Wussten Sie schon, dass das "Sicherheitskapitel" in der Maschinenrichtlinie nicht gefordert ist? Natürlich müssen Sicherheitshinweise…
Angabe von Risiken verschiedener Risikostufen
Wussten Sie schon, ob Sie bei einer Risikobewertung in der Bedienungsanleitung vor einem Risiko der Stufe 0 (Stufen 0-10) warnen müssen?
Ab welcher Stufe ist das Risiko ein echtes Restrisiko, vor dem gewarnt werden muss? Hier gibt es keine festen Regeln. Bei einem geringen Risiko, abgebildet im Risikographen durch die Stufen 0 bis 10, stellt sich die Frage, inwiefern hier tatsächlich ein Warnhinweis gegeben werden muss oder ob es nicht ausreicht, durch entsprechende Bedienhinweise das Risiko „abzufedern“. Jedenfalls ist es dringend geboten, die Warnhinweise „sparsam“ zu verwenden und nicht vor allen erdenklichen Risiken in gleicher Weise zu warnen. Bei den Risiken der Stufen 0 bis 10 können Sie sich daher auf bloße Bedienhinweise beschränken.
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