Auch für Druckgeräte ist eine Risikobeurteilung erforderlich. Als Inverkehrbringer ist es die Pflicht des Herstellers alle Risiken zu erkennen und soweit möglich zu mindern. Das Produktsicherheitsgesetzt in Deutschland schreibt eine Risikobeurteilung für alle Produkte vor. Der Hersteller muss alle denkbaren Situationen mit dem Produkt (bspw. Bedienung eines Druckgerätes) untersuchen und auf mögliche Gefährdungen bewerten.
FAQs
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