Warnsignale für und an Maschinen sind unverzichtbare Bestandteile einer Maschine. Sie dienen im Maschinenbau zum Schutz der Gesundheit der Maschinenbediener und weiterer Personen. Zudem sind Warnsignale zwingend vorgeschrieben für den Betrieb einer Maschine. Die Maschinenrichtlinie fordert unter Abschnitt 1.7.1.2. folgendes zu Warnsignalen:
„Wenn Sicherheit und Gesundheit der gefährdeten Personen durch Funktionsstörungen einer Maschine, deren Betrieb nicht überwacht wird, beeinträchtigt werden können, muss die Maschine mit einer entsprechenden akustischen oder optischen Warnvorrichtung versehen sein.“
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