Im Falle von Personenschäden durch ein fehlerhaftes Produkt sieht das Produkthaftungsgesetz einen Haftungshöchstbetrag von 85 Millionen Euro vor. In anderen Ländern gibt es andere Höchstbeträge.
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Im Falle von Personenschäden durch ein fehlerhaftes Produkt sieht das Produkthaftungsgesetz einen Haftungshöchstbetrag von 85 Millionen Euro vor. In anderen Ländern gibt es andere Höchstbeträge.