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MS #002 – Maschinensicherheit: Manipulation von Schutzeinrichtungen

MS #002 – Maschinensicherheit: Manipulation Von Schutzeinrichtungen

Manipulation von Schutzeinrichtungen

Ein herzliches Willkommen zu einer neuen Podcast Folge. Mein Name ist Florian Seckinger und ich arbeite bei der GFT Akademie in der Technischen Dokumentation.

Letzte Woche habe ich über die Anforderungen und Schutzmaßnahmen an Arbeitsmitteln, die zur Maschinensicherheit beitragen gesprochen. In dieser Folge möchte ich mich mit der Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen beschäftigen. Viele Bediener einer Maschine empfinden Schutzeinrichtungen als störend und lästig. Untersuchungen haben ergeben, dass insgesamt 1/3 aller Schutzeinrichtungen manipuliert oder umgangen werden. Aber warum empfinden so viele Bediener die notwendigen Schutzeinrichtungen als derartig störend, dass Sie manipuliert werden?

Darauf möchte ich in dieser heutigen Folge eingehen.

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Hintergründe bzw. Ursachen von Manipulationen

Einschränkungen im Betrieb der Maschine durch eingebaute Schutzeinrichtungen wird von dem Bedienpersonal als störend empfunden. Für einen schnellen und reibungslosen Arbeitsprozess nehmen viele Maschinenbediener eine Manipulation von Schutzeinrichtungen in Kauf.

Ein Arbeiten an einer sicheren Maschine mit Schutzeinrichtungen ist in vielen Fällen kein schnelles Arbeiten. Das ständige Öffnen und Schließen einer Schutztüre zum Befüllen der Maschine beispielsweise kostet im Betrieb Zeit. Da im Betrieb der Maschine es um hohe Taktraten bzw. Stückzahlen geht sind Schutzeinrichtungen, die den Fertigungszyklus behindern, eine Störung für das Bedienpersonal. Dies sorgt bei den Bedienpersonen für Frustration und gibt Spielraum für eigenmächtige Improvisationen bzw. Manipulation an Schutzeinrichtungen. Diese Improvisationen werden häufig solange von den Kollegen oder sogar Vorgesetzen geduldet, wie es keinen Unfall gibt, da dadurch schneller produziert wird und der Kunde bzw. Chef zufrieden ist. Es erfolgt keine kritische Rückmeldung an die Herstellerfirma und der Mangel in der Maschine besteht weiterhin.

Manipulation von Schutzeinrichtungen

Ein beliebtes Beispiel für die Manipulation von Schutzeinrichtungen sind vor allem die Betätiger von Schutztüren, die überprüfen sollen ob eine Schutztüre geschlossen ist. Bediener schrauben diese von der Tür ab oder besorgen sich ein Ersatzteil vom Hersteller und manipulieren damit die Schutzeinrichtung. Dadurch können Sie die Schutztüre geöffnet lassen und können fortan einfacher in die Maschine eingreifen.

Aber auch fehlende Betriebsarten, um notwendige manuelle Eingriffe wie bei einer Fehlersuche vorzunehmen, kann ein Umgehen der Schutzeinrichtungen unumgänglich machen. Die herstellende bzw. betreibende Firma verstößt dann auch hier gegen gesetzliche Vorgaben und können zur Verantwortung gezogen werden.

Sollte ein Unfall passieren, wird dann schnell nach einem Schuldigen gesucht bzw. das Sicherheitskonzept kurzzeitig geändert. Meistens sind die Änderungen aber selbst nur Provisorien und führen früher oder später dazu, dass der von vornen beginnt und die Schutzeinrichtungen erneut manipuliert werden.

Folgen von Manipulationen (Strafrechtlich, usw.)

Die Folgen von Manipulationen an Schutzeinrichtungen, welche vorhersehbar sind, können für den Hersteller in Verkaufsverboten für seine Maschine und je nach Sicherheitsrisiko mit strafrechtlichen Folgen wie hohen Bußgeldern oder Haftstrafen münden.

Eine vorhersehbare Manipulation ist zum Beispiel wenn die erforderliche Sicht auf den Produktionsprozess in der Maschine durch eine Schutztüre versperrt ist. Hierbei ist dann mit einem Umgehen der Schutzeinrichtung durch den Bediener wie im vorher genannten Beispiel mit dem Betätiger der Schutztüre zu rechnen.

Diese vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung der Maschine hätte in der Konstruktion der Maschine berücksichtigt werden müssen.

Aber nicht nur der Hersteller einer Maschine ist in der rechtlichen Verantwortung gegen eine Manipulation von Schutzeinrichtungen vorzugehen. Auch der Betreiber muss einen sicheren Betrieb der Maschine gewährleisten. Die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung gelten für den Betreiber einer Maschine. Im Mittelpunkt steht dabei die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln, mit der ein Betreiber mögliche Manipulationshandlungen an Schutzeinrichtungen erkennen kann und die entsprechenden Maßnahmen dagegen dann einleiten kann.

Auch die Geschäftsführung der Betreiberfirma kann mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn diese von der Manipulation von Schutzeinrichtungen gewusst und diese geduldet hatte. Ist durch eine demontierte Schutzeinrichtung eine Person zu Schaden gekommen bzw. getötet worden, kann gegen leitende Personen wegen grob fahrlässiger Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten hohe Geld- und sogar Haftstrafen verhängt werden.

Welche Maßnahmen gilt es nun zu treffen, dass eine Manipulation von Schutzeinrichtungen gar nicht erst auftritt?

Schutzmaßnahmen gegen Manipulationen

Im Regelfall ist es so, dass solange eine Schutzeinrichtung nicht als störend auf den Arbeitsablauf auswirkt, auch nicht vorsätzlich manipuliert wird. Daher gilt es bei dem Entwurf von Schutzmaßnahmen darauf zu achten, wie diese möglichst einfach und fließend in den Arbeitsablauf einfließen kann.

Die Schutzkonzepte sollte schon in der Entwicklung der Maschine durch den Hersteller geplant werden, damit Sie den Maschinenbediener kaum bis gar nicht stören. Wenn Schutzeinrichtungen erst nach der Fertigstellung der Maschine implementiert werden, sind diese meisten nur aufgesetzt und stören den aktiven Betriebsablauf. Der Benutzer empfindet die Schutzeinrichtung als störend und hat genügend Anreize diese auch zu manipulieren. Nur wenn wenige Manipulationsanreize an der Maschine vorliegen, desto unwahrscheinlicher ist auch eine Manipulation an den Schutzeinrichtungen.

Daher sollte bei der Entwicklung von Schutzkonzepte ein großes Augenmerk auf das Lastenheft gelegt werden. Dort stehen die Anforderungen an die Maschine drin und es ist möglich damit alle Lebensphasen, Betriebsarten und Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dann kann geprüft werden, ob alle Schutzeinrichtungen für die jeweiligen Tätigkeiten geeignet sind ohne Arbeitsablauf einzuschränken. Auch nach der Entwicklung des Schutzkonzeptes muss man wiederholend überprüfen, ob mögliche Manipulationsanreize für die jeweiligen Schutzeinrichtungen bestehen.

Und wie sieht das für bereits in Verkehr gebrachte Maschinen aus?

Auch hier hat der Hersteller die Pflicht, die im Einsatz befindliche Maschinen am Markt zu beobachten. Die Produktbeobachtungspflicht aus dem BGB verpflichtet den Hersteller dazu.

Der Hersteller hat direkten Kontakt zum Kunden und somit auch einen Einblick in die Anwendung seiner Maschine und kann beurteilen, wie die Maschine möglicherweise durch den Anwender manipulierbar ist. Oder dem Kunden ist die Art der Manipulation bereits bekannt und kann diese dem Hersteller mitteilen. Dann kann mittels einer systematischen Analyse geschaut werden, welche Beweggründe hinter der Manipulation der Schutzeinrichtungen steht. Das Sicherheitskonzept der Maschine kann dann basierend auf den Ursachen für die Manipulation entsprechend verbessert werden, um Manipulationsanreize zu beseitigen oder zu erschweren.

Für bereits in Verkehr gebrachte Maschinen an der Manipulationshandlungen vorgenommen wird, hat auch die Betreibende Firma die Pflicht, sofortige Maßnahmen einzuleiten um die Maschine wieder in einen sicheren Zustand zu versetzen. Wenn die Ursachen für die Manipulation bekannt sind, müssen technische Maßnahmen getroffen werden. Mögliche andere Schutzkonzepte können in Absprache mit dem Hersteller getroffen werden. Die Bestandsmaschine kann dann entsprechend umgerüstet werden.

Vielleicht ist ein Lichtgitter eine bessere Lösung als eine Schutztüre, welche die Sicht auf den Produktionsprozess versperrt? Oder es fehlen geeignete Betriebsarten an der Maschine, um zum Einrichten oder zur Störungsbeseitigung in die Maschine eingreifen zu können.

Zu achten ist darauf, ob durch die Nachrüstung eventuell eine wesentliche Veränderung der Maschine besteht und deswegen der Betreiber dann zum Hersteller der Maschine wird. Für mehr Informationen zu diesem Thema empfehle ich Ihnen die 9. Folge aus der Podcast Reihe Risikobeurteilung anzuhören.

Der Betreiber sollte auch seine Bedienpersonen einbinden und in entsprechenden Schulungsmaßnahmen die vorgenommenen Änderungen an der Maschine und den Auswirkungen auf den Arbeitsprozess mitteilen. Ebenfalls ist es hilfreich Bedienpersonen anzuhören, die über mögliche Missstände im Produktionsprozess sprechen, sodass mögliche Quellen für Manipulationen an der Maschine entdeckt werden können bevor sie auftreten.

Durch regelmäßig Kontrollen und Prüfungen lässt sich ermitteln, ob die durchgeführten Maßnahmen den gewünschten Erfolg erzielen.

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Zukünftige Podcasts – In eigener Sache

Wir sind am Ende dieser Podcast Folge angekommen. Ich hoffe Ihnen hat diese Folge der neuen Reihe gefallen. In diesem Fall würde ich mich freuen, wenn Sie in den Bewertungen eine positive Rezension verfassen könnten.

Sollten Sie noch Fragen oder Anregungen zu weiteren Themen haben, schreiben Sie sie in die Kommentare oder senden Sie sie uns diese per E-Mail an info@gft-akademie.de zu. Wir freuen uns über jede Rückmeldung.

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Dieser Beitrag hat einen Kommentar
  1. Die Sicherheit ist das Wichtigste wenn man mit großen Maschinen arbeitet. Ich denke es passiert oft, dass Sicherheitseinrichtungen umgangen werden, um schneller und einfacher zu arbeiten. Dass kann dann sehr schnell zu Unfällen kommen, wie bei einem Freund in Betrieb.

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