Zu den Ausnahmen des Geltungsbereichs der Maschinenrichtlinie fallen Seeschiffe, Schachtförderanlagen, Waffen einschließlich Maschinen für militärische Zwecke und Maschinen für Forschungszwecke. Ebenso Einrichtungen für Vergnügungsparks, bestimmte Beförderungsmittel und Maschinen, deren Ausfall zu einer Emission von Radioaktivität führen kann. Auch elektronische Erzeugnisse, die unter die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU fallen, zählen nicht zu dem Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie.
FAQs
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