Vibration im Schweizer Maschinenbau: Die Gefahren von Schwingungseinwirkungen (Vibrationen) auf Menschen können neben einer Belästigung für den Menschen auch zu Schädigungen von Bauwerken führen. Gerade in der Schweizer Berglandschaft können erhöhte Schwingungswerte für Gefährdungen (bspw. Lawinenabgang) sorgen. Es gilt daher, mit verfügbaren Maßnahmen die Gefahren von Vibrationen auf das niedrigste in der Praxis vertretbare Niveau zu senken. Der Schweizer Bundesrat hat hierfür die „Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz“ geschaffen, um Arbeitnehmer vor Gefahren durch Vibrationen zu schützen.
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