Wussten Sie schon, dass das "Sicherheitskapitel" in der Maschinenrichtlinie nicht gefordert ist? Natürlich müssen Sicherheitshinweise…
Disclaimer-Sätze in Betriebsanleitung nicht rechtskräftig
Wussten Sie schon, dass der folgende Disclaimer-Satz, der oft in Betriebsanleitungen im Vorspann steht, nicht rechtskräftig ist?
„Die Firma xxx übernimmt keine Gewährleistung für Druckfehler oder andere Fehler oder daraus entstehende Schäden.“ Der beschriebene Disclaimer-Satz hat sich als Tradition eingebürgert, rechtlich entfaltet er jedoch keinerlei Wirkung. Für die Richtigkeit der von Ihnen gegebenen Informationen müssen Sie einstehen, und zwar unabhängig davon, worauf der Fehler letztendlich beruht. Somit ist auch für etwaige Druckfehler zu haften, da sie mit einer sorgfältigen Prüfung (Lektorat) hätten vermieden werden können.
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