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Was ist in den Anhängen der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG aufgelistet?

Der Anfang macht der Anhang 1 der Spielzeugrichtlinie mit einer Liste von Produkten, welche nicht als Spielzeug gelten. Dies sind die Ausnahmen von der Spielzeugrichtlinie. Danach folgen die grundlegenden Sicherheitsanforderungen in Anhang II. Auf mehreren Seiten werden Anforderungen bezüglich physikalischer und mechanischer Eigenschaften, Entzündbarkeit, chemischer- und elektrischer Eigenschaften, Hygiene und Radioaktivität beschrieben. Der Anhang III zählt die Inhalte der EG-Konformitätserklärung auf. Der Anhang IV befasst sich mit den erforderlichen technischen Unterlagen. Im Anhang V finden sich Vorgaben zu Warnhinweise und Gebrauchsvorschriften für bestimmte Spielzeugkategorien.

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