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NN #008 News zu Normen und Richtlinien – August 2021

NN #008 News Zu Normen Und Richtlinien – August 2021

Frist für die UKCA-Kennzeichnung um ein Jahr verlängert

Ab nächstem Jahr sollten Produkte, welche der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen, beim Import in das Vereinigte Königreich eigentlich die UKCA-Kennzeichnung tragen. Ende August wurde jedoch der Termin auf den 1. Januar 2023 verschoben.

Unternehmen haben nun ein Jahr mehr Zeit zur Anpassung und dürfen noch bis Ende 2022 CE-gekennzeichnete Produkte auf dem britischen Markt in Verkehr bringen. Natürlich vorausgesetzt die Produkte stimmen mit den europäischen und britischen Anforderungen überein. Auch für Waren, die von einer EU notifizierten Stelle geprüft wurden, gilt dies bis zum Ende des nächsten Jahres.

Die Verschiebung der UKCA-Kennzeichnung entbindet die Hersteller aber nicht von ihren sonstigen Rechtspflichten. Hersteller müssen weiterhin prüfen, ob in ihrer Lieferkette ein Einführer vorhanden ist. Sonst benötigen sie einen Bevollmächtigten im Vereinigten Königreich. Die Pflicht sich mit den Rechtsvorschriften auseinanderzusetzen gilt natürlich auch für die Einführer.

Entwurf für eine Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) veröffentlicht

Systeme mit künstlicher Intelligenz erfahren in den letzten Jahren eine rasante technische Entwicklung. Grund genug für die EU-Kommission sich mit abgestimmten europäischen Regeln auseinanderzusetzen, um den Herausforderungen von KI-Systemen entgegenzutreten. Ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen soll die Risiken solcher Systeme aber auch die positiven Aspekte berücksichtigen.

Erst kürzlich veröffentlichte die EU-Kommission einen Entwurf für ein Gesetz über Künstliche Intelligenz. Diese Verordnung soll Vorschriften für Entwicklung, das Inverkehrbringen sowie die Anwendung von KI-Systemen festlegen.

Inhalte des Entwurfs

Ein Hauptaugenmerk des Entwurfs liegt auf potentielle Risiken, die von KI-Systemen ausgehen können. Lebensbedrohliche KI-Systeme sollen verboten und Systeme mit hohem Risiko nur unter strengen Auflagen zugelassen werden. Hierfür sieht der Entwurf eine Einstufung der Risiken, die von KI-Systemen ausgehen können, in 4 Stufen vor. Geht von einem System ein unannehmbares Risiko aus, werden diese verboten, da Sie eine Sicherheitsbedrohung für die Anwender darstellen. Bei einem hohen Risiko müssen strenge Auflagen erfüllt werden, bevor das KI-System auf den Markt gelangen darf. Für ein geringes Risiko soll lediglich auf mögliche Gefahren hingewiesen werden. Bei einem minimalen Risiko durch das KI-System sollen keine Eingriffe erfolgen.

Für Maschinen haben KI-Systeme eine immer stärker werdende Relevanz. Wie verhält sich also diese Verordnung mit der neuen Maschinenverordnung, die momentan in der Erstellung ist.

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Relevanz für die neue Maschinenverordnung

Die KI-Verordnung deckt vorrangig die von solchen Systemen ausgehenden Sicherheitsrisiken ab, welche Sicherheitsfunktionen von Maschinen steuern können. Die neue Maschinenverordnung stellt dagegen eher die Integration eines KI-Systems in die Gesamtmaschine sicher, um die Maschinensicherheit als Ganzes nicht zu gefährden. Die beiden Verordnungen ergänzen sich daher gegenseitig.

Die neue Verordnung für KI-Systeme soll eine Schlüsselrolle in der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen einnehmen. Unter anderem soll dies mit dem Bereitstellen technischer Lösungen für den Anwender sichergestellt werden. Unterstütz werden soll die Verordnung mit speziellen Normen, welche sich mit KI-Systemen beschäftigen.

Erst vor kurzem erschien mit der Norm ISO/TR 2100-5:2021-01 „Safety of machinery – Relationship with ISO 12100 – Part 5: Implications of artificial intelligence machine learning“ ein Ansatz, um KI-Systeme in Maschinen zu integrieren.

Der Entwurf sieht vor, dass die Verordnung 30 Monate nach der Veröffentlichung verpflichtend anzuwenden ist. Noch sind die vorgeschlagenen Inhalte der Verordnung nicht final oder gültig. Der Entwurf wird erst noch kommentiert und überabeitet. Danach muss das EU-Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten erst noch die endgültige Fassung abnehmen. Dieser Prozess nimmt meist mehrere Jahre in Anspruch.

Wir vermuten, dass die neue Maschinenverordnung und die für die KI-Systeme zeitlich miteinander veröffentlicht werden. Beide Entwürfe haben auch dasselbe Ausgabedatum.

Änderung der REACH-Verordnung

Die REACH-Verordnung wurde bezüglich Granulate und Mulche geändert, die auf Kunstrasenplätze und Spielplätzen zum Einsatz kommt. Die Granulate und Mulche in loser Form aus Gummi werden überwiegend aus Altreifen gewonnen. Bei Bestandteilen in solchen Altreifen besteht ein gesundheitliches Bedenken. Deswegen ist auch im Anhang 17 (XVII) der REACH-Verordnung die Abgabe von Granulaten und Mulchen an die breite Öffentlichkeit beschränkt, wenn in den Gemischen die Konzentration bestimmter Stoffe zu hoch ausfällt.

Die Änderung der REACH-Verordnung betrifft Beschränkungen in Bezug auf acht polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Die Verwendung dieser Stoffe wird ab dem 10. August 2022 neu geregelt.

Änderung von Arbeitsschutzverordnungen

Am 1. Oktober treten geänderte Arbeitsschutzverordnungen in Kraft. Diese Änderungen betreffen die Biostoffverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.

Unter anderem geht es bei der Änderung der Gefahrstoffverordnung um Anforderungen hinsichtlich von Biozid-Produkte und Begasung mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln.

Neue Verzeichnisse harmonisierter Normen

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurden neue Verzeichnisse harmonisierter Normen ausgegeben. Zuletzt betraf das die Richtlinie über Aufzüge (2014/33/EU), die Funkanlagenrichtlinie (2014/53/EU), die PSA-Verordnung (2016/425), die Verordnung über In-vitro-Diagnostika (2017/746), die Bauprodukte-Verordnung (305/2011) und die Medizinprodukteverordnung (2017/745).

Per Durchführungsbeschlüsse sind für diese Richtlinien und Verordnungen neue harmonisierte Normen in Kraft getreten. Ebenfalls sind die Normen aufgelistet, die nicht mehr gelten und keine Konformitätsvermutung zu einem gewissen Stichtag auslösen.

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Praxistipp: Software für die Bewertung magnetischer Felder

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bietet eine kostenlose Software für die Bewertung magnetischer Felder. Überall wo elektrischer Strom fließt entstehen auch magnetische Felder.

Der Arbeitgeber ist durch die Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, für Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und auftretende magnetische Felder zu bewerten. Durch eine Zusammenarbeit zwischen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall sowie dem Institut für Arbeitsschutz ist eine Software für die Bewertung magnetischer Felder entstanden, die Fachkundige bei der Bewertung unterstützen kann.

Die Software kann kostenlos über die Webseite des Instituts für Arbeitsschutz heruntergeladen werden.

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