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Die Umsetzung und der Worst-Case – Podcast #US-P006

Die Umsetzung Und Der Worst-Case – Podcast #US-P006

Ein herzliches Willkommen an alle Zuhörerinnen und Zuhörer zu einer neuen Folge unseres Podcasts zur Technischen Dokumentation. Mein Name ist Florian Schmider und ich bin bei der GFT AKADEMIE verantwortlich für den Bereich der Technischen Dokumentation.

Wie letzte Woche angekündigt, werden wir uns heute mit einem möglichen Vorgehen zur Reduzierung von Haftungsrisiken in den USA beschäftigen. Die Folge wird sich in 2 Teile gliedern. Der erste Teil ist für den Teil der Zuhörer interessant, die bisher noch gar nicht in die USA exportieren. Der zweite Teil wird sich hingegen mit Maßnahmen auseinander setzen, die auch durchgeführt werden können, wenn bereits in die USA exportiert wird. Diese Folge wird die letzte Folge der Reihe „Produkthaftung USA“ sein und diesen Themenblock abschließen.

Da die Folgen thematisch aufeinander aufbauen, empfehle ich Ihnen sich auch die anderen Folgen der Reihe anzuhören. So ist alles für Sie verständlich und gut erklärt. Vollständige Erklärungen von bereits erklärten Begriffen und Begebenheiten spare ich mir in den neueren Podcasts, damit die Folgen nicht zu lange werden.

Auf in die USA – aber wohin genau?

Beginnen wir mit dem ersten Teil der Folge. Wir exportieren bisher noch nicht in die USA und möchten diesen Markt erschließen. An dieser Stelle möchte ich gleich vorab sagen, ich mache hier keine Marktanalyse. Ob sich der Export für Sie im Einzelnen lohnt oder nicht, müssen Sie selbst abwägen. Wir behandeln die Punkte rund um unseren Podcast, also hauptsächlich das Thema Produkthaftung.

In der ersten Folge der Reihe habe ich bereits erwähnt, dass die USA wie die EU ein Staatengebilde ist, mit vielen einzelnen Mitgliedsstaaten. Dadurch gibt es staatenübergreifende Gesetze und Gesetze, die nur in einzelnen Bundesstaaten gelten. Daher ist der erste Schritt die Überlegung, in welche Bundesstaaten Sie exportieren möchten.

Hierbei empfehle ich Ihnen, zu Beginn nur einzelne Bundesstaaten auszuwählen und nicht alle 50 Bundesstaaten auf einmal. Dadurch hält sich die Normen- und Gesetzesrecherche in Grenzen und der Aufwand zur Erschließung des Marktes bleibt übersichtlicher. Wenn Sie die Normen und Gesetze nicht selbstständig recherchieren können oder wollen, können Sie Dienstleister und Spezialisten wie uns damit beauftragen.

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Wer ist der Wettbewerb? Wie sind Sie aufgestellt?

Im nächsten Zuge sollten Sie sich mit Ihrem Wettbewerb beschäftigen, der im selben Bundesstaat seine Produkte vertreibt. Schauen Sie sich ihn, seine Konzern- oder Unternehmensstruktur, seine Produkte und wenn möglich auch seine technischen Dokumente an.

In einem Gerichtsprozess werden neben den Normen und Richtlinien auch die Arbeitsweise des Wettbewerbs angeschaut und mit der Ihren verglichen. Und sollten Sie schlechter als der Wettbewerb arbeiten oder es Unterschiede bei Sicherheitsmaßnahmen geben, kann es schon einmal schwieriger für Sie werden, die Jury von Ihrem Standpunkt zu überzeugen.

Auch Ihre eigene Aufstellung sollten Sie in diesem Zuge betrachten und bewerten. Haben Sie ein amerikanisches Tochterunternehmen? Welche Vertriebspartner und Unternehmen sind noch beteiligt? Bedenken Sie dabei, dass auch Ihr deutsches Mutter-Unternehmen mithaftet, sofern es in Produktions- oder Vertriebsprozesse miteingebunden ist. In den USA können schließlich alle an der Lieferkette beteiligten Unternehmen für die Haftung herangezogen werden.

Gründung einer Tochterfirma wegen der Haftung

Da wir es gerade von Tochterunternehmen haben, möchte ich diesen Punkt noch vollständig besprechen. Wir haben schon öfters von deutschen Unternehmen gehört, dass sie wegen der Haftung extra eine Tochter in den USA gegründet haben, damit die Haftung dort bleibt und andere Unternehmen nicht betroffen werden.

Die Gründung einer Tochter in den USA ist jedoch ein zweischneidiges Schwert. Es gibt hier Vor- und Nachteile. Einer der größten Vorteile ist, dass sich die Angestellten dann auch besser mit den Anforderungen des Produkthaftungsrechts auskennen und dieses besser umgesetzt werden kann. So kann das Haftungsrisiko verringert werden. Außerdem sind die lokalen Normen, Richtlinien und Gesetze bekannt und können einfacher recherchiert und umgesetzt werden.

Auch die einfachen Schadensersatz- oder die Strafschadensersatzzahlungen bleiben vermutlich in den USA bzw. auf das Vermögen des Tochterunternehmens beschränkt. Da ich gerade „vermutlich“ sagte, kommen wir auch gleich zu den Nachteilen. Zum einen kann jedes Vermögen, was sich in den USA befindet, im Zuge eines Haftungsfalls vollstreckt werden. Es besteht hierbei kein deutscher Vollstreckungsschutz. Sollten Sie also beispielsweise Anlagen in Wertpapieren oder Dollar in den vereinigten Staaten haben, kann dies vollstreckt werden.

Die zweite Gefahr besteht darin, dass der Richter die Trennung zwischen Mutter- und Tochterunternehmen nicht anerkennt und beide als derart verbunden ansieht, dass es zu einem haftungsrechtlichen Durchgriff auf den deutschen Standort kommt.

Ein ebenfalls nicht zu vernachlässigender Nachteil ist, dass es für die amerikanischen Gerichte einfacher ist, eine Klageschrift zuzustellen, wenn es eine amerikanische Tochter gibt. Ohne Tochter kann es durchaus geschehen, das die Klageschrift nicht durchgestellt werden kann.

Smoking Gun - Fälle

Der größte Nachteil eines amerikanischen Tochterunternehmen ist jedoch die Zunahme der internen Kommunikation, was zu sogenannten „Smoking Gun“-Fällen führen kann. Durch die Zunahme der Kommunikation entsteht eine große Dokumentation von internem Schriftverkehr und Meinungsverschiedenheiten. Beispielsweise zur Herstellung oder Vertrieb von Produkten, Erhöhungen von Sicherheitsanforderungen oder Feststellung von Mängeln. Diese Dokumentation ist für den Kläger eine „Smoking Gun“, also starke Hinweise, die es ihm ermöglichen fahrlässiges Verhalten in den Unternehmen darzulegen.

Um das ganze besser zu erklären habe ich auch einen Beispiel: Im Jahr 2007 wurde die Firma Chrysler zu 4 Millionen Dollar einfachem Schadensersatz und 50 Millionen Dollar Strafschadensersatz verurteilt. Und was war geschehen? Richard Mraz stellte den automatikgetriebenen PKW seines Arbeitgebers, einen Dodge Dakota, ohne festgezogenen Handbremse ab.

Aufgrund eines Programmierfehlers schaltete der Wagen automatisch von Parkstellung in den Rückwärtsgang und rollte davon. Herr Mraz sprang in den fahrenden PKW um ihn zu stoppen. Leider zog er sich bei diesem Versuch tödliche Kopfverletzungen zu. Chrysler räumte den Programmierfehler ein, verwies jedoch darauf, dass der Arbeitgeber von Herr Mraz die insgesamt 12 Rückrufbriefe ignoriert hatte. Dieser war der Eigentümer des Autos und daher hätte Chrysler alles Erforderliche und in ihrer Macht stehende getan.

Die Familie des Toten konnte jedoch aufgrund der internen Dokumentation und dem Schriftverkehr belegen, dass der Konzern sehr viel Zeit mit der Diskussion vergeudete, ob ein Rückruf erforderlich sei oder nicht. Sie argumentierten weiter, dass es ohne diese Unstimmigkeiten zu einem früheren Rückruf gekommen wäre und der Unfall so vermieden hätte werden können. Die Jury folgte dieser Argumentation und verhängte die vorhin genannten Strafen.

Um solche Fälle zu vermeiden, muss die Tochterfirma rechtlich und auch tatsächlich möglichst selbstständig organisiert sein und auch der Herstellungsprozess sollte in die USA verlagert sein, um Diskussionen zu verhindern. Nur dann können „Smoking Guns“ vermieden und die Haftung auf die USA beschränkt werden.

Gefahr! – Wir exportieren bereits in die USA!

Die „Smoking Guns“ gelten natürlich auch für Unternehmen, die bereits in die USA exportieren. Wir wechseln daher nun in den zweiten Teil der Folge. Auch hier sollte die Kommunikation im Unternehmen oder Konzern durchleuchtet und auf solche möglichen Schwachstellen untersucht werden.

Doch was sollten Unternehmen außerdem machen, wenn Sie bereits länger in die USA exportieren? Zunächst einmal sollten Sie eine Risikoanalyse durchführen, um mögliche Gefahrenquellen für Haftungen zu prüfen und zu ermitteln. Hierzu gehört auch die Überprüfung der anderen Mitspieler, wie ich es vorhin bereits erwähnt habe. Also der Wettbewerb oder Ihre Vertriebspartner.

Nach dem Sie alle Glieder der Lieferkette, den Wettbewerb und Ihre Vertriebspartner angeschaut haben, sollten Sie sich mit Ihrem Produkt oder Produkten beschäftigen. Was ist nötig, damit eine Haftung entsteht? Hierbei sollten Sie sich die Fehlerarten genau anschauen. Gibt es Konstruktions- oder Entwicklungsfehler? Wie häufig treten Fabrikationsfehler auf und können Sie vermieden werden? Wie sieht es mit der technischen Dokumentation und Betriebsanleitungen aus?

Konstruktions-, Entwicklungs- oder Fabrikationsfehler können am besten dadurch umgangen werden, wenn das Produkt selbst eine Konstruktion aufweist, die der Jury als sicher und vernünftig erklärt werden kann. Extern durchgeführte Analysen der Verbraucherinteressen und die Analyse von Konkurrenzprodukten und Industriestandards helfen zusätzlich dabei.

Während der Konstruktion sollte Risikobeurteilungen und externe Analysen durchgeführt werden, ob das Produkt unerwartete Gefahren oder Restgefahren birgt, gerade im Hinblick auf Amerika. Testreihen, Qualitätsprüfungen und eine genaue Produktbeobachtung während des Produktionsprozesses schließen das Ganze ab. Für diese Tätigkeiten gibt es auch spezielle Dienstleister, die Sie dabei unterstützen können. Wir haben über unseren Anwaltspartner ein breites Netz an Kontakten.

Haftungsgrund Betriebs- und Gebrauchsanleitung

Nun müssen wir noch die Dokumentation selbst, vor allem die Betriebs- und Gebrauchsanweisung überprüfen, um den „Failure to Warn“ auszuschließen. Hierbei sollten ebenfalls die Normen und Richtlinien wie die ANSI Z535 beachtet werden und die Anleitungen auf vollständig, uninformierte Verbraucher ausgelegt werden.

Auch die Hinweise und Warnungen am Produkt selbst müssen entsprechend dargestellt und formuliert werden. Hier ist außerdem das Zusammenspiel zwischen Produktbeobachtung, Hotline und der Dokumentationsabteilung wichtig, damit Probleme, Risiken und Gefahren die über die Hotline mitgeteilt oder während der Produktbeobachtung entdeckt werden, in die Dokumentation mitaufgenommen werden können. In diesem Bereich können wir Sie direkt unterstützen. Durch unseren Anwaltspartner haben wir ein großes Know-How und können Prüfungen durchführen. Außerdem können wir durch unseren Partner auch rechtlich erweiterte Prüfungen anbieten, bei denen der Anwalt die Dokumentation neben Normen und Gesetzen auch auf vergangene Gerichtsurteile und Haftungsfälle überprüft.

Außerdem sollten Sie über eine Versicherung nachdenken, falls Sie diese noch nicht haben. Es gibt eine Vielzahl an Versicherungen, die Sie vor Haftungsfällen bzw. deren Folgen schützen können. Wir selbst haben ebenfalls eine solche Versicherung.

Nun ist es passiert – Was jetzt?

Kommen wir nun auf den “Worst-Case“ zusprechen. Etwas ist passiert, Ihnen wurde die Klageschrift für den Produkthaftungsfall zugestellt. Was nun? Zunächst sollten Sie sofort einen Anwalt konsultieren. So können Sie Fristversäumnisse vermeiden, denn diese Fristen sind teilweise schnell verstrichen. So beträgt die Frist für die Einreichung einer Stellungnahme nur 20 Tage und es gibt öfters Schwierigkeiten bei der Zustellung der Klageschrift im Ausland.

Sollte die Klageschrift durch einen State Court eingereicht werden, also einem lokalen Gericht, müssen Sie die Klageschrift zu einem Federal Court, also einem Bundesgericht, verweisen lassen. Diese haben eine objektivere Einstellung und die Jury kommt aus einem größeren Einzugsgebiet.

Anschließend sollten Sie abwägen, ob Sie ein Vergleichsangebot anbieten oder in die Verteidigung gehen wollen. Wichtig bei Verhandlungen ist, dass Sie diese unverzüglich einleiten. So können Sie Kosten reduzieren, da sich die Prozesse in die Länge ziehen können.

Nun sollten Sie zusammen mit Ihrem Anwalt prüfen, wo die Klage des Klägers Angriffspunkte liefert. Auch müssen Sie prüfen, wer verklagt ist, falls Sie eine Unternehmenstochter in den USA haben. Sollte das deutsche Unternehmen verklagt werden, können Sie sich entscheiden, sich dem Prozess nicht zu stellen. Diese Wahl haben Sie. Jedoch kann das Versäumnisurteil auch in Deutschland vollstreckt werden. Auch sollten Sie bedenken, dass der amerikanische Kläger Sie auch in Deutschland verklagen kann. Den einfachen Schadensersatz werden Sie vermutlich nicht vermeiden können. All dies sollten Sie jedoch zusammen mit einem Anwalt prüfen und besprechen.

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Die Verteidigung

Sind diese grundsätzlichen Punkte besprochen und entschieden, geht es in die Verteidigung. Da das ganze sehr von der Situation abhängt, gehe ich hier nur auf Möglichkeiten ein. Was konkret zu tun ist, muss durch die vorliegende Situation entschieden werden.

Die Verteidigungsmöglichkeiten gehen von dem unsachgemäßen Gebrauch des Produktes, über den Umbau oder Veränderung des Produktes bis hin zur bewussten oder freiwilligen Inkaufnahme von Risiken durch den Kläger. Beachtet werden sollte, dass es in den USA nicht einfach ist, auf ein Mitverschulden zu plädieren. Dies ist nur möglich, wenn ein schweres Fehlverhalten seitens des Klägers vorliegt.

Haben Sie sich für eine Verteidigung entschieden, müssen Sie diese festigen und mit Argumenten unterstützen. Hierbei sollten Sie sich darauf konzentrieren, dass Sie auf die Argumente der Gegenseite eingehen und diese demontieren. Dies kann durch Zeugen, Beweismaterial oder ähnliches geschehen. Der Kläger wird im Zuge seiner Beweisforschung auf Dokumente und ähnliches aus Ihrem Unternehmen Zugriff haben und seine Argumentation darauf aufbauen.

Am Ende kommt es zu einem Urteil. Wie bereits erwähnt, können die Entschädigungen für den Kläger auch in Deutschland vollstreckt werden. Nur die Strafschadenszahlungen, die punitive Damages, können nicht vollstreckt werden. Dies ist auch so durch den BGH bestätigt. Jedoch können die Punitive Damages wie erwähnt auf Vermögen in den USA angewendet werden. Dies sollten Sie berücksichtigen. Mit dem Urteil ist der Haftungsfall in der Regel beendet. Je nach Branche und Anzahl der Kläger kann sich der ganze Prozess jedoch in die Länge ziehen, was man aktuell auch sehr gut an der Sammelklage gegen VW im Abgasskandal sehen kann. Hier wird ein beträchtlicher Teil der Kosten für VW aus den Anwaltskosten bestehen.

Wir sind nun wieder am Ende des heutigen Podcasts und somit am Ende dieser Themenreihe. Ich hoffe, Ihnen hat diese Folge und die Reihe insgesamt gefallen. Die rechtliche Welt ist in den USA etwas anders als bei uns und es freut mich, wenn ich Ihnen diese etwas näher bringen und Wissen dazu vermitteln konnte.

Sollten Sie Anregungen oder Fragen zu dem Thema haben, schreiben Sie diese bitte in die Kommentare oder lassen Sie uns diese per E-Mail zukommen. Nächste Woche geht es mit einer neuen Themenreihe weiter, die ich noch nicht verrate. Seien Sie gespannt. Ich freue mich schon auf nächste Woche und hoffe, Sie sind auch dort wieder dabei.

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