Eine Konformitätserklärung kann für eine Maschine ausgestellt sein, die selbstständig funktionstüchtig ist. Die Konformitätserklärung im Maschinenbau muss dafür beinhalten:
- Name und Anschrift des Herstellers
- Beschreibung der Maschine
- Genauso alle Bestimmungen, denen die Maschine entspricht
- Angaben zum Unterzeichner
- Ebenfalls angewendete nationale technische Normen und Spezifikationen
- Ggf. die Fundstellen der angegebenen Normen