel nicht für die praktische Durchführung des Transports der Maschine verantwortlich. Dennoch muss er Sorge dafür tragen, dass die Maschine sicher transportierbar ist. Besondere Hinweise die beim Transport der Maschine zu beachten sind, müssen in der Betriebsanleitung angegeben werden.
Enthält die Betriebsanleitung Angaben zu der Verpackung einer Maschine, muss man diese Hinweise beachten. Das können Angaben zum sicheren Auspacken der Maschine sein. Ebenso kann erläutert sein, wie man die Maschine wieder verpacken muss.
Der Transport einer Maschine soll gefahrlos möglich sein. Daher muss sich der Hersteller während der Konstruktion bereits Gedanken machen, wie man die Maschine später transportiert. Auch in der Risikobeurteilung muss man diese Lebensphase betrachten. Alle Überlegungen und Ergebnisse sammelt man dann in der Betriebsanleitung und stellt diese so dem Leser zur Verfügung. Beispielsweise sollten in der Anleitung Angaben zum Schwerpunkt der Maschine oder besondere Angaben für den Transport mit einem Gabelstapler enthalten sein.
Nein, das Urheberrecht der Betriebsanleitung liegt beim Hersteller der Maschine. Dadurch darf der Betreiber einer Maschine die Betriebsanleitung des Herstellers nicht ohne seine Zustimmung überarbeiten, vervielfältigen oder übersetzen.
Für elektrische Baugruppen können wir eine Bedienungsanleitung, Gebrauchsanleitung oder Montageanleitung erstellen. Dies ist jedoch abhängig von Ihrem Produkt. Unser Schwerpunkt liegt im erstellen von Gebrauchsanleitungen, Bedienungsanleitungen und Montageanleitungen für Maschinen- und Anlagenbauer.
Der Hersteller eines technischen Produktes hat eine Instruktionspflicht gegenüber dem Kunden, die er durch die Übergabe einer Gebrauchsanleitung erfüllt. Diese ist daher ein Bestandteil des Produkts (siehe Produktsicherheitsgesetz); Eine fehlerhafte, unvollständige oder unverständliche Gebrauchsanleitung ist ein Sachmangel. Diese kann, genauso wie ein Fehler am Produkt selbst, zu Nacherfüllung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Kaufpreisminderung führen. Im Rahmen der Produkthaftung kann eine fehlerhafte Gebrauchsanweisung bei Sach- oder Personenschäden zu einem erheblichen finanziellen Haftungsrisiko für den Inverkehrbringer des Produkts werden.
Das Fehlen der Anleitung stellt außerdem einen Verstoß gegen die CE-Kennzeichnung dar. Die CE-Kennzeichnung ist dadurch zu Unrecht erfolgt und kann zur Untersagung des weiteren Verkaufs des Produktes, Produktionsstillstand/Rückruf und Überprüfung aller Produkte durch die Marktüberwachung führen.
Meldet ein Wettbewerber der Marktaufsicht das Fehlen der Betriebsanleitung hat dies zudem schwere rechtliche Auswirkungen. Gerichtliche Verfahren wegen unlauterem Wettbewerb gegen den Produkthersteller sind dann möglich.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG besagt, dass eine Maschine bzw. Anlage nicht ohne Betriebsanleitung in Verkehr gebracht darf. Eine Nachreichung der Betriebsanleitung ist somit ausgeschlossen.
Hersteller müssen in der Betriebsanleitung laut Maschinenrichtlinie Angaben zu dem Geräuschemissionen ihrer Produkte machen. Dabei messt man die am Arbeitsplatz entstehenden Lärmpegel. Die Messung setzt sich aus verschiedenen Anteilen zusammen, die auf den unterschiedliche Tätigkeiten bzw. Einwirkungen an der Maschine zurückzuführen sind. Aus den dabei für die einzelnen Tätigkeiten gegebenen Lärmbelastungen und deren Höhe erstellt man dann die Angaben in der Betriebsanleitung.
Zum einem den Emissionsschalldruckpegel sofern dieser über 70 dB(A) am Arbeitsplatz liegt. Zweitens die Angabe des Schallleistungspegel wenn dieser am Arbeitsplatz über 80 dB(A) beträgt. Überdies muss ab einem Wert von 130 dB am Arbeitsplatz noch der Spitzenschalldruckpegel angegeben werden.
Für weitere Informationen über die Inhalte der Betriebsanleitung empfehlen wir Ihnen die Podcast-Folgen der Reihe Betriebsanleitung erstellen hier anzuhören. Benötigen Sie eine Vorlage für eine Betriebsanleitung? Dann laden Sie sich unsere kostenlose Musterbetriebsanleitung aus unserem Downloadbereich herunter.
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Um die Möglichkeit von Unfällen zu vermindern und das Haftungsrisiko zu verringern. Die Veränderung, Umgehung oder Überbrückung von Schutzeinrichtungen findet sehr häufig statt. Durch die Dokumentation der Schutzeinrichtungen weiß der Leser, welche Schutzeinrichtungen wo verbaut und wie und wann diese auf Funktionalität zu überprüfen sind. Zudem macht eine Auflistung bzw. Darstellung der Schutzeinrichtungen eine Überprüfung erst möglich.
Der Hersteller muss aufgrund seiner Fabrikationspflicht den Nachweis erbringen, dass die Schutzeinrichtungen bei der Übergabe des Produktes in Ordnung waren. Dies wiederum wird durch Abnahmeprotokolle nach der Fertigung und bei der Aufstellung beim Kunden belegt. Ebenso beinhaltet eine lückenlose Dokumentation Checklisten oder Wartungsbücher mit den Terminen, wann die Einrichtungen durch wen zu prüfen sind.
Um die Details von Schaltplänen, etc. zu erkennen, sollten diese in den Anhängen der Betriebsanleitung abgebildet sein. Dort kann dann ggf. ein größeres Papierformat gewählt werden. Auf einem A4-Blatt kann unter Umstände nicht jedes Detail erkannt werden.
Zur Installationsqualifizierung (Englisch: Installation Qualification -IQ) gehört u.a. der Vergleich der tatsächlich installierten Komponenten in Maschinen mit den geforderten Anforderungen. Weiterhin die Überprüfung des vollständigen Aufbaus und der Zusammenstellung der Dokumentationen. Die IQ überprüft, dass die Komponenten der Anlage entsprechend den Designspezifikationen installiert und alle für sich betrachtet funktionieren. Direkt nach Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme einer Anlage wendet man dieses Verfahren an. Das Ergebnis der Prüfung ist zu dokumentieren.
Funktionsqualifizierung (Englisch: Operational Qualification – OQ) umfasst die dokumentierte Überprüfung aller Komponenten und Module eines installierten Systems. Eine komplexe Anlage wird in sinnvolle prüffähige funktionale Schritte oder Gruppen aufgeteilt und einzeln sowie zusammenhängend getestet. Im Rahmen der Funktionsqualifizierung erfolgt die Überprüfung der Funktion des Systems.
Leistungsqualifizierung (Englisch: Performance Qualification – PQ) findet nach IQ und OQ statt. Dieses Verfahren dokumentiert, dass Geräte und Systeme im gesamten vorgesehenen Arbeitsbereich innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte reproduzierbar arbeiten. Damit erbringt man den Beleg für die dauerhaft erwartete Leistung des Systems. Die Komponenten eines Systems sind dabei nicht alleine zu betrachten, sondern immer nur als Teil des Gesamtprozesses bzw. eines Teilprozesses. Durch eine entsprechende Anzahl von Wiederholungen ist ein repräsentativer Beweis erbracht, dass die Geräteanforderungen erfüllt und im späteren realen Betrieb erfüllt sind.
Der Versand von Produkte in Drittländer, also Länder außerhalb der Europäischen Union, unterliegt aus zollrechtlicher Hinsicht einigen Feinheiten. Die Erstellung einer Ausfuhranmeldung ab einem Sendungswert von 1.000 Euro gehört dazu. Dabei zählt der statistische Wert des Produktes und nicht der Rechnungsbetrag. Diese Ausfuhranmeldung muss seit Juli 2009 im Rahmen des elektronischen Verfahrens ATLAS-Ausfuhr abgegeben werden.
Dies ist der Wert der Sendung „frei deutsche Grenze“, dies bedeutet, dass beispielsweise bei der Lieferbedingung „Ab Werk“ bzw. „EXW“ die Frachtkosten bis zur deutschen Grenze anteilig zum Rechnungsbetrag zu addieren sind, um den statistischen Wert zu erhalten. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich im Falle kostenloser Ersatzsendungen, der statistische Wert an dem realen Wert der Sendung orientiert. So kann beispielsweise für die Lieferung eines kostenfreien Motors im Rahmen eines Garantiefalls eine Ausfuhranmeldung notwendig sein. Nämlich dann, wenn der statistische Wert bei über 1.000 Euro liegt (Wert des Motors zuzüglich der anteiligen Frachtkosten zur deutschen Grenze).
Das ATLAS Verfahren ist das IT-System des deutschen Zolls und bildet folglich die Abkürzung für den Ausdruck „Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System“.
Die ATLAS-Ausfuhranmeldung kann aus Sicht des ausführenden Unternehmens auf unterschiedliche Weise erstellt sein:
- Im Rahmen einer vom Zoll zertifizierten, mit ATLAS verbundenen Software (zumeist kostenpflichtig) durch Mitarbeiter des Unternehmens.
- In dem vom Zoll (kostenfrei und online) angebotenen Programm „Internetausfuhranmeldung Plus“ (IAA Plus) durch Mitarbeiter des Unternehmens
- Durch einen Dienstleister (z.B. einen Spediteur oder eine Zollagentur)
Komplexe Maschinen sind so detailreich, dass Beschreibungen in Textform in der Betriebsanleitung sehr umfangreich und schwer verständlich ausfallen. Mithilfe von Abbildungen in Betriebsanleitungen reduziert sich der Informationsgehalt auf das Wesentliche. Abbildungen betonen überdies wichtige Inhalte und unterstützen den geschriebenen Text. Ein Bild vermittelt Informationen sprachneutral und ist international verständlich. Die Kosten für eine Übersetzung werden durch eine Abbildung ohne Text eingespart.
Der Nutzer muss durch die Beschreibung eines Produktes in der Lage sein, das Produkt entsprechend zu identifizieren. Dies ist möglich durch Angaben wie zum Beispiel:
- Seriennummer, Modell, Produktkennzeichnungsnummer
- Name zur Identifizierung des Anbieters
- Name sowie Anschrift von Lieferanten
- Abmessungen, Leistung, Energieverbrauch
- Spannungen, Geräuschpegel, Elektromagnetische Verträglichkeit
- Hinweise zum bestimmungsgemäßen Verbrauch
Ist eine Modifikation des Produktes nicht erlaubt, muss dies eindeutig in der Betriebsanleitung angegeben sein. Bei erlaubter Modifikation muss die Anleitung die erlaubten Modifikationen beschreiben. Ein sicherer Gebrauch muss weiterhin gewährleistet sein.
Betriebsanleitungen in elektronischer Form müssen wie gedruckte Anleitungen leicht verständlich sein und den Anforderungen aller Normen folgen. Wenn Gebrauchsanleitungen nur elektronisch zur Verfügung stehen, muss dies deutlich am Verkaufsort und auf der Verpackung angegeben werden. Herunterladbare Gebrauchsanleitungen müssen ohne Änderung der verwendeten Betriebssysteme lesbar sein. Genauso muss die notwendige Software zur Verfügung gestellt sein.
Die Technische Dokumentation einer Maschine muss sowohl vor Gebrauch als auch danach zugänglich sein. Daher muss auf die Bedeutung der Aufbewahrung einer Betriebsanleitung hingewiesen werden durch Aussagen wie z. B.:
WICHTIG!
VOR GEBRAUCH SORGFÄLTIG LESEN
BETRIEBSANLEITUNG FÜR SPÄTERES NACHSCHLAGEN AUFBEWAHREN!
Die Dokumentationsüberprüfung dient dazu zu überprüfen, ob die eigene Gebrauchsanleitung den üblichen Normen und Regeln unterliegt. Zum Beispiel ob die Betriebsanleitung der DIN EN 82079-1 oder für den amerikanischen Sektor der ANSI-Normen unterliegt. Ebenso überprüft unser Dokucheck, ob das Dokument alle nötigen Produkthaftungskriterien erfüllt.
Die Betriebsanleitung muss laut der Maschinenrichtlinie in Ihrer Amtssprache verfasst sein. Verkauft man die Maschine ins europäische Ausland, muss die Betriebsanleitung entsprechend in der Amtssprache des Landes verfügbar sein.
Aus haftungsrechtlicher Sicht müssen Betriebsanleitungen verständlich geschrieben sein. Um die Anleitung verständlich schreiben zu können, sollte man dann auch die Personen kennen, welche das Produkt schlussendlich nutzen. Daher gibt es in Betriebsanleitungen also auch die Analyse der Zielgruppe des Produktes.
In der Betriebsanleitung müssen Angaben über Leistung und Verbrauch der Maschine wie Fassungsvermögen, Masse des Produktes, Nennleistung, etc. angegeben werden. Diese sollten dann übersichtlich dargestellt werden und sollten korrekt sein, um keine Probleme mit der Produkthaftung zu bekommen.
In der Betriebsanleitung werden Angaben über die Art und Häufigkeit von Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten, Material und Werkzeuge gemacht. Außerdem auch genügend detaillierte Beschreibungen zu den Tätigkeiten für die Instandhaltung und Reinigung des Produktes. Genauso zu beachten ist auch die Qualifikation des eingesetzten Personales. Informationen für geschultes und nicht geschultes Personal ist separat bereitzustellen. Die lokale Gesetzgebung und der lokale Arbeitsschutz wirken sich auch auf die jeweiligen Angaben aus.
Bei den Angaben zur Demontage ist darauf zu achten, dass diese nur erlaubt ist, wenn dies keine Gefährdung für Personen darstellt. Eine schlichte Angabe von „Demontieren Sie das Produkt in umgekehrter Weise, wie Sie es montiert haben“ ist nicht angemessen. Die EN 82079-1 fordert genaue Informationen und Warnhinweise über die Demontage eines Produktes.
Informationen in Hinsicht auf Recycling oder Entsorgung eines Produktes müssen auch in einer Betriebsanleitung wiedergegeben werden. Angaben zu einer sicheren und umweltgerechten Behandlung der Abfallprodukte sind ebenfalls zu machen.
Jedes Produkt ist für einen bestimmten Verwendungszweck geplant und hergestellt. Obwohl dieser Einsatzzweck logisch ersichtlich sein kann, ist jeder Produkthersteller verpflichtet den Käufer des Produktes von seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zu informieren. Ebenso über möglichen Fehlgebrauch oder sogar Missbrauch ist in der Betriebsanleitung zu informieren. Diese Darstellung muss grundsätzlich vorhanden sein, damit die Produkthaftung erreicht ist und Gewährleistungs- oder Garantieansprüche greifen.
Die Maschinenrichtlinie besagt, dass bei wesentlichen Veränderungen auch alte Maschinen als neu betrachten zu sind. Durch Umbauten an einer Maschine durch eine Unternehmen wird die ursprüngliche Leistung, der Verwendungszweck oder die Bauart der Maschine wesentlich verändert. Dadurch ist die Maschine laut Maschinenrichtlinie als neu anzusehen. Die Maschine ist qausi erneut in Verkehr gebracht. Der aktuelle Betreiber erbt demzufolge auch allen einen Maschinen-Hersteller betreffenden Pflichten. Er muss eine EU-Konformitätserklärung erstellen, die CE-Kennzeichnung muss anbringen und er muss sicherstellen, dass eine Technische Dokumentation vorhanden ist.
Ja, inhaltlich gibt es mehrerer Punkte, die in einer Gebrauchsanleitung entsprechend aufgeführt sein sollten:
- Bestimmungsgemäße Verwendung
- Angaben zur gefahrlosen Durchführung von Transport, Installation, Inbetriebnahme und Verwendung sowie Rüsten, Instandhaltung, Montage und Demontage
- Vom Bedienpersonal einzunehmende Arbeitsplätze
- Erforderliche Einarbeitungshinweise
- Angaben zu technischen Daten und Emissionen
Der Zeitpunkt des Inverkehrbringens eines Produktes spielt in der Produkthaftung eine große Rolle. Deswegen muss eine Gebrauchsanleitung mittels einer Gültigkeitsidentifikation gekennzeichnet sein. Ein Ausgabedatum, Revisionsindex oder sonstiger Code, der nachweist, wann die Gebrauchsanleitung ausgestellt ist.
Wenn die Software Teil einer Maschine bzw. Produktes ist, unterliegt diese rechtlich dem Produktsicherheitsrecht und muss in diesem Fall neben der Betriebsanleitung ebenfalls übersetzt werden.
Bei feuchten Umgebungseinflüssen kann Papier schnell Schaden nehmen oder die Schrift verläuft möglicherweise. Das Material der gedruckten Betriebsanleitung muss den Umgebungseinflüssen angepasst sein.
Aus der Zielgruppenanalyse ergibt sich, ob die Nutzer der Betriebsanleitung Kenntnisse von den eingesetzten Fachbegriffen haben. Besitzt diese keinerlei Wissen, so sind diese beim ersten Gebrauch und ggf. an weiteren Stellen ausführlich zu erklären. Ein Glossar am Ende des Betriebsanleitung, welches die Fachbegriffe enthält, ist ebenfalls sinnvoll.
Die Zielgruppe der privaten Endbenutzer an sich erfordern besondere Darstellungsweisen. Der Hersteller eines Produktes muss daher mit der Nutzung durch gefährdete Zielgruppe wie Kinder oder ältere Menschen rechnen. Über Risiken ist umfassend zu informieren und eine optimale Verständlichkeit der Anleitung ist für die Verringerung des Haftungsrisikos erforderlich.
Zuerst notiert man die Handlungsanweisungen stichwortartig und formuliert diese dann aus. Warnhinweise für Handlungsanweisungen sind vor der Handlung zu platzieren.
Handlungsanweisungen fordern den Benutzer zu einer Handlung auf und sind daher aktiv zu formulieren. Sie dienen dazu:
- die Ausgangssituation einer Handlung zu schildern
- das Ziel der Handlung nennen
- falls notwendig einen konkreten Warnhinweis zu enthalten
- in überschaubaren Schritten die auszuführende Handlung zu beschreiben
- das Resultat der Handlung angeben
Um eine Betriebsanleitung übersichtlich zu gestalten, ist der Inhalt durch Überschriften in verschiedenen Hierarchien zu wählen. Die Untergliederung dieser sollte jedoch maximal bis zur 3. Stufe reichen, um die Übersichtlichkeit zu wahren.
Einzelne wichtige Absätze können mithilfe einer Marginalienspalte hervorgehoben werden. Am Ende eines Kapitels kann eine Zusammenfassung für den Leser hilfreich sein.
Verzeichnisse für Inhalt, Fachwörter und Abkürzungen sind ebenfalls gute Orientierungshilfen.
Im Sinne des Produktsicherheitsrechts kann jede hergestellte fertige oder auch unfertige Sache zunächst ein Produkt am Markt sein. Ein Produkt am Markt ist, wenn Menschen diese in irgendeiner Art und Weise verwenden. Dazu zählen:
- Gegenstände für den privaten Gebrauch
- Technische Arbeitsmittel
- Nahrungsmittel für Menschen und Tiere
- Stoffe und sonstige Materialien
Ebenso spricht man im rechtlichen Sinne von der Erzeugung eines neuen Produktes, wenn verschiedene fertige und/oder unfertige Produkte zu einem neuen zusammengefügt oder ein bestehendes wesentlich verändert sein sollte.
Das kann durchaus sinnvoll sein. Mehrere Länder haben mehr als eine Amtssprache. Die Vereinigten Staaten benutzen zwar vorwiegend Englische Dokumente, haben aber keine einheitlich festgelegte Amtssprache. Bundesstaaten mit einem hohen lateinamerikanischen Bevölkerungsanteil verwenden zunehmend auch Spanisch als Amtssprache. Abhängig von der Branche kann auch eine andere Sprache zwingend vorgeschrieben werden. In New York müssen für die Baubranche die Betriebsanleitungen zwingend auf Spanisch ausgestellt sein, da überwiegend spanisch sprechende Personen im Baugewerbe tätig sind.
In den verschiedenen Teilen der USA herrschen starke Klimaschwankungen. Deshalb sind extrem heiße und kalte Temperaturen bei der Konstruktion zu berücksichtigen. So könnte beispielsweise durch Hitzeeinwirkung das Plastik von Elektroteilen schmelzen, die in Containern im Hafen von Texas lagern.
Der sogenannte „Stand der Technik“ ist einer der wichtigsten Technikklauseln für Maschinensicherheit, Produktsicherheit und Arbeitssicherheit. Der Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in verschiedenen Rechtsgebieten Verwendung findet und auf die Entwicklung von Wissenschaft und Technik Bezug nimmt.
Der Stand der Technik umfasst das, was technisch möglich ist. Möglich bedeutet nicht nur technisch machbar, sondern bezieht auch die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und realistisch möglichen Umsetzbarkeit ein. Der Stand der Technik verändert sich zudem ständig und ist kein statisches Gebilde. Produkte sind an den Stand der Technik angepasst und Lösungen für Schutz und Sicherheit ständig weiterentwickelt. Das gilt ebenso für Maschinen, Anlagen, ihre Steuerungen und deren Betriebsanleitungen.
Das Produkthaftungsgesetz besagt, dass ein Produkt einen Fehler aufweist, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten ist. Zu den Umständen zählen insbesondere:
- seiner Darbietung
- des Gebrauchs, mit dem billigerweise zu rechnen ist
- des Zeitpunkts des Inverkehrbringens
Einem Produkt kann nicht einfach einen Fehler vorgeworfen werden, weil später ein verbessertes Produkt herauskam.
Die Abgabe eines Produktes im Rahmen einer Geschäftstätigkeit wird zunächst als „Bereitstellung auf dem Markt“ betrachtet. Ungeachtet davon, ob das Produkt verkauft, vermietet, verpachtet oder gar verschenkt ist. Das Produktsicherheitsrecht sieht vor, dass zum Zeitpunkt der Bereitstellung alle gesetzlichen Anforderungen an das Produkt erfüllt sein müssen.
Vorrangig jeder Hersteller, der ein Produkt selbst entwirft und fertigt. Aber auch jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt auf dem Markt bereitstellt, ist ein Bereitsteller. Als Hersteller sind auch solche eingestuft, die ein Produkt wesentlich verändern. Genauso diejenigen, welche mehrere Produkte zu einer neuen Gesamtheit zusammenfügen oder seinen Namen auf einem fremden Produkt anbringen.
Als Arbeitsschutz versteht man die Maßnahmen, die dazu dienen die Beschäftigten eines Unternehmens vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zu schützen. Das Ziel des Arbeitsschutzes ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Beschäftigten nach dem aktuellen Stand der Technik zu schützen. Das bezieht sich auf die Sicherheit von Maschinen, das Funktionieren von Schutzeinrichtungen, den Umgang mit Gefahrstoffen sowie auch die Qualität von Arbeitskleidung oder der Komponenten der persönlichen Schutzausrüstung.
Gesetze, Normen und Richtlinien (124)
In harmonisierten Normen finden sich informative Anhänge der europäischen Normungsorganisationen. Diese Informationsanhänge sind wertvolle Hilfen, da so schnell einsehbar ist, welche grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen von der Norm abgedeckt sind. So gibt es einen Anhang ZA, welcher immer den Zusammenhang zwischen der harmonisierten Norm und der zugrundeliegenden Richtlinie abdeckt.
Die europäische Kommission veröffentlichte für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU einen Leitfaden, den sogenannten Blue Guide. Diese Unterlage trägt den sperrigen deutschen Titel: „Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien“. Dieser Leitfaden hat keinen Gesetzescharakter, ist aber eine sehr gute Orientierungshilfe zur Interpretation der CE-Richtlinien. Er hilft weiter, wann welche Rechtsvorschriften der EU für welche Produkte gelten. Auch für den Bereich der Technischen Dokumentation ist der Blue Guide nützlich, da er auch in diesem Bereich wichtige Aussagen enthält.
Die Erstfassung stammte schon aus dem Jahr 2000, seine letzte Aktualisierung erfolgte im Jahr 2014. Seit 2016 ist sogar eine deutschsprachige Version verfügbar und kann auf der Seite der Europäischen Kommission heruntergeladen werden.
Der Anfang macht der Anhang 1 der Spielzeugrichtlinie mit einer Liste von Produkten, welche nicht als Spielzeug gelten. Dies sind die Ausnahmen von der Spielzeugrichtlinie. Danach folgen die grundlegenden Sicherheitsanforderungen in Anhang II. Auf mehreren Seiten werden Anforderungen bezüglich physikalischer und mechanischer Eigenschaften, Entzündbarkeit, chemischer- und elektrischer Eigenschaften, Hygiene und Radioaktivität beschrieben. Der Anhang III zählt die Inhalte der EG-Konformitätserklärung auf. Der Anhang IV befasst sich mit den erforderlichen technischen Unterlagen. Im Anhang V finden sich Vorgaben zu Warnhinweise und Gebrauchsvorschriften für bestimmte Spielzeugkategorien.
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG ist nach europäischen Vorgaben aufgebaut. Der Anfang bilden Beweggründe für die Veröffentlichung der Spielzeugrichtlinie. Danach folgen die Kapitel. Das erste Kapitel umfasst den Anwendungsbereich und die Festlegung von Begriffen. Im zweiten Kapitel stehen die Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure. Das dritte Kapitel befasst sich mit der Konformität des Spielzeugs und verweist auf die wesentlichen Sicherheitsanforderungen im Anhang der Richtlinie. Das vierte Kapitel beschreibt das Konformitätsbewertungsverfahren. Das fünfte Kapitel handelt von der Notifizierung in der Konformitätsbewertung. Hierin geht es um notifizierte Stellen, welche als unabhängige Dritte die Konformitätsbewertung übernehmen. Das sechste Kapitel umfasst die Verpflichtungen und Befugnisse der Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Marktüberwachung. Es folgen noch Kapitel für Ausschussverfahren, besondere Verwaltungsvorschriften, Schluss- und Übergangsbestimmungen. Danach sind die Anhänge der Spielzeugrichtlinie aufgeführt.
Grundlage für die Zuerkennung des GS-Zeichens ist das Produktsicherheitsgesetz. Dieses sagt aus, dass nur verwendungsfertige Produkte das GS-Zeichen bekommen können. So ist zum Beispiel der Stiel eines Hammers noch kein verwendungsfertiges Produkt ohne den Hammerkopf. Der Stiel alleine kann also kein GS-Zeichen bekommen. Ein GS-Zeichen auf dem Stiel gilt immer für das komplette Handwerkzeug.
Das Produktsicherheitsgesetz macht unter Artikel 24 Angaben bezüglich des GS-Zeichens und welche Pflichten die Hersteller haben. Einmal müssen die fertigen Produkte mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen, welches die Prüfstelle für die Vergabe des GS-Zeichens erhalten hat. Auch darf ein Hersteller nur mit dem GS-Zeichen werben, wenn eine Prüfstelle eine Bescheinigung ausgestellt hat. Sollte die Gültigkeit des GS-Zeichen ablaufen oder eine weitere Zuerkennung mit weiteren Prüfungen aberkannt werden, ist dem Hersteller die weitere Verwendung des GS-Zeichens oder das Werben damit untersagt. Der Hersteller darf auch nicht mit einem Zeichen werben oder eines verwenden, welches dem GS-Zeichen ähnlich aussieht. Bei der Gestaltung des GS-Zeichens sind die geltenden Vorgaben zu beachten.
Das Produktsicherheitsgesetz fordert in Artikel 24 von Importeuren von Waren die Prüfung der Gültigkeit eines GS-Zeichen. Händler, welche Waren mit GS-Zeichen bekommen, sollten daher das dazugehörige Zertifikat beim Hersteller des Produktes einfordern. Die Prüfung des GS-Zeichens ist vom Importeur zu dokumentieren, bevor das Produkt auf den Markt gelangt. Folgende Daten sind vom Hersteller zu dokumentieren:
- Datum der Prüfung
- Namen der GS-Stelle, welche die Bescheinigung ausgestellt hat
- Die Nummer der Bescheinigung über die Zuerkennung des GS-Zeichens
Das Marktüberwachungsgesetz verlangt die Veröffentlichung von Informationen über gefährliche Produkte in Deutschland. Daher informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über die Ihr bekannt gewordenen Produktrückrufe und Produktwarnungen. In einer Datenbank stehen Details zu den Produkten, die auf dem Deutschen Markt in Verkehr gebracht oder dort produziert wurden. Meldungen enthalten Informationen zum Hersteller, dem Produkt und welche Gefahren von dem Produkt ausgehen. Die Datenbank zu Gefährlichen Produkten in Deutschland können Sie über den Link aufrufen.
Die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ist auch als RoHS-Richtlinie 2011/65/EU bekannt. Die Richtlinie kümmert sich um das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauteilen und regelt deren Verwendung. Das Ziel der Richtlinie ist es problematische Bestandteile aus dem Elektronikschrott zu verbannen und die Einführung von gefahrlosen Ersatzprodukten zu fördern.
Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG definiert als Ökodesign-Anforderung etwas, was an ein Produkt oder seiner Gestaltung zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit beiträgt. Weiterhin unterscheidet die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG allgemeine und spezifische Ökodesign-Anforderungen. Als Allgemeine Ökodesign-Anforderung ist das gesamte ökologische Profil eines Produktes für einen bestimmten Umweltaspekt gemeint. Als spezifische Ökodesign-Anforderung ist eine messbare Größe wie der Energieverbrauches eines Produkte im Betrieb gemeint.
Ob ein Lastaufnahmemittel unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fällt, hängt von seinem Verwendungszweck ab. Sollte das Produkt zum Heben einer Last, zwischen einer Maschine und der Last angebracht sein, zählt es zu dem Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie. In der Richtlinie findet sich unter Artikel 2, Buchstabe d) die folgende Definition:
„Lastaufnahmemittel“ ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist, ein integraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in Verkehr gebracht wird; als Lastaufnahmemittel gelten auch Anschlagmittel und ihre Bestandteile;
Das Produktsicherheitsgesetz schreibt Nutzungsinformationen vor, wenn diese für die Gesundheit und Sicherheit des Endverbrauches notwendig sind. Was ist zu tun, wenn mein Geschirrspüler, Waschmaschine oder die Spielekonsole nicht ordnungsgemäß funktioniert? Was für mögliche Gefahren gehen von diesen Produkten aus und wie darf ich diese Produkte nicht verwenden? Das gehört natürlich alles zu den Nutzungsinformationen, welche dem Produkt beiliegen müssen.
Zu den ortsbeweglichen Druckgeräten zählen Gaspatronen, Gasflaschen, Feuerlöscher sowie Tanks von Tankfahrzeugen, Tankcontainern und andere bewegliche Druckbehälter. Die ortsbeweglichen Druckgeräte dienen zur Beförderung von Gasen und gasförmigen Flüssigkeiten. Die Anforderungen an ortbewegliche Druckgeräte regelt die europäische Richtlinie 2010/35/EU.
Im Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie findet sich folgende Aussage:
„Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind“.
Jedes Produkt, welches eine Nennspannung unter diesen Bereichen aufweist, muss die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie erfüllen.
Die EMV-Richtlinie fordert, dass die erzeugten elektromagnetische Störungen des Betriebsmittels keine andere Funk- und Telekommunikationsgeräte in Ihrem Betrieb stören dürfen. Auch müssen die Betriebsmittel so entworfen sein, dass diese ebenfalls unempfindlich sind gegen die eigens im Betrieb erzeugten elektromagnetische Störungen. Das Betriebsmittel muss ohne unzumutbare Beeinträchtigungen bestimmungsgemäß arbeiten können. Diese Forderungen finden sich im Anhang der EMV-Richtlinie.
Für Hersteller von Betriebsmittel, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen, gibt es einen Leitfaden. Der CENELEC-Leitfaden 32 mit der Bezeichnung „Leitfaden für die sicherheitsrelevante Risikobeurteilung und Risikominderung für Niederspannungsbetriebsmittel“ enthält wichtige Informationen für Hersteller. Für die Erstellung von Benutzerinformationen von Niederspannungsbetriebsmitteln empfiehlt der Leitfaden, diese nach der ISO/IEC 82079-1 zu erstellen.
Der Leitfaden zur Niederspannungsrichtlinie sagt aus, dass die Benutzerinformationen Angaben über die bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes enthalten müssen. Bei der Beschreibung gilt es alle möglichen Betriebsarten zu berücksichtigen. Auch muss eine Instruktion des Benutzers zur sicheren und korrekten Verwendung des Niederspannungsbetriebsmittels erfolgen.
Für Geräte nach der Niederspannungsrichtlinie müssen ebenfalls Benutzerinformationen vorliegen. Darin sind Angaben zu Transport, Montage, Aufstellung, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Instandhaltung sowie Entsorgung des Gerätes zu machen. Diese Benutzerinformationen können getrennt oder in Kombination nach den genannten Lebensphasen vorkommen.
Es gibt keine Verpflichtung sich die Norm DIN EN ISO 7010 zu kaufen, um die darin vorkommenden Piktogramme verwenden zu können. Die Norm legt die verschiedenen Sicherheitszeichen fest, regelt aber nicht die Verbreitung der Piktogramme. Im Internet bieten einige Institutionen die Piktogramme zum Kauf an. Bei diesen Anbietern kann man dann die Nutzungsrechte für die einzelnen Sicherheitszeichen erwerben.
Die EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 ist offiziell ab dem 26.05.2020 anzuwenden. Bedingt durch die Corona-Krise hat die EU-Kommission entschieden, die Frist für die Anwendung bestimmter Bestimmungen um ein Jahr zu verlängern. Dadurch sollen dringend benötigte Medizinprodukte im Kampf gegen die Corona Pandemie schneller auf dem Markt gelangen können.
Die EU-Verordnung 2019/1784 ist aus der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG entsprungen und behandelt die umweltgerechte Gestaltung von Schweißgeräten. Neben Anforderungen an die Geräte selbst, stehen in der Verordnung auch Anforderungen an die Technische Dokumentation. Beispielsweise welche Informationen in der Anleitung für Installateure und Endnutzer enthalten sein müssen.
Auszug aus der Verordnung über die anzugebenden Informationen in der Anleitung:
a) der Produkttyp,
b) der Herstellername, der eingetragene Handelsname und die eingetragene Kontaktanschrift,
c) die Modellkennung,
d) die Energieeffizienz der Stromquelle (in %),
e) die Leistungsaufnahme im Leerlaufzustand (in W),
f) eine Liste gleichwertiger Modelle,
g) für das Recycling und die Entsorgung am Ende der Lebensdauer relevante Angaben,
h) eine Liste der kritischen Rohstoffe, die gegebenenfalls in Richtmengen von mehr als 1 g in Einzelkomponenten vorhanden sind, und die Angabe der Komponenten, in denen diese kritischen Rohstoffe vorhanden sind,
i) Richtwerte für die Verwendung von Schutzgas bei repräsentativen Schweißplänen und -programmen, j) Richtwerte für die Verwendung von Schweißdraht oder Zusatzwerkstoff bei repräsentativen Schweißplänen und -programmen.
In der Maschinenrichtlinie finden sich im Kapitel 2 die Anforderungen an verschiedene Maschinengattungen. Im speziellen sind das beispielsweise Nahrungsmittelmaschinen, handgehaltene bzw. handgeführte tragbare Maschinen sowie Maschinen zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen.
Im Kapitel 2.2 des Anhang I der Maschinenrichtlinie finden sich die Vorgaben zu handgehaltene und/oder handgeführte tragbare Maschinen. Darin stehen wichtige allgemeine Anforderungen, wie das die Maschinen eine ausreichend große Auflagefläche und angemessen dimensionierte Griffe und Halterungen verfügt. Auch Vorgaben zur Betriebsanleitung finden sich dort, beispielsweise welche Angaben bezüglich Vibration von handgehaltene und/oder handgeführte tragbare Maschinen anzugeben sind.
Neuere Normen präsentieren den aktuellen Stand der Technik und sind daher bevorzugt anzuwenden. Alte C-Normen können jedoch trotzdem eine wichtige Rolle spielen, da diese sich ausgiebig mit einem gewissen Produkttyp befassen. Prüfstellen können sich bei Zertifizierungen an die C-Normen halten, selbst wenn diese nicht mehr den Stand der Technik wiedergeben.
Richtlinien existieren, um zu verhindern, dass unsichere Produkte auf dem europäischen Markt in Verkehr gehen. Dafür ist das Inverkehrbringen von Produkten wie Maschinen durch Richtlinien und deren Anforderungen reglementiert. Jedes der Mitgliedsstaaten muss die europäischen Richtlinien in Ihr nationales Recht umwandeln. In Deutschland ist beispielsweise die Maschinenverordnung für die Umsetzung der europäischen Maschinenrichtlinie verantwortlich. Die Marktaufsicht in Deutschland überwacht die Einhaltung der Maschinenverordnung und kontrolliert den Warenverkehr auf unsichere Maschinen.
Für die Softwaredokumentation ist die Normenreihe ISO IEC IEEE 26511 – 26516 relevant. In dieser Reihe stehen Anforderungen an Designer und Entwickler von Softwareprogrammen.
Um abzuwägen, ob ein Gerät unter den Anwendungsbereich der Maschinenrichtichlinie fällt, ist der Ausdruck „Maschine“ genauer zu betrachten. Im Artikel 1 „Anwendungsbereich“ bezeichnet die Maschinenrichtlinie „eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind“ als eine Maschine. Elektrisch gesteuerte Geräte, die ein bewegliches Teil enthalten sind daher als Maschine laut der Maschinenrichtlinie anzusehen.
Durch die neue Marktüberwachungsverordnung ist es den Behörden möglich entsprechende Mittel zu ergreifen, um Personen vor unsicheren Produkten zu schützen.
Die Marktüberwachungsbehörden haben folgende Möglichkeiten:
- Die Verhinderung der Herstellung des betroffenen Produktes
- Keine Bereitstellung des Produktes auf dem Markt
- Die Rücknahme bzw. Rückruf des Produktes vom Markt
- Warnung der Öffentlichkeit vor dem Produkt
- Vernichtung des unsicheren Produktes
Dafür ist es den Behörden erlaubt unter falscher Identität Produkte zu erwerben, um die Konformität der Produkte mit den EU-Richtlinien zu überprüfen. Die Behörden führen zudem Inspektionen vor Ort und Dokumentenkontrollen durch, um die Konformität des Produktes mit den EU-Richtlinien sicherzustellen. Auch im Onlinehandel erhalten die Marktüberwachungsbehörden dafür mehr Befugnisse. Sie können Anbieter auffordern Inhalte von Online-Angeboten zu entfernen oder Warnhinweise entsprechend anzubringen, um auf mögliche Gefahren bezüglich des Produktes hinzuweisen. Falls der Anbieter nicht reagiert, können die Behörden auch die Interprovider dazu auffordern, den Zugang zum Online-Angebot von unsicheren Produkten zu beschränken.
Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure oder Fullfilment-Dienstleister) müssen laut der neuen Marktüberwachungsverordnung ab dem 16. Juli 2021 folgende Pflichten beachten:
- Die Wirtschaftsakteure müssen überprüfen, dass eine Konformitätserklärung dem Produkt beiliegt
- Die Konformitätserklärung für Behörden wie beispielsweise die der Marktüberwachung vorhalten
- Bereitstellung der Technischen Dokumentation an die Marktüberwachung
- Mitteilungspflicht über mögliche Risiken am Produkt
- Unter Umständen müssen die Akteure zudem für bestimmte Produkte eine eindeutige Kennzeichnungspflicht einhalten
Ob ein elektrisches Gerät unter die Niederspannungsrichtlinie fällt, ist abhängig von Ihrer Nennspannung. Die Niederspannungsrichtlinie ist für Geräte mit Nennspannung zwischen 50 und 1.000V Wechselstrom sowie zwischen 75 und 1.500V Gleichstrom anzuwenden. Die Angabe von 60V ist daher ein Grenzfall. Handelt es sich bei den 60V um Wechselstrom, fällt das Gerät unter den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie. Sind es hingegen 60V Gleichstrom, findet die Niederspannungsrichtlinie keine Anwendung.
DIN EN ISO 80079-36 dient als Grundlage für das Inverkehrbringen von Geräten unter der ATEX-Richtlinie. Die Norm trägt den Titel „Nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären – Grundlagen und Anforderungen“. Die Norm DIN EN ISO 80079-36 legt dabei die grundsätzlichen Anforderungen an nicht-elektrischen Geräten und Ex-Komponenten fest. Beispielsweise stellt die Norm hinsichtlich Zündgefahren spezielle Anforderungen bezüglich der Verfahrensweise bei der Zündgefahrenbewertung auf.
Laut der Medizinprodukteverordnung kann ein Hersteller jede natürliche und juristische Person sein, die ein Medizinprodukt herstellt, aufbereitet und vertreibt.
Bietet man als Privatperson beispielsweise ein selbstgemachtes Wärmekissen zum Verkauf an, ist man ein Hersteller laut der Medizinprodukteverordnung. Ein Wärmekissen ist nämlich im rechtlichen Sinne ein Medizinprodukt, da dieses zur Anwendung beim Menschen bestimmt ist. Ebenfalls kann das Wärmekissen zur Linderung bei Krankheiten und Verletzungen dienen. Auf die Privatperson kommen dann alle Verpflichtungen eines Herstellers zu: Er muss eine Gebrauchsanweisung für das Wärmekissen erstellen und eine CE-Kennzeichnung am Produkt anbringen.
Die Mitgliedsstaaten müssen die verabschiedeten EU-Richtlinien in nationales Recht umwandeln. Dabei haben die jeweiligen Staaten einen Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Wahl der Form und der Mittel zur Umsetzung einer Richtlinie. Dabei geht es um die Entscheidung welches Organ (also Parlament, Exekutive oder Gerichtsbarkeit) die Vorschriften zur Ausführung der Richtlinie erlässt. Ebenfalls welche Verfahren anzuwenden sind, um den Besonderheiten der nationalen Rechtsordnung bei der Umsetzung Rechnung zu tragen. Die praktische Wirksamkeit der Richtlinie muss bei der Umsetzung durch die Wahl der Formen und Mittel gewährleistet sein.
Die ATEX-Richtlinie fordert für Betriebsanleitungen, dass diese in einer für den Nutzer leicht verständlichen Sprache vorliegen muss. Aufgrund dieser Forderung ist die Betriebsanleitung immer in die Amtssprache des jeweiligen Verwenderlandes zu übersetzen.
Der Unterschied zwischen den beiden ATEX-Richtlinien liegt vorwiegend im Anwendungsbereich. Die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG oder auch als ATEX 137 bekannt, richtet sich vorwiegend an Arbeitgeber und Anlagenbetreiber. Diese Richtlinie definiert dazu Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit von Arbeitnehmern, die durch Arbeiten in einer explosionsfähigen Umgebung gefährdet sein können. Die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU legt für Produkte, welche in explosionsgefährdeten Bereichen zum Einsatz kommen, entsprechende Bestimmungen für den Explosionsschutz fest. Dabei ist der Hauptzeck der Richtlinie letztendlich der Schutz von Personen wie Gerätebenutzer oder Maschinenbediener.
Nein, da bei Anlagen die Maschinenrichtlinie greift, ist es nicht möglich die Betriebsanleitung rein elektronisch zu liefern. Der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie besagt, dass Anleitungen, die zur Sicherheit und Gesundheit der Anwender relevant sind, in Papierform vorliegen müssen.
Weiterhin besagt der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie:
Es ist nicht gewährleistet, dass ein Benutzer dauerhaft Zugang zu einem mobilen Endgerät hat, um die elektronische Anleitung abzurufen. Daher muss auch weiterhin ein Papierexemplar der Betriebsanleitung bereitliegen.
Geräte die sowohl in Gas- als auch Staub-explosionsgefährdete Atmosphären eingesetzt werden, müssen nach der ATEX-Richtlinie gekennzeichnet sein. Diese stuft Geräte in zwei verschiedene Gruppen ein, die sich wieder in verschiedene Kategorien unterteilen. Unter die Gerätegruppe 1 fallen diese Geräte, welche im Bergbau bzw. Untertagebetriebe, zum Einsatz kommen. Dazu zählen Geräte, die eine eigene potentielle Zündquelle aufweisen und welche durch Grubengas und/oder brennbare Stäube Gefährdungen auslösen können. Unter die Gerätegruppe 2 fallen alle anderen Geräte in den übrigen Bereichen, die durch eine explosionsfähige Atmosphäre Gefährdungen verursachen können.
Der Hersteller einer Maschine muss laut der Maschinenrichtlinie sein Produkt mit Herstellerinformationen mittels eines Typenschildes versehen. Möglicherweise ist ein Produkt aufgrund seiner Beschaffenheit (bspw. zu klein oder aus Kunststoff) nicht für ein Typenschild ausgelegt. Ist das Anbringen eines Typenschildes oder das Eingravieren der Herstellerinformationen nicht möglich, ist auch das Anbringen eines Aufklebers zulässig. Der Aufkleber sollte aber nicht leicht ablösbar sein und muss auch nach längerem Gebrauch der Maschine noch gut lesbar sein.
Die Maschinenrichtlinie fordert im Anhang 7, dass die Technischen Unterlagen einer Maschine in mindestens einer oder mehreren Amtssprachen der EU vorliegen muss. Die Risikobeurteilung ist ein Teil dieser Technischen Unterlagen. Liegt also die Risikobeurteilung in der deutschen Fassung vor, ist die Forderung der Maschinenrichtlinie erfüllt. Eine Übersetzung in eine andere Sprache ist nicht zwingend notwendig. Anders sieht das aus falls der Hersteller eine vertragliche Vereinbarung mit dem Kunden trifft. Diese kann die Lieferung der Technischen Unterlagen oder der Risikobeurteilung in einer anderen Sprache vorschreiben.
Maschinen, welche unter Tage zum Einsatz kommen, fallen unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie. Die Beschleunigung oder das Bremsen von schienengeführten Maschinen unter Tage darf nur mit einem von Hand betätigten Stellteil ausgehen. Ein unbeabsichtigtes Bestätigen dieser Stellteile darf nicht vorkommen und muss durch entsprechende Maßnahmen abgesichert sein. Auch müssen Bremssysteme so gestaltet sein, dass diese keine Funken erzeugen und somit Brände verursachen könnten. Mögliche Emissionen von Abgasen sind so abzuleiten, dass diese sich nicht nach oben ableiten.
Die Bedienerplätze, die ein Benutzer bei beweglichen Maschinen einnehmen kann, haben in der Maschinenrichtlinie eine besondere Bedeutung. Im Anhang I der Maschinenrichtlinie ist festgehalten, was bei der Konstruktion und Bau von Maschinen mit Fahrerplätzen zu beachten ist. Auch bezüglich der Steuerung dieser Maschinen sind entsprechende Maßnahme zu treffen, dass ein unerlaubtes Benutzen verhindert. Eine selbstfahrende Maschine mit aufsitzendem Fahrer darf beispielsweise nur dann eine Fahrbewegung vollführen, wenn der Fahrer auf dem Bedienungsstand sitzt.
Der Anhang I der Maschinenrichtlinie regelt die Anforderungen an Schutzeinrichtungen. Darin stehen nachfolgende allgemeine Anforderungen:
• Schutzeinrichtungen müssen stabil gebaut sein
• Dürfen keine zusätzlichen Gefährdungen verursachen
• Dürfen nicht einfach umgangen oder unwirksam gemacht werden
• Müssen ausreichen Abstand zum Gefahrenbereich haben
• Dürfen die Beobachtung des Arbeitsvorgangs nicht mehr als unvermeidbar einschränken
Neben den allgemeinen Anforderungen sind auch spezielle Anforderungen an trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen im Anhang I der Maschinenrichtlinie aufgeführt.
Entspricht eine Maschine nicht den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie, können die Mitgliedsstaaten Sanktionen gegen den Hersteller verhängen. Die Art und Ausmaße der Sanktionen ist den jeweiligen Mitgliedsstaaten überlassen. Eine Forderung der Maschinenrichtlinie ist nur, dass die Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind. Die Möglichkeiten reichen von Bußgeldern bis zur Untersagung des weiteren Vertriebs der Maschine. Dazwischen können Nachbesserungen am Produkt, Preisminderungen und Schadensersatz als Sanktionen gefordert sein.
In der Maschinenrichtlinie ist eine Ausnahmeregelung für Maschinen hinterlegt, die auf Messen oder Ausstellungen ausgestellt sind. Diese können zu Präsentationszwecken auch nicht mit den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie übereinstimmen. Für alle Interessierten muss jedoch eine entsprechende Information bereitliegen, dass die Maschine von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG abweicht. Ebenso muss möglichen Kaufinteressenten klar dargelegt sein, dass die Maschine in diesem Zustand nicht verkauft werden darf.
Die Einhaltung von Normen sind an sich gesehen freiwillig. Aber hier kann es auch Unterschiede geben. Juristische Quellen wie Gesetze oder Urteile können zu einer verbindlichen Haltung führen was die Einhaltung von Normen angeht. Wenn beispielsweise eine EU-Richtlinie auf eine Norm verweist, ist diese auch verbindlich einzuhalten. Auch Verträge mit Kunden können die Einhaltung von Normen fordern. Ist beispielsweise vertraglich vereinbart die Technische Dokumentation nach DIN EN 82079-1 zu liefern, dann gilt es auch diese Norm einzuhalten. Sonst liegt ein vertraglicher Sachmangel am Produkt vor. Die Folgen einer solchen vertraglichen Missachtung können Preisnachlässe, Nachbesserung oder einen Rücktritt vom Vertrag mit sich ziehen.
Die Normenrecherche dient dazu alle relevanten Normen für sein Produkt zu erkennen. Die Normen stellen den aktuellen Stand in der Branche dar und sind entsprechend bei der Produktentwicklung zu interpretieren. Weicht ein Hersteller von Normen ab oder ignoriert diese sogar, muss er im Haftungsfall mit Bußgeldern rechnen. Setzt er hingegen die Norm richtig um oder interpretiert diese so, dass die Ziele der Norm mit seiner Lösung besser umgesetzt werden, wirkt sich dies positiv im Falle eines Haftungsfalles aus. Da der Hersteller dann nachweisen kann, dass er sein Möglichstes getan hat, um das Produkt so sicher wie möglich zu gestalten.
Direkte Anforderungen in der Maschinenrichtlinie bezüglich ökologische Aspekte und dem Umweltschutz sind in der aktuellen Fassung nicht vorhanden. Jedoch ist das Vermeiden oder Verringern von Umweltgefahren ein weiteres Ziel, womit sich die Hersteller und Konstrukteure befassen müssen. Die Europäische Union hat für diesen Bereich zudem auch schon separate Richtlinien wie die Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG herausgegeben. Die Maßnahmen dieser Richtlinien können auch für Maschinen Anwendung finden oder für Ausrüstungen, die in Maschinen eingebaut sind.
Die VDI Norm 4500 bietet für die Technische Dokumentation Leitfäden zum Vorgehen beim Erstellen und Pflegen von Anleitungen. Praxisnahe Empfehlungen und wertvolle Hilfe bei der Technischen Dokumentation sind auf mehreren Seiten abgedruckt. Neben den gesetzlichen Forderungen, die beim Erstellen von interne oder externe Technischen Dokumenten gefordert sind, sind zudem auch ein Glossar mit Begriffsbezeichnungen und Checklisten zur Bewertung der Technischen Dokumentation enthalten.
Die VDI Richtlinie 2770 handelt von digitalen Herstellerinformationen für die Technische Dokumentation in der Prozessindustrie. Die Unterlagen des Herstellers wie die Betriebsanleitung erhalten wichtige Informationen für beispielsweise Aufstellung, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung. Die Übertragung dieser Informationen in die IT-Systeme der Maschinen und Anlagen behandelt diese VDI Richtlinie. Der Abruf von digitalen Herstellerinformationen erspart zudem das ressourcenintensive Suchen in der papierhaltigen Technischen Dokumentation. Die Richtlinie erleichtert die Nutzung von technischen Informationen und verbessert die Prozessabläufe in Produktionsanlagen.
Ob Werkzeuge unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, hängt ganz von dem jeweiligen Werkzeug ab. Speichert das Werkzeug beispielsweise Energie, so kann durch aus der Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie zum Tragen kommen. Werkzeuge sind daher nicht grundsätzlich von der Maschinenrichtlinie ausgenommen
Die Maschinenrichtlinie enthält entsprechend Regelungen für die am Markt befindlichen Maschinen und dient der jeweiligen Marktüberwachung als Kontrollinstrument. In Artikel 4 der Maschinenrichtlinie ist die Verpflichtung zur Verfolgung und Unterbindung jeglicher Verstöße gegen die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie durch die Marktaufsicht enthalten. Die Marktaufsicht existiert in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Marktüberwachung in Deutschland überwacht die Einhaltung des Produktsicherheitsgesetzes und kontrolliert dazu den Warenverkehr auf unsichere Produkte.
Eine Konformitätsbewertung soll nachweisen, dass eine Übereinstimmung mit den jeweiligen Mindestanforderungen aus Normen und Richtlinien für ein Produkt besteht. Konkretisiert eine internationale oder auch nationale Norm die Mindestanforderungen der Richtlinie, kann diese für die Konformitätsbewertung herangezogen werden. Auch ist es möglich, dass eine europäische Norm mit der Bezeichnung EN nachträglich in eine ISO Norm übergeht. Auch die Übernahme einer ISO-Norm nachträglich in das europäische Regelwerk EN ist möglich. Die europäischen EN-Normen sind dann von den Mitgliedsstaaten in nationale Normen zu überführen. Im Falle von Deutschland tragen diese ins nationale Regelwerk übernommenen Normen die Bezeichnung DIN.
Eine Maschine kann neben der Maschinenrichtlinie auch unter mehrere Richtlinien fallen. In der Konformitätserklärung steht dann unter welche Richtlinien die Maschine fällt. So kann eine Maschine unter die Maschinenrichtlinie und die ATEX Richtlinie fallen.
Ebenfalls kann es sein, dass in einer Richtlinie bestimmte Erzeugnisse bzw. Produkte ausgeschlossen sind. So schließt die Maschinenrichtlinie Erzeugnisse aus, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen. Dazu zählen unter anderem alle elektrischen Schalt- und Steuergeräte, die innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen fallen.
Die NR-12 (Norma Regulamentadora) ist in Brasilien das europäische Gegenstück zur Maschinenrichtlinie. Will ein Maschinenhersteller seine Produkte nach Brasilien einführen, muss er nachweisen, dass seine Maschine alle Vorgaben der NR-12 erfüllt. Wenn die Vorgaben der NR-12 nicht erfüllt und formal dokumentiert sind, ist die Maschine für den Brasilianischen Markt nicht zulässig.
Die neue ISO 45001 beschreibt Anforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme. Das Ziel der Norm ist es, das Unfall- und Verletzungsrisiko in Unternehmen zu reduzieren. Die ISO 45001 führt den traditionellen Arbeitsschutz und das betriebliche Gesundheitsmanagement zusammen. Die neue ISO Norm löst zudem den bisherige Standard BS OHSAS 18001 ersatzlos ab. Nach der Veröffentlichung im März 2018 haben Unternehmen eine dreijährige Übergangsphase, in der es darum geht die neue Norm ISO 45001 anzuwenden.
Die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) ist verantwortlich für die Schweizer Normen in der Technischen Dokumentation. Die von der Normenorganisation mit Sitz in Winterthur ausgegebenen Schweizer Normen sind mit dem Kürzel SN gekennzeichnet. Man kann die SNV dementsprechend mit dem deutschen Institut für Normung (DIN) vergleichen.
Als Vollmitglied der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und des Europäischen Komitees für Normung (CEN) stellt die SNV die internationale Zusammenarbeit in der Normung sicher. Die SNV übernimmt internationale und europäische Normen, unter denen auch die für die Technische Dokumentation sind, in das Schweizer Normenwerk. Von den fast 16.800 Schweizer Normen sind immerhin mehr als 15.000 nationale Übernahmen von Europäischen Normen.
Obwohl die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist gelten auch in der Schweiz mehrere europäische Richtlinien. Die Schweiz unterhält mit der Europäischen Union mehrere bilaterale Verträge, um die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und den Mitglieder der Europäischen Union zu regeln. Für den Maschinenbau übernimmt die Schweiz auch die Maschinenrichtlinie in nationale Verordnungen und setzt sie demzufolge in Schweizer Recht um. In der Schweiz ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) bekannt. Die Inhalte der Verordnung sind deckungsgleich mit der europäischen Richtlinie.
Welches Material für Warnschilder an Maschinen zur Anwendung kommen darf, hängt von der Lebensdauer einer Maschine und den Umgebungseinflüssen ab. In Normen und Richtlinien stehen keine näheren Angaben zu dem zu verwendenden Material für Warnschilder. Es ist nur wichtig, dass die Warnschilder in der gesamten Lebensdauer der Maschine deutlich sichtbar und lesbar angebracht sind.
Normen wie DIN EN ISO 12100 oder DIN EN 60204 legen Anforderungen an die Eigenschaften von Sicherheitsfunktionen im Maschinenbau fest. Während der Planungsphase einer Maschine und über alle Phasen der Verwendung hinweg ist es zudem wichtig, die Maschinensicherheit zu berücksichtigen. Ziel der Anforderungen aus Normen ist, eine Maschine als inhärent sicher zu gestalten und mögliche Risiken auf null zu reduzieren.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gibt einen Rahmen vor, den Hersteller von Produkten beachten müssen. Im Maschinenbau zählen dazu auch Vorschriften für das Inverkehrbringen von Produkten, insbesondere die CE-Kennzeichnung. Auch falsche Aussagen im Marketing oder der Technischen Dokumentation fallen unter den Geltungsbereich des UWG.
Die DIN EN 82079-1 schafft im Bereich Technische Dokumentation einen detaillierten Standard für das Erstellen von Anleitungen. Darunter zählen Dokumenten wie Betriebsanleitungen, Montageanleitungen oder Gebrauchsanweisungen. Man sollte die DIN EN 82079-1 schon deswegen anwenden, um eine qualitativ hochwertige Technische Dokumentation zu erstellen. Weiterhin ist die Norm im Produktsicherheitsgesetz aufgeführt, weswegen Unternehmen der DIN EN 82079-1 vermehrt Beachtung schenken sollten, um ihre Produkte sicherer zu gestalten.
Die DIN EN 82079-1 erleichtert die Erstellung einer Technischen Dokumentation für Produkte aller Art. Unter den Geltungsbereich der DIN EN 82079-1 fallen unter anderem Software, Elektronikprodukte, Medizingeräte, Möbel, Spielzeug, Maschinen und Anlagen. Sowohl Verbraucherprodukte als auch Investitionsgüter fallen unter den Wirkungskreis der DIN EN 82079-1.
Alle Personen, die im Erstellungsprozess von einer Technischen Dokumentation beteiligt sind, sollten sich mit der Norm DIN EN 82079-1 befassen. Also nicht nur die ausführende Personen, welche die Betriebsanleitung schreiben, wie Technische Redakteure, Illustratoren, Entwickler, Produktingenieure und Übersetzer. Auch die in der Organisationsstruktur verantwortlichen Personen wie Produktmanager oder die Geschäftsführung sollten sich mit der DIN EN 82079-1 befassen.
In der Technischen Dokumentation macht die DIN EN 82079 Anforderungen dazu, welche Angaben zu Zubehörteile, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteile gemacht müssen. Falls zur Nutzung des Produktes Zubehörteile erforderlich sein sollten, müssen diese in der Technischen Dokumentation mit umfassender Informationen erläutert sein. Dabei ist es sinnvoll sowohl die Funktion der Teile zu erläutern, wie auch die Informationen zum Montieren und Entfernen der Teile parat zu stellen. Die DIN EN 82079 macht Angaben dazu, dass Ersatzteile in der Technischen Dokumentation visuell identifizierbar sind durch beispielsweise einer Explosionszeichnung.
Die entstandenen Europäischen Normen (EN) übernehmen die jeweiligen Mitgliedstaaten in ihr nationales Normenwerk. Die Übernahme von internationalen Normen (ISO) in nationale Normen ist dahingegen nicht verpflichtend. Sollte aber eine Übernahme erfolgen, darf diese nur als vollständige und identische Übernahme der internationalen Norm erfolgen. Da die europäische Normung EN grundsätzlich die internationalen Normen ISO übernehmen, ist auch die Übernahme in der nationalen Normung verpflichtend. Im Falle von Deutschland ist das dann die DIN. Die Normenbezeichnung DIN EN ISO sagt also aus, dass eine internationale Norm sowohl in das europäische als auch in das deutsche Normenwerk übergegangen ist.
Um im Maschinenbau neue Normen einzubringen, kann jeder bei der DIN formlos einen schriftlichen Normungsantrag für nationale Normen stellen. Der zuständige Ausschuss klärt mit den Fachkreisen, ob Bedarf für das eingereichte Thema besteht, das Projekt zu finanzieren ist und ob die Bearbeitung auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene erfolgen soll. Wenn im Ausschuss die Entscheidung zugunsten der Erarbeitung einer nationalen Norm fällt, muss nur noch das zuständige Lenkungsgremium zustimmen. Dann erarbeitet der Ausschuss ein Norm-Entwurf und stellt diesen der Öffentlichkeit im Anschluss durch den Beuth Verlag bereit. Im Norm-Entwurfs-Portal von der DIN kann die Norm kostenlos zur Stellungnahme eingesehen werden. Die Experten im Ausschuss beraten die Stellungnahmen und einigen sich über den Inhalt der geplanten Norm. Die Veröffentlichung der Norm erfolgt anschließend.
Die technische Umsetzung von EU-Richtlinien in nationale Bestimmungen im Maschinenbau findet über harmonisierte Normen statt. Mit der Anwendung von harmonisierten Normen bekennt der Hersteller im Maschinenbau, dass seine Produkte konform mit den Bestimmungen der EU-Richtlinien sind. Die Bekanntgabe der Harmonisierung von Normen erfolgt über das Amtsblatt der Europäischen Union. Dabei wird auch der Termin festgelegt, ab wann die Anwendung der Norm nötig ist, um die berechtigte Konformitätsvermutung zu erlangen.
Die Anwendung harmonisierter Normen in der Technischen Dokumentation ist freiwillig, bietet aber bei Anwendung das Recht zur Konformitätsvermutung. Das Vorhandensein von harmonisierten Normen bezeugt die Einhaltung von EU-Richtlinien, welche Anforderungen für ein Mindestsicherheitsniveau für bestimmte Produkten aufstellen. Wendet ein Hersteller keine harmonisierten Normen an, muss er nachweisen können, dass seine Methoden mindestens genauso sicher sind.
Ein Unterschied zwischen europäischen und amerikanischen Normen in der Technischen Dokumentation besteht in der Anzahl der Herausgeber von Normen.
In Europa verabschiedet die ISO Normen, während in Amerika mehrere Organisationen Normen herausgeben. Zu den wichtigsten gehören die ANSI, OSHA und UL-Normen. Dann gibt es branchenbezogene Normungsverbände wie die NEMA (National Electrical Manufacturers Association), welche Normen im Bereich der Elektrotechnik verabschieden.
Im Allgemeinen sind die OSHA-Normen mit den EU-Richtlinien vergleichbar und die ANSI Normen mit denen der deutschen DIN. OSHA Normen sind verpflichtend umzusetzen während die ANSI Normen freiwillig umgesetzt werden können. Die Umsetzung der ANSI Normen ist jedoch zu empfehlen, da diese als wichtig anerkannt sind und bei Haftungsfällen großes Gewicht besitzen.
Im Maschinenbau für die USA gibt es mehrere Normen für Produkte. Zum Beispiel gibt es die Norm UL745-1 Portable Electric Tools, die Warnhinweise für Elektrowerkzeuge enthält.
Weiterhin gibt es für Produkte in den USA eine Vielzahl von Normen, die es zu beachten gilt, wie beispielsweise den Consumer Product Saftey Act (Sicherheitsnormen für Verbraucherprodukte) oder den Toxic Substances Control Act (Norm der US-amerikanischen Chemikalienregulierung). Im Maschinenbau sind zudem folgende Organisationen für Normen bekannt:
- Occupational Safety & Health Administration (OSHA)
- American National Standards Institute (ANSI)
- Underwriters Laboratories (UL)
- National Fire Protection Association (NFPA)
Die NFPA 70 Norm schreibt in den USA vor, in welcher Form Elektroinstallationen vorzunehmen sind. Darunter zählen Parameter wie Betriebsspannungen oder sogar die Art der Kabelverlegungen im Niederspannungsbereich zur elektrischen Energieversorgung. Ebenso regelt die Norm, wie die elektrische Sicherungen, oder die im nordamerikanischen Raum verbreiteten NEMA-Stecker zu gestalten sind. Die Nicht-Einhaltung der NFPA 70 Norm kann dazu führen, dass die Maschine oder Anlage nicht in Betrieb genommen darf.
Wenn für ein Produkt mehrere Richtlinien gelten, muss der Hersteller nicht mehrere separate Konformitätserklärungen abgeben. Sämtliche Erklärungen fasst der Erklärer dementsprechend in einem einzigen Dokument zusammen. Das Dokument verweist auf die jeweils anderen Richtlinien, deren Vorgaben er erfüllt hat. Der Hersteller bestätigt damit die Konformität seiner Maschine in einer einzigen Konformitätserklärung. Aus dieser muss stets klar ersichtlich sein, ob sie nur für eine Richtlinie gilt oder für mehrere Richtlinien.
Die Anwaltskosten in den USA muss jede Partei selbst tragen. Es findet keine Kostenerstattung wie in Deutschland statt. Die Anwälte in den USA setzen Ihre Honorare zudem mit 25-50 % der Klagesumme an. Die Richter in den USA überwachen nur den Prozessverlauf, eine Jury am Gerichtsstandort, die aus Zivilpersonen besteht, klärt die Schuldfrage. In den USA sind die Prozesse öffentlicher geführt als in Deutschland.
Der Kläger hat für die Beweissuche erhöhte Rechte. So kann er beispielsweise die Betriebsstätte des Angeklagten nach Informationen durchsuchen.
In Hinsicht auf die Produktsicherheit gibt es einige Unterschieden zwischen der EU und den USA.
In der EU gibt es ein einziges Verfahren, um ein Produkt mit den geltenden Gesetzen in Einklang zu bringen. Nämlich die Einhaltung der Schritte zur CE-Kennzeichnung. Die CE-Kennzeichnung findet zudem in den USA keine Anwendung. Dagegen hängt es in den USA von der Art des Produkts und der zugehörigen Bundesbehörde ab, welche Schritte für die Produktsicherheit zu ergreifen sind.
In den USA basieren die Produktrichtlinien zur Produktsicherheit auf nationalen Gesetzen, die vom Kongress verabschiedet sind. In der EU werden die Richtlinien von der Europäischen Kommission festgelegt und die Überprüfung erfolgt durch die einzelstaatlichen Behörden. Einige der in den USA erlassenen staatlichen Gesetze und Vorschriften sind zudem strenger als die Bundesgesetze.
Die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU regelt im Maschinenbau die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzügen im Europäischen Wirtschaftsraum. Die aktuelle Form der europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU ist ab dem 20. April 2016 in nationales Recht in Deutschland umgewandelt. Vorallem die Hersteller von Aufzugsanlagen und andere an der Lieferkette Beteiligte nimmt die neue Verordnung dadurch in die Pflicht. Kernpunkte in dieser neuen Fassung für den Maschinenbau sind dementsprechend die Technische Dokumentation, Produktkennzeichnung und Regeln für die Kommunikation möglicher Sicherheitsrisiken.
Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG dient im Maschinenbau dazu, Energie und andere Ressourcen bei Herstellung, Betrieb und Entsorgung von energieverbrauchsrelevanten Produkten einzusparen. Die Richtlinie erschien am 20. November 2009 und ersetze die alte Richtlinie 2005/32/EG als Nachfolger. Sie legt für Hersteller von bestimmten Produktgruppen allgemeine und spezifische Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte fest. So müssen Hersteller beispielsweise die Menge an Materialien und Energie dokumentieren, die bei Herstellung und der Lebensdauer des Produktes anfallen.
Gefährliche Stoffe und Gemische müssen in der Technischen Dokumentation nach der GHS-Einstufung (Globally Harmonised System) gekennzeichnet sein. Seit dem 1. Juni 2017 dürfen Lösemittel, Haushaltsreiniger, Bauchemikalien oder andere Gemische nur noch in Verkehr gehen, wenn sie der GHS-Kennzeichnung entsprechen. Die bislang gültigen schwarzen Symbole auf einem orangefarbenen Quadrat haben keine Gültigkeit mehr. Es sind nun nur noch die schwarzen Symbole in einem rautenförmigen, roten Rahmen auf weißem Grund zulässig.
Die EN ISO 13849-1 stellt im Maschinenbau die Anforderungen an die Sicherheit von Steuerungen auf. Sie entspricht zugleich einem Leitfaden für die Gestaltung und Integration sicherheitsbezogener Teile für Steuerungen von Maschinen. Diese sicherheitsspezifische Norm beschäftigt sich mit Gestaltungsleitsätzen zu sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungen. Die Norm ist zudem für alle Arten von Maschinen gültig. Darüber hinaus greift sie für einfache Maschinen (zum Beispiel ein Bohrer), genauso wie für komplexe Anlagen.
Die DIN EN ISO 7010 regelt in der Technischen Dokumentation die Vorgaben zu Rettungs-, Verbots-, Gebots-, Warn- und Brandschutzzeichen. So sind beispielsweise die Farben und Formen der Sicherheitszeichen genauestens in der Norm festgelegt. Das europäische Komitee brachte die internationalen Norm ISO 7010 in Umlauf, um international für mehr Sicherheit durch einheitliche Kennzeichen zu sorgen. Im Oktober 2012 erschien dann die deutsche Fassung der europäischen Norm, die DIN EN ISO 7010.
Ein Hersteller im Maschinenbau trägt gegenüber den Verbrauchern eine Konstruktionspflicht. Er ist verpflichtet, seine Produkte so zu konstruieren, dass ein von ihm in den Verkehr gebrachtes Produkt sicher konstruiert ist. Das Produkt muss den gebotenen Sicherheitsstandards entsprechen. Mögliche Risiken bei bestimmungsgemäßer Verwendung als auch bei vorhersehbarer Fehlverwendung des Produktes müssen auf Grund des technischen Designs so weit wie möglich minimiert sein.
Im Maschinenbau muss durch die Fabrikationspflicht gewährleistet sein, dass planwidrige Abweichungen im Fabrikationsprozess nicht vorkommen. Die Fertigung des Produkts in einem Betrieb sollte so organisiert sein, dass nur einwandfreie und fehlerlose Produkte auf den Markt kommen. Materialfehler oder Materialschwächen in der Fabrikation eines Produktes wurden zu Fabrikationsfehlern führen. Der Hersteller muss durch entsprechende Fertigungsprozesse und Qualitätskontrollen dafür Sorge tragen, dass dies nicht passiert.
Die Instruktionspflicht im Maschinenbau fordert den Hersteller einer Maschine dazu auf, den Produktbenutzer ausreichend zu informieren. Mit Hilfe entsprechender Instruktionen muss der Hersteller vor Restgefahren, die trotz ordnungsgemäßer Konstruktion noch verbleiben, warnen. Ebenso muss er den Benutzer in den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts einweisen und vor Gefahren warnen.
Eine Anlage, die aus mehreren Einzelmaschinen besteht, bezeichnet man in der Maschinenrichtlinie im allgemeinen als eine „Gesamtheit von Maschinen“. Beim Inverkehrbringen von Maschinen, also auch einer Gesamtanlage, muss man eine Konformitätserklärung beizufügen. Diese Verpflichtung trifft den Hersteller der Gesamtanlage. Wenn eine Anlage aus zugekauften Teilen besteht, muss der Hersteller in seiner Konformitätserklärung für die Gesamtanlage auch sämtliche Normen der Konformitätserklärungen der Zukaufteile auflisten.
GHS steht für „Globally Harmonised System“ und bezeichnet ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Durch die Kennzeichnung ist es möglich, vor allen physikalischen Gefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren von chemischen Stoffen und Stoffgemischen zu warnen. Zur Einstufung und Kennzeichnung werden daher Warntexte und einheitliche Gefahrenpiktogramme verwendet. Ein solche Gefahrenpiktogramm für eine giftige Chemikalie könnte zum Beispiel wie nachfolgend aussschauen:
In Bezug auf Sicherheitswarnungen können bestimmte Normen und Richtlinien falsch verstanden werden oder sind nicht bekannt. So sollte bspw. die Norm zur Sicherheit von Maschinen (EN ISO 12100) bekannt sein. Darin steht bspw. wer für eine Risikobeurteilung zuständig ist.
Die richtigen Normen zu kennen und zu verstehen, ist von großer Bedeutung. Ein gutes Normenmanagement in der Technischen Dokumentation ist essentiell für die Gewinnung von aktuellem Wissen. Jeder Mitarbeiter in der Technischen Dokumentation sollte deswegen angehalten werden, alle relevanten Normen und Richtlinien zu kennen. Ist dies nicht der Fall, liegt zudem ein organisatorisches Verschulden vor.
Die Gesetz- und Normenlandschaft ist ständig in Bewegung. Die für Ihre Technische Dokumentation wichtigen Richtlinien könnten sich aufgrund etwaiger Umstände verändert haben. Werden Änderungen in Gesetzen und Normen nicht beachtet, kann es dazu kommen, dass die Betriebsanleitung nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und somit auch das Produkt als fehlerhaft angesehen wird. Dann muss man mit Anklagen aus dem Bereich der Produkthaftung rechnen.
Die DIN EN ISO 3746 beschreibt Verfahren zur Bestimmung des Schallleistungspegels einer Geräuschquelle (an einer Maschine oder Gerät). In der Emissionsmessung ist diese eine wichtige Schallenergiegröße zur Bewertung einer Schallquelle. Es werden hierdurch Anforderungen an die Messumgebung, die Messgeräte, die Messflächen und den Betrieb der zu untersuchenden Geräuschquelle festgelegt. Die Maschinenrichtlinie verpflichtet den Hersteller bzw. Vertreiber einer Maschine, in der Betriebsanleitung und in Verkaufsprospekten die von der Maschine ausgehende Geräuschemission anzugeben.
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Die EU-Medizinprodukteverordnung EU 2017/745 wurde am 5 April 2017 erlassen. Die Verordnung erlässt Regeln für das Inverkehrbringen, die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von Medizinprodukten. Darunter zählen zum Beispiel für den menschlichen Gebrauch bestimmten Medizinprodukten und deren Zubehör in der Europäischen Union.
Die als „Medical Device Regulation“ (MDR) bekannte EU-Medizinprodukteverordnung EU 2017/745 erschien am 5.5.2017 im EU-Amtsblatt. Die Verordnung tritt 20 Tage später in Kraft und ist daher ab dem 26.05.2017 gültig. Für die Umsetzung der Verordnung wird eine Übergangsfrist von 3 Jahren eingeräumt. Ab dem 26.5.2020 müssen die in der Verordnung enthaltenen Vorgaben also verbindlich umgesetzt sein.
Die durch die neue EU- Medizinprodukteverordnung EU 2017/745 abzeichnenden Konsequenzen bestehen in einem deutlich erhöhten Dokumentationsaufwand für Hersteller. Die Anforderungen an die Technische Dokumentation von Medizinprodukten wird in Anhang II neu und detailliert geregelt.
Unter anderem müssen Produkte, die für den einmaligen Gebrauch vorgesehen sind, einen Hinweis in der Gebrauchsanweisung auf diesen Sachverhalt enthalten. Der Hinweis des Herstellers auf den einmaligen Gebrauch muss in der gesamten Union einheitlich sein.
Weiterhin müssen Medizinprodukte eindeutig gekennzeichnet sein anhand einer Produktidentifizierungsnummer. Mithilfe der „Unique Device Identification“ (UDI) Nummer soll die eindeutige Identifikation und Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten möglich sein. Insbesondere durch sicherheitsrelevante Maßnahmen soll den Kampf gegen Produktfälschungen erleichtern. Die UDI muss auf dem Produkt und der Verpackung angegeben sein.
Unter dem Strich enthält die EU-Medizinprodukteverordnung EU 2017/745 in Bezug auf die Gebrauchsanweisung einige Neuerungen. Es gibt Änderungen beim Konformitätsbewertungsverfahren die zu beachten sind. Zudem benötigen die Unternehmen in Zukunft eine Verantwortliche Person, die über qualifiziertes Fachwissen verfügt. Händler, Importeure und andere wirtschaftliche Akteure werden deutlich mehr in die Pflicht genommen.
Klinische Bewertungen und klinische Prüfungen sind ebenfalls deutlich detaillierter geregelt. Hierdurch werden sich Mehraufwände für die Hersteller ergeben. Alle Hersteller sollten möglichst Daten aus dem Feld (Post-Market-Surveillance) erheben und in die klinischen Bewertungen mit einbeziehen.
Eine weitere Neuerung der Reform betrifft die verpflichtende Benennung einer verantwortlichen Person, die für die Überwachung und Kontrolle der Herstellung von Produkten und deren Überwachung nach dem Inverkehrbringen zuständig ist.
Die für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person soll der Organisation des Herstellers angehören und über bestimmte Mindestqualifikationen verfügen. Diese kann zum Beispiel ein Abschluss eines Hochschulstudiums in Recht, Medizin, Pharmazie oder Ingenieurswissenschaften sein. Auch eine langjährige Berufserfahrung in Qualitätsmanagementsystemen in Zusammenhang mit Medizinprodukten ist zudem möglich.
Klein- und Kleinstunternehmer sind von dieser Vorschrift befreit. Sie sind nicht verpflichtet, in ihrer Organisation eine für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person zur Verfügung zu haben. Sie müssen jedoch dauerhaft und ständig auf eine solche Person zurückgreifen können.
EU-Mitgliedsländer beteiligen sich an der Ausarbeitung von EU-Richtlinien und die Mitgliedsländer müssen die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Eine EU-Verordnung wird ohne direkte Zustimmung der Länderparlamente erlassen und ist innerhalb einer entsprechend Frist als europäisches, übernationales Recht anzuwenden.
Ein Anpassung von älteren Betriebsanleitungen an die Bestimmungen der DIN EN 82079-1 ist nicht zwingend vorgeschrieben. Eine ältere Anleitung entspricht in den meisten Fällen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Im Falle von Produkthaftungsprozessen kann dies einen Hersteller von Maschinen benachteiligen. Somit ist eine Aktualisierung der Betriebsanleitung auf die DIN EN 82079-1 aus haftungsrechtlicher Sicht zum empfehlen. Denn eine aktuelle Betriebsanleitung vermindert das Haftungsrisiko.
In der Technischen Dokumentation umfasst die DIN EN 82079-1 bezüglich der Betriebsanleitung zum Beispiel folgende Punkte:
- Berücksichtigung der Zielgruppe
- Betriebsanleitung als Teil des Produktes
- Bereitstellung der Betriebsanleitung in geeigneter Weise und den dafür benötigten Sprachen
- Die Anleitung soll die Qualität sicherstellen und Risiken verringern
- Die Kompetenzen der beteiligten Personen sicherstellen
Der Unterschied zwischen Normen und EU-Richtlinien im Maschinenbau ist, dass EU-Richtlinien rechtlich bindend sind. So muss ein Hersteller von Maschinen sich zum Beispiel an die Maschinenrichtlinie halten. Normen an sich haben dagegen keine rechtliche Verbindlichkeit. Normen, deren Einhaltung vertraglich festgelegt sind, haben einen verbindlichen Charakter. Oder in der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, wie zum Beispiel des Begriffes „Stand der Technik“, und erlangen dadurch rechtliche Bedeutung.
Eine Norm im Maschinenbau ist die Formulierung, Herausgabe und Anwendung von Regeln durch eine anerkannte Organisation und deren Normengremien. Dementsprechend sollen Normen auf den Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren. Für Deutschland ist das Deutsche Institut für Normung (DIN) für die Durchführung und Organisation der Normungsarbeit zuständig.
Richtlinien legen Handlungs- oder Ausführungsvorschriften fest. Richtlinien haben einen bestimmten Geltungsbereich je nach Anwendungsfall und legen für bestimmte Produkte grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest. Hingegen sind EU-Richtlinien sogenannte Rahmengesetze, das die Mitgliedsstaaten zur Verwirklichung eines bestimmten Ziels verpflichtet. So ist beispielsweise die Maschinenrichtlinie eine EU-Richtlinie, welche die Staaten der EU in nationales Recht umwandeln müssen.
Die Niederspannungsrichtlinie ist eine von der EU herausgegebene Richtlinie. Die Richtlinie gewährleistet ein hohes Schutzniveau von elektrischen Geräten bezüglich Gesundheit und Sicherheit. Alle Mitgliedsstaaten der EU sind dazu verpflichtet, entsprechende zweckdienliche Maßnahmen zu treffen, damit die elektrischen Betriebsmittel ordnungsgemäß funktionieren. Um Produkte in den Verkehr zu bringen, müssen sie so hergestellt sein, dass sie bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung die Sicherheit von Menschen, Haus- und Nutztieren sowie die Erhaltung von Sachwerten nicht gefährdet. Am 26. Februar 2014 trat die aktuelle Form der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU in Kraft.
Die Norm 31051 regelt im Maschinenbau die Grundlagen der Instandhaltung. Alles was zu den Themen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung wichtig ist, steht in dieser Norm. Instandhaltung ist besonders dort wichtig, wo das Versagen technischer Systeme Menschenleben gefährdet.
Die Typ-A und Typ-B Normen sind als Grundnormen in Betriebsanleitungen immer anwendbar. Sie sind aber zu allgemein gültig und nicht auf bestimmte Maschinentypen anwendbar. Bei speziellen Maschinen helfen die Typ-C-Normen, die auf spezielle Risiken einer Maschinenart ausgerichtet sind. Ansätze zur Risikoreduzierung können in C-Normen wesentlich klarer und direkter dargestellt sein. So regelt die EN 12355 die Sicherheitsanforderungen an Nahrungsmittelmaschinen, im speziellen an Entschwartungs-, Enthäutungs- und Entvliesmaschinen. Diese Norm legt zum Beispiel fest, dass die Arbeiter keine metallverstärkten Handschuhe bei der Arbeit tragen dürfen.
ANSI in der Technischen Dokumentation steht für das American National Standards Institute (ANSI), welche eine private, gemeinnützige, amerikanische Organisation zur Koordinierung der Entwicklung freiwilliger Normen in den USA ist. Es hat dazu für die USA bedeutende Normen wie die Normenreihen ANSI Z535 entwickelt und veröffentlicht. Das deutsche Pedant zur ANSI ist demgegenüber das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN).
Neben der EMV-Richtlinie ist die Niederspannungsrichtlinie im Maschinenbau das wichtigste Regelungsinstrument für die Sicherheit von elektrisch betriebenen Geräten. Die EMV-Richtlinie soll die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, Haus- und Nutztieren sowie Gütern gewährleisten. Sie gilt für alle elektrischen Geräte, welche unter einer gewissen Nennspannung laufen. Betroffen sind alle Geräte zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom sowie zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom.
Die EMV-Richtlinie im Maschinenbau ist eine EU-Richtlinie. EMV steht für Elektromagentische Verträglichkeit. Die Definition der Elektromagentische Verträglichkeit aus der Europäische EMV-Richtlinie nach Artikel 3 lautet wie folgt:
„die Fähigkeit eines Betriebsmittels, in seiner elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für andere Betriebsmittel in derselben Umgebung unannehmbar wären;.“
Besser ausgedrückt leitet die EMV-Richtlinie im Maschinenbau Schutzanforderungen ab, die jedes in den Verkehr gebrachtes elektrisches Gerät einhalten muss. Wissen Sie, ob Ihr Produkt unter die EMV-Richtlinie fallen könnte?
Gerne beraten wir Sie in Vorfeld einer Dokumentation was es hinsichtlich von aktuellen Normen und EU-Richtlinien alles zu beachten gilt.
Möglich ist das, aber man sollte trotzdem prüfen, ob zusätzliche amerikanische Normen anwendbar sind. In den meisten Fällen gelten zusätzliche bzw. andere Anforderungen an die Sicherheit. Bei Nichtbeachtung wichtiger amerikanischer Normen (wie z.B. ANSI) können schnell Prozessklagen aufgrund der Produkthaftung entstehen.
Die Druckgeräteverordnung setzt die europäische Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU in deutsches Recht um. Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen von neuen Druckgeräten. Sie besagt unter anderem, dass neue Druckgeräte eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache beinhalten muss. Ebenso ist in der Verordnung gefordert, dass eine CE-Kennzeichnung anzubringen und eine EU-Konformitätserklärung zu beantragen ist.
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung regeln die Angaben von Vibrationswerten. Sie dienen zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Vibrationen. Die Verordnung gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse wieder.
Beginnen Sie mit der Suche nach Normen für die hergestellte Maschine zuerst nach einer Typ-C-Norm. Diese beschreiben Sicherheitsanforderungen für eine bestimmte Maschine. (Beispiel: EN 12717 „Sicherheit von Werkzeugmaschinen – Bohrmaschinen“)
Diese verweisen zur näheren Beschreibung zudem oft auf Typ-B-Normen. Die darin behandelten Sicherheitsfachgrundnormen beschreiben Schutzmaßnahmen. (Beispiel: EN 1037 „Sicherheit von Maschinen – Vermeiden von unerwartetem Anlauf“)
Die Grundbegriffe, Gestaltungsleitsätze und allgemeinen Sicherheitsaspekte finden sich entsprechend in den Typ-A-Normen. (Beispiel: EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsgrundsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“)
Sollte man die Betriebsanleitung in Hinsicht auf Normen und Richtlinien in der Betriebsanleitung auf Ihre Aktualität überprüfen? Die Gesetz- und Normenlandschaft ist ständig in Bewegung. Die für Ihre Technische Dokumentation wichtigen Richtlinien könnten sich aufgrund etwaiger Umstände verändert haben. Werden Änderungen in Gesetzen und Normen nicht beachtet, kann es dazu kommen, dass die Betriebsanleitung nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und somit auch das Produkt als fehlerhaft angesehen wird. Dann muss man mit Anklagen aus dem Bereich der Produkthaftung rechnen.
Die allgemeine Sicherheit von Maschinen behandelt die DIN EN 12100. Allgemeine Sicherheitsinformationen bei der Konzeption von Maschinen stehen darin und sollen zudem den Konstrukteuren beim Entwickeln von neuen Maschinen unterstützen. So stehen bspw. Hinweise gegen Mechanische Gefährdungen wie unerwartetes Eingreifen in eine Maschine.
Nein, zwar überschneiden sich einige Verantwortungsbereiche, jedoch sind diese genau vom Gesetzgeber geregelt. Ein Hersteller sollte in den Erläuterungen und Informationen in seiner Betriebsanleitung nur bis an die Schnittstelle zum Betreiber gehen. Betreiber müssen selber nachforschen, welche Bestimmungen für Ihren Betrieb und die Verwendung bestimmter Arbeitsmittel gelten.
Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) regelt die Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen.
So wird darin bspw. der Umgang mit Blei und bleihaltige Gefahrstoffe geregelt. Die längerfristige Aufnahme hoher Mengen von Schwermetallen kann zu ernsthaften Erkrankungen führen. Blei kann zum Beispiel das Nervensystem schädigen und zu Unfruchtbarkeit führen. Die GefStoffV enthält besondere Schutzmaßnahme für Tätigkeiten mit Blei und bleihaltige Gefahrstoffe.
Die US-Normung ANSI Z535 auch in Europa anzuwenden ist schlicht überflüssig. Zwar decken sich einige Angaben mit der IEC/EN 82079-1, sind dort aber wesentlich transparenter und konkreter beschrieben. Wer nach Amerika exportieren will, sollte sich intensiver mit der ANSI Z535 befassen.
Unter Verkehrssicherungspflicht versteht man die Pflichten, welcher ein Hersteller beim Inverkehrbringen seiner Produkte und infolge der Bereitstellung am Markt erfüllen muss. Dazu zählen folgende Pflichten:
- Konstruktionspflicht
- Fabrikationspflicht
- Instruktionspflicht
- Produktbeobachtungspflicht
Die Produktbeobachtungspflicht beginnt erst nach dem Inverkehrbringen eines Produktes. Der Hersteller hat nach Produktion und Verkauf weiterhin die Pflicht, seine Waren auf dem Markt zu beobachten. Er muss die Nutzer vor Gefahren warnen, die bis dato noch unbekannt waren. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn das Produkt mit anderen Produkten auf dem Markt zusammen benutzt und dadurch neue, unvorhergesehene Gefahrensituationen entstehen. In solchen Fällen hat der Hersteller die Pflicht, darauf zu reagieren und nachzubessern. Dies kann z. B. durch Produktrückrufe oder Ergänzungen der Betriebsanleitung geschehen.
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Die DIN EN 82079-1 ist eine europäische Norm für Betriebsanleitungen. Diese beschreibt die Grundlagen zur Erstellung, Gliederung und Darstellung, außerdem Selbstbewertungshinweise von Gebrauchsanleitungen.
Der National Electrial Code (NEC) ist eine US-Norm und legt fest, in welcher Form Elektroinstallationen und deren Parameter gestaltet sind. Zum Beispiel wie Betriebsspannungen, elektrische Sicherungen oder die im nordamerikanischen Raum verbreiteten NEMA-Stecker zu gestalten sind. Weiterhin wie die Art der Kabelverlegungen im Niederspannungsbereich zur elektrischen Energieversorgung in den USA geregelt ist.
Die 1894 gegründete Underwriters Laboratories (kurz UL) ist eine unabhängige Organisation, die Sicherheits-Normen veröffentlicht. Entsprechend enthalten die Normen Anforderungen vor allem für elektrische Geräte und Komponenten.
Die National Fire Protection Association (NFPA) nennt sich selbst „The authority on fire, electrical, and building safety“. Diese gemeinnützige Gesellschaft veröffentlicht umfangreiche Regelwerke zum Thema Brandschutz, Elektrische Anlagen und Gebäudesicherheit. Zum Beispiel wäre die ANSI/NFPA 70 eine solche Norm. Zumal enthält diese Vorgaben für die Ausführung von Elektroinstallationen und ist auch als National Electrial Code (NEC) in Amerika bekannt.
Die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) hat in der USA die Aufgabe, sichere Arbeitsplätze durch Festlegung und Durchsetzung von Normen zu gewährleisten. Arbeitgeber müssen alle für sie relevanten OSHA-Normen erfüllen. Als Regierungsvorschriften sind OSHA-Normen in gewisser Weise mit Europäischen Richtlinien vergleichbar, obwohl die technischen Anforderungen sehr unterschiedlich sind. Die OSHA kümmert sich mehr um die Beschreibung spezifischer, zwingend vorgeschriebener technischer Anforderungen als um abstrakte Anforderungen. Ein weiterer wichtiger Unterschied ist, dass sich EU-Richtlinien in erster Linie an Maschinenhersteller und Integratoren richten. Während OSHA-Normen für Arbeitgeber gedacht sind, welche die Maschine betreiben (in der Regel der Käufer oder Besitzer der Maschine). In den USA obliegt es daher dem Käufer, die Einhaltung von OHSA-Normen einzufordern.
Was ist das Produkthaftungsgesetz und im welchen Zusammenhang steht dieses zur Gebrauchsanleitung?
Das Produkthaftungsgesetz stützt sich auf die berechtigte Sicherheitserwartung von Personen im Zusammenhang mit der Nutzung eines Produktes. Der Hersteller eines Produktes haftet für jeden Schaden der ursächlich verknüpft ist mit einem Fehler des Produktes. Als potenzielle Fehlerquellen wird die Darbietung des Produktes, der Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produktes, der Gebrauch und die Erwartung des Nutzers infolge des Gebrauches angesehen. Die Gebrauchsanleitung dient als wichtige Informationsquelle dazu ein Produkt sicher und sachgerecht zu nutzen.
Die Bezeichnung ATEX leitet sich aus der französischen Abkürzung für ATmosphères EXplosibles. ATEX steht demgemäß für die Richtlinien auf dem Gebiet des Explosionsschutzes. Sie regelt die Schutzmaßnahmen für Produkte, die in einem explosionsgefährdeten Bereich zum Einsatz kommen.
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) regelt zudem die Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukte. Es ist seit Dezember 2011 der Nachfolger des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.
In dieses Gesetz sind einige europäische Richtlinien eingeflossen und in deutsches Recht umgesetzt worden. Darunter:
- Maschinenrichtlinie
- Niederspannungsrichtlinie
- Aufzugsrichtlinie
- Druckgeräterichtlinie
- Explosionsschutzverordnung
Das ProdSG erlaubt eine Markteinführung eines Produktes nur dann, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet.
IEC/IEEE 82079-1:2019 (37)
Das Prinzip der Verständlichkeit in der IEC/IEEE 82079-1 befasst sich auch mit Methoden zur Navigation und des Mediengebrauches. Hierbei geht es um digitale Anleitungen und wie darin der Benutzer navigieren kann. Um diesen Punkt zu erfüllen, muss der Technische Redakteur anders vorgehen als bei der Papieranleitung. Dabei muss er sich Fragen stellen wie beispielsweise wie sucht meine Zielgruppe nach Informationen? Wie kann ich ihr diese schnell zur Verfügung stellen? Und wie werden diese überhaupt abgerufen? Hat z.B. der Zimmermann ein Smartphone in der Tasche, mit dem er über einen QR-Code auf die digitale Anleitung kommt?
Die IEC/IEEE 82079-1 beschäftigt sich ebenfalls mit der Planung von Dokumentationsprojekten. Der komplette Prozess ist in der neuen Fassung beschrieben. Von der Identifizierung von benötigten Informationen über die Definition der Darstellung von Inhalten und die Entwicklung von Konzepten zur Veröffentlichung der Dokumente.
Mit der Version 2 der IEC/IEEE 82079-1 kam ein eigenes Kapitel dazu, welche sich mit dem Managementprozess von Informationen beschäftigt. Auch sind die in der Vorgängernorm geschaffenen Prinzipien für die Dokumentationserstellung überarbeitet. Was die Anforderungen an Struktur und Inhalte von Dokumenten angeht sind diese zur Vorgängerversion auch stark gewachsen. Auch befasst sich die neue Version nun mit einer Definition von benötigten Qualifikationen zum Verfassen von Nutzungsinformationen.
Der Anwendungsbereich der IEC/IEEE 82079-1 hat sich im Gegensatz zur Vorgängernorm nicht wirklich groß geändert. Der Anwendungsbereich ist nur genauer definiert.
Nun sind nämlich namentlich in der Norm die folgenden Produkte aufgeführt:
- Maschinen und Anlagen
- Medizinprodukte
- Verbraucherprodukte
- Software
- Technische Dienstleistungen
Außerdem soll die Norm auf ein Breite von Medien anwendbar sein wie beispielsweise:
- Serviceinformationen die als PDF verteilt werden
- Online Hilfen einer Software
- Gedruckte Montageanleitungen in der Verpackung eines Verbraucherproduktes
- Funktionsbeschreibungen auf der Medizinprodukteseite eines Herstellers
- Aufkleber auf dem Produkt
- Unterlangen für ein Produkttraining
- Störungsinformationen angezeigt auf Maschinendisplays
- Zum Download bereitgestellte Informationen für einen Sensor
- Tutorials für ein web-based Training
Die Horizontalnorm IEC/IEEE 82079-1 gilt für alle Arten von Produkten, wo Nutzungsinformationen zur sicheren Anwendung des Produktes notwendig sind. Die einzigen Ausnahmen bestehen bei Chemikalien und Arzneimittel. Diese Art von Produkten haben keine übliche Produktlebensphasen wie Transport, Installation, Betrieb, Wartung und Entsorgung.
Die Vorgängernorm der IEC/IEEE 82079-1 war eine IEC-Norm und war daher nur im europäischen Raum gültig. Die 2. Edition der 82079-1 ist eine ISO/IEC/IEEE Norm und daher weltweit gültig.
Die Norm IEC/IEEE 82079-1 macht nur wenige Angaben in Bezug auf die IT-Sicherheit. Die Norm betont die Wichtigkeit bei der Erstellung, Austausch oder Speicherung von Informationen die gängigsten Methoden zum Informationsschutz oder der -sicherheit zu berücksichtigen. Damit ist Verschlüsselung, Datensicherung, Maskierung von Daten und Datenvernichtung gemeint. Zudem verweist die Norm auf die Anwendung der ISO/IEC 27002, welche Empfehlungen für das Informationssicherheitsmanagement gibt.
Falls laut Risikobeurteilung außergewöhnlichen Situationen und Notsituationen auftreten können, fordert die IEC/IEEE 82079-1 folgende Angaben in den Nutzungsinformationen eines Produktes:
- Abfolge von Handlungen, die bei außergewöhnlichen Situationen und Notsituationen auftreten können. Das kann die Unterbrechung der Stromversorgung, Kühlung oder andere Steuerfunktionen sein.
- Angaben zu einem Neustart des Produktes nach einem Eingriff
- Störungsmeldungen und die Lokalisierung von Störungen
- Im Brandfall einzusetzende Brandbekämpfungsgeräte
- Vorhersehbare Emissionen, Lecks und Austritte von Schadstoffen mit Warnhinweisen vor möglichen Gefährdungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden
- Erste-Hilfe-Maßnahmen für Erkrankungen, die im Zusammenhang mit der Anwendung des Produktes auftreten können. Das kann ein epileptischer Anfall, Verbrennungen, oder elektrischer Schlag sein. Ebenso gehört ein Hinweis dazu, dass nach den Erste-Hilfe-Maßnahmen eine professionelle medizinische Behandlung aufzusuchen ist.
Die Norm IEC/IEEE 82079-1 verlangt bezüglich einer erlaubtenModifikation am Produkt, dass diese Modifikationen in den Nutzungsinformationen beschrieben sind. Das Produkt muss auch nach Modifikation weiterhin sicher verwendbar bleiben. Verweise auf externe Quellen (Fremddokumentation) sind auch möglich und bieten sich vor allem für umfangreiche Modifikationen an.
Die Norm IEC/IEEE 82079-1 fordert von den Nutzungsinformationen deutliche Hinweise, falls Modifikationen am Produkt nicht zulässig sind. Können durch nachträgliche Modifikationen Gefährdungsstellen entstehen, ist darauf ebenfalls hinzuweisen. Je nach Konsequenz einer Modifikation ist mit einem extra Warnhinweis auf diese Gefährdung hinzuweisen.
IEC/IEEE 82079-1 verlangt, dass falls ein Produkt erneut zu verpacken ist, aufgrund Weiterversand oder Einlagerung, die Anleitung entsprechende Informationen enthält. Dazu gehören unter anderem Angaben zu besonderen Vorkehrungen, die beim erneuten Verpacken zu treffen sind.
Eine Informationsüberladung (Overload) in Abbildungen ist laut IEC/IEEE 82079-1 zu vermeiden. Die Norm schlägt vor, dass Abbildungen nur Informationen enthalten, die zur zugehörigen Beschreibung relevant sind. Bei Bedarf können dann die gleichen Abbildungen in den einzelnen Teilen der Nutzungsinformationen wiederholt vorkommen. Die Redewendung „Weniger ist mehr“ hilft auch beim Gestalten von Abbildungen für die Technische Dokumentation.
Bei Hinweisen zur Beachtung der Anleitung verlangt die IEC/IEEE 82079-1 -, dass das international genormte Gebotszeichen zum Einsatz kommen soll. Gemeint ist das Piktogramm „Anleitung beachten“ nach der ISO 7010. Der Einsatz von Eigenkreationen ist zu vermeiden.
Falls einem Produkt zur Selbstmontage eine Montageanleitung beiliegt, müssen diese Nutzungsinformationen laut der Norm IEC/IEEE 82079-1 erläuternde Informationen beiliegen. Die zu montierenden Komponenten und sonstige benötigte Objekte wie Werkzeuge müssen beschrieben sein. Auch muss die Ausrichtung und Positionierung der zu montierenden Komponenten erläutert sein. Die Handlungsanweisungen sollen als Schritt-für-Schritt-Anleitung aufgeführt sein. Mögliche Sicherheitsvorkehrungen und ggf. Warnhinweise sind aufzuführen, um die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten. Mögliche vorhersehbare und vermeidbare Fehler sind in den Nutzungsinformationen zu beschreiben. Erfordert die Montage besondere Fähigkeiten, müssen die Nutzungsinformationen entsprechend darauf hinweisen. Beispielsweise durch Warnungen wie „Montage nur durch einen qualifizierten Elektriker“ in den Nutzungsinformationen. Auch schlägt die Norm vor, die gegebenen Hinweise in der Anleitung mittels einem Usability-Test zu bewerten, ob diese ausreichend sind.
Die Norm IEC/IEEE 82079-1 fordert, dass die Zielgruppe jederzeit die aktuell gültige Fassung der Nutzungsinformation zur Verfügung gestellt werden können. Daher ist eine Verwaltung und Rückverfolgbarkeit von einzelnen Versionsständen von den Nutzungsinformationen wichtig. Um nachvollziehen zu können, wann welche Version der Nutzungsinformationen an die Endbenutzer gingen.
Die Norm IEC/IEEE 82079-1 schlägt für Warnungen vor Sachschäden die Signalwörter „NOTICE“, „ATTENTION“ oder „TAKE CARE“ vor. In der ANSI Z535.6 ist ebenfalls „NOTICE“ für Warnungen vor Sachschaden aufgeführt. Im deutschen Sprachgebrauch hat sich zudem das übersetzte Signalwort „HINWEIS“ durchgesetzt.
Nutzungsinformationen sollen laut der IEC/IEEE 82079-1 in Abschnitt 8.2 die folgenden Informationsarten enthalten:
- Beschreibende Informationen:
- Informationen über die Nutzungsinformationen selbst (Über diese Anleitung, Darstellungskonventionen)
- Identifizierung und Beschreibung des Produktes (Aufbau, Komponenten und Funktionen)
- Beschreibung von Steuerungen und Anzeigen (Displays, Schalter, Hebel, usw.)
- Prozessbeschreibung (Anwendungsfälle oder Betriebsarten)
- Sicherheitshinweise (dabei sind nicht die Warnhinweise gemeint)
- Anweisende Informationen
- Handlungsanweisungen in Schritt-für-Schritt-Folge (wie Montage-, Installations- oder Wartungsarbeiten)
- Warnhinweise als Teil der Handlungsanweisungen (zu befolgende Regeln zur Vermeidung von Risiken)
- Referentielle Informationen
- Titelseite
- Inhaltsverzeichnis
- Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
- Glossar
- Terminologie
- Fehlerbehebung
- Ersatzteile
Handlungsanweisungen in Nutzungsinformationen sollen laut der IEC/IEEE 82079-1 in Schritt-für-Schritt-Anleitungen aufgeführt sein. Diese sollen Vorabinformationen enthalten, die einen Überblick über die Handlung geben und evtl. Voraussetzungen nennen. Danach sind Anweisungen in Anleitungsschritten mit arabischen Ziffern zu nummerieren. Warnhinweise sind vor dem jeweiligen Anleitungsschritt anzugeben. Mögliche Zwischenergebnisse sind anzugeben. Das Ende der Handlungsanweisung ist ebenfalls mit zu beschreiben, damit der Nutzer feststellen kann, dass die Handlung abgeschlossen ist.
Die Norm IEC/IEEE 82079-1 verlangt bei Produkten, die Daten oder geistiges Eigentum enthalten, bestimmte Angaben in den Nutzungsinformationen.
- Eigentumsbestimmung zu den gespeicherten Daten, aber auch zu Hard- und Software-Assets
- Beschreibung des Verfahrens zur Aufbewahrung oder Zerstörung der Daten sowie Bestätigungen
- Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Löschung/Entsorgung von Daten
Die IEC/IEEE 82079-1 verlangt, dass Nutzungsinformationen auch die Demontage und Entsorgung eines Produktes behandeln. Dabei müssen die Demontagearbeiten beschrieben sein, die unter Berücksichtigung des Umweltschutzes von der Zielgruppe gefahrlos durchführbar sind. Falls Teile des Produkts dem Recycling zuzuführen sind, müssen die Nutzungsinformationen Hinweise im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Anforderungen beinhalten. Auch Informationen zur Entsorgung müssen unter Berücksichtigung der Sicherheit von Personen und des Umweltschutzes zur Verfügung stehen.
Bei der Reparatur eines Produktes fordert die IEC/IEEE 82079-1 genaue Informationen zur Vorgehensweise. Dazu gehören unter anderem:
- Eine Liste mit Anzeigen zur Fehleridentifizierung und –lokalisierung
- Beschreibung von Diagnosesysteme zur Fehlererkennung
- Alarm-Liste mit Hinweise zu Normal- und Grenzwerte
- Vorgehensweise für die Fehlerbehebung und Reparatur
- Kontaktdaten des Inverkehrbringers oder einer anderen Stelle für fachliche Hilfe
Die IEC/IEEE 82079-1 beschreibt folgende Aspekte, was die Beschreibung von Aufgaben hinsichtlich einer bestimmten Zielgruppe angeht:
- Motivation zur Ausführung der Aufgabe (Die Motivation des Nutzers ist zu berücksichtigen, bspw. ob der Nutzer das Produkt nur kurzfristig nutzen will)
- Häufigkeit der Ausführung (Je seltener, desto informativer müssen die Nutzungsinformationen sein)
- Dauer der Aufgabe (Je kürzer die Aufgabe, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass der Benutzer nochmals Informationen zur Aufgabe benötigt)
- Einzel- oder Team-Aufgabe (Klare Informationen darüber, wer was und wann macht)
- Umweltbedingungen (Lichtarme Umgebung, im Freien, ergonomisch ungünstige Haltungen, usw.)
- Fehlertoleranz (Aufgaben, wo die richtige Ausführung sehr bedeutend ist, benötigten genaue Schritt-für-Schritt-Anleitungen)
- Entscheidungsfreiheit (Bevorzugte Herangehensweise beschreiben, wenn mehrere Arten zur Durchführung der Aufgabe möglich sind)
- Voraussetzungen (Benötigte Voraussetzungen für die Durchführung der Aufgabe sind zu beschreiben)
- Üblichkeit der Aufgabe (Spezielle Aufgaben, besonders wenn diese nicht den Gewohnheiten der Nutzer entsprechen, benötigen eine genau Informationsbeschreibung)
Die Norm IEC/IEEE 82079-1 fordert, dass Terminologie auf dem Produkt, seiner Verpackung und den Nutzungsinformationen konsistent und eindeutig sind. Begriffe, welche die Zielgruppe voraussichtlich nicht kennt, gilt es zu vermeiden oder separat zu erläutern.
Komplexe Systeme wie Maschinen und Anlagen weißen häufig Zulieferteile mit eigener Dokumentation auf. Die Zulieferer können eine abweichende Terminologie verwenden.
Dann müssen die eigenen Nutzungsinformationen die Zusammenhänge erläutern. Über eine Liste kann vor der Dokumentation des Zulieferers ein Terminologie-Vergleich der verschiedenen Benennungen erfolgen. Diese Liste nennt dann die Hauptbezeichnung im Dokument und listet auch die Bezeichnung des Zulieferers auf.
Hauptbezeichnung | Bezeichnung des Zulieferers |
Kamin | Schlot |
Gasbrenner | Brenner |
Nutzungsinformationen müssen gemäß der IEC/IEEE 82079-1 eindeutig identifizierbar sein. Zur Identifikation eines Dokumentes eignen sich laut der Norm:
- Titel des Dokumentes
- Identifikationsnummer zur Unterscheidung
- Ausstellungsdatum
- Überarbeitungsnummer (Versionsstand) und Ausgabedatum der Überarbeitung
- Eine Kennzeichnung für die Sprachausgabe (bspw. Sprachcode nach ISO 639-2)
Anforderungen an Nutzungsinformationen stellt die IEC/IEEE 82079-1 im Kapitel 5. Für Verbraucherprodukte (B2C) müssen die Anforderungen in den Abschnitten 5.2 und 5.3 erfüllt sein. Diese legen die Anforderungen an Nutzungsinformationen fest. Bei Produkte, die für den gewerblichen Gebrauch (B2B) bestimmt sind, kann der Hersteller wählen. Er entscheidet, ob er die Anforderungen an Nutzungsinformationen erfüllt und/oder ebenfalls die Anforderungen an den Informationsmanagementprozess erfüllt. Der Abschnitt 5.4, Kapitel 6 und Kapitel 10 behandeln die Anforderungen an den Informationsmanagementprozess.
Der Abschnitt 5.2 der IEC/IEEE 82079-1 erläutert allgemeine Prinzipien, die es bezüglich den Anforderungen an Nutzungsinformationen einzuhalten gilt.
- Nutzungsinformationen müssen alle für die Zielgruppe erforderlichen Informationen enthalten für einen sicheren, effizienten und effektiven Gebrauch des Produktes.
- Auch müssen die Nutzungsinformationen leicht und deutlich dem unterstützten Produkt zuordnungsbar sein.
- Die Nutzungsinformationen sind ein Produktbestandteil und müssen die gleiche Aufmerksamkeit und Bedeutung erhalten wie jedes andere Teil des Produktes.
- Für die Zielgruppe des Produktes müssen die Nutzungsinformationen relevant und nutzbar sein für die zu erwartenden Aufgaben und Ziele im Umgang mit dem Produkt.
- Auch müssen die Nutzungsinformationen den sicheren Betrieb und die sichere Instandhaltung des Produktes fördern.
Neben diesen allgemeinen Prinzipien beinhaltet die Norm noch weitere Prinzipien, um die Liste der Anforderungen an Nutzungsinformationen zu vervollständigen. Dabei geht es um einzuhaltende Prinzipien zur Sicherstellung der Informationsqualität der Nutzungsinformationen.
Abschnitt 5.3 der IEC/IEEE 82079-1 behandelt sieben Prinzipien, die zur Sicherstellung der Informationsqualität für hochwertige Nutzungsinformationen stehen. Diese sind:
- Vollständigkeit
- Minimalismus
- Korrektheit
- Prägnanz
- Konsistenz
- Verständlichkeit
- Verfügbarkeit
Als Vollständigkeit sieht die IEC/IEEE 82079-1, dass die Nutzungsinformationen einige Aspekte abdecken müssen, damit diese als vollständig zu sehen ist.
- Bestehende Risiken beim Gebrauch des Produktes
- Alle durchzuführenden und erlaubten Aufgaben von allen Zielgruppen während des Produktlebenszyklus
- Informationsbedarf der Zielgruppe
- Alle rechtlichen Verpflichtungen (auch die vertraglichen Anforderungen)
Es empfiehlt sich die Abteilungen Forschung, Entwicklung, Konstruktion, Marketing und Vertrieb in die Recherche zur Vollständigkeit einzubeziehen. Auch gilt es hinsichtlich der obigen Punkte zu prüfen, was mit dem Kunden hinsichtlich der Einhaltung der Norm 82079-1 vertraglich vereinbart ist und welche Version einzuhalten ist.
Die IEC/IEEE 82079-1 fordert Nutzungsinformationen minimalistisch zu halten. Keine weitschweifende Erklärungen und Füllwörter, welche die Nutzungsinformationen aufblähen. Auf Redundanzen nach Möglichkeit verzichten. Einzige Ausnahme betrifft die Wiederholung von sicherheitsbezogene Informationen. Diese dürfen laut Norm vorkommen.
Unter dem Prinzip der Korrektheit versteht die IEC/IEEE 82079-1 die Erfordernis, dass die Nutzungsinformationen die neuesten Informationen zum Produkt beinhalten. Das bedeutet, dass immer die aktuellen Nutzungsinformationen dem Kunden zugänglich sein müssen. Durch Produktbeobachtungen und einer Versionierung der Nutzungsinformation kann diese Forderung sichergestellt werden.
Jede Nutzungsinformation muss laut der IEC/IEEE 82079-1 prägnant sein. Die Norm verlangt, dass die Informationen im Hinblick auf Inhalt, Format und Medien prägnant sind. Die Norm erwähnt dabei folgende Aspekte:
- Formulierungen kurz und präzise
- Keine unnötigen Einzelheiten oder Details in Texte und Illustrationen
- Videos beschränken sich auf relevante Inhalte
Im Hinblick auf Inhalt, Darstellung und Medien müssen Nutzungsinformationen laut der IEC/IEEE 82079-1 konsistent sein. Dies bedeutet, dass die Informationen eindeutig und korrekt sind. Zur Erreichung der Konsistenz fordert die Norm dazu auf, dass Inhalte und die Formatierung dieser Inhalte zu trennen sind. Formatierung betrifft Strukturen, Überschriften, Aufzählungen sowie der Einsatz von einheitlicher Farbe in Nutzungsinformationen. Inhaltlich sind Dinge wie Symbole, Warnhinweise, Maßeinheiten oder eine einheitliche Terminologie gemeint.
Verständlichkeit in der IEC/IEEE 82079-1 bedeutet, dass Nutzungsinformationen für die Zielgruppe verständlich sein sollen. Dazu gehören die verwendeten Texte, Terminologie, Illustrationen, Sicherheitszeichen und grafische Symbole sowie Methoden zur Navigation und des Mediengebrauches. Diese Punkte müssen den Nutzungsgewohnheiten, Bildungsniveau sowie den (kulturbedingten) Vorstellungen der Zielgruppe entsprechen.
Bezüglich Verfügbarkeit verlangt die IEC/IEEE 82079-1, dass Nutzungsinformationen während der zu erwartenden Lebensdauer des Produktes für die Zielgruppe verfügbar sind. Dies bedeutet, dass Nutzungsinformationen technische zugänglich bleiben und auch lesbar sind. Um diese Anforderung zu erfüllen, gilt es nachzuprüfen, wie die Zielgruppe mit den Nutzungsinformationen zu dem Produkt umgeht. Im Rahmen der Produktbeobachtung entwickeln sich dann Strategien, wie Nutzungsinformationen verfügbar bleiben.
Ein Informationsmanagementprozess, wie in der IEC/IEEE 82079-1 gefordert, führt zu einem schlüssigen Informationskonzept für die Erstellung der Nutzungsinformationen. Der Informationsmanagementprozess beinhaltet die Beschaffung von Informationen für die Nutzungsinformationen und Festlegungen hinsichtlich Informationserzeugung, -speicherung, -verbreitung und –abruf. Das Konzept legt unter anderem die Art der benötigten Informationen für den Ersteller der Nutzungsinformationen fest. Dazu gehören beispielsweise:
- Risikobeurteilungen
- Zielgruppenanalysen
- Marketingdokumente
- Dokumente zu ähnlichen Produkten (vom Hersteller selbst oder von Mitbewerber)
- Service-Dokumente (zu Reklamationen oder Kundenfragen)
- Informationen aus der Marktbeobachtung ähnlicher Produkte
Der Grund, dass die IEC/IEEE 82079-1 anders heißt als die Vorgängernorm hat mit der Übernahme in nationale Normen zu tun. Die neue Fassung ist bisher nur auf internationaler Ebene ausgearbeitet. Für Deutschland ist das Deutsche Institut für Normung (DIN) zuständig für die nationale Durchführung und Organisation der Normungsarbeit. Auf europäischer Ebene ist das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) zuständig, um Normen zu etablieren. Erst nach Übernahme auf nationaler und europäischer Ebene trägt die Norm auch die Bezeichnungen DIN und EN.
Auf der internationalen Ebene fand die Überarbeitung in Zusammenarbeit mit den internationalen Normungsinstitutionen ISO (International Organization for Standardization), IEC (International Electrotechnical Commission) und IEEE (Institute of Electrical and Electronics Engineers) statt. Auch wenn die ISO an der Ausarbeitung mitgewirkt hat, haben nur die IEC und IEEE eine Vereinbarung zur gemeinsamen Normungsarbeit. Deswegen trägt die neue Edition der 82079-1 auch nur die Bezeichnungen IEC/IEEE im Namen.
Die IEC/IEEE 82079-1 aus dem Jahr 2019 ist die Nachfolgenorm der DIN EN 82079-1 aus dem Jahre 2013. Im Zuge des für Normen üblichen Prüfungs- und Überarbeitungsintervalls war eine Revision der alten Norm fällig. Im April 2019 erschien dann die neue Fassung mit dem englischen Titel „Preparation of information for use (instructions for use) of products – Part 1: Principles and general requirements“. Als horizontale Norm ist diese Norm für die Erstellung von allen Arten von Anleitungen anwendbar. Die deutsche Fassung der Norm ist für den Herbst 2020 geplant.
DIN EN ISO 20607 (20)
Die Norm DIN EN ISO 20607 fordert, dass falls die Maschine nicht vom Hersteller oder unter seiner Verantwortung in Betrieb geht, dass die Betriebsanleitung entsprechende Informationen für die Inbetriebnahme enthält. Dazu gehören Informationen zu besondere Risiken und Gefährdungen sowie die dazu zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen. Ebenfalls falls nötig, die Informationen zu besonderen Verfahren für die Inbetriebnahme und welche Werkzeuge und Geräte verlangt sind. Auch Beschreibungen zur Sicherung und Verpackung von Materialien (Bänder, Schutzfolien, usw.), die es zu entfernen gilt, gehören dazu. Verfahren zu Einstellungen, Messungen und Prüfungen sowie Inspektionen vor der Inbetriebnahme der Maschine sind ebenfalls zu erläutern.
Die DIN EN ISO 20607 verlangt, dass die Betriebsanleitung zur Fehlersuche und –behebung von Störungen eine Fehlerliste enthält. Die Liste soll auf einer gewissen Logik basieren und beispielsweise die häufigsten Fehler zuerst nennen. Die Liste ist in Fehlermeldungen, mögliche Ursachen und entsprechende Lösungen aufzuteilen. Falls erforderlich, sollen auch zu Fehlern Anmerkungen oder Vorsichtsmaßnahmen angegeben sein.
Bezüglich Reinigung und/oder Desinfizierung einer Maschine verlangt die DIN EN ISO 20607, dass dem Benutzer Informationen in geeignetem Umfang zur Verfügung stehen. Dazu gehören eine Auflistung von benötigten Werkzeugen und Geräten sowie die Eigenschaften von Reinigungsmitteln. Ebenfalls die Angabe von benötigter persönlicher Schutzausrüstung. Ist eine besondere Betriebsart für die Reinigung und/oder Desinfizierung der Maschine nötig, ist dies ebenfalls in der Betriebsanleitung anzugeben. Weiterhin eine Beschreibung zur Energietrennung, dem Reinigungs- und Desinfektionsverfahren sowie das Verfahren zur Wiederherstellung des Betriebs.
Die DIN EN ISO 20607 fordert in Kapitel 5.2.9 „Inspektion, Prüfung und Instandhaltung“, dass Informationen zu empfohlen Ersatzteilen in der Betriebsanleitung angegeben sind. Dazu gehören die Spezifikationen der Ersatzteile, insbesondere deren Teile, die die Sicherheit der Maschine beeinflussen. Weiterhin müssen laut dem Kapitel alle sicherheitsrelevanten Inspektionen, Prüfungen sowie die Instandhaltung für die gesamte Maschine und deren Zubehör beschrieben sein.
Wichtige Informationen aus Anleitungen von Lieferanten und Zulieferern müssen in die eigene Dokumentation integriert werden. Die DIN EN ISO 20607 sieht dafür zwei Möglichkeiten vor. Entweder werden die Informationen direkt in die eigene Dokumentation übernommen oder die Originalanleitungen werden dem Nutzer zur Verfügung gestellt. Dann genügt ein Verweis auf die entsprechenden Dokumente und Kapitel.
Die DIN EN ISO 20607 lässt dem Redakteur hier entsprechenden Freiraum. Einen einzelnen Lösungsweg gibt es nicht, da der Umfang und die Komplexität des beschriebenen Produktes entsprechend berücksichtigt werden müssen.
In der Anleitung sollten auf jeden Fall die Lebensphasen des Produktes berücksichtigt werden. In der Regel lassen sich hiervon auch bereits die verschiedenen Zielgruppen davon ableiten und berücksichtigen. Je nach Maschine kann dann überlegt werden, ob es sinnvoll ist, die Anleitung in mehrere Dokumente aufzuteilen. Maschinen die zum Beispiel zu Bauwerken werden (z. B. Kraftwerke), werden vermutlich nur einmal transportiert. Entsprechend ist das Kapitel für die weitere Produktlebenszeit irrelevant und als separates Dokument behandelt werden.
Die DIN EN ISO 20607 zeigt anhand einer umfangreichen Liste die Möglichkeiten für die Erstellung einer kurzen und einfachen Betriebsanleitung. Zu den Möglichkeiten und Anforderungen gehören:
- Sprachfreie Anweisungen, die den Text unterstützen (z. B. Bilder mit Pfeilen)
- Kurze und einfache Sätze
- Durchgehende Benennungen und die Vermeidung von Synonymen
- Einsatz von Tabellen oder Aufzählungen
- Einsatz von Diagramme und Grafiken
- Konsistente Verwendung von Begriffen und Einheiten
- Verwendung von aktiver Sprache
- Verwendung von Wiederholungen (falls erforderlich)
- Muss leicht zu übersetzen sein
Maschinen verfügen häufig über Signale und Warneinrichtungen, um den Bediener vor Restrisiken und Gefahrensituationen zu warnen. Häufig informieren diese Einrichtungen (wie Signallampen) außerdem über den Status der Maschine. Die DIN EN ISO 20607 fordert daher, dass all diese Einrichtungen in der Dokumentation aufgeführt und erläutert werden. Damit der Leser deren Bedeutung erkennen kann.
Die DIN EN ISO 20607 fordert, dass Warnhinweise, Gefährdungs- und Sicherheitssymbole von anderen Inhalten der Betriebsanleitung unterscheidbar sein müssen. Auch muss die Bedeutung von Zeichen und Piktogrammen eindeutig erklärt werden. Die Norm fordert dabei die Verwendung der Signalwörter „GEFAHR“, „WARNUNG“ und „VORSICHT“ für Warnhinweise und die Kodierungsfarben aus ISO 3864-2. Für Piktogramme und Sicherheitszeichen verweist die Norm auf die ISO 7000 und ISO 7010.
Die DIN EN ISO 20607 fordert, dass der Hersteller den Benutzer über alle relevanten Restrisiken informiert und davor warnt. Allgemeine Aussagen zu Restrisiken müssen dabei vermieden werden. Alle vorhandenen Restrisiken müssen in der Anleitung aufgeführt und erläutert werden. Am besten auf Basis der Lebensphasen und dem Auftreten des einzelnen Restrisikos. Als Grundlage für die Ermittlung der Restrisiken dient die vorher durchgeführte Risikobeurteilung.
Die DIN EN ISO 20607 ermöglicht auch die Erstellung von Betriebsanleitungen, die aus einem einzelnen Dokument bestehen. Sie fordert dabei jedoch, dass die Informationen für die verschiedenen Zielgruppen so aufbereitet werden, dass diese unterscheidbar sind. Es muss verhindert werden, dass ein Benutzer nicht versehentlich Informationen oder Handlungen durchführt, für die er nicht qualifiziert ist.
Die DIN EN ISO 20607 fordert, dass die Anleitung so gegliedert ist, dass die Informationen schnell gefunden werden können. Dazu gehören die Verwendung von Abschnitten, Kapiteln, Unterabschnitten, Überschriften, Nummerierungen, Hervorhebungen und unterschiedliche Farben. Außerdem fordert die Norm, dass der Leser erkennen können muss, ob das Dokument vollständig ist. Dazu verweist sie auf das Inhaltsverzeichnis und eine Seitennummerierung.
Welche Anforderungen werden durch die DIN EN ISO 20607 an die Lesbarkeit von Anleitungen gestellt?
Bei der Lesbarkeit der Anleitung verweist die DIN EN ISO 20607 auf die Zielgruppen der Anleitung. Das einzige Kriterium hierbei ist, dass die Zielgruppen das Dokument lesen kann. Als Beispiel listet die Norm verschiedene Schriftgrößen und Symbole im Anhang. Die dortigen Angaben stammen dabei aus IEC IEEE 82079-1:2019. Für den fortlaufenden Text einer Betriebsanleitung wird beispielsweise eine Schriftgröße von 8 pt bis 14 pt empfohlen. Wichtige Informationen sollten außerdem entsprechend hervorgehoben werden, beispielsweise mit Farben.
Die DIN EN ISO 20607 setzt auch hier die Zielgruppe in den Fokus. So kann eine Anleitung aus mehreren, einzelnen Dokumenten bestehen, wenn diese für verschiedene Zielgruppen bestimmt sind. Auch soll der Redakteur überlegen, eine Anleitung in mehrere Dokumente aufzuteilen, wenn diese ansonsten zu umfangreich werden würde. Betreffen die Dokumente verschiedene Lebensphasen des Produktes, ist eine entsprechende Gliederung ebenfalls sinnvoll. Aber auch eine Betriebsanleitung in einem einzelnen Dokument ist möglich.
Die DIN EN ISO 20607 behandelt die Themen Terminologie und Formulierungen in mehreren Kapiteln und im Anhang. Die Kapitel stellen dabei grundlegende Anforderungen an die Terminologie und die Formulierungen. Dazu gehört, dass eine Betriebsanleitung verständlich sein muss, indem sie genormte Begriffe oder anerkannte, technische Begriffe verwendet. Werden jedoch besonders technische Begriffe oder Ausdrücke verwendet, fordert die Norm, dass diese erklärt werden. Außerdem soll eine Anleitung so einfach und kurz wie möglich sein. Im Anhang zeigt die DIN EN ISO 20607 anhand einer großen Anzahl an Beispielen welche Formulierungen gut sind und welche schlecht sind.
Die DIN EN ISO 20607 stellt konkret keine Anforderungen an die Qualität von Betriebsanleitungen. Der Fokus der Norm liegt auf den Inhalten von Betriebsanleitungen und deren Gestaltung. Für Grundsätze, allgemeine Informationen oder Qualitätskriterien gibt es nur wenige Informationen. Stattdessen verweist die DIN EN ISO 20607 auf die Horizontalnorm für Anleitungen, die IEC/IEEE 82079-1 von 2019.
Das Ziel jeder Anleitung ist es, dem Leser die benötigten Informationen zu vermitteln. Daher fordert die DIN EN ISO 20607 die Einhaltung des Kommunikationsablaufes „Lesen – Denken – Anwenden“, um den größten Nutzen zu erzielen. Außerdem fordert die Norm die Verwendung von Handlungssequenzen und die Fokussierung auf die Zielgruppe der Maschine und der Anleitung.
Die DIN EN ISO 20607 ist nur eingeschränkt zur Konformitätsvermutung geeignet. Im Anhang „ZA“ der Norm DIN EN ISO 20607 finden sich Einschränkungen hinsichtlich der Konformitätsvermutung. Darin sind die Kapitel 4 und 5 mit Ausnahme des Abschnittes 4.11 als Teile für die Konformitätsvermutung gelistet. Mit der Einhaltung dieser Kapitel kann der Hersteller nachweisen, dass er die Anforderungen der Maschinenrichtlinien im Kapitel 1.7.4.2 erfüllt.
Die Norm DIN EN ISO 20607 ist seit 1. April 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union unter den harmonisierten Normen aufgeführt. Die Norm EN ISO 20607:2019 mit dem Titel: Sicherheit von Maschinen — Betriebsanleitung — Allgemeine Gestaltungsgrundsätze ist dort als eine B-Norm aufgeführt. Damit kann die Einhaltung dieser Dokumentationsnorm als Konformitätsvermutung zur Einhaltung der Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG herhalten.
Die DIN EN ISO 20607 konkretisiert die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an eine Betriebsanleitung im Maschinenbau. Zwar gibt es mit der DIN EN 82079-1 bereits eine Norm zum Erstellen von Anleitungen aller Art. Die Norm DIN EN ISO 20607 befasst sich jedoch nur für den speziellen Anwendungsfall von Betriebsanleitungen für Maschinen. Die Norm ist eine gute Ergänzung zur bisherigen DIN EN 82079-1, da sie speziell die inhaltlichen Anforderungen für den Maschinenbau und darauf bezogen einzelne Hilfestellungen zu Formulierungen enthält.
Produkthaftung (73)
Das Umlabeln von Datenblättern ist möglich, jedoch ist das eigene Unternehmen dann auch im Falle einer Produkthaftung belangbar. Ein Auftreten als Händler und Verweis auf den Lieferanten der zugekauften Komponente ist dann nicht mehr möglich. Die neuen Kontaktdaten in den technischen Datenblättern zum Produkt zählen dann als Herstelleranschrift. Das Unternehmen, das die Datenblätter des Lieferanten mit einem eigenen Label versehen hat, übernimmt dann alle Pflichten eines Herstellers. Sollten es anschließend Probleme mit dem Produkt oder den zugekauften Komponenten geben, ist das eigenen Unternehmen haftbar.
Ob importierte Konsumgüter den Anforderungen aus den geltenden CE-Richtlinien entsprechen, sollte vor der Einfuhr einer größeren Menge bekannt sein. In diesem Zusammenhang sind Produktmuster und Lieferantenverträge sehr wichtig. Vor dem Kauf einer größeren und vielleicht für die eigene Produktion kritische Anzahl an Zukaufteilen, sollten beim Hersteller im Drittland Muster angefordert werden. Dieses Muster sollten auf die Einhaltung der erforderlichen CE-Richtlinien genausten überprüft werden. Im Anschluss muss dann über einen Rahmenvertrag die Beschaffenheit der Zukaufteile genaustens festgelegt werden. Regelmäßige Kontrollen und Stichproben bei der Anlieferung gehören natürlich ebenso dazu.
Neben den Pflichten eines Verkäufers, übernimmt derjenige der Konsumgüter importiert auch einige der Pflichten eines Herstellers. Der Verkäufer muss sicherstellen, dass die Produkte aus Drittstaaten die Anforderungen aus den Richtlinien, Normen und Gesetzen der EU erfüllt. Am wichtigsten sind zuerst die Einhaltung der CE-Richtlinien. So ist häufig die ROHS-Richtlinie relevant, die die Verwendung und Beschränkung von bestimmten gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikprodukten regelt.
Treten mit importierten Konsumgüter Beschwerden, Auffälligkeiten oder sogar Verletzungen von Personen auf, steht die Marktaufsicht beim Verkäufer vor der Tür. Die Marktaufsicht stoppt den Verkauf der Ware, lässt Produkte zurückrufen und vielleicht sogar die Vernichtung der Ware anordnen. Hinzu kommen eine mögliche Gewinnabschöpfung und ggf. Haftstrafen für den Verkäufer, wenn dieser seine Pflichten nicht erfüllt hat.
Importeur ist jede Person, die Konsumgüter oder Güter im Allgemeinen in den europäischen Wirtschaftsraum einführt oder einführen lässt. Das können auch Privatpersonen sein. Beispielsweise wenn man etwas auf Amazon kauft und der Verkäufer in Drittstaaten sitzt. Ein häufiges Missverständnis ist, dass dann Amazon oder der jeweilige Verkäufer als Importeur gilt und entsprechend haftbar ist. Aber das ist nicht der Fall. Auch ein für den Transport beauftragter Spediteur gilt ebenfalls nicht als Importeur.
Für gebrauchte Maschinen aus der Schweiz gelten hinsichtlich der Produktsicherheit bei Einfuhr nach Deutschland eine andere Regelung als für andere Drittstaaten. Die importierte Maschine muss nicht der EU-Maschinenrichtlinie entsprechen.
Es besteht zwischen der Schweiz und der EU ein Abkommen, in dem die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungsverfahren vereinbart ist. Das Abkommen hat bezüglich Gebrauchtmaschinen eine Sonderregelung. Das Abkommen gilt auch für Maschinen, die im Gebiet einer Vertragspartei in Verkehr gebracht wurde und dann in das Gebiet der anderen Vertragspartei überführt wird. Das heißt die Maschine wird so angesehen, als wäre sie bereits im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden. Die Maschine unterliegt weiterhin hinsichtlich Ihrer Beschaffenheit dem §3 Absatz 2 des Produktsicherheitsgesetz.
Solange die Produktsicherheit weiterhin gewährleistet ist, kann ein Produkt auch weiterhin im Verkauf sein, wenn das GS-Zertifikat abgelaufen ist. Das GS-Zertifikat ist maximal fünf Jahre gültig, die Verlängerung des GS-Zertifikat ist durch eine GS-Prüfstelle möglich. Die Prüfstelle bestätigt, im Falle einer Verlängerung, dass das Produkt weiterhin den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht. Falls das GS-Zertifikat nicht verlängert wird, darf der Hersteller das GS-Zeichen nicht mehr auf seinem Produkt verwenden. Das Produkt darf er aber weiter verkaufen, nur ohne GS-Zeichen halt.
Das GS-Zeichen ist ein Gütesiegel und steht für Produktsicherheit. Nur GS-Prüfstellen können die Ausstellung des Gütesiegels bewilligen. Für die Erlangung einer Bescheinigung muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter zuerst einen Antrag bei einer anerkannten GS-Prüfstelle stellen. Danach erfolgt eine Baumusterprüfung durch die GS-Stelle. Diese prüft ob das vorliegende Muster des Produktes die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetztes hinsichtlich der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit erfüllt. Der Nachweis der GS-Stelle bescheinigt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und stellt eine Bescheinigung über die Zuerkennung des GS-Zeichens aus.
Innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des GS-Zeichens führt die GS-Prüfstelle Kontrollmaßnahmen durch, um zu überwachen, ob das Produkt die geforderte Produktsicherheit erfüllt. Dies soll sicherstellen, dass die später verwendungsfertigen Produkte auch weiterhin mit dem ursprünglich geprüften Baumuster übereinstimmen. Sollten die Anforderungen für die Zuerkennung des GS-Zeichens bei dieser Überprüfung nicht mehr erfüllt sein, entzieht die GS-Stelle die Zuerkennung. Die GS-Stelle informiert dann andere Prüfstellen und die Befugnis erteilende Behörde über den Entzug der Zuerkennung. Der Hersteller darf das GS-Zeichen nicht mehr an seinem Produkt anbringen oder damit werben.
Die Anleitung ist ein Produktbestandteil und gehört ebenfalls zur Produktsicherheit. Daher ist diese auch Bestandteil einer Prüfung. Fehlt die Anleitung ist das Produkt unvollständig. Ist die Anleitung mangelhaft, kann auch das Produkt als mangelhaft eingestuft werden.
Das GS-Zeichen steht bei Verbrauchern auf dem deutschen und internationalen Markt für Produktsicherheit. Ein Hersteller darf aber nicht einfach so ein GS-Zeichen auf seinem Produkt anbringen. Wer dies dennoch macht, muss mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Prüfstellen, welche das GS-Zeichen ausgeben, haben die Möglichkeit den Hersteller des Produktes mit dem fälschlich angebrachten GS-Zeichens abzumahnen. Neben Unterlassungsansprüchen auf dem Klageweg können die Prüfstellen auch die Wettbewerbszentrale einschalten oder den Hersteller dazu auffordern eine Unterlassungserklärung abzugeben. Auch geben die Prüfstellen Informationen zu Fälschungen heraus und schrecken potenzielle Fälscher mit einer Liste „schwarzer Schafe“ ab.
Das GS-Zeichen ist in Europa noch das einzig gesetzlich geregelte Prüfzeichen für Produktsicherheit. Daher kann auch nicht jedes Labor ein Zertifikat für ein GS-Zeichen ausstellen. Es gibt nur wenige Stellen, die solche Prüfungen durchführen dürfen. Diese werden nach strengen Kriterien ausgewählt. Die Auswahl der Prüfstellen, die ein GS-Zeichen vergeben dürfen, trifft die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik.
Eine Liste aller GS-Stellen kann bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingesehen werden.
Hersteller von Konsumgütern fallen ebenfalls unter eine mögliche Produkthaftung für fehlerhafte Güter. Da Konsumgüter für den privaten Gebrauch gedacht sind, können hier besondere Gefahren auftreten. Dabei unterschieden sich die Konsumgüter in die Kategorien Verbrauchs- und Gebrauchsgüter. Kurzlebige Konsumgüter wie Nahrungsmittel oder Brennstoffe zählen zu den Verbrauchsgütern. Wenn Produkte sich nicht verbrauchen, sondern nur durch wiederholten Gebrauch abnutzen, ist von einem Gebrauchsgut die Rede. Dazu zählen beispielsweise Einrichtungsgegenstände oder Kleidung.
Um die Gefährdungen einer möglichen Haftung aus der Produkthaftung auf ein Minimum zu beschränken, sind folgende Gebiete zu beachten:
- Vertragliche Pflichten erfüllen und die geforderten Leistungen ordentlich erbringen
- Rechtliche Vorgaben durch Gesetze beachten
- Vertragliche Haftungsbeschränkungen vereinbaren
- Planung einer Haftungsverteilung
- Abschluss einer Versicherung für Haftungsfälle
- Durchführung von Compliance‐Management
- Dokumentation für eine gute Beweisführung im Haftungsfall
Ist mit dem Hersteller im Kaufvertrag zur Maschine die Einhaltung gewisser Normen vereinbart, sind diese auch einzuhalten. Beispielsweise können sich die Parteien beim Kauf der Maschine vertraglich darauf festgelegt haben, dass die Technische Dokumentation mittels der Norm IEC/IEEE 82079-1 zu erstellen ist. Ist vertraglich die Einhaltung des Stands der Technik vereinbart, so muss der Hersteller sich mit den aktuell gültigen Normen auseinandersetzen. Diese repräsentieren den aktuellen Stand der Technik.
Neben der Produkthaftung gibt es weitere Bereiche, in denen eine Haftung für Unternehmen droht. Insgesamt gibt es die folgenden vier Bereiche, in der eine Haftung droht:
- Gewährleistung
- Produkthaftung
- Produktsicherheit
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Gewährleistung ist die vertragliche Haftung zwischen den Vertragspartnern über die Beschaffenheit eines Produktes. Entspricht ein Produkt nicht der vereinbarten Beschaffenheit liegt ein Sachmangel vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre. Dabei drohen dem Hersteller des Produktes folgende Haftungsrisiken:
- Nacherfüllung der vereinbarten Beschaffenheit (Nachlieferung oder Nachbesserung)
- Minderung des Kaufpreises
- Rücktritt vom Vertrag
- Unbegrenzter Schadensersatz
Die deliktische Produkthaftung setzt keinen Vertrag zwischen dem Hersteller und dem Verbraucher voraus. Auch ist durch das Produkthaftungsgesetz kein Verschulden des Herstellers für die Haftung erforderlich. Der Hersteller ist haftbar, wenn ein Personenschaden oder ein Sachschaden an einem anderen Produkt durch sein Produkt entstanden ist. Es ist zudem nicht möglich, die Produkthaftung vertraglich auszuschließen. Schadensersatzforderungen können sehr hohe Summen erreichen und können im Falle des Deliktrechts auch natürliche Personen treffen.
Das Produktsicherheitsgesetz regelt die Bereitstellung von Produkten auf dem deutschen Markt. Die Marktüberwachung kümmert sich dabei um die Umsetzung dieses Gesetzes. Stellt die Marktüberwachung Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz fest, kann die Behörde entsprechende Maßnahmen verhängen. Diese reichen von der Anordnung zu Produktrücknahme oder Rückruf bis hin zu Verbot der Bereitstellung des Produktes auf dem Markt. Ebenfalls warnen die Behörden die Öffentlichkeit vor den Risiken des Produktes, was einen Imageschaden für den Hersteller nach sich ziehen kann.
Ordnungswidrigkeiten im Falle der Produkthaftung können auch natürlich Personen treffen. Es sind aber auch Geldbußen gegen Unternehmen aufgrund strafrechtlichen bzw. ordnungswidrigen Delikte möglich. Bei Verstößen gegen die CE-Kennzeichnung oder im Konformitätsbewertungsverfahren greift das Produktsicherheitsgesetz. Für eine Strafrechtliche Verantwortung muss Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit vorliegen. Hier können als Haftungsrisiken sowohl Geldbußen wie auch Freiheitsstrafen gegen natürlich Personen verhängt werden.
Die Fehlertypen in der Produzentenhaftung sind ähnlich wie in der Produkthaftung. Es gibt die Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler und Fehler in der Produktbeobachtung.
- Konstruktionsfehler = Falls ein nicht passendes Material durch die Konstruktion geplant wird
- Fabrikationsfehler = Falsches Material in der Produktion kommt zum Einsatz
- Instruktionsfehler = Den Benutzer nicht richtig durch die Anleitung informieren
- Fehler in der Produktbeobachtung = Keine Warnungen der Kunden von später gefundenen Unfallquellen und Fehlbenutzung
Die Produzentenhaftung greift dann, wenn der Hersteller nachweislich seine Verkehrssicherungspflichten verletzt. Beispielsweise Instruktionsfehler, wenn der Hersteller nicht ausreichend vor gefährlichen Produkteigenschaften warnt. Im Falle einer Anzeige durch den Verbraucher ist der Hersteller in der Pflicht, sich zu entlasten. Die Produzentenhaftung greift zudem auch dort, wo die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes nicht ausreichen. Beispielsweise wenn die Haftungssumme die Höchstgrenze von 85 Millionen Euro überschreitet.
Es ist gut möglich dass eine fehlerhafte Konformitätserklärung dazu führt, dass sich die Marktaufsicht einschaltet. So können Wettbewerber, Zulieferer oder Berufsgenossenschaften mögliche Fehler in der Konformitätserklärung des Produktes bzw. der Maschine an die Marktaufsicht melden.
Fehler in der Konformitätserklärung zeigen an, dass sich der Verfasser nicht gut damit auskennt. Für Käufer des Produktes ist es dadurch leicht erkennbar, dass der Verfasser nur ungenügend Kenntnisse auf dem Gebiet hat. Folglich können Fehler in Konformitätserklärungen auch Korrekturmaßnahmen und Beanstandungen an der gesamten Technischen Dokumentation auslösen.
Das führt dazu, dass die Marktaufsichtsbehörde sich das Produkt bzw. die Maschine genauer anschaut. Ganz nach dem Motto: Wenn schon die Konformitätserklärung mangelhaft ist, könnte das Produkt bzw. die Anleitung ebenfalls schwerwiegende Mängel aufweisen.
In der Schuldfrage im Falle einer Produkthaftung steht zuerst die Geschäftsleitung in der Verantwortung. Diese haben Sorge zu tragen, dass Ihre Produkte keine Schäden verursachen und Personen verletzen können.
Da die Geschäftsleitung nicht alles machen kann, delegiert Sie viele Aufgaben an die nächsten Stellen weiter. Aufgaben und Zuständigkeiten gehen an andere Personen über und sind für Arbeits- und Überwachungsprozesse zuständig. Sind diese Personen nicht Ihren Pflichten nachgekommen bzw. haben fahrlässig gehandelt, können diese Personen auch in die Verantwortung gezogen werden.
Wann nun die Haftungsfrage vom Vorstand zu den nächsten Personen weitergeht, hängt von den Faktoren Zeit und Mittel ab. Mit genügend Zeit und ausreichend Mitteln ist davon auszugehen, dass die übertragenen Aufgaben mit der entsprechenden Sorgfalt durchführbar sind. Kann die Geschäftsleitung nachweisen, dass eine Person ausreichend Zeit und Mittel zur Verfügung hatte, kann die Haftung auf diese Personen übergehen.
Es ist für den Hersteller einer Maschine nicht möglich seine Haftung auf die Technische Übersetzung seiner Betriebsanleitung auszuschließen. Der Hersteller muss die Übersetzung seiner Anleitung auf Fehler überprüfen. Tut er das nicht und es verletzten sich Personen aufgrund einer fehlerhaften Anleitung, haftet der Hersteller für den Schaden. Ist die Anleitung mangelhaft, unvollständig oder unleserlich, gilt das Produkt im juristischen Sinne als Sachmangel. Dies gilt auch für eine mangelhafte Technische Übersetzung der Betriebsanleitung. Die Verständlichkeit einer jeden Betriebsanleitung für Maschine ist zudem eine elementare Anforderung aus der Maschinenrichtlinie, welche die Hersteller einhalten müssen.
Die Regelungen der US-Produkthaftung sind nicht einheitlich festgelegt. Das Rechtssystem unterscheidet sich von Bundesstaat zu Bundesstaat. Es gibt Gerichte auf Bundesebene (Federal Courts) aber auch auf den einzelnen Staaten (State Courts). Der Richter nimmt in den Prozessen auch eher die Rolle des Verfahrensleiters ein. Die Feststellung der Schuldfrage erfolgt über die Geschworenen, der sogenannte Jury. In Bezug auf Gerichtsprozesse wegen US Produkthaftung orientieren sich die verhängten Geld- oder Haftstrafen an möglichen vorhandenen ähnlichen Musterfällen. Der Fall Monsanto (Bayer) dient daher vermutlich für weitere Urteilssprüche als Musterfall.
Die Vorgaben an die Technische Dokumentation hinsichtlich der Produkthaftung in China sind eng verbunden mit der Produktqualität. Vor allem Gesundheits- Sicherheits- und Umweltvorschriften nehmen in China einen höheren Stellenwert ein.
Maschinenhersteller, welche auch nach China Ihre Produkte exportieren oder sogar dort Werke betreiben, sollte daher sich mit der Produkthaftung in China beschäftigen. Die Kenntnis von den einschlägigen Bestimmungen ist die beste Prävention vor Konsequenzen im chinesischen Straf-, Verwaltungs- und Schadensersatzrecht.
In der US Produkthaftung kann es notwendig sein, dass die Texte auf Warnschilder für Produkte neben Englisch auch noch in anderen Sprachen abgedruckt sein müssen. Dies ist je nach Bundesstaat unterschiedlich geregelt. Umso mehr südlicher die Produkte eingesetzt werden, desto mehr müssen die Warnschilder in Spanisch abgedruckt sein. Umso nördlicher der Einsatzbereich stattfindet, desto mehr kommt Französisch zum Einsatz. Bei bestimmten Produktgruppen wie die Reinigungsindustrie ist es sogar notwendig, die Warnschilder in mehreren Sprachen abzudrucken.
Die fehlerhafte Darbietung eines Produktes kann im Maschinenbau zu einem rechtlichen Problem aufgrund der Produkthaftung führen. Suggeriert die Werbung einem Produkt falsche Eigenschaften zu, ist das ein Produktfehler. Das können im Maschinenbau falsche Angaben in den Technischen Daten der Betriebsanleitung sein. Ebenfalls kann dies falsche Marketingaussagen sein, die nicht den korrekten Produkteigenschaften entsprechen. Muss man beispielsweise ein Produkt mit einer Schutzausrüstung betreiben, wie beispielsweise eine Schutzbrille, und die Werbung bzw. Verkäufer präsentiert das Produkt ohne die Schutzausrüstung, kann hier ein Haftungsfall vorliegen.
Eine Manipulation von Trennenden Schutzeinrichtungen hebelt die Sicherheitsfunktionen des Produktes aus. Die Folge ist ein erhöhtes Unfallrisiko an dem Produkt. Ursachen für eine Manipulation können sein, dass die Bediener des Produktes die Trennenden Schutzeinrichtungen als lästig empfinden. Die Manipulation empfinden die Bediener als Vorteil, um sich im Betrieb unnötige Einschränkungen zu umgehen.
Jedoch muss die Person, welche eine Manipulation an einer Trennenden Schutzeinrichtung durchgeführt hat, mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Aber auch andere Personen, die von der Manipulation erfahren haben und diese geduldet haben, müssen mit möglichen Haft- und Geldstrafen rechnen.
Eine saubere Darstellung von Produkteigenschaften in der Betriebsanleitung ist eine Voraussetzung für eine haftungssichere Technische Dokumentation. Das Fehlen oder verfälschen dieser Angaben kann zu Produkthaftungsfällen führen. Ein Beispiel: In Produktprospekten für ein Auto waren für die Rückfahrkamera statische und dynamische Hilfslinien für die Kamera abgebildet. Die Angaben in der Betriebsanleitung besagen zudem, dass der Fahrer auf die Hilfslinien zwingend angewiesen ist. Die Kamera in dem Auto verfügte aber nicht über diese Hilfslinien. Nach Auffassung des Gerichts könne der Käufer aber solche Hilfslinien erwarten.
Die Produkthaftung in China ist eng verbunden mit der Produktqualität. Der Hersteller haftet für sein Produkt zum einem, wenn das Produkt nicht den zugesicherten Eigenschaften auf der Verpackung oder dem Produkt entspricht. Genauso haftet ein Hersteller für sein Produkt, wenn die Betriebsanleitung zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht vorhanden ist. Der Hersteller haftet zudem für sein Produkt, wenn es nicht den in der Produktbeschreibung genannten Qualitätskriterien entspricht. Wenn das Produkt einen dieser Mängel aufweist, sind der Hersteller und der Vertreiber eines Produktes in einer gesamtschuldnerischen Haftung.
Die Gesetzgebung in Bezug auf die Produkthaftung in China ist eher europäisch ausgerichtet. Viele normative Grundlagen in China basieren auf europäischen oder Internationale Normen. Die für die Technische Dokumentation relevanten Normen in China sind unter anderem die GB 5296.1-2012 „Instructions for Use of Products of Consumer Interest-Part 1: General Principles“. Weiterhin ist der Standard GB/T 9969-2008 „General Principles for Preparation of Instructions for Use of Industrial Products“ eine relevante Norm. Diese beiden Normen sind stark an die deutsche DIN EN 82079-1 „Erstellen von Gebrauchsanleitungen“ angelehnt. Ebenfalls dient die ISO Guide 37 „Instructions for use of products by consumers“ als Vorbild für die beiden chinesischen Normen.
Die Vorgaben an die Technische Dokumentation hinsichtlich der Produkthaftung sind in China eng verbunden mit der Produktqualität. Die Inhalte sind unter anderem im Produktqualitätsgesetz, Verbraucherschutzgesetz, Vertragsgesetzbuch und dem Haftungsgesetz verteilt. Allgemeine rechtliche Grundlagen sind, dass der Hersteller gesamtschuldnerisch haften kann, wenn die Qualität eines Produktes nicht den Normen entspricht.
Falls ein Hersteller einer unvollständigen Maschine diese ausschließlich mit Montageanleitung verkauft, kann dies möglicherweise zu einem Sachmangel führen. Nämlich dann, wenn eine verständliche Betriebsanleitung erforderlich ist, um weitere relevante Lebensphasen außer der Montage zu beschreiben. Ein Hersteller von unvollständigen Maschinen muss sich vergewissern, welche Informationen die Käufer für Einbau und Betrieb der unvollständigen Maschine benötigen.
Eine fehlerhafte Betriebsanleitung kann für einen Hersteller im Maschinenbau schnell zur Haftungsfalle werden. Im Falle von Personenschäden aufgrund einer fehlerhaften Betriebsanleitung im Maschinenbau haften die zuständigen, leitenden Angestellten und die Geschäftsführung.
Die Anwaltskosten, ob nun wegen eines Rechtsstreites aufgrund der US Produkthaftung oder eines anderen Rechtsstreites sind in den USA von jeder Partei selbst zu tragen. Die Kosten für einen amerikanischen Anwalt berechnen sich in der Regel über einen Stundennachweis. Der Stundenlohn eines durchschnittlichen US-Anwaltes beläuft sich zwischen 300-600 Dollar. Es besteht zwar die Möglichkeit mit dem Anwalt ein Erfolgshonorar anstatt einem Stundenlohn zu vereinbaren. Dies wird in der Praxis aber nicht oft durchgeführt, da der Anwalt nichts erhalten könnte, wenn er den Fall verliert. Ein Auferlegen der Kosten an die unterliegende Partei ist dem amerikanischen Prozesssystem eigentlich fremd. Ausnahmen dazu sind aber durch Urteile im Prozess möglich. Ein Beklagter kann beispielsweise seine Anwaltskosten gegenüber dem Kläger geltend machen, wenn er nachweisen kann, dass die Klage mutwillig eingereicht ist und keine Aussicht auf Erfolg hatte.
Für die Einreichung einer Klage aufgrund von US Produkthaftung sind anders als in Deutschland nur geringe formale Anforderungen notwendig. Für die wirksame Zustellung der Klage genügt in den USA die einfache Postzustellung. Zur Eröffnung einer Anklage wird nur eine geringe Verwaltungsgebühr fällig. In der Klageschrift müssen nur unterstützende Behauptungen für das Klageziel aufgestellt sein. Die eigentliche Beweisfindung erfolgt erst im Prozess.
Eine weitere Besonderheit in der US Produkthaftung ist das amerikanische Recht zur „class action”. Dies bezeichnet den Fall, dass ein Kläger für eine Gruppe von Betroffenen klagt mit dem Ziel eine Entscheidung für alle zu erhalten. Diese Art der Klage wird eingesetzt, wenn es praktisch unmöglich wäre, alle Kläger einzeln in einer Klage aufzuführen. Es besteht keine Möglichkeit eine Sammelklage willkürlich zu beginnen. Sie bedarf der ausdrücklichen Annahme durch das angerufene Gericht.
Ein Schadensfall aufgrund von US-Produkthaftung kann teuer ausgehen. Mit Hilfe von aussagekräftigen internen Dokumente kann man sich in einem Schadensfall trotzdem wirksam verteidigen. Im folgenden ein Auszug von wirksamen internen Dokumenten, um ein Verfahren schon im Vorfeld zu verhindern:
- Anforderungen an die Konstruktion, Pflichtenhefte, Kundenanforderungen
- Risikobeurteilungen, Gefahrenanalyse
- Entscheidungen über Design und Technik, insbesondere zur Risikominderung
- Sämtliche Konstruktionspläne einschl. Änderungen; zudem Änderungen datiert mit Begründung
- Protokolle über Qualitätsprüfungen
- Kundenbeschwerden, Service-Berichte und deren Erledigung
- Übergabeprotokoll mit schriftlicher Bestätigung des Kunden, einschließlich über den Erhalt der Anleitung und gegebenenfalls einer entsprechenden Schulung
Bei „pretrial discovery“ geht es um die Offenlegung von Informationen an beiden Seiten eines Prozesses im Falle der US Produkthaftung. Das „pretrial discovery“ (Beweisermittlungsverfahren) dient dem Ziel zur Offenlegung des entscheidungserheblichen Beweismaterials im Hinblick auf das Gerichtsverfahren.
Da die Ansprüche aus der US-Produkthaftung sehr hoch ausfallen können, empfiehlt es sich, eine Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen. Für Exporteure von Maschinen in die USA empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Produkthaftpflichtversicherung. Der indirekte Export von Produkten in die USA wird bei den meisten deutschen Versicherungspolicen mitgedeckt. Indirekt bedeutet, dass die Erzeugnisse des Versicherungsnehmers ohne sein Wissen im Ausland in Verkehr gehen. Ein inländischer Abnehmer des Produktes exportiert dieses beispielsweise in die USA ohne das Wissen des Herstellers. Der direkte Export von Produkten in die USA durch den Hersteller ist aber nicht Bestandteil vieler Produkthaftpflichtversicherungen. Eine Mitversicherung für den direkten Export ist meist gegen einen Zuschlag zum Prämiensatz möglich.
„Punitive damages” in der US-Produkthaftung dienen nicht dem Schadensausgleich, sondern haben einen bestrafenden bzw. erziehenden Charakter. Hierfür muss ein vorwerfbares Verhalten des zum Schadensersatz verurteilten vorliegen. Diese Art des Schadensersatzes ist in der US-Produkthaftung weder von Deutschland aus, noch in den USA versicherbar.
Folgendes sollte man beim Erstellen einer US Betriebsanleitung beachten, um rechtliche Probleme aufgrund von der US Produkthaftung zu vermeiden. Warnt die US Betriebsanleitung nur vor Sachschaden, darf man das Safety Alert Symbol nicht im Hinweis (NOTICE) verwenden. Für Sachschäden ist zudem keine besondere Formatierung des Hinweises erforderlich. In der US Produkthaftung gilt der Hinweis vor Sachschäden nicht als Sicherheitsinformation.
Der Ausdruck „Joint and Several Liability“ steht in der US Produkthaftung für die gesamtschuldnerische Haftung. Jeder Beklagte kann einzeln oder gemeinsam für die gesamte Schadenshöhe in einem Prozess wegen der US-Produkthaftung haftbar sein. Das heißt der Kläger kann 100 % von jedem einzelnen Beklagten einfordern ohne Rücksicht auf deren anteilige Haftung.
Der einfache Schadensersatz (Compensatory Damages) in der US Produkthaftung dient zum Ausgleich des entstandenen Schades, die beim Kläger entstanden sind. Personenschäden fallen bezüglich der Höhe des Schadensersatzes höher aus.
Der Strafschadensersatz (Punitive Damages) ist eine Art Abschreckung bzw. Mahnung, um den Beklagten zur dauerhaften Änderung seines Verhaltens zu bewegen. Ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten ist Voraussetzung für den Strafschadensersatz. Die Summen beim Strafschadensersatz in Prozessfällen aufgrund der US Produkthaftung fallen deutlich höher aus als beim einfachen Schadensersatz.
Die hoch ausfallenden Strafschadensersatzsumme in der US Produkthaftung staffeln sich nach gewissen Kriterien:
- Der Grad der Verwerflichkeit des Verhaltens der Beklagten.
- Das Vorliegen und das Ausmaß von Körperschäden.
- Auffällige finanzielle Schwierigkeiten des Klägers.
- Das Verhältnis zwischen dem vom Kläger erlittenen wirklichen Schaden und demgegenüber die auferlegten Punitive Damages.
- Der Unterschied zwischen den Punitive Damages und in ähnlichen Fällen dafür auferlegten Zivilstrafen.
Die Sicherheitsinformationen einer US-Betriebsanleitung sollten nach dem aktuellen Stand der ANSI Z535 erstellt sein. Eine sorgfältige Erstellung der Sicherheitsinformationen und Warnungen ist ein Baustein zur Reduzierung der Haftungsrisiken. Dies ist zwar ein sehr wichtiger Baustein aber bei weitem nicht der einzige. Die Einhaltung von ANSI Z535.6 schützt natürlich nicht vor Haftungsansprüchen. Sie müssen versuchen, mit vertretbarem Aufwand die vorhersehbaren Haftungsrisiken vernünftig abzudecken. Es ist zudem viel billiger eine anständige US-Betriebsanleitung mit ausreichenden Warnhinweisen zu erstellen, als sich auch nur ein einziges Mal in einem Produkthaftungsprozess in den USA verteidigen zu müssen.
Im Maschinenbau können aus Sicht der US Produkthaftung alle Hersteller, Importeure, Großhändler, Distributoren und Einzelhändler haftbar sein. Im Grunde genommen ist in der US Produkthaftung eigentlich jeder haftbar, bei dem genug Geld zu holen ist.
Die US Anwälte haben drei Ansatzpunkte, an denen Sie in Prozessen aufgrund Produkthaftungsfällen ansetzen können. Dies sind juristische, technische und sprachliche Ansatzpunkte. Da die wenigsten Anwälte technische versiert sind, nehmen sich die meisten eher den sprachliche Ansatzpunkt. Dieser ist einfacher, billiger und schneller. Eine schlecht formulierte Betriebsanleitung ist für einen Anwalt in den USA das beste Druckmittel für einen schnellen und meist teuren Vergleich.
Das stärkste Angriffspunkt für Prozessklagen in der USA Produkthaftung ist eindeutig die Betriebsanleitung. Nicht irgendwelche Konstruktions- oder Herstellungsfehler sind das Problem, sondern die oft hochgradig unverständliche Betriebsanleitung. Eine schlechte bis miserable Übersetzung oder ein falscher Aufbau der Anleitung sorgen zudem für Unverständlichkeit der Anleitung. Vor Gericht nutzen die Anwälte dies aus, um dank der USA Produkthaftung hohe Geldstrafen zu fordern.
In der USA finden 90% aller Zivilprozesse auf der Welt statt. Viele der Prozesse finden aufgrund von Produkthaftung statt. Dabei finden immer wieder neue Präzedenzfälle bei Prozessen statt. Diese werden als Maßstäbe herangezogen. Fällt in einem Präzedenzfall die Geld- oder Haftstrafen hoch aus, können diese für nachfolgende ähnliche Fälle herangezogen werden.
Es gibt keine einheitliche rechtliche Regelung der USA Produkthaftung in Amerika. In den 50 Bundesstaaten gibt es unterschiedliche Rechtssysteme. Das US-Rechtssystem ist zudem mit 12 Berufungsgerichten auf Bundesebene total verzerrt. In Bezug auf die USA Produkthaftung kann eine Betriebsanleitung auch nicht zu 100% richtig sein. Es gibt in den USA nichts, womit man in der Produkthaftung rechtssicher dasteht. Es gibt hierzu sehr viele verschiedenen Vorschriften zu beachten, welche über viele Gesetzeswerke verstreut sind.
Für deutsche Maschinenbauer ist die US Produkthaftung sprichwörtlich ein Minenfeld. Das liegt nicht an der Konstruktion der Maschinen sondern mehr an der Technischen Dokumentation. Eine EU konforme Betriebsanleitung ist nämlich nicht gleich tauglich im Sinne der US Produkthaftung. Es gibt auch kein einheitliches Produkthaftungsgesetz wie in Deutschland. Die Zielgruppen in den USA sind gänzlich anders und auch das amerikanische Prozessrecht ist dort abweichender gestaltet als in Europa. Ein verlorener Prozess ist in Amerika eine extrem teure Angelegenheit.
Um eine Betriebsanleitung für die USA möglichst haftungssicher zu gestalten, muss diese vor allem klar, einfach und umfangreich gestaltet sein. Auf diese Punkte ist mehr Wert zu setzen als für eine deutsche Betriebsanleitung. Für den deutschen Markt setzt man zudem viel Wissen voraus und lässt viele Informationen weg. Fallen wichtige Informationen in einer Betriebsanleitung für die USA weg, ist diese aufgrund dessen nicht länger haftungssicher und führt zu rechtlichen Problemen. Wo in Deutschland für einen Handlungsablauf zehn Schritte ausreichen, um diesen zu erläutern, bedarf es in den USA viele mehr. Dem Leser einer US-Betriebsanleitung muss man exakt vermitteln, wann er etwas wie und mit welchem Werkzeug zu tun hat.
Einem Hersteller von Maschinen fällt ein Produktfehler an seinem Produkt auf. Da er dieses Produkt auch in die USA exportiert, muss der Hersteller bei der zuständigen Behörde eine Meldung abgeben. Hersteller, Importeure, Distributoren und Einzelhändler müssen Produktfehler innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Fehlers melden. Die Meldung ist bei der amerikanischen Produktsicherheitsbehörde CPSC (Consumer Product Safety Commission) vorzunehmen.
Eine Vernachlässigung der Meldepflicht von Produktfehler hat in den USA höhere Auswirkungen als in Deutschland. Hier ein Beispiel: Ein amerikanischer Haushaltsgerätehersteller hatte versäumt rechtzeitig der Behörde Meldung über Produktfehler aus zwei Modellen von Geschirrspülern zu machen. Bei einer bestimmten Anzahl von Geschirrspülmaschinen bestand eine Brandgefahr und das Risiko von ernsthaften Verletzungen. Im Rechtsstreit einigte der Hersteller sich darauf, eine Strafzahlung von 3,5 Millionen US-Dollar zu bezahlen. Schwerer als diese Strafzahlung dürfte der ausgelöste Imageschaden sein, da der Rechtsstreit öffentlich publik war.
Jeder Bundesstaat in den USA hat sein eigenes Rechtssystem. Bei Produkthaftungsfälle gibt es immer wieder neue Musterfälle an Prozessen. Diese werden zudem als Maßstäbe herangezogen. Fällt in einem Musterfall die Geld- oder Haftstrafe hoch aus, kann diese für nachfolgende, ähnliche Fälle ebenfalls in ähnlicher Höhe herangezogen werden.
Das amerikanische Recht kennt im Wesentlichen drei Arten von Anspruchsgrundlagen für Produkthaftungsklagen, die auch im Maschinenbau anwendbar sind. Zum einem ist ein Grund für Rechtsklagen der Bruch der vertragliche Haftung („Breach of Warranty”). Weiterhin gibt es die fahrlässige Verletzung einer Sorgfaltspflicht („Negligence”) und entspricht in etwa dem BGB § 823 in Deutschland. Als dritte Art ist die Gefährdungshaftung („Strict Liability in Tort”) zu nennen. Hierbei prozessiert man aufgrund von Produktfehlern, die einen Schaden an Mensch oder Eigentum verursacht haben.
Selbst wenn der Abnehmer der Maschine eine fehlerhafte Betriebsanleitung wissentlich gegen einen Preisnachlass zustimmt, schließt dies die Produkthaftung nicht aus. Bei einem Unfall aufgrund einer fehlerhaften Betriebsanleitung, kann man den Hersteller der Maschine bzw. den Ersteller der Betriebsanleitung rechtlich belangen.
Ein vertraglicher Ausschluss der Produkthaftung im Maschinenbau oder eine Beschränkung hinsichtlich mittelbarer Schäden, Produktionsausfall, entgangenem Gewinn usw. ist nicht möglich. Das Produkthaftungsgesetz ist dazu eindeutig:
„§ 14 Unabdingbarkeit
Die Ersatzpflicht des Herstellers nach diesem Gesetz darf im voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.“
Somit kann man im Maschinenbau die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz weder in Verträgen noch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen.
Im Maschinenbau entstehen Produkthaftungsfälle meistens aufgrund der Verletzung einer der Verkehrssicherungspflichten. Als ein Beispiel für die Verletzung der Instruktionspflicht ist der Brandschaden an einer Anlage zu nennen. Die fehlende Angabe eines Anzugsdrehmomentes für eine Schraube in einem Technischen Datenblatt führte zu einem Schwingbruch an einer Schraube. Der daraus resultierende Schaden an der Anlage belief sich auf ca. 100.000,00 € plus Ausfallschaden. Die daher entstandenen Kosten hat der Hersteller der Anlage bei dem Schraubenhersteller geltend gemacht.
Die Produkthaftung in der Technischen Dokumentation greift, wenn aufgrund einer Verletzung der Instruktionspflicht des Herstellers seine Produkte einen Schaden verursachen. Dieser Fall liegt vor, wenn Körper- oder Gesundheitsverletzungen oder eine Sachbeschädigung vorliegen.
Grundsätzlich erlischt erst 10 Jahre nach Inverkehrbringens des Produktes die Produkthaftung im Maschinenbau. Damit der genaue Zeitpunkt des Inverkehrbringens bekannt ist, muss eine lückenlose Technische Dokumentation diesen nachweisen. Dies ist beispielweise durch die Vergabe von Seriennummern an die Produkte möglich.
Zu den Faktoren für eine rechtssichere Dokumentationsabteilung zählen zum Beispiel:
- Qualifikationen der Mitarbeiter
- Schreibstil der Redakteure
- Ebenso die Arbeitsweise
- Führungsstil
Im Falle von Personenschäden durch ein fehlerhaftes Produkt sieht das Produkthaftungsgesetz einen Haftungshöchstbetrag von 85 Millionen Euro vor. In anderen Ländern gibt es andere Höchstbeträge.
Bei einem Unfall einer Maschine oder Anlage ohne ausgelieferte Anleitung haftet der Maschinenhersteller vollständig im Sinne der Produkthaftung. Außerdem können weitere, rechtliche Verfahren wegen unlauterem Wettbewerb oder Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz folgen.
Die Marktaufsicht wird zudem wegen zu unrecht erfolgter CE-Kennzeichnung tätig. Diese kann das Produkt Stillsetzen, den weiteren Verkauf unterbinden, einen Produktrückruf veranlassen und/oder alle anderen Produkte des Herstellers ebenfalls überprüfen.
Generell handelt die Produkthaftung um den Ausgleich eventuell entstandener Folgeschäden wie Personen- und/oder Sachschäden aufgrund der Benutzung von Produkten. Im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes kann jede hergestellte fertige oder auch unfertige Sache zunächst ein Produkt am Markt sein, wenn Menschen diese in irgendeiner Art und Weise verwenden. Dazu zählen:
- Gegenstände für den privaten Gebrauch
- Technische Arbeitsmittel
- Nahrungsmittel für Menschen und Tiere
- Stoffe und sonstige Materialien
Fügt man fertige und/oder unfertige Produkte zu einem neuen zusammen bzw. verändert wesentlich ein bestehendes, erzeugt man im rechtlichen Sinne ein neues Produkt.
In den USA gibt es kein einheitliches Produkthaftungsrecht. Jeder US-Bundesstaat hat ein eigenes, unabhängiges politisches System mit einer eigenen Verfassung und mit eigenen Haftungsnormen. Produkthaftungsansprüche werden einzelstaatlich geregelt, die Gesetze sind von Staat zu Staat verschieden und ändern sich laufend, wenn neue Präzedenzfälle entschieden werden. Doch es gibt einige allgemeingültige Grundsätze.
Produktübergreifende Standards für Bedienungsanleitungen stellt das ANSI („American National Standards Institute”) auf. Für Bedienungsanleitungen allgemein relevant ist die Norm ANSI Z535.6 („Product Safety Information in Product Manuals, Instructions, and Other Collateral Materials”). Diese Norm wird für Begleitinformationen wie Betriebsanleitungen, Bedienungsanleitungen, Montageanleitungen und Gebrauchsanweisungen verwendet.
Weitere allgemeine Richtlinien und Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen die Bundesbehörde OSHA (Occupational Safety and Health Administration) zur Verminderung von Arbeitsunfällen.
Daneben gibt es eine Vielzahl von Institutionen, die Qualitätsstandards festlegen. So legt beispielsweise die Bundesanstalt NIOSH (National Institute for Occupational Safety and Health) allgemeine Arbeitsbedingungen fest.
Die allgemein gültigen Grundsätze wie die der OSHA sind die Mindeststandards für alle US-Bundesstaaten. Auf der Ebene der Bundesstaaten können zudem zusätzliche Bedingungen festgelegt sein, welche durch die jeweiligen staatlichen Gesetze und Verordnungen festgelegt sind.
Eine vollkommene Haftungssichere Dokumentation gibt es soweit nicht. Um im Falle eines Haftungsfalles aber eine brauchbare Verteidigung zu besitzen, sollten neben technischer Unterlagen (Zeichnungen, Validierungen, usw.) folgende Unterlagen vorliegen:
- Produktanalyse
- Zielgruppenanalyse
- Normenrecherche
- Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung
- Aufstellung der notwendigen Sicherheitskennzeichnungen des Produktes
- Betriebsanleitung
- Interne Dokumentation (Nachweise über Übereinstimmungen des Produktes mit den Normen und Richtlinien)
Benötigen Sie zudem Thema Haftungssichere Dokumentation eine Beratung? Gerne beraten wir Sie im Vorfeld einer Dokumentation was es hingegen der rechtlichen Vorgaben oder länderspezifischer Besonderheiten zu beachten gibt.
Der Hersteller eines Produkts darf seine Kunden nicht schädigen. Die Geschäftsführer eines Unternehmens sind dafür verantwortlich, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden, um möglichen Schäden durch Ihre Produkte einzudämmen.
Der Hersteller eines Produkts unterliegt der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Selbst wenn diese Aufgabe auf leitende Angestellte übertragen und delegiert sind, bleibt die Geschäftsführung in der Verantwortung, dass sie sorgfältig ausgeführt sind. Ebenso müssen die leitenden Angestellten ihrerseits entsprechende Sorgfalt walten lassen.
Im Zweifelsfall muss der Geschäftsführer nachweisen, dass der Schaden auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt eingetreten wäre.
Wer ein fehlerhaftes Produkt in Verkehr gebracht hat, der haftet nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz auch. Wenn zum Beispiel im Schadensfall ein Teilprodukt Ursache für den Schaden war, haftet der Lieferant des Teilproduktes für den Schaden. Umgekehrt haftet ein Lieferant nicht, wenn sein fehlerfreies Produkt in ein fehlerhaftes anderes Produkt eingebaut wird.
Produzentenhaftung: Im Gegensatz zur Produkthaftung liegt die Beweislast bei der Produzentenhaftung beim Kunden. Dieser muss nachweisen, dass der Hersteller grob fahrlässig gehandelt hat. Ebenso, dass das Produkt einen Fehler in den Bereichen Konstruktion, Fabrikation, Instruktion oder Produktbeobachtung aufweist. Die Produzentenhaftung gewinnt dort an Bedeutung, wo die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen bzw. eingeschränkt ist.
Produkthaftung: Der Hersteller haftet für die Gefahren die vom eigenen Produkt ausgehen nach § 1 ProdHaftG, ohne dass dazu ein Verschulden des Herstellers notwendig ist. Der Geschädigte muss nur nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Schadens ein Fehler mit dem Produkt vorlag. Da nur der Umstand der fehlerhaften Herstellung ausschlaggebend ist, spricht man auch von der sogenannten „Gefährdungshaftung“.
Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.
Die Produkthaftung legt ein besonderes Augenmerk in der Gebrauchsanleitung auf die Definition des Verwendungszweckes eines Produktes mit möglichen Einschränkungen. Weiterhin sind die Angaben zur Instandhaltung, Wartung oder Reparatur sowie die technischen Daten über Verbrauch, Leistung, usw. zu berücksichtigen.
Risikobeurteilung (42)
Auch in Amerika gibt es eine zu beachtende Norm für die Erstellung einer Risikobeurteilung. Im Jahr 2012 übernahm die amerikanische Normungsorganisation ANSI die DIN EN ISO 12100 Sicherheit von Maschinen – Risikobeurteilung in ihr Portfolio. Unter der Bezeichnung „ANSI/ISO 12100 Safety of Machinery Package“ hat die Risikobeurteilung seither auch in den USA an Bedeutung gewonnen.
Die europäischen Richtlinien fordern die Hersteller zur Erstellung einer Risikobeurteilung auf. Außerhalb von Europa hat die Risikobeurteilung aber ebenfalls einen wichtigen Stellenwert. Meistens in Verbindung mit der Produkthaftung wegen nicht sicheren Produkten. Fehlt die Risikobeurteilung ist es schwer in Gerichtsprozessen nachzuweisen, dass das Produkt sicher ist.
Die Erstellung einer Risikobeurteilung für Maschinen ist in der Maschinenrichtlinie vorgeschrieben. Aber auch Richtlinien für andere Produkte fordern die Erstellung einer Risikobeurteilung. Oft verwendet die EU aber andere Begrifflichkeiten für die Risikobeurteilung. So findet sich beispielsweise in der Niederspannungsrichtlinie die Begriffe Risikoanalyse und Risikobewertung für den Prozess der Risikobeurteilung. Im Produktsicherheitsgesetz, welches die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinie für Produktsicherheit darstellt, findet sich sogar kein ähnlicher Begriff. Im Gesetz gibt es nur die Aussage, dass das Produkt die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden darf. Und um zu belegen, dass das Produkt in jederlei Hinsicht sicher ist, benötigt der Hersteller halt die Risikobeurteilung.
Die Dokumentation der Risikobeurteilung erhöht im Falle einer Klageerhebung in den USA die Chance auf Rücknahme der Klage. Anwälte, welche auf Grund einer vollständig dokumentierten Risikobeurteilung wenig Chancen auf Erfolg einer Klage sehen, ziehen diese eher zurück. Zu groß ist dann der Aufwand alle Dokumente zu sichten und nach möglichen Schwachstellen in einer gut aufgebauten Dokumentation zu suchen
Auch in den USA gibt es Risikobeurteilungen und dafür relevante Normen. So schaffte es auch die DIN EN ISO 12100 über den Teich und ist dort mit der ANSI ISO 12100 in geltendes nationales Recht in Kraft getreten. Zudem nimmt die wichtige ANSI B11.0 Safety of Machinery Bezug auf mehrere ISO-Normen Bezug und ist daher sehr relevant für den amerikanischen Markt.
Auch für Maschinen, welche in den USA in Verkehr gehen, ist es sinnvoll eine Risikobeurteilung zu erstellen. In erster Linie dient die Erstellung dem Verbraucherschutz. Mögliche Risiken sollen auch dort erkannt und auf ein erträgliches Minimum reduziert werden. Im Falle eines Rechtsstreites wegen einer möglichen Produkthaftung ist natürlich die Risikobeurteilung auch für den Maschinenhersteller von Vorteil.
Eine rein rechtliche Grundlage für die Einsicht der Risikobeurteilung durch den Kunden gibt es nicht. Nur Marktaufsichtsbehörden dürfen die Einsicht der technischen Unterlagen verlangen. Die Risikobeurteilung ist ein Bestandteil dieser technischen Unterlagen.
Erfahrungsgemäß nutzt der Kunde daher andere Druckmittel, um die Risikobeurteilung zu bekommen oder einsehen zu dürfen. Am Ende läuft es meist darauf hinaus, wer von den Vertragsparteien das bessere „Argument“ hat. Und da hat der Kunde meist das bessere Argument, nämlich die Auftragsstornierung (bzw. die Drohung, keine neuen Aufträge zu platzieren).
Anders sieht es natürlich aus, falls die Risikobeurteilung Vertragsbestandteil ist. Dann gelten die dort festgelegten Vereinbarungen. Denn auf vertraglicher Basis kann die Herausgabe der Risikobeurteilung vereinbart und dann auch gefordert werden.
Im Prozess der Risikobeurteilung gilt es auch die festgestellten Gefährdungen zu bewerten. Die Beurteilung lässt Rückschlüsse zu, wie gravierend die Gefährdung ist und wie wahrscheinlich eine Unfallgefahr durch diese Gefährdung ist. Vorgaben, um Gefährdungen zu bewerten, gibt es unter andern in:
- Anforderungen in Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften
- Berücksichtigung von Grenzwerten, ab wann gemessene Energien und Kräfte gefährlich werden
- Fachkompetenzen und Erfahrungswissen von Experten
- Eigene Erfahrungswerte
- Bewertungshilfen von Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften
Einer der häufigsten Fehler beim Erstellen einer Risikobeurteilung ist sicher, dass Risiken nicht betrachtet werden. Es gibt aber auch andere häufige Fehlerquellen. Es kann vorkommen, dass zwar Risiken erkannt werden, diese aber nur unklar formuliert werden. Dem Leser erschließt sich die Gefahrenquelle des beschriebenen Risikos nicht, weil die Gefährdung nicht ausreichend oder unverständlich beschrieben wurde.
Weiterhin kann es sein, dass die Gefahreneinstufung nicht nachvollziehbar ist. Es sind Werte zu den Gefahren angegeben aber in dem Dokument fehlt eine Legende, die aussagt, was der angegebene Gefahrenwert bedeutet. Auch sind nachfolgende Maßnahmen häufig nur unzureichend beschrieben und wichtige Faktoren fehlen. Ein Hinweis, dass in der Gebrauchsanleitung ein Warnhinweis vorkommen muss, genügt dem Technischen Redakteur nicht. Dieser sollte schon wissen, was in dem Warnhinweis stehen muss.
Bei der Risikobeurteilung von Elektrokonstruktionen sind die sicherheitsbezogenen Teile der Steuerung zu betrachten. Dazu gehören Angaben zu den Anforderungen an Sicherheitsfunktionen, die technische Realisierung der Sicherheitsfunktionen und die Gefährdungsbetrachtung. Die Einstufung von Gefährdungen erfolgt durch ein Gefährdungslevel, besser bekannt als Performance Level. Eine Möglichkeit das Performance Level bei Elektrokonstruktionen zu berechnen bietet die Software SISTEMA, welche kostenlos erhältlich ist.
Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat das Programm SISTEMA als Unterstützung zur Risikobeurteilung von Elektrokonstruktionen entwickelt. Das Programm unterstütz den Anwender bei der Bewertung der Sicherheit von Steuerungen an Maschinen. SISTEMA kann kostenlos über die Webseite des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung heruntergeladen werden.
Diese Bezeichnung ist öfters in einer Risikobeurteilung und Warnhinweisen zu lesen. Dahinter steckt eine Anforderung, dass eine Maschine nicht unvorhergesehen anlaufen darf. Es genügt aber nicht nur einen Hinweis in die Technischen Unterlagen zu schreiben. Die Umsetzung dieser Anforderung kann mithilfe der Norm DIN EN ISO 14118 „Sicherheit von Maschinen – Vermeidung von unerwartetem Anlauf“ erfolgen. Die Norm legt entsprechende Prozeduren wie das Absperren von Schaltern, Sicherungsautomaten, Hähnen, Ventilen, usw. fest.
Eine Risikobeurteilung soll potentielle Restrisiken, die an einer Maschine auftreten können, ermitteln. Durch die Bewertung der Restrisiken und durch das Treffen entsprechender Risikoschutzmaßnahmen soll die Maschine möglichst sicher bedienbar sein. Trotz einer durchgeführten Risikobeurteilung kommt es in der Praxis aber an Maschinen immer wieder zu Unfällen.
Die Ursachen der Unfälle können sehr verschieden sein. Entweder wurde die Maschine nicht sicher genug konstruiert oder die Betriebsanleitung ist nicht verständlich oder überfrachtet mit unnötigen Inhalten. Möglicherweise ist auch die bestimmungsgemäße Verwendung durch die Betriebsanleitung nicht ersichtlich und es kommt zur missbräuchlichen Verwendung der Maschine.
Sehr häufig sind die Ursachen für Maschinenunfälle aber auch das vorhersehbare Verhalten des Benutzers. Damit die Arbeit mit der Maschine möglichst einfach ausfällt, umgeht der Benutzer störende Sicherheitseinrichtungen und überbrückt wichtige Schutzmaßnahmen.
Häufig ist es nicht sinnvoll, eine Risikobeurteilung von einer einzelnen Person erstellen zu lassen. Denn diese Person hat selten den kompletten Einblick in Elektrik, Mechanik, Hydraulik, etc. Häufig sind diese Bereiche einzelnen, verantwortlichen Personen unterstellt. Diese sollten immer Teil des Beurteilungsteams sein, da Sie diese Bereiche verantworten und über Risiken und Lösungen bestens Bescheid wissen. Eine einzelne Person kann die Leitung und Moderation der Risikobeurteilung übernehmen. In der Regel benötigt dieser Informationen von Personen aus den jeweiligen Bereichen und muss diese dazu befragen.
Formale Anforderungen an den Ersteller einer Risikobeurteilung gibt es nicht wirklich. Theoretisch darf jeder Mitarbeiter eines Unternehmens die Risikobeurteilung erstellen. Jedoch sollte der zuständige Mitarbeiter trotzdem sorgfältig ausgewählt und für die Aufgabe qualifiziert sein. Der Gesetzgeber fordert die Erstellung einer Risikobeurteilung und diese ist zudem auch elementarer Bestandteil der CE-Kennzeichnung. Schlechte oder fehlerhafte Risikobeurteilungen führen zu unsicheren Produkten und deswegen zu entsprechenden Haftungsrisiken. Im Maschinenbau sollte die verantwortliche Person mindestens die Norm DIN EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung (ISO 12100:2010)“ kennen.
Auch für Druckgeräte ist eine Risikobeurteilung erforderlich. Als Inverkehrbringer ist es die Pflicht des Herstellers alle Risiken zu erkennen und soweit möglich zu mindern. Das Produktsicherheitsgesetzt in Deutschland schreibt eine Risikobeurteilung für alle Produkte vor. Der Hersteller muss alle denkbaren Situationen mit dem Produkt (bspw. Bedienung eines Druckgerätes) untersuchen und auf mögliche Gefährdungen bewerten.
Die Risikobeurteilung ergab eine zu hohen Schallemission an einer Maschine. Der Konstrukteur bzw. die Herstellerfirma dieser Maschine hat nun drei Möglichkeiten, um die Maschine sicher zu gestalten.
Die erste Wahl sollte immer eine konstruktive Lösung einer Gefährdung sein. Kann die Maschine so gestaltet sein, dass diese weniger Lärm verursacht?
Die zweite Möglichkeit ist eine technische Schutzmaßnahme durch Sicherheitseinrichtungen. Beispielsweise könnte mithilfe einer Lärmschutzumzaunung die Schallemission auf einen bestimmten Bereich begrenzt werden, in dem sich keine Personen im Betrieb aufhalten. Falls die ersten beiden Methoden nicht realisierbar sind, ist die letzte Möglichkeit noch den Benutzer vor der Gefahr durch Schallemission zu warnen. Eine Benutzerinformation in der Betriebsanleitung mit dem Gebot eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, ist dann der richtige Weg. Auch entsprechende Piktogramme vor dem Gefahrenbereich können die Dringlichkeit einen Gehörschutz bei den Arbeiten zu tragen erhöhen.
Die Normenrecherche im Netzt für eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie gestaltet sich als relativ schwierig. Der Beuth Verlag hat sich das exklusive Recht zur Veröffentlichung der Normenabschriften gesichert und verlangt für die Normen ein Entgelt. Eine kostenfreie Möglichkeit, um relevante Normen im Vorfeld zu erörtern, bietet sich an den Bibliotheken der Universitäten und Fachhochschulen an. Dort ist die Software Perinorm zur freien Benutzung möglich, die bei der Suche von Normen und technischen Regeln unterstützt. Eine Immatrikulation ist zudem keine Voraussetzung für den Zugang zu den Bibliotheken und ist für alle Deutschen Staatsangehörigen kostenfrei. Mit dem Perinormsystem ist eine erste Klärung von den wichtigsten Normen für eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie möglich. Dies sollte aber nur für Recherchezwecke dienen, eine Vervielfältigung einer Norm ist gebührenpflichtig und die relevanten Normen müssen über den Beuth Verlag bezogen werden.
Die Erstellung einer Risikobeurteilung gehört zu den Pflichten eines Maschinenherstellers. Die europäische Maschinenrichtlinie schreibt vor, dass im gesamten europäischen Markt nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen. Um fehlerhafte Produkte zu vermeiden, wird deswegen die Erstellung einer Risikobeurteilung gefordert. Die Forderung der Maschinenrichtlinie lautet wie folgt:
„Der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.“
Bereits vor der Risikobeurteilung muss sich der Konstrukteur die passenden Möglichkeiten für den Transport einer Maschine überlegen und umsetzen. Um Risiken beim Transport zu minimieren, muss er Angaben zu Gewicht und maximaler Tragkraft definieren. Diese Angaben müssen zudem in den technischen Daten und in der Risikobeurteilung abgebildet sein. Sollte der Transport der Maschine zudem durch nicht ausgebildete Fachkräfte erfolgen, muss man diese Situation mit in die Risikobeurteilung aufnehmen.
Zu den Lebensphasen einer Maschine, die es in einer Risikobeurteilung zu betrachten gilt, gehören sämtliche Phasen. Diese reichen von der Herstellung über die Montage und den Betrieb bis zur Außerbetriebsetzung, Demontage und Entsorgung. Jede dieser Lebensphasen teilt man dazu in einzelne Aufgaben und Situationen auf, bei denen Abläufe geschehen oder der Mensch handelt. In der darauf aufbauenden Risikobeurteilung muss man alle Lebensphasen einer Maschine hinsichtlich auftretender Gefährdungen betrachten.
Eine Risikobeurteilung ist auch für eine unvollständige Maschine vorgeschrieben. Alle relevanten Risiken, die an einer unvollständigen Maschine auftreten können, muss ein Hersteller einer vollständigen Maschine vor dem Einbau kennen. Darunter zählen unter anderem Risiken wie zum Beispiel bewegliche Teile, Standsicherheit, Strahlung und Abgase.
Da Lastaufnahmemittel unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, muss man für ein Lastaufnahmemittel auch eine Risikobeurteilung erstellen.
Beim ALARP-Konzept handelt es sich um eine Methode der Risikoreduzierung im Maschinenbau. Das Verfahren wird beispielsweise in der Risikobeurteilung und der Gefahrenanalyse eingesetzt. ALARP steht für den Ausdruck: As Low As Reasonable Practicable. Im Maschinenbau bedeutet dies, dass man Risikominderungsmaßnahmen für Risiken nur dann umsetzt, wenn sie auch vernünftigerweise praktikabel sind. Das heißt wenn der finanzielle und/oder technische Aufwand vertretbar ist. Dies geht natürlich immer einher mit der Betrachtung des Schadensausmaßes und seiner Eintrittswahrscheinlichkeit.
Die Gefährdungsbeurteilung in der Technischen Dokumentation ist ein Verfahren zur systematischen Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen bei der Arbeit. Gemeint ist dabei jede Art von Gefahr welcher Beschäftigte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist, diese Gefährdungen bereits im Vorfeld ausfindig zu machen und diesen präventiv entgegenzuwirken.
Die Verfahren Gefährdungsbeurteilung und Risikobeurteilung in der Technischen Dokumentation werden häufig – und fälschlicher Weise – gleichgesetzt oder schlichtweg verwechselt. Sie sind jedoch nicht identisch und bezeichnen unterschiedliche Verfahren zur Identifizierung von Gefährdungen und Risiken. Eine Gefährdungsbeurteilung behandelt auftretende Gefahren in einem Arbeitsbereich eines Betriebes. Die Risikobeurteilung hingegen analysiert Gefahren, die von einer Maschine bzw. einem Gerät ausgehen.
Die Begriffe Gefahrenanalyse und Risikoanalyse kommen in der Technischen Dokumentation häufig als synonymer Begriff vor. Gefahrenanalyse ist mit der Risikobeurteilung gleichzusetzen, da beide Begriffe das gleiche Verfahren bezeichnen. Der Begriff Risikoanalyse steht hingegen für einen einzelnen Schritt innerhalb des Prozesses der Gefahrenanalyse bzw. Risikobeurteilung
Wer eine Risikobeurteilung durchführt, steht in der EN ISO 12100. Die Einleitung der Norm besagt, dass diese für Konstrukteure vorgesehen ist. Die EN ISO 12100 legt fest, dass der Konstrukteur die verschiedenen Gefährdungen identifiziert. Als Teil des Beitrages des Konstrukteurs zur Risikominderung gehört auch die Bereitstellung einer angemessenen Benutzerinformation in Form der Risikobeurteilung.
Bereits frühzeitig in der Konstruktion sollte die Risikobeurteilung einer Maschine beginnen. Dabei sollte die Abteilung der Technischen Dokumentation sehr eng mit der Konstruktionsabteilung zusammenarbeiten. Die Risikobeurteilung ist ein begleitender Schritt in der Entwicklung einer Maschine. Deswegen sollte die Technische Redaktion auch frühzeitig in den Produktentwicklungsprozess eingebunden sein.
Die Bereitstellung der Informationen zu Restrisiken mittels der Risikobeurteilung ist die letzte Methode zur Risikominderung. Sie wird erforderlich, wenn sich ein Risiko auch durch eine inhärent sichere Konstruktionsweise, technische Schutzmaßnahmen und ergänzende technische Sicherheitsvorkehrungen nicht ausschließen oder mindern lässt. Die Information kann durch das Anbringen von Warnschildern realisiert sein, aber auch durch Kennzeichnungen, Warneinrichtungen und Signale. Die Informationen, Kennzeichnungen oder Signale in der Betriebsanleitung und an der Maschine sollen dabei auf alle bestehende Restrisiken hinweisen.
Als eine leichte Verletzung werden solche angesehen, die voraussichtlich gänzlich verheilen werden ohne dauerhafte Erkrankungen und/oder Schäden zu hinterlassen. Dazu zählen z.B. Schrammen, leichte Schnittwunden, Druckstellen, etc.
Eine schwere Verletzung liegt dann vor, wenn diese nicht mehr verheilen und üblicherweise irreversible Schäden und/oder Erkrankungen nach sich ziehen, also Verlust von Gliedmaßen, Verlust des Augenlichts, irreversible Quetschungen bis hin zum Tod von Personen.
Die Risikobeurteilung ist laut Maschinenrichtlinie ein Bestandteil der technischen Unterlagen einer jeden Maschine bzw. Anlage. Diese muss grundsätzlich der Hersteller bereithalten, um Sie einer zuständigen Behörde auch vorlegen zu können. Zum Lieferumfang der Technischen Dokumentation gehört die Risikobeurteilung aber nicht. Es ist möglich, die Lieferung vertraglich zu vereinbaren.
Die Risikobeurteilung dient dazu, um mögliche Restrisiken bei der Nutzung des Produktes zu identifizieren. In der Gebrauchsanleitung muss man vor diesen Risiken warnen. Entsprechend können diese Warnungen den Hersteller auch vor möglichen Haftungsansprüchen durch das Produkthaftungsgesetz absichern. Die Durchführung einer Risikobeurteilung können in den einzelnen Phasen der Produktentwicklung unter verschiedenen Gesichtspunkten durchgeführt werden.
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www.gft-verlag.de/de/3-buecher
In einem interdisziplinären Team aus Fachleuten diskutiert man offen über potentielle Gefährdungen eines Produktes. Dabei sollten die Teilnehmer aus verschiedenen Produktionsbereichen wie Konstruktion, Technik, Sicherheit, usw. stammen. Demzufolge dient die Brainstorming-Methode eher zur Vorbereitung einer anderen Risikobeurteilungsmethode und kann wertvolle Informationen liefern. Entsprechend liefert diese Methode gewisse Vor- und Nachteile.
Vorteile dieser Methode:
+ Liefert Ergebnisse einfacher als andere Methoden
Nachteile dieser Methode:
– Zeitaufwendig
Die Fehlerzustandsbaumanalyse wird landläufig als „Fehlerbaumanalyse“ bezeichnet. Hierdurch ermittelt man Faktoren und Ereignisse, wie Teil- oder Funktionsausfälle, die zu einem unerwünschten Hauptereignis beitragen. Die ursächlichen Faktoren werden dementsprechend einem Ereignis in einer Baumstruktur zugeordnet. Die Zusammenhänge von Ursache und Wirkung infolge eines Ereignisses wird so leicht grafisch erkennbar gemacht. Die Tiefe der Verschachtelungen ist dahingegen in der Fehlerzustandsbaumanalyse nicht begrenzt.
Vorteile dieser Methode:
- Gut geeignet für Analyse von Systemen mit vielen Schnittstellen
- Übersichtlich durch grafische Darstellung
Nachteile dieser Methode:
- Hoher Lernaufwand
- Übersehen von negativen Auswirkungen von Faktoren zu anderen Ereignissen
Abweichungen von der gewünschten Funktion für verschiedene Betriebszustände des Produktes werden mithilfe von vordefinierten Leitwörtern wie z.B. „zu hoch“, „zu gering“ usw. untersucht. Die Ursachen und Wirkungen der Abweichungen demgegenüber sind zu diskutieren und schriftlich festzuhalten. Anschließend entwickelt man in dieser Risikobeurteilungsmethode entsprechende Gegenmaßnahmen.
Vorteile dieser Methode:
- Leicht zu erlernen und zu beherrschen
Nachteile dieser Methode:
- Einsatzbereich der Methode stark eingeschränkt
- Nicht für Produktionsmaschinen geeignet
In dieser Risikobeurteilungsmethode wird die Struktur und Funktion eines Produktes entsprechend an Schaltpläne, Skizzen, Prozesspläne, Pflichten- und Lastenhefte analysiert. Dann werden Risiken eingeschätzt und die Schwere bzw. Bedeutung der Risikoeinschätzung anhand einer Skala von 1 bis 10 bewertet. Anschließend versucht man die Risiken zu mindern oder geeignete Maßnahmen zu finden, um den Faktor der Risikoeinschätzung zu verringern.
Vorteile dieser Methode:
- Freie Wahl des Detailierungsgrades
- Gut geeignet für die Untersuchung von Baugruppen und Bauteilen
Nachteile dieser Methode:
- Aufwendig
Ist eine im Maschinenbau sehr häufig vorkommende Methode zur Risikobeurteilung. Das Produktleben unterteilt man in dieser Methode dementsprechend in verschiedene Lebensphasen auf. Diese wiederum werden in Aufgaben untergliedert, welche automatische Abläufe und Tätigkeiten von Personen enthalten. Mittels dieser Aufgaben ermittelt man dann auftretende Gefährdungen. Anschließend werden Lösungsansätze für die Gefährdungen entwickelt und dokumentiert.
Vorteile dieser Methode:
- Die Methode ist einfach zu erlernen
- Geeignet für den Maschinenbau
Nachteile dieser Methode:
- Weniger geeignet für verfahrenstechnische Anlagen, die automatisch arbeiten
Es wird bei der Risikobeurteilung nach folgenden Methoden unterschieden:
- Aufgabenbezogene Risikobeurteilung
- Fehlerzustandart- und effektanalyse (FMEA-Methode)
- Gefahren- und Funktionsfähigkeitsanalyse (HAZOP)
- Fehlerzustandsbaumanalyse (FTA)
- Brainstorming-Methode
Ja. Die Beschreibung des Bedienplatzes einer Maschine ist ein Risikobeurteilungsinstrument. Sie dient dazu, die an der Maschine wahrgenommenen Tätigkeiten zu beschreiben und für die Risikobeurteilung zu bewerten.
Eine Risikobeurteilung umfasst maßgeblich folgende Schritte:
- Bestimmung der Grenzen der Maschine, d.h. welche bestimmungsgemäße Verwendung und welche vorhersehbare Fehlanwendung diese Maschine besitzen.
- Gefährdungen und die damit verbundene Gefährdungssituation, welche von der Maschine ausgeht.
- Abschätzung der Risiken unter Berücksichtigung der Schwere möglicher Verletzungen oder Gesundheitsschäden und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens.
- Bewertung der Risiken, um herauszufinden, ob eine Risikominderung erforderlich ist.
- Die mit den Risiken verbundenen Gefährdungen ausschalten oder durch Schutzmaßnahmen diese Gefährdung vermindern.
Es werden folgende Risikoklassen unterschieden:
- Eine gefährliche Situation, die mit Sicherheit eine schwere Verletzung oder den Tod nach sich ziehen wird, wenn sie nicht vermieden wird
- Gefährliche Situation, die eine schwere Verletzung oder den Tod nach sich ziehen könnte, wenn sie nicht vermieden wird
- Eine gefährliche Situation, die eine leichte bis mittelschwere Verletzung nach sich ziehen könnte, wenn sie nicht vermieden wird
- Informationen, die keine Personenschäden betreffen, z.B. Hinweise auf Sachschäden
Sicherheitshinweise (26)
Eine Möglichkeit die Größe zu ermitteln, ist die ISO 3864.
In Teil 2 dieser Norm gibt es eine Formel mit welcher sich die Höhe eines Zeichens für eine bestimmte Erkennungsweite errechnen lässt.
Sie lautet
h = D / 40
Dabei ist
h die Höhe des Zeichens in mm
D die Entfernung auf die das Zeichen sicher erkannt sein muss
40 der für die Berechnung erforderliche Distanzfaktor.
Beispiel:
Ein Sicherheitszeichen an einer stationären Maschine zur Holzbearbeitung soll auf eine Distanz von 2 m sicher erkannt werden.
Damit ergibt sich für h = 200 cm / 40 = 5 cm.
Das Sicherheitszeichen muss also eine Mindesthöhe von 5 cm haben.
Diese Berechnung kann allerdings möglicherweise nicht ausreichend sein, da sie Faktoren wie den Winkel aus dem das Zeichen betrachtet werden kann, die Beleuchtung des Umfeldes und der Maschine oder die Sehstärke des Betrachters nicht berücksichtigt.
Eine komplexere Formel für eine entsprechende Berechnung findet sich in Anhang 1 der ISO 3864-1.
Eine weitere Möglichkeit bieten die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR = Arbeitsstättenregeln): In der Tabelle 3 der ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) sind beispielsweise, abhängig von der Erkennungsweite, die entsprechenden Werte für Schriftzeichen, Verbots- und Gebotszeichen, Warnzeichen sowie Rettungs-, Brandschutz- und Zusatzzeichen festgelegt.
Grundsätzlich lässt sich wohl sagen, dass je größer der Gefahrenbereich (beispielsweise bei einem Industrieroboter) ist, desto größer müssen die Warnzeichen sein, damit sie rechtzeitig aus einer ausreichend sicheren Entfernung erkannt werden.
Sicherheits- und Warnhinweise kommen dann zum Einsatz, wenn ein Risiko weder konstruktiv noch mit anderen Schutzmaßnahmen ausreichend zu mindern ist. Dann gilt es die Benutzer direkt am Produkt oder in der Dokumentation über die mögliche Gefährdung aufzuklären. Am Produkt kommen dabei häufig Warnzeichen nach DIN EN ISO 7010 vor. Die Warn- und Sicherheitshinweise in der Dokumentation sind nach dem üblichen SAFE-Prinzip gestaltet.
Durch die Verwendung von Füllwörter bläht sich ein Sicherheitshinweis in einer Betriebsanleitung nur unnötig auf. Da Füllwörter keine sicherheitsrelevanten Informationen vermitteln, muss man Sie aus den Sicherheitshinweisen weglassen.
Dahingegen ein Beispiel mit Füllwörtern: „Drehen Sie nun bitte den Hebel nach unten“
Beispiel ohne Füllwörter: „Drehen Sie den Hebel nach unten“
Warnschilder für Maschinen können aus selbstklebenden Folien, Kunststoff, Aluminium oder Stahl bestehen. Die Art des zu verwendenden Materials für Warnschilder an der Maschine hängt zudem von dem Einsatzort der Maschine ab. In der Halle bieten sich Folien oder Kunststoff an. Für die Außenanwendung hingegen sollte man lackiertes Aluminium oder eingebrannter Stahl für die Warnschilder verwenden.
Nach dem ISO Standard müssen Warnschilder auf der Maschine ein oder mehrere Piktogramme enthalten, das vor einer Gefahr warnt. Weitere Angaben auf den Warnschildern auf der Maschine wie Warnstufe oder Text sind optional. Außerhalb von Europa können die Regelungen für Warnschilder zudem anders ausgelegt sein.
Bei der Strukturierung von Warnhinweisen in der Technischen Dokumentation ist es das Ziel, eine maximale Erkennbarkeit zu Erzielen. Der Text und die visuelle Darstellung durch Symbole und Sicherheitszeichen sollten auf das Wesentliche beschränkt sein. Die Stelle in der Technischen Dokumentation, an der ein Warnhinweis vorkommt, muss auffällig vom restlichen Inhalt abgegrenzt sein. Der Aufbau der Warnhinweise erfolgt nach dem SAFE-Prinzip. Deswegen fängt man bei der Strukturierung mit dem Signalwort an. Dann erklärt man die Art der Gefährdung. Anschließend erläutert man die möglichen Folgen bei Nichtbeachtung des Warnhinweises. Der Warnhinweis muss zudem deutliche Angaben enthalten, wie die Gefährdungen zu vermeiden sind.
Warnhinweise müssen in der Technischen Dokumentation offensichtlich als solche zu erkennen sein. Die Warnhinweise müssen sich gestalterisch von anderen Inhalten klar abheben sowie abgrenzen, um auffällig zu sein. Dies kann zum einem durch die Anwendung von größeren und/oder anderen Schriftgrößen oder Schriftarten erfolgen. Ebenso die Anwendung von Farben oder grafischen Symbolen einschließlich Sicherheitszeichen heben die Warnhinweise vom restlichen Text ab.
Die ISO 7010 schreibt vor, welche Symbole und Sicherheitszeichen in den Warnhinweisen innerhalb der Technischen Dokumentation zur Anwendung kommen dürfen. Die Symbole und Sicherheitszeichen dienen dazu Gefährdungen visuell darzustellen und verdeutlichen das Gefahrenrisiko, welche in den Warnhinweisen beschrieben ist.
Wenn Angaben zu Abständen für die sichere Nutzung des Produktes bekannt sein müssen, sind diese Angaben auch in den Warnhinweisen in der Betriebsanleitung zu nennen. Ein Fall aus der Produkthaftung zeigt dies ebenfalls. Nach Einbau eines Bodylifts in ein Fahrzeug ist eine Lenksäule des Fahrzeuges gebrochen. Die Ursache für den Bruch war ein zu geringer Abstand zwischen der Lenksäule und dem Bodylift. Dem Hersteller warf man vor, dass er keine Warnhinweise in der Betriebsanleitung auf den erforderlichen Abstand gegeben hat. Hier lag ein Instruktionsfehler vor, da auch Fachleute in dieser spezifischen Gefahrenlagen die konkret erforderlichen Abstände wissen müssen.
Es ist sinnvoll, einen Warnhinweis in mehrere aufzuteilen, wenn sich durch das Risiko sowohl Personen- wie auch Sachschäden ergeben können. Ein gutes Beispiel für die Technische Dokumentation im Maschinenbau ist hier der Transport einer Maschine. Beim Transport besteht die Gefahr, dass eine schwebende Maschine durch Herunterfallen einen Menschen verletzt wie auch die Maschine beschädigt. Übernimmt man beide Gefahren in einen Warnhinweis, übersieht man möglicherweise die zweite Gefahr. Hier ist es sinnvoll, den Warnhinweis in der Technischen Dokumentation aufzuteilen und nach Personen- und Sachschäden aufzutrennen.
In der Technischen Dokumentation verwenden Autoren die Begriffe Sicherheitshinweis und Warnhinweis häufig synonym. Dabei haben die Begriffe doch unterschiedliche Bedeutungen.
Sicherheitshinweise sollen dem Benutzer den sicherheitsgerechten Umgang mit dem Produkt grundlegend erklären. Ein Sicherheitshinweis ist didaktisch aufbereitet und steht in der Regel ohne Signalwort in der Technischen Dokumentation. Sicherheitshinweise stehen zudem vorangestellt in einem eigenen Sicherheitskapitel in der Betriebsanleitung.
Ein Warnhinweis soll die Aufmerksamkeit des Benutzers hingegen auf ein konkretes Risiko lenken und zur Gefahrenvermeidung anleiten. Die Hervorhebung des Hinweises durch ein Signalwort ist erforderlich um die Information als Warnhinweis zu kennzeichnen. Die Warnhinweise stehen zu Beginn der Kapitel der Betriebsanleitung oder innerhalb von Handlungssequenzen. Dabei soll der Warnhinweis den Zusammenhang (Lesefluss) nicht unnötig beeinträchtigen.
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Die Erkennbarkeit von Piktogrammen bzw. Sicherheitszeichen in den Sicherheits– und Warnhinweisen in einer Betriebsanleitung oder auf der Maschine ist in der 2019 veröffentlichten harmonisierten Norm DIN EN ISO 20607 geregelt. Die im Anhang B befindliche Tabelle bezieht sich auf die Angaben aus der Norm IEC/IEEE 82079-1:2019. Diese empfiehlt unterschiedliche Größen hinsichtlich minimaler Schriftgrößen und Höhen von Sicherheitszeichen abhängig von der Größe des Produktes und der Entfernung der Betrachtung.
So sollten beispielsweise grafische Symbole und Sicherheitszeichen für Produkte, die aus 1 m Entfernung betrachtet werden, nicht weniger als 15 mm Größe aufweisen, um noch als kritische Kennzeichnungen auf dem Produkt wahrgenommen zu werden.
Eine nicht oder nicht angemessene erfolgte Warnung hinsichtlich eines vorhandenen Risikos des Produkts fällt in der Technischen Dokumentation unter Warnungsfehler. Häufig vorkommende Warnungsfehler sind:
- Unzureichende Warnungen oder Betriebsanleitungen
- Durch das Fehlen solcher Warnungen oder Betriebsanleitungen ist nicht plausibel, dass das Produkt sicher ist
- Die vorhandene Gefahr des Produkts hätte beschränkt oder vermieden werden können, wenn der Hersteller plausible Warnungen oder Betriebsanleitungen herausgegeben hätte
Was muss man in der Betriebsanleitung beachten in Bezug auf die Anbringungsorte von Warnschildern?
Eine grafische Übersicht in der Technischen Dokumentation über die Anbringungsorte von Warnschildern an einer Maschine hilft dem Benutzer der Betriebsanleitung. Da die DIN EN 82079-1 eine solche Übersicht fordert, sollte man dies bei der Erstellung einer Betriebsanleitung beachten. Auch können bei längerer Standzeit einer Maschine die Warnschilder an der Maschine abfallen oder unleserlich werden. Dann hilft eine Übersicht in der Betriebsanleitung, die Standorte für das Wieder- oder Neuanbringen von Warnschildern zu erläutern.
Um Warnhinweise in der Technischen Dokumentation aufzubauen, muss man alle Gefährdungen und Gefährdungsereignisse aus der Risikobeurteilung extrahieren, sofern die mit Restgefahren verbunden sind. Für den Aufbau eines Warnhinweises benötigt man daher die Angaben über:
- Art der Gefahr
- Gefährdung/Gefährdungsereignis
- Beschreibung der Gefährdung/des Gefährdungsereignisses
- Risikoeinschätzung
- Beschreibung der Restgefahr
- Beschreibung der Schutzmaßnahmen, sofern es welche gibt
Ein guter Warnhinweis in der Technischen Dokumentation macht die Sinnhaftigkeit von Vermeidung und Verboten deutlich. Der Warnhinweis lässt Gefahren und Konsequenzen plausibel und nachvollziehbar erscheinen. Weiterhin spricht ein guter Warnhinweis den Leser direkt an. Ein guter Warnhinweis ist nicht länger als notwendig aber mindestens so lang wie notwendig.
Die Warnhinweise für Maschinen, welche in die USA gehen, unterliegen der amerikanischen ANSI Norm. Diese fordert die strikte Trennung zwischen Personen- und Sachschäden. Personenschäden werden dafür je nach Schwere mit den Signalwörtern DANGER (Gefahr), WARNING (Warnung) und CAUTION (Vorsicht) versehen. Vor möglichen Sachschäden an der Maschine durch Fehlbenutzung warnt hingegen das Signalwort NOTICE (Hinweis).
Ist die Betriebsanleitung und vor allem die darin enthaltenen Handlungsanweisungen im Passiv formuliert, signalisiert das nicht die gegebene Dringlichkeit. Die Handlung versteht der Ausführende dann so, dass nicht (sofort) eine Handlung durchzuführen ist. Zudem ist eine aktive Schreibweise auch die verständlichere. Deswegen sollte der Text einer Betriebsanleitung im Aktiv formuliert sein.
Bei Sicherheits- und Warnhinweise in der Technischen Dokumentation nach ANSI muss man die strikte Trennung zwischen Personen- und Sachschäden beachten. Ebenso die Abstufung der Gefährdungsklassen von leichten Verletzungen bei Missachtung der Warnhinweise bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen bei Missachtung.
Ein Sicherheitszeichen wird in einer Betriebsanleitung mit einem Piktogramm ohne Text oder dazugehörigen Text dargestellt. Im wenigen Fällen, wie bspw. durch Platzmangel, darf das Piktogramm allein stehen. Das kombinierte Sicherheitszeichen mit Text sollte immer bevorzugt zum Einsatz kommen. Diese Darstellung verdeutlicht den Warnhinweis dementsprechend bildlich und erläutert ihn zeitgleich noch textuell. Ein Text ohne Piktogramm darf nie als Sicherheitszeichen ausgegeben werden. Das Bild bzw. Piktogramm muss vor dem Text stehen.
Die Sicherheitszeichen werden nach Verbots-, Gebots- und Warnzeichen klassifiziert.
- Verbotszeichen: Untersagt ein gewisses Verhalten
- Gebotszeichen: Schreibt ein gewisses Verhalten vor
- Warnzeichen: Warnt vor einer Gefahr
Die Sicherheitszeichen sind von ihrer Darstellung jedoch genormt. Je nach Klassifizierung ergibt sich daher die Form und Farbe für das jeweilige Sicherheitszeichen.
Die ANSI-Norm macht klare Vorgaben, wie Warnhinweise in amerikanischen Betriebsanleitung aussehen müssen. Beispielsweise werden die Begriffe DANGER, WARNING, CAUTION und NOTICE als Signalwörter laut ANSI Z535.6 verwendet. Die Signalwörter sind den Farben Rot, Orange, Gelb und Blau zugeordnet.
Sicherheitshinweise müssen schon vor der Konstruktion entstehen. Für jede Maschine muss eine Risikobeurteilung vorgenommen werden, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Risikobeurteilung muss alle Restrisiken enthalten, die von einer Maschine während der festgelegten Lebensdauer in all ihren Lebensphasen ausgeht. Die Sicherheitshinweise ist dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung in ihren jeweiligen Risikoklassen zu konstruieren und zu gestalten.
Warnhinweise, nach dem SAFE-Prinzip erstellt, sind folgendermaßen aufgebaut:
- S = Signalwort (Wahl des Signalwortes wie Gefahr, Warnung, Vorsicht oder Hinweis entsprechend von der Gefahrensituation)
- A = Art und Quelle der Gefahr (Woher kommt die Gefahr / Was ist die Gefahrenquelle?)
- F = Folgen bei Nichtbeachtung (Was passiert bei Nichtbeachtung des Hinweises)
- E = Entkommen / Vermeiden (Wie vermeidet bzw. löst man die Gefahrensituation?)
Hier erhalten sie weitere Informationen zu Sicherheits- und Warnhinweisen.
Für die Gliederung des Kapitels Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung bieten sich verschiedene Hierarchien an:
- Chronologisch (entsprechend der Lebensphasen der Nutzung)
- Von offensichtlichen Gefährdungen bis hin zu versteckten/unbekannten Gefährdungen
- Zielgruppenspezifisch (wenn es mehrere Zielgruppen gibt)
Warnschilder welche an der Maschine angebracht sind, müssen in der Betriebsanleitung als Warnhinweise erläutert sein. Ebenso sind die Anbringungsorte der Warnschilder in der Betriebsanleitung zu kennzeichnen.
Maschinenbau (96)
Im Maschinenbau ist der Technische Pass eine Voraussetzung, um Maschinen in den russischen Markt einzuführen. Der Technische Pass dient für die EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung als Grundlage. Ohne den Technischen Pass ist keine Einführung in die Eurasische Wirtschaftsunion möglich.
Die Europäische Kommission hat am 21. April einen Entwurf zur Überarbeitung der Maschinenrichtlinie veröffentlicht. In diesem Entwurf, welcher als Maschinenverordnung geführt ist, stehen nun auch konkrete Regelungen bezüglich digitaler Anleitungen. Die größte Änderung ist, dass Anleitungen nun auch rein digital bereit stehen dürfen. Einziges Manko: Auf Verlangen des Käufers muss die Betriebsanleitung zudem auch kostenlos in Papierform zur Verfügung stehen.
Die Europäische Kommission hat am 21. April einen Entwurf zur Überarbeitung der Maschinenrichtlinie veröffentlicht. Der Entwurf besitzt aktuell keine Gültigkeit. Es ist auch nicht bekannt, wann die neue Maschinenverordnung veröffentlicht wird. Zuerst diskutieren mehrere Gremien auf europäischer Ebene über den Entwurf und überarbeiten diesen in einem fortschreitenden Prozess. Es kann sich daher noch einiges verändern.
Bisher stehen in diesem Entwurf aber einige weitreichende Änderungen. Dazu gehören unter anderem:
- Digitale Bereitstellung der Betriebsanleitung aber mit Verpflichtung zur kostenfreien Papierlieferung auf Anfrage
- Bedeutung von Vertriebsmitteln wie Kataloge, Borschüren und Datenblättern
- Änderung bei unvollständigen Maschinen und Sicherheitsbauteilen
- Software als Sicherheitsbauteil, wenn einzeln in Verkehr gebracht
- Konformitätsbewertungsverfahren
- Security Aspekte
- Künstliche Intelligenz
Im Entwurf zur Überarbeitung der Maschinenrichtlinie steht, was Hersteller beachten müssen, wenn Sie Ihren Betriebsanleitungen rein digital bereitstellen. Der Hersteller muss auf der Maschine und in einem Begleitpapier angeben, wie der Zugriff auf die digitale Anleitung möglich ist. Auch muss der Hersteller in irgendeiner Form angeben, welche Version der Betriebsanleitung dem jeweiligen Modell der Maschine entspricht. Die digitale Anleitung ist in einem Format vorzulegen, die es dem Endbenutzer erlaubt, sie herunterzuladen, zu speichern und jederzeit darauf zuzugreifen. Auch bei einem Ausfall der Maschine muss die Anleitung weiterhin zugänglich sein. Vor allem gilt dies für Maschinen, welche die Anleitung in die Software der Maschine eingebunden haben.
Der Entwurf zur Überarbeitung der Maschinenrichtlinie ist noch neu und besitzt aktuell keine Gültigkeit. Es ist auch nicht bekannt, wann die neue Maschinenverordnung veröffentlicht wird. Zuerst diskutieren mehrere Gremien auf europäischer Ebene über den Entwurf und überarbeiten diesen in einem fortschreitenden Prozess. Es kann sich daher noch einiges verändern.
DIN EN ISO 12100 definiert im Kapitel 3.31 was unter einem unvorhergesehenen Anlauf einer Maschine im Maschinenbau zu verstehen ist.
Dabei definiert die Norm Situationen, bei denen es zu einem unvorhergesehenen Anlauf der Maschine kommen kann. Dies können unter anderem Einflüsse auf Teile der Maschine sein, die sich auf die Steuerung auswirken. Oder auch die Wiederherstellung der Energieversorgung nach einem Ausfall oder der Unterbrechung der Energieversorgung. Jeder unvorhergesehene Anlauf kann dabei zu einer Gefährdung führen.
In der DIN EN ISO 12100 sind jedoch keine Maßnahmen aufgeführt, was zu unternehmen ist, um einen unvorhergesehenen Anlauf zu vermeiden. Hierzu verweist die Norm auf DIN EN ISO 14118 mit dem Titel „Sicherheit von Maschinen – Vermeidung von unerwartetem Anlauf“.
Im Verlauf des Produktlebenszyklus eines jeden Produktes werden bestimmte Informationen benötigt.In den Phasen während der Entwicklung und Konzeptionierung eines Produktes werden Informationen aus der internen Dokumentation benötigt. Hierzu gehören Dokumente wie Risikobeurteilung, Normenrecherche, Lasten- und Pflichtenheft. Ab der Produktlebenszyklusphase Produktion sind auch Informationen aus der externen Dokumentation notwendig. Dazu zählen Dokumente wie Fließschemas, Elektropläne, Aufstellpläne oder die Betriebsanleitung.
Der folgende Produktlebenszyklus gilt sowohl für Produkte im Maschinenbau wie auch für andere Produktarten:
- Produktidee
- Konzeptionierung
- Entwicklung/Konstruktion
- Prototyp
- (Serien-)Produktion
- Produktanwendung
- Entsorgung/Wiederverwertung
Dies ist möglich, falls ein Produkt zu klein ist, um darauf Warnhinweise lesbar anzubringen. Beispielsweise ist es dann möglich die Warnhinweise separat über einen Aufkleber oder ein Schild in der Nähe des Produktes anzubringen. Dies ist auch eine gangbare Lösung, falls das Produkt dafür ausgelegt ist, seine Funktion längere Zeit am selben Einsatzort auszuüben. Die Verpackung des Produktes eignet sich hierbei weniger, da diese nur selten über einen längeren Zeitraum vor Ort parat liegt.
Nein, die Maschinenrichtlinie und andere Richtlinien sehen vor, dass auf dem Typenschild der Maschine Name und Adresse des Herstellers vorkommen. Diese und andere Informationen müssen gut sichtbar und lesbar am Produkt angebracht sein. Ein Verstoß gegen diese Kennzeichnungspflicht kann sehr kostspielige Folgen mit sich ziehen.
Der Hersteller unterliegt einer Verkehrssicherungspflicht. Er muss vorliegende Gesetze, Verordnungen usw. beachten und einhalten. Der Hersteller ist durch den rechtlichen Rahmen in der Verantwortung erforderliche Maßnahmen zu treffen, die möglichen Schaden von den Verbrauchern abwehrt. Im Maschinenbau konkretisiert diese Verkehrssicherungspflicht das Produktsicherheitsgesetz und die Maschinenrichtlinie. Der Hersteller darf sich nicht nur darauf beschränken die Empfehlungen technischer Normen bedenkenlos umzusetzen. Er muss den Stand der Wissenschaft und Technik mit in seine Maßnahmen einbeziehen.
Häufig werden bei Vertragsabschluss bestimmte Eigenschaften für ein Produkt vertraglich festgelegt. Dies kann eine gewisse Beschaffenheit des Produktes sein oder das gewisse technische Standards einzuhalten sind. Beispielsweise vereinbaren die Vertragspartner die Einhaltung von Technischen Regelwerken wie die Norm zur Risikobeurteilung DIN EN ISO 12100. Diese zeigt Mindestanforderungen für die Sicherheit von Produkten auf. Die Frage von Verantwortlichkeiten (gegenüber Kunde, Lieferanten, usw.) sind ebenfalls häufig in den Vertragsunterlagen dargestellt.
Die Maschinenrichtlinie fordert nur Gewichtsangaben für Maschinenteile, falls ein Teil der Maschine während der Benutzung zu bewegen ist. In diesem Fall müssen Informationen zum Gewicht leserlich, dauerhaft und eindeutig auf dem betreffenden Teil angegeben sein.
Um die Konformität mit den Technischen Regelwerken am Produkt nachzuweisen, gibt es beim Marktzugang nach Russland das EAC-Zeichen. Russland verfügt über das EAC-Zeichen, da es Teil der Eurasischen Wirtschaftsunion ist. EAC steht für Eurasion Conformity. Ähnlich wie das CE-Zeichen in Europa, weist das EAC-Zeichen nach, dass das Produkt alle gesetzlichen Anforderungen in Hinsicht auf Sicherheit und Qualität entspricht. Die Behörden in Russland können Produkte ohne EAC-Zeichen beschlagnahmen und den Hersteller mit Bußgelder belegen. Um ein EAC-Zeichen zu erlangen, muss der Hersteller ein Konformitätsverfahren durchlaufen.
Marktzugang nach China – Wie sieht der Ablauf aus, um eine CCC-Kennzeichnung in China zu bekommen?
Ein Hersteller muss für den Marktzugang nach China im Groben folgende Schritte befolgen, um eine CCC-Kennzeichnung zu erhalten:
- Es beginnt mit einer Antragsstellung bei der chinesischen Behörde für ein zertifizierungspflichtiges Produkt.
- Anschließend gilt es ein Produktmuster nach China für Produkttest zu verschicken. Die Prüfung dauert in der Regel ca. 2-4 Wochen.
- Anschließend findet eine Inspektion der Produktionsstätte durch chinesische Inspektoren statt.
- Abschließend wird ein Zertifikat ausgestellt und die Genehmigung für die CCC-Kennzeichnung erteilt.
Erst nach diesem Verfahren ist der Hersteller berechtigt das Prüfzeichen an seinem Produkt anzubringen. Die Ausgabe des CCC-Zeichens erfolgt nur über die chinesische Zentralbehörde CNCA (Certification and Accreditation Administration). Die CCC-Kennzeichnung ist nur für bestimmte Produkte verpflichtend. Nicht zertifizierungspflichtige Produkte dürften keine CCC-Kennzeichnung tragen.
Wenn ein Hersteller mit seinen Produkten den Marktzugang nach China wagt, muss er prüfen ob seine Produkte zertifizierungspflichtig sind. Es ist möglich für bestimmte Produkte eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Zertifizierungspflicht zu beantragen. Dies ist beispielsweise für Produkte auf Messen und Ausstellungen oder für Produkte, die zur Forschung und für Labortest vorgesehen sind, möglich. Die Befreiung muss mit einer Beantragung bei der CIQ (China Inspection and Quarantine) in chinesischer Sprache erfolgen. Bei Vorlegung aller Unterlagen für den Befreiungsvorgang ist hierbei mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen zu rechnen.
Für den Marktzugang nach China muss ein Hersteller prüfen, ob er für seine Maschine eine CCC-Zertifizierung (China Compulsory Certification) von einer nationalen Prüfstelle benötigt. Für die Einfuhr von bestimmten Produkten in die Volksrepublik China besteht nämlich eine Zertifizierungspflicht. Die Zertifizierung soll bescheinigen, dass die Produkte alle Anforderungen aus chinesischen Normen einhalten. Zertifizierungspflichtige Produkte dürfen erst nach Beantragung und Erteilung einer CCC-Zertifizierung in China zum Einsatz kommen. Davor ist kein Import, Verkauf oder jegliche Geschäftsaktivitäten möglich. Eine chinesische Produktliste hilft Herstellern herauszufinden, ob Ihr Produkt unter die zertifizierungspflichtigen Waren fällt.
Für Maschinenbau Unternehmer, die in die USA expandieren wollen, sind andere Regelwerke zu beachten als für den europäischen Markt. Unter anderem verabschiedet die OSHA (Occupational Safety & Health Administration) Regelungen, die mit der Arbeitssicherheit zu tun haben. Die Einhaltung dieser Regeln sind verpflichtend einzuhalten und gilt unter anderem für die Betreiber von Maschinen und Anlagen. Vergleichbar sind die Regelungen der OSHA mit der europäischen Maschinenrichtlinie, wenn darin auch keine Trennung zwischen Hersteller und Betreiber besteht. Daher müssen die Hersteller sich ebenfalls unbedingt mit den Regelungen der OSHA auseinandersetzen. Zur Erfüllung der OSHA Regelungen gibt es zudem spezielle Produktnormen, welche die Anforderungen konkretisieren. So handelt die ANSI 11.19 mit dem Titel „Performance Requirements for Safeguarding“ von den Anforderungen an Schutzvorrichtungen.
Hersteller, die Ihre Maschinen nach Amerika einführen möchten, müssen beim Marktzugang USA einiges beachten. So muss der Hersteller dafür andere Vorschriften beachten als im europäischen Wirtschaftsraum. Organisationen wie die OSHA (Occupational Safety & Health Administration) verabschieden Regelungen, deren Einhaltung verpflichtend sind.
Auch gibt es kein Konformitätsverfahren wie die europäische CE-Kennzeichnung. So darf die Maschine in den USA erst in Betrieb gehen, wenn sie durch einen zugelassenen Inspektor eine Betriebserlaubnis erhält. Die Entscheidung, ob die Maschine bzw. Anlage nun als sicher gilt, hängt dabei von dem lokalen Inspektor für Sicherheit oder Brandschutz ab. Diese Person entscheidet, ob die US-Vorgaben für Arbeitsplatzsicherheit eingehalten wurden und die Maschine in Betrieb gehen darf. Die Einhaltung der Produktanforderungen kann sich der Hersteller zudem von einer externen Stelle bestätigen lassen. Die Prüfung der Maschine übernehmen dabei unabhängige Prüflabore, bekannt als „Nationally Recognized Testing Laboratories“ (NRTL). Diese prüfen Produkte auf die Einhaltung der wesentlichen Produktanforderungen und vergeben Prüfzeichen.
Wer den Marktzugang in die EU mit seiner Maschine erhalten möchte, muss folgende Dinge einhalten:
- Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen aus der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einhalten.
- Die Festlegungen aus den harmonisierten Normen einhalten, die eine Übereinstimmung des Produktes mit der Maschinenrichtlinie gewährleisten.
- Andere nicht harmonisierte Normen einhalten, welche ein hohes Schutzniveau der Maschine an die Sicherheit und Gesundheit von Personen gewährleistet.
- Die notwendige Technische Dokumentation erstellen, inklusive Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung und sonstige Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Diagramme, usw.
- Die Maschine muss eine CE-Kennzeichnung tragen, welche sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht ist.
Ebenfalls sehr wichtig: Die Übersetzung aller mitgeltenden Unterlagen für den Endanwender der Maschine. Wenn die Maschine beispielsweise nach Spanien geht, dann muss eine Technische Übersetzung der externen Technischen Dokumentation ins Spanische vorliegen. Nur eine englische Betriebsanleitung mitzugeben genügt nicht.
Im Maschinenbau befasst sich die Norm DIN EN ISO 13850 „Sicherheit von Maschinen – Not-Halt-Funktion – Gestaltungsleitsätze“ mit den Not-Halt-Vorrichtungen von Maschinen. Jede Maschine muss eine Not-Halt-Vorrichtung besitzen, welche die Maschine im Notfall stillsetzt. Bestätigt ein Benutzer im Notfall das Not-Halt-Befehlsgerät muss jede Gefahr bringende Bewegung sofort zum Stillstand kommen. Das Befehlsgerät rastet zudem ein und verbleibt in dieser Stellung bis zur ihrer manuellen Entriegelung durch den Benutzer. Dies verhindert, dass die Maschine wieder automatisch anläuft.
Bezüglich der Farbe eines Hauptschalters im Maschinenbau gibt es klare Vorgaben, wenn dieser eine Sicherheitsfunktion (bspw. Not-Halt) beinhaltet. Die DIN EN 60204-1 (Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen) besagt, dass der Hauptschalter dann rot sein muss. Ist ein Hintergrund um den Hauptschalter vorhanden, muss dieser Hintergrund die Farbe Gelb haben. Hat ein Hauptschalter für eine Handlung im Notfall keine besondere Bedeutung, so kann man eine beliebige Farbe wählen. Eine in der Praxis gängige Farbe für den Hauptschalter ohne Sicherheitsfunktion ist Schwarz.
Eine Not-Befehlseinrichtung im Maschinenbau soll den Benutzer vor einer unmittelbar drohenden Gefahr der Maschine schützen. Nach Betätigen der Befehlseinrichtung stoppt dabei die Maschine alle gefahrbringenden Bewegungen und verbleibt im Stillstand bis die Gefahr behoben ist.
Dabei legt die Maschinenrichtlinie für solche Befehlseinrichtungen fest, dass diese:
- deutlich erkennbar und gut sichtbar an einer schnell zugänglichen Stelle an der Maschine angebracht sind
- den gefährlichen Vorgang möglichst schnell nach dem Betätigen der Not-Befehlseinrichtung zum Stillstand bringen muss ohne dass zusätzliche Risiken entstehen.
- Falls erforderlich bestimmte Sicherungsbewegungen zulässt nach dem Auslösen der Befehlseinrichtung.
Dies ist zutreffend, da die Wartung laut der Maschinenrichtlinie als Unterkapitel der Instandhaltung aufgeführt ist. Die Instandhaltung dient zum funktionsfähigen Erhalt der Maschine in allen Lebensphasen der Maschine. Zur Wartung zählen alle Maßnahmen zur Erhaltung des Sollzustandes einer Maschine. Das kann Reinigung und Schmierung der Maschine sowie Austausch oder Ergänzung von Arbeitsstoffen sein. Begriffe wie Inspektion, Instandsetzung und Wartung sind Bestandteile der Instandhaltung.
Die Maschinenrichtlinie schreibt vor, dass bei einer wesentlichen Veränderung einer alten Maschine diese als eine neue Maschine zu betrachten ist. Die umgebaute Maschine benötigt dann eine neue Risikobeurteilung, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung und ein neues Typenschild. Das Typenschild muss die aktualisierten Angaben zu Baujahr usw. enthalten.
Normale Haushaltsgeräte fallen nicht unter die Maschinenrichtlinie. Im Artikel 1 unter dem Anwendungsbereichs der Maschinenrichtlinie sind diese unter Punkt 2 k) als Ausnahmen aufgelistet. Diese und andere Produktgruppen (u.a. Audio- und Videogeräte, Büromaschinen und Elektromotoren) sind dem Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie zuzuordnen.