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NN #007 News zu Normen und Richtlinien – Juli 2021

NN #007 News Zu Normen Und Richtlinien – Juli 2021

Eigene Norm für die Dokumentation von Anlagen

Falls zwei oder mehrere Maschinen miteinander verbunden werden, ist von einer Anlage die Rede. Die Dokumentation muss dann nicht nur die Maschinen im Einzelnen beschreiben, sondern auch die Schnittstellen und das Zusammenspiel der unterschiedlichen Maschinen. Und was muss alles hierzu in der Anleitung stehen? Leider macht die Dokumentationsnorm IEC/IEEE 82079-1 nur wenige Angaben in Bezug auf den Anlagenbau.

Daher arbeitet ein Arbeitskreis von der Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) und das Deutsche Institut für Normung (DIN) an der Vorlage für einen weiteren Teil der Normenreihe 82079, welcher sich mit Anleitungen für Systeme und Anlagen befasst. Der Arbeitskreis besteht aus Experten in den Bereichen Anlagenbau, Verfahrenstechnik, Medizintechnik und Gebäudedokumentation. Noch ist nicht viel bekannt zu dieser Norm, sie soll aber allgemein für Systeme als miteinander verkettete Komponenten gelten.

Was können wir also alles von einer solchen Norm erwarten? Was können die möglichen Anforderungen an Anleitungen von Anlagen sein?

Anforderungen an die Anleitung von Anlagen

Zunächst muss natürlich die Inbetriebnahme des Systems beschrieben sein. Die technische Dokumentation muss beschreiben, welche Test und Vorkehrungen vor der Inbetriebnahme durchzuführen sind. Mit Checklisten könnten beispielsweise Test durchgeführt werden.

Danach müssen Angaben zum Betrieb des Systems folgen. Auch was bei Wartungsarbeiten oder bei einer Störungsbehebung zu beachten ist, gehört in die Dokumentation. Oder was bei der Außerbetriebnahme zu beachten gilt.

Letztendlich müssen wie bei einer Maschinendokumentation alle Lebensphasen abgedeckt sein. Wenn mehrere Maschinen in der Anlage arbeiten sind natürlich auch Verweise auf die jeweilige Dokumentation der Komponenten möglich. Aber diese müssen so genau wie möglich, also auf die jeweilig benötigten Abschnitte der anderen Dokumentation verweisen.

Daher sollte das Ziel dieser neuen Norm sein, Anforderungen an Gestaltung und Struktur von Systemdokumentationen zu stellen. Auch welche Inhalte in diese Systemdokumentation gehören, sollte die Norm formulieren. Auf diese Weise kann garantiert werden, dass die Benutzer zielgruppengerichtet schnell an die benötigen Informationen gelangen. Am Ende sollen die Nutzungsinformationen schließlich für einen sicheren und effizienten Betrieb des Systems sorgen.

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  • Ersichtlicher Verwendungszweck der Maschine
  • Nachvollziehbare Handlungsanweisungen
  • Korrekt gestaltete Warnhinweise
  • Übersichtliches Layout der Betriebsanleitung
  • Verständliche Abbildungen
  • Hochwertige textliche Gestaltung

Marktüberwachungsverordnung in Kraft

Seit dem 16. Juli 2021 ist die Marktüberwachungsverordnung in Kraft. Ich fasse in dieser Newsfolge nochmal kurz die wichtigsten Punkte der Marktüberwachungsverordnung zusammen:

  • Einbeziehung der Fullfilment-Dienstleister als Wirtschaftsakteure: Dienstleister wie Amazon, welche Herstellern, Händler und Einführer eine Plattform geben und sich nur um die Lagerung, Verpackung, Adressierung und Versendung der Produkte kümmern, sind nun auch als Wirtschaftsakteure in der Verpflichtung sich um die Konformität Ihrer angebotenen Produkte zu kümmern.
  • Notwendiger Wirtschaftsakteur innerhalb der EU: Auch Fullfilment-Dienstleister können nun als verantwortliche Person für die Produktkonformität hergezogen werden, falls innerhalb der EU es keinen Hersteller, Einführer oder Bevollmächtigten gibt. Dieser muss dann seiner Pflichten der Marktüberwachungsbehörde nachkommen. Er muss die Konformitätserklärung für das Produkt bereithalten, die technischen Unterlagen den Behörden auf Aufforderung zur Verfügung stellen und alle zum Nachweis der Konformität des Produkts erforderlichen Informationen auf begründetes Verlangen einer Marktüberwachungsbehörde vorlegen.
  • Kennzeichnungspflicht auf dem Produkt oder Verpackung des in der EU ansässigen Wirtschaftsakteurs: Je nachdem welcher Wirtschaftsakteur (Hersteller, Einführer, Bevollmächtigte oder Fulfilment-Dienstleister) in der EU ansässig ist, müssen dessen Kontaktdaten (Name, Handelsname oder Handelsmarke sowie Kontaktanschrift) auf dem Produkt oder der Verpackung vorkommen.
  • Stärkung der Befugnisse und Maßnahmen der zuständigen Marktüberwachungsbehörden: Die Marktüberwachungsbehörde ist dazu berechtigt entsprechende Mittel zu ergreifen, um den Markt vor unsicheren Produkten zu schützen. Dazu gehört der Erwerb von Produkten unter falscher Identität zu Prüfungszwecken, Inspektionen vor Ort und Kontrolle von Dokumenten, Einholung von Informationen über Lieferketten und Vertriebsnetze und das Auffordern Inhalte von Online-Angeboten zu entfernen oder Warnhinweise auf den betreffenden Internetseiten anzubringen. Auch die Aufforderung an Interprovider den Zugang zum Online-Angebot von unsicheren Produkten zu beschränken ist möglich.

Technische Vorschriften in Deutschland

Die europäischen Mitgliedsstaaten erarbeiten ständig neue technische Vorschriften. Für Deutschland wissen wir von den folgenden neuen technischen Vorschriften, die evtl. für Sie interessant sein könnten:

  • Eine Schnittstellenbeschreibung für mobile Satelliten-erdfunkstellen mit niedriger Datenübertragungsrate in Frequenzbereichen unter 1 GHz. Die Schnittstellenbeschreibung ist eine Unterstützung zur effizienten Nutzung von Funkfrequenzen, damit keine funktechnischen Störungen auftreten. Die Schnittstellenspezifikation ist gemäß der Richtlinie 2014/53/EU über die Bereitstellung von Funkanlagen vorgeschrieben.
  • Die nächste Änderung betrifft die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen. Dort werden neue veröffentlichte Normen und technische Reglungen aufgenommen, damit die Verwaltungsvorschrift dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Davon betroffen sind Bauprodukte und Bauarten im Hinblick auf deren Verwendung und Anwendung.
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Änderungen bzw. Neuerungen von Verordnungen

Neu veröffentlicht wurde am 25 Juni die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung im Bundesgesetzblatt. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und dient als Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Diese behandelt die Reduzierung solcher Abfälle durch Wiederverwendung, Recycling und andere Formen.

Eine Berichtigung dreht sich um die Verordnung über In-vitro-Diagnostika. Die Verordnung ist in 52 Punkten am 1. Juli geändert worden. Die Berichtigung erschien im Amtsblatt der EU.

Die nächste Berichtigung geht um die Betriebssicherheitsverordnung, welche sich mit Druckbehälter von Feuerlöscher und Löschmittelbehälter befasst. Eine Berichtigung zu dieser Verordnung erschien am 29. Juni im Bundesgesetzblatt.

Praxistipp: Fachbuch Grundwissen CE-Kennzeichnung von Weka

Bereits in der vierten Auflage erscheint von WEKA MEDIA das Fachbuch Grundwissen CE-Kennzeichnung. Der Autor führt durch den CE-Prozess und unterstütz bei der Einarbeitung in die Grundlagen der CE-Kennzeichnung. Dabei richtet sich das Fachbuch auch an die Technische Redaktion, da bis zur Rechtskonformen Dokumentation alles beinhaltet ist. Auch zeigt das Fachbuch die wichtigsten Schritte im CE-Prozess auf und wie sich diese mit der Software WEKA Manager CE umsetzen lassen.

Praxistipp: Informationsschrift zur Arbeitsplatzbeleuchtung

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall hat eine Informationsschrift zur Arbeitsplatzbeleuchtung veröffentlicht. Darin geht es um eine gute Beleuchtung des Arbeitsplatzes, um sicher und effizient arbeiten zu können. Licht hat einen hohen Einfluss auf die Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Belegschaft. Worauf es bei einem ausgewogenen Beleuchtungskonzept ankommt, ist in der Informationsschrift „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten“ vermerkt.

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