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NN #006 News zu Normen und Richtlinien – Juni 2021

NN #006 News Zu Normen Und Richtlinien – Juni 2021

Marktüberwachungsverordnung

Die europäische Marktüberwachungsverordnung soll verhindern, dass nicht konforme Produkte den europäischen Binnenmarkt betreten. Bislang wurden komplexe Lieferketten nur wenig überwacht. Das soll sich mit der neuen Verordnung ändern. Dafür erhöhen sich die die Befugnisse der überwachenden Behörden stark und auch die Anforderungen an Wirtschaftsakteure sind gestiegen. In Deutschland ist für die Umsetzung der europäischen Verordnung das Marktüberwachungsgesetz herausgegeben worden. Dieses tritt wie die Marktüberwachungsverordnung ebenfalls ab dem 16. Juli in Kraft. Mit diesem Gesetz soll in Deutschland eine einheitliche Marktüberwachung sichergestellt werden. Unter den Geltungsbereich dieses Gesetztes fallen nahezu alle Non-Food-Produkte.

Die neue Verordnung bzw. das neue Gesetz in Deutschland soll vor allem den Verbraucherschutz im Online-Handel stärken. Die deutschen Marktüberwachungsbehörden können beispielsweise durch das neue Gesetz unter falscher Identität Produktproben erwerben, um diese zu überprüfen. Sollte die Behörden dann ernste Risiken für Leben und Gesundheit der konsumierenden Personen feststellen, ist die Behörde berechtigt den Zugang zu einschlägigen Webseiten einzuschränken.

Neue Fassung der EU-Dual-Use-Verordnung

Güter die einen doppelten Verwendungszweck innehaben wie beispielsweise Chemikalien, Maschinen, Werkstoffe, Technologien und Software fallen unter den Geltungsbereich der europäischen Verordnung. Solche Güter können häufig sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden.

Die EU-Dual-Use-Verordnung regelt die Exportkontrollen von solchen Gütern. Die Verordnung stammt aus dem Jahr 2009 und ist nun überarbeitet worden. Die neu gefasste Verordnung ist am 11. Juni im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt am 9. September 21 in Kraft.

Kernelemente der neuen Fassung sind striktere Kontrollvorschriften, eine bessere Durchsetzbarkeit von Kontrollen, eine vertiefte Kooperation unter den Mitgliedsstaaten, Einführung neuer Allgemeiner Genehmigungen und mehr Transparenz in dem Jahresbericht der EU-Kommission.

Bündelung Kompetenzen im Bereich Cybersicherheits-Normung

Die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) und das Deutsche Institut für Normung (DIN) bilden ein Gemeinschaftsgremium „Cybersecurity“, welches am 18.05.21 gegründet wurde. Damit sollen die Kompetenzen im Bereich Normung rund um die Cybersicherheit gebündelt werden. Das bedeutet auch ein besserer Zugang zur Mitgestaltung bei Normen für Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Handel und Verbraucherschutz.

Da die europäische Kommission voraussichtlich im Sommer einige Richtlinien überarbeiten wird, können Anforderungen an Cybersicherheit in Zukunft für einen Großteil der Produkte verpflichtend werden. Die Interessen der deutschen Wirtschaft können dann zukünftig in diesem neuen Gemeinschaftsgremium „Cybersecurity“ mit einfließen.

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Ende der Konformitätsvermutung der alten Fassung der EN 60204

Am 27.05 endete die Konformitätsvermutung nach der Niederspannungsrichtlinie für die alte Fassung der EN 60204 Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen aus dem Jahre 2006. Für die Maschinenrichtlinie besteht dagegen noch bis zum 02.10.21 eine Konformitätsvermutungswirkung der alten Fassung. Nach der Niederspannungsrichtlinie muss aber bereits die aktuelle Fassung von 2018 für eine Konformitätsvermutung angewendet werden.

Neue Effizienzregeln für Elektromotoren

Ab dem 1. Juli sind in der EU neue Effizienzregeln für Elektromotoren in Kraft getreten. Eine neue Verordnung für die Ökodesign-Richtlinie verschärft die Anforderungen für Maschinenbauen, die Drehstrommotoren in Ihren Maschinen einsetzen.

So sind ab Juli nun auch Bremsmotoren oder Drehstrommotoren an Frequenzumrichter betroffen. Ausgenommen sind noch Drehstrommotoren, die für den Antrieb von Elektroautos entwickelt wurden. Der Maschinenbauer muss sicherstellen, dass er nur noch Maschinen mit konformen Drehstrommotoren ausliefern darf.

Neue harmonisierte Normen

Am 22.06. wurde die Liste der harmonisierten Normen, welche für die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Konformitätsvermutung auslösen, aktualisiert. In diesem Durchführungsbeschluss 2021/1015 erschienen neue harmonisierte Normen im Amtsblatt der EU.

Eine Norm wurde hierbei erstmalig veröffentlicht, für drei Normen gab es direkte Nachfolger und sieben Normen wurden geändert. Zudem wurden 4 Normen mit der Übergangsfrist bis zum 22.12.2022 entfernt.

Weitere Änderungen gab es in der ATEX-Richtlinie, der Öko-Design-Richtlinie und der Spielzeugrichtlinie.

Der Anhang 1 der ATEX-Richtlinie fügt eine neue harmonisierte Norm zur „Bestimmung des Selbstentzündungsverhaltens von Staubschüttungen“ hinzu.

Die Öko-Design-Richtlinie nimmt im Juni gleich mehrere harmonisierte Normen auf.
In Durchführungsbeschlüssen kamen die Normen:

  • EN 60436 „Elektrische Geschirrspülmaschinen für den Hausgebrauch – Messverfahren für Gebrauchseigenschaften“,
  • EN 60456 „Waschmaschinen für den Hausgebrauch – Verfahren zur Messung der Gebrauchseigenschaften“ sowie
  • EN IEC 62512 „Elektrische Wasch-Trockner für den Hausgebrauch – Prüfverfahren zur Bestimmung der Gebrauchseigenschaften“ hinzu.

Auch der Anhang I der Spielzeugrichtlinie enthält die aktuellen harmonisierten Normen, die bei Anwendung der Richtlinie die Konformität auslösen.

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Allzeittief bei Arbeitsunfällen

Aus einem Bericht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hat sich ergeben, dass die Zahl der Unfälle bei der Arbeit auf ein Allzeittief gesunken sind. Im Jahr 2020 sank laut Statistik die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle um rund 13 Prozent von 871.547 im Jahr 2019 auf 760.492. Grund sind natürlich die veränderten Arbeitsbedingungen, die während der Corona-Pandemie aufgetreten sind. Vermehrte Home-Office Einsätze sorgten dabei auch für weniger Unfälle auf dem Weg zur Arbeit. Diese Zahl ging um rund 18 Prozent auf 152.823 zurück, bei der Zahl der Schulwegunfälle ging diese sogar um 34 Prozent auf insgesamt 71.764 herunter.

Steigende Zahl von Verdachtsanzeigen einer Berufskrankheit

Dagegen sind die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit bei den Unfallversicherungsträgern um fast 33 Prozent auf 106.491 Meldungen gestiegen. Davon gab es 30.329 Meldungen im Zusammenhang mit einer Erkrankung an Covid-19. Das Vorliegen einer Berufskrankheit bestätigte sich in 52.956 Fällen.

Im letzten Jahr starben insgesamt 2.380 Menschen als Folge einer Berufskrankheit, das sind 175 Fälle weniger als noch im Jahr 2019. Mehr Details zu den Kennzahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind in deren Pressemitteilung zu finden.

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