Eine Herstellererklärung kann für eine Maschine ausgestellt sein, die in eine andere eingebaut wird. Die Herstellererklärung im Maschinenbau muss dafür beinhalten:
- Name und Anschrift des Herstellers
- Beschreibung der Maschine
- Ggf. die Fundstellen der angegebenen Normen
- Hinweis, dass die Inbetriebnahme solange untersagt ist, bis nachgewiesen ist, dass die Maschine, in die das Produkt eingebaut ist, den Bestimmungen der Richtlinien entspricht
- Ebenso Angaben zum Unterzeichner