Notifizierte Stellen, die im Konformitätsbewertungsverfahren und der CE-Kennzeichnung helfen, sind Pflichten auferlegt. Die notifizierten Stellen müssen kompetent, nichtdiskriminierend, transparent, neutral, unabhängig und unparteilich handeln. Auch müssen die notifizierte Stelle ihrer zuständigen Behörde, den Marktüberwachungsbehörden und anderen notifizierten Stellen relevante Informationen zur Verfügung stellen. Ebenso müssen die notifizierten Stellen dafür sorgen, dass die Vertraulichkeit der Ihnen im Zuge Ihrer Tätigkeit erlangten Informationen sichergestellt ist. Die notifizierten Stellen müssen sicherstellen, dass Ihnen Mitarbeiter zur Verfügung stehen, die über ausreichende und sachdienliche Kenntnisse und Erfahrungen zur Verfügung stehen, welche sie für die Durchführung der Konformitätsbewertung im Einklang mit den entsprechenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union benötigen.
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